Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 80 (1916)
- Issue
- Heft 44 (3.11.1916)
- Date
- 1916-11-03
- Page
- Seite 518 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3224737-3229232-3229277--72633-3285087- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
geneigt sein, dieser Leitung sich zu unterwerfen, und es werden noch schwerere Irrungen entstehen, als sie jetzt ausgetreten sind. Auch Personenfragen machen eine rabbinische Leitung des Verbandes schwierig. Denn die Rabbiner selbst sind in drei verschiedene Standesvereine gespalten und haben sich bisher nicht einmal untereinander einigen und zu einem einzigen Standesverein zusammenschließen können. Der Vorsitzende des größten dieser Standesvereine, dem in erster Reihe im Fall eines Sieges der Rabbiner die Leitung im Verbände der Deutschen Juden Zufällen müßte und der auch als warmer Freund des Verbandes besonders hierzu berufen wäre, hat seinen Wohnsitz nicht in Berlin, und den sachlichen Interessen des Verbandes, der dauernd mit den staatlichen Zentralbehörden verhandeln muß, würde es widersprechen, wenn dessen Leitung von einer Provinzstadt aus erfolgen würde. Nehmen wir den zweiten Fall: Die Meinung der Rabbiner bleibt im Ausschuß des Verbandes bzw. in seiner Hauptversammlung in der Minderheit^ die Rabbiner fügen sich nicht und sowohl die rabbinischen Mitglieder als einzelne Personen wie auch der Rabbinerverband in Deutschland als Ganzes lösen ihre Verbindung zum Verband der Deutschen Juden. In diesem Fall wird letzterer voraussichtlich nicht aufhören zu bestehen, denn die Gemeinden haben keinen Grund, ihren Zusammenschluß aufzugeben, wenn die Mitglieder eines einzelnen Standes bei diesem Zusammenschluß sich nicht mehr beteiligen wollen. Es kann sogar unter diesen Umständen eine Wirkung eintrcten, welche den Absichten derjenigen Herren unter den Rabbinern, von denen die übrigen sich jetzt ins Schlepptau nehmen lassen, gerade entgegengesetzt ist. Denkbar nämlich wäre, daß nach Ausscheidung des Standesvereins, auf dessen Interessen bereits bisher die größte Rücksicht genommen, wurde, die übrigen im Verband verbleibenden Mitglieder sich nur um so fester zusammenschließen, und ein solch fester Zusammenschluß kann sich, wenn auch nicht in seinem Zweck, so doch in seiner Wirkung, unter Umständen sogar den Standesinteressen der Rabbiner ungünstig erweisen. Nehmen wir den dritten Fall: Die Rabbiner erlangen im Ausschuß oder in der Hauptversammlung des Verbandes der Deutschen Juden nicht die Mehrheit, bleiben aber dennoch im Verbände. Geschieht dies in einer Weise, daß sie sich nicht vollständig mit dem Verband aussöhnen, sondern schmollend beiseite stehen, so würden wir diese Lösung für die ungünstigste und für die den allgemeinen Interessen des Judentums abträglichste halten. Denn hierdurch würde die Tätigkeit der Verbandsleitung tatsächlich gelähmt werden. Niemandem, der etwas auf sich hält, kann zugemutet werden, daß er nach außen hin Verhandlungen führt und sich persönlich einsetzt, wenn er befürchten muß, zum Dank hierfür nachher Schwierigkeiten im Innern zu haben. Bleibt daher eine innere Spaltung innerhalb des Verbandes bestehen, so wird letzterer tatenlos werden und nach außen hin nichts mehr leisten, weder zugunsten der allgemeinen noch zugunsten der besonderen rabbinischen Interessen. Gerade zugunsten der besonderen rabbinischen Interessen aber — und das macht die jetzige Stellungnahme der Rabbiner um so unbegreiflicher - - ist der Verband der Deutschen Juden bisher in besonders weitem Umfange und auch mit Erfolg tätig gewesen. Der einzige große Fortschritt, welcher in der Gesetzgebung Preußens bisher zugunsten der Rabbiner gemacht ist, ihre Aufnahme nämlich in die Schuldeputation der bürgerlichen Gemeinden, ist auf die Tätigkeit des Verbandes der Deutschen Juden zurückzuführen. Seit Jahren ferner bemüht sich der Verband nur Beschaffung staatlicher Zuschüsse in Preußen für Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung der Rabbiner, und die sehr schwierigen Verhandlungen hierüber waren bisher in günstiger Entwicklung, so daß ein Erfolg in Zukunft nicht ausgeschlossen erscheint, falls nicht wieder innere Zwietracht diesen verhindert. Der Verband der Deutschen Juden ferner war es, welcher eine geordnete Feldseelsorge durch Rabbiner eingerichtet hat und gegen den ursprünglichen Widerstand des Kriegsministeriums — der in Preußen erfahrungsgemäß nicht leicht überwindbar zu sein pflegt — eine geordnete staatliche Besoldung dieser Feldprediger durchgefetzt hat, wodurch ihre Stellring gegenüber den Behörden gefestigt wurde. Glauben wirklich die Herren Rabbiner, daß sie ohne den Verband innerhalb nur zehn Jahren gleiche Fortschritte erreicht hätten? Der Widerstand der Rabbiner gegen den Verband der Deutschen Juden ist nur dadurch zu erklären, daß die verfassungsmäßige Grundlage des letzteren Verbandes vielen der Herren immer noch nicht zum Bewußtsein gekommen ist. Sie meinen, in dem Verbände der Deutschen Juden hätten sie einen Zusammenschluß nur der Gemeinden, der Verband verfolge daher lediglich die Interessen der Gemeinden und ihrer Vorstandsmitglieder, also bloßer „Laien", und daher sei es nicht angängig, daß der Rcchbinerverband sich diesem Gemeindeverbande einordne. Diese noch immer weitverbreitete Ansicht ist aber eine durchaus irrige. Im Verband der Deutschen Inden haben sich vielmehr zusammengeschlossen nicht nur die Gemeinden, sondern auch alle größeren Vereine, welche jüdische Interessen verfolgen, insbesondere auch die Standesvereine der Rabbiner und der Lehrer. Aufgabe des Verbandes der Deutschen Juden und oberster Grundsatz bei seinem tatsächlichen Vorgehen ist, daß er nur die g e - m e i n s a m e n Interessen wahrnimmt, daß aber, sobald erhebliche Widersprüche in den Interessen seiner Mitglieder untereinander sich zeigen, er zwar zunächst die Vermittlung dieser Widersprüche versucht, um möglichst zu einer mittleren Gesamtmeinung zu gelangen und diese nach außen zu vertreten, daß er aber, wenn die Vermittlung sich als unausführbar ergibt, von einer eigenen Tätigkeit überhaupt absteht und seinen Mitgliedern überläßt, selbständig ihre Meinungsverschiedenheiten anszntragen. -Sollte daher wirklich in einem Einzelfall das Standesinteresse der Rabbiner dem Interesse der Gemeinden widerstreiten und sollte eine Vermittlung sich als unmöglich erweisen, so kann der Rabbinerverband sicher sein, daß ihm der Verband der Deutschen Juden in keiner Weise bei der Wahrnehmung seines Interesses gegenüber den Gemeinden entgegentreten wird, wie der Verband es allerdings auch umgekehrt nicht übernehmen wird, in solchem Fall entgegen dem Gemeindeinteresse oder entgegen dem Interesse der Lehrer nur das besondere Interesse der Rabbiner zu verfolgen. Man sollte annehmen, daß auf dieser Grundlage alle Beteiligten sich einigen könnten, und es erscheint geradezu unverantwortlich, die Wirksamkeit der Zentralstelle, die mit Mühe geschaffen ist und lange Jahre befriedigend gearbeitet hat, wegen Meinungsverschiedenheiten in untergeordneten Punkten zu unterbinden. Jede Schaffung einer Zentralstelle zur Vertretung der allgemeinen Interessen enthält allerdings einen Verzicht auf einen Teil der eigenen Bewegungsfreiheit und fordert die Mäßigung und Disziplinierung des Vorgehens jedes Teiles bis zu dem Grade, daß es mit dem Vorgehen der Gesamtheit vereinbar bleibt. Auch Bayern und Württemberg mußten, als sie 1870 dem Deutschen Reiche beitraten, einen Teil ihrer Selbständigkeit aufgeben. Jene Staaten werden rückschauend schwerlich jetzt den Wunsch haben, von jenem Beitritt zum