Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 80 (1916)
- Issue
- Heft 44 (3.11.1916)
- Date
- 1916-11-03
- Page
- Seite 522 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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522 stammt, so hat es nicht an Stimmen gefehlt, die den verabscheuungswürdigen Frevel eines Juden allen Juden zuzuschieben bereit waren. Gegen eine solche Unterstellung, die ja leider zu allen Zeiten beliebt war, protestieren wir aufs energischste. Das Wort, daß alle Israeliten füreinander tragen, darf man hier nicht anwenden. Glücklicherweise ist die Zeit vorüber, da die Judenschast eines ganzen Landes für einen einzelnen Dieb haften mußte. Der Mörder soll seiner Strafe nicht entgehen, seine Untat wird von uns aufs entschiedenste verdammt; daß der Täter Jude ist, spielt in unserer Verurteilung keine Rolle; wir haben keinen Anteil an seinem Verbrechen. * Der „Verband der Deutschen Juden" stellt uns folgendes Aktenstück zur Verfügung: Kriegsministerium. Berlin W 66, den 4. Oktober 1916. Nr. M 4272/16. Leipziger Straße 5. C. 4. 2. Ang. In dem Erlaß vom 5. Februar 1916 — M. 836/16 C. 4 — ist mitgeteilt worden, daß der Ausschuß des Verbandes der Deutschen Juden in Berlin die Regelung der Seelsorge an den jüdischen Heeresangehörigen und Kriegsgefangenen nach einheitlichen Gesichtspunkten in die Hand genommen hat und daß von dem Ausschuß den Generalkommandos bekanntgegeben werden würden: 1. Verzeichnisse der für jeden Armeekorpsbezirk ausgewählten Seelsorger unter Angabe des jedem einzelnen angewiesenen Seelsorgebezirks; 2. die Stellen, mit denen die Militärbehörden neben den einzelnen Seelsorgern, soweit erforderlich, in Angelegenheiten der jüdischen Seelsorge in Verbindung treten könnten. Diese vom Ausschuß des Verbandes der Deutschen Juden getroffene Einrichtung wird, soweit die Militärverwaltung daran beteiligt ist, nicht beibehalten. Vielmehr verbleibt es künftig bei dem früheren Zustande, nach dem die Seelsorge an den jüdischen Heeresangehörigen lediglich durch die nach den einschlägigen Gesetzen zuständigen jüdischen Stellen geregelt wird. Das sind z. B. in Preußen die örtlichen Synagogengemeinden. Somit fallen für einen etwa erforderlichen Verkehr der Generalkommandos in Angelegenheiten der jüdischen Seelsorge die vom genannten Ausschuß mitgeteilten besonderen Vermittlungsstellen fort. Auch Seelsorgeverzeichnisse werden künftig durch den Ausschuß und die von ihm benannten Vermittlungsstellen nicht mitgeteilt werden. Inwieweit in den vom Ausschuß inzwischen benannten Seelsorgern ein Wechsel eintreten wird, bleibt von entgegenstehenden Mitteilungen der für die Regelung der Seelsorge an den jüdischen Heeresangehörigen nach dem Gesetz allein berufenen Stellen abzuwarten. Eine Mitwirkung der Militärbehörden findet hierbei nicht statt. (Erlaß vom 19. Oktober 1916 Nr. 165. 10. 14. C. 4.). Die Anordnungen des Erlasses vom 5. Februar 1916 wegen Erstattung der Kosten für die zur Seelsorgeausübung erforderlichen Reisen der jüdischen Seelsorger bleiben dagegen für die Kriegsdauer bestehen. Reisekosten sind künftig auf Verlangen den jüdischen Seelsorgern zu erstatten, die durch eine Bescheinigung Nachweisen, daß sie von der nach dem Gesetz zuständigen jüdischen Stelle mit der Seelsorge an den jüdischen Heeresangehörigen und Kriegsgefangenen beauftragt worden sind; daß die beauftragende Stelle die vom Gesetz anerkannte ist, würde durch die zuständige Regierungsbehörde auf der Bescheinigung zu bestätigen sein. Der Verband der Deutschen Juden und die bei der Angelegenheit gleichfalls beteiligte „Freie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums in Frankfurt«. M." Gg beide lediglich innerhalb der deutschen Juden vereinbarte Vertretungen sind) haben hiervon mit dem Ersuchen Kenntnis erhalten, die für die jüdische Seelsorge nach dem Gesetz zuständigen Stellen zu verständigen. Das Kriegsministerium stellt das Weitere im Sinne des letzten Absatzes ergebenst anheim. gez. Wild v. Hohenbvr n. * Von ausländischen Nachrichten liegt zunächst folgende Notiz der „Kreuzzeitung" vor: Rumänien und die Iudenfrage. Wie die „Schlesische Zeitung" aus bester Quelle erfährt, haben England und Frankreich dieser Tage in Bukarest Schritte unternommen, um die Gleichstellung der rumänischen Juden mit den übrigen Staatsbürgern zu verwirklichen, wie sie schon im Berliner Vertrag von 1878 vorgesehen wurde. Die Vertreter der beiden Westmächte forderten eine förmliche Zusage der rumänischen Regierung in dieser Frage. Allein die letztere lehnte jede Einmischung in ihre innere Politik ab, worin sie augenscheinlich von Rußland u » t e r st ü tz t wird. Nur so viel hat Rumänien versprochen, daß es der israelitischenBevölkerungvonSiebenbürgen und der B u k o w i n a, falls diese Länder ihm Zufällen sollten, dieselben Bürgerrechte zuerkenneiqtzvürde, wie sie heute unter der österreichischungarischen Herrschaft genießt. England und Frankreich gaben sich mit dieser Antwort nicht zufrieden und die Verhandlungen dauern fort. * Ueber die Juden in Serbien berichtet die Budapester „Allgemeine Jüdische Zeitung",, daß das jüdische Leben in Belgrad nach kurzer Unterbrechung seinen gewohnten Fortgang nehme. Die meisten Juden seien dort geblieben, nur der Chacham habe mit den Behörden die Stadt verlassen. Aber das Ghetto zeige traurigste Spuren der Zerstörung. Auch die Verluste an Menschenleben seien ungeheuer; es existiere kaum eine Familie, die nicht einen ihrer Nächsten im Kriege verloren habe. * Endlich sei das Folgende wiedergegeben: Der kriegswütige Oberrabbiner. Der Wiener „Arbeiterzeitung" wird aus Amsterdam geschrieben: Der Londoner Oberrabbiner Hertz hat am jüdischen Versöhnungstag eine patriotische Predigt gehalten, worin er die 25 vüü Juden verherrlichte, die für England die Waffen ergriffen hätten. Diese.Würdigung patriotischer Pflichterfüllung war sicher am Platze, weniger aber der ihr folgende Ausfall. Herr Hertz erklärte nämlich, der jüdischen Gemeinschaft drohe eine Gefahr, weil zwei- oder dreitausend Juden die Befreiung vom Dienste forderten. Dadurch würde der Eindruck der Opferwilligkeit der hunderttausende russischen und der 25 000 englischen Juden in Frage gestellt. Und Herr Hertz zeterte tüchtig gegen jene Zauderer. Die Juden, die der Rabbiner im Auge hatte, sind nun nicht etwa jene jüdischen Bourgeois, die lieber dem Moloch das Fett abzapfen, als sich ihm selbst als Opfer darbringen, sondern die flüchtigen russischen Juden in England, die nicht für ihre Peiniger zu Felde ziehen wollen. Rechtlich denkende englische Christen haben sich für sie eingesetzt, jüdische Streber aber find ihnen in den Rücken gefallen, so der Minister Herbert Samuel, dem die „Nation" dafür auch zur religiösen Belehrung die Leviten gelesen hat. Jetzt hat der Oberrabbiner von der Kanzel der Hetze gegen die Opfer des Pogromzären Beistand geleistet. Mut und vornehme Gesinnung zeigt das gerade nicht. Wenn Seine Ehrwürden wirklich befürchtet, daß der Patriotismus der Juden verdächtigt werden könnte, könnte er diese Wirkung durch eine in die Augen fallende Tat verhüten. Er brauchte sich nur selbst aufs Pferd zu setzen und in den Krieg zu reiten wie ein Bischof des Mittelalters. * Was die Kriegsereignisse selbst betrifft, so sei nur kurz bemerkt, daß eine wesentliche Veränderung nicht eingetreten ist. Im Westen haben die Gegner kleine Vorteile errungen, die sie, ihrer lügnerischen Taktik gemäß, zu Riesenvorteilen aufbauschen möchten, während die wenigen Verständigen allmählich zu der Einsicht gelangen, daß ein Durchbruch im Westen unmöglich ist und daß die winzigen Schritte, die nach vorwärts geschehen sind, nicht im geringsten einen