Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 80 (1916)
- Issue
- Heft 46 (17.11.1916)
- Date
- 1916-11-17
- Page
- Seite 546 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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546 aber war die Reaktion am Ruder, als Wagner und Gerlach die Streichung des betreffenden Paragraphen, soweit er -auch die Juden einschlvß, beantragte. Ich bekämpfte dies in der Presse mit großem Nachdruck und veranlaßte von über 300 Gemeinden einen Petitionssturm. Der Antrag wurde dltrch den Uebergang zur Tagesordnung beseitigt. Kaum hatte Alexander II. von Rußland den Thron bestiegen, als ich ein Memorandum über die erdrückenden Ausnahmegesetze, unter denen die Juden im Zarenreich schmachteten und die für die Interessen jenes Staates selbst aufs schädlichste wirkten, durch die bedeutendsten europäischen Zeitungen veröffentlichte, zu welchem Zwecke ich mehrfache Reisen unternahm. Der großherzige Kaiser schaffte den größten Teil jener Gesetze ab und zeichnete mich durch ein kostbares Geschenk aus. In Spanien hatte eine Revolution stattgefunden. Die konstituierenden Kortes waren unter Espartero versammelt. Ich richtete an sie ein ausführliches Memoire, um bas Verbannungsdekret gegen die Juden vom 12. März 1492 aufzuheben. Das Gesuch machte in Spanien großen Eindruck und die Cortes waren nicht abgeneigt, auf die Frage einzugehen, als die Gegenrevolution die Oberhand erlangte. Nicht minder entfaltete ich eine rege Tätigkeit bei den Friedensverhandlungeil, um die Gleichstellung der Israeliten in der Türkei zu erwirken, die seitdem auch erreicht worden ist. Die hervorragendsten Männer Italiens ließen dafür eine goldene Medaille ans meine schwachen Verdienste Prägen. Schon 1839 begann ich die Herausgabe meines großen Bibelwerkes: eine neue Uebersetzung und ausführliche Erklärung des ganzen Alten Testaments in vier starken Ouartbänden, das 1853 vollendet, 1856 in zweiter und 1863 in dritter Auflage erschien und die altjüdische und modern-christliche Exegese vereinigte. Ich gründete zugleich eine Bibelanstalt. Endlich lieferte ich eine Uebersetzung zu dem ausgezeichneten Prachtwerk, welches der Hallbergersche Verlag mit den Bildern von Gustav Dorv herausgab. Die mächtige Bewegung, die in den vierziger Jahren des vorigen Jahrhunderts in religiöser, politischer und gesellschaftlicher Beziehung durch Europa, besonders Deutschland, ging, ergriff mich gewaltig. In den Jahren 1856 und 1857 hielt ich Vorträge vor einem Kreise von Zuhörern, welche Vortrage auch im Druck erschienen und in verschiedene Sprachen übersetzt wurden. Ich nenne hier nur u. a. „Die Entwicklung der religiösen Idee", „Die Religion der Gesellschaft" und „Die Resultate in der Weltgeschichte". Auch das Jahr 1848 regte mich zu der kräftigen Teilnahme am öffentlichen Leben in Magdeburg an, und zwar in freisinniger, aber besonnener Art, Ich wurde in das Deutsche Parlament gewählt, aber zum Eintritt in dasselbe erst ausgefordert, als es bereits zum Rumpfparlament geworden war. Was die soziale Frage betrifft, trat ich allezeit den radikalen und ilmstürzlerischen Bestrebungen entgegen. 1862 legte ich mein Amt nieder und lebe seitdem hier in Bonn, mich uuimterbrochen meiner literarischen Tätigkeit hingebend." Braanifation der Iiwilchen Leligionsgelelllchskl im Grnerslsouorrnement Warschau. as Amtsblatt in Warschau veröffentlicht ein Organisativnsstatut für die Jüdische Religionsgesellschaft, das nicht verfehlen wird, bedeutendes Aufsehen hervorzurufen. Es sind darin der Jüdischen Religionsgesellschaft, die bisher unter der russischen Herrschaft keinerlei Organisationsmöglichkeiten besaß, vollkommene Korporationsrechte verliehen worden. Bisher hatten die Juden weder die Möglichkeit, überall Gemeinden mit Umlagerecht, eigenem Steuerwesen, Bestellung und Besoldung von Rabbinern und Gemeindebeamten ins Werk zu setzen, während sie jetzt nicht nur diese Rechte verliehen bekommen, sondern auch, was besonders wesentlich ist, als eine Rel igiv nsg esellschaft des öffentlichen Rechts offiziell anerkannt werden. Schneller, als wir erwarten durften, sind die Andeutungen, die wir in der Wochenübersicht von Nr. 45 machten, zur Wirklichkeit geworden. Das hochbedeutsame Aktenstück, das wir in folgendem veröffentlichen dürfen, eröffnet eine neue Aera in der Geschichte der Juden Polens. Da wir so schnell wie möglich und durchaus unverkürzt trotz der vielen Detailbestiinmungen dies Aktenstück unseren Lesern mitteilen wollen, so bleibt uns weder Zeit noch Raum, die Einzelheiten zu besprechen. Wir hoffen, daß Kenner der polnischen Verhältnisse sich über diese Neueinrichtung in diesen Blättern äußern werden, wozu wir ihnen gern Raum zur Verfügung zu stellen bereit sind. Heute soll nur auf einzelne Punkte hingewiesen werden. Der erste ist die Gesamtorganisation. Hier wird zum erstenmal von Staats wegen eine Gesamtorganisation der Juden durchgeführt mit einem Obersten Rat, in dem das Laienelement vorwiegt. Der zweite betrifft die Stellung des Rabbiners: die Forderung, welche in Deutschland von den Rabbinern meist erfolglos erhoben wird, daß sie Mitglieder des Vorstandes sind, ist erfüllt. Der dritte, von unseren Gewohnheiten vollkommen abweichende, ist der, daß der Rabbiner nicht, wie es bei uns Sitte ist, von den Gemeindebehörden, sondern von der gesamten Gemeinde gewählt wird. Auch ein anderes entfernt sich von unseren Gewohnheiten, daß der Rabbiner verpflichtet wird, und zwar durch Staatsgesetz, nicht durch Gemeindeordnung, an jedem Sabbat und an jedem Feiertage eine Ansprache zu halten. Als besonders charakteristisch soll auch hervorgehoben werden, daß die viel erörterte Sprachenfrage mit berührt wird: in dem kurzen Passus, der von der Verpflichtung der Einrichtung und Erhaltung jüdischer Schulen spricht, wird über die Unterrichtssprache nichts gesagt. Höchst bedeutsam ist noch die Gewährung der Bildung von Kultusvereinen innerhalb der Gemeinden. Sie vermeidet die Spaltung, gibt aber den Fortgeschrittenen wie den Konservativen die Möglichkeit der Ausbildung eines ihrer Gesinnung entsprechenden Gottesdienstes und anderer Einrichtungen. Doch wie gesagt, wir begnügen uns einstiveilen mit dieser kurzen Hervorhebung besonders wichtiger Punkte, überlassen die Besprechung aller Einzelbestimmungen unseren Mitarbeitern, behalten uns allerdings vor, uns auch unsererseits über dies und jenes gelegentlich zu äußern. Wir wollen fürs erste nur unserer großen Freude über diesen außerordentlich wichtigen Fortschritt, die tatsächliche Befreiung unserer so lange geknechteten Glaubensgenossen, Ausdruck geben. Die Redaktion. Verordnung, die Organisation der Jüdischen Religionsgesellschaft im Generalgouvernement Warschau betreffend. Allgemeine Bestimmungen. $ 1. Tie Juden des Generalgouvernements Warschau bilden eine Rcligionsgescllschaft des öffentlichen Rechts. Die Religionsgesellschaft gliedert sich in Gemeinden und Kreisgemeindcn. An ihrer Spitze steht der Oberste Rat der Juden. Tie Geineinden und Kreisgenieinden sowie die Religionsgesellschaft als solche habe» Korporationsrechte und die Befugnis, ein Amtssiegel zu führen.