Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 80 (1916)
- Issue
- Heft 42 (18.10.1916)
- Date
- 1916-10-18
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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80. Jahrgang Nr. 42 Berlin, 18. Oktober 1916 Der Oemetndetzote. SSedage zur „Allgemeinen Leitung de- Judentum-". korrelpondkn?en und Kschrichten. Sevtschlaud. __ $$$ Berlin, 16. Oktober. In der letzten Sitzung der R e p r ä - s en t an t e nv e r s a m m l u n g richtete Herr L e w i n skr -an den Gemeindevorstand folgende Anfrage: „Die Wahlen zum Repräsentantenkollogiun: stehen bevor. Vor längerer Z-eit habe ich einen An,trag eingebracht, daß denjenigen Gemeindemitglieder::, lvelche zum Heere einbernsen und während dieser Zeit mit den Gemeindesteuern im Rückstände sind und dadurch ihr Wahlrecht verloren haben, dieses Wahlrecht weiter erhalten wird. Dieser Antrag ist dann vom Doutsch- Israelitrschen Gemeindebund gleichfalls ausgenommen. Ich frage hierdurch an, in welchem Stadium sich diese Angelegenheit befindet?" Herr Syndikus Justizrat L i l ien t ha l erwiderte darauf, daß der Deutsch- Israelitische Gemeindebund den Erlaß einer Notverordnung beantragt hat, durch welche die gesetzlichen Voraussetzungen für das Wahlrecht geändert werden sollen. Nach den an zuständiger Stelle eingezogenen Erkundigungen befindet sich die Angelegenheit noch innner im Stadium der Vorberertung, so daß eine entsprechende Verordnung zu den diesjährigen Wahlen kaum zu erwarten sei. Nun ist inzwischen die Antwort auf die Eingabe des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes eingegan'gen, und zwar gegen alle Erwartung in ablehnendem Sinne. Bei dem großen Interesse, das diese Angelegenheit für alle jüdischen Gemeinden hat, geben wir hier den Inhalt der betreffenden Schriftstücke wörtlich wieder: „Deutsch-Israelitischer Gemeindebund. Berlin, den 22. November 1915. An das Königliche Staatsministerium, Berlin, Wilhelmstraße 63. Dem Königlichen Staatsministerium beehrt sich der Unterzeichnete Deutsch-Israelitische Gemeindebund als die nach Maßgabe der beigesügten Satzung berufene Vertretung der deutschen israelitischen Synagogengemeinden folgende Bitte ganz ergebenst vorzutragen: Nach dem das aktive Wahlrecht behandelnden § 41 des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847 sind Gemeindemitglieder, abgesehen von anderen hier nicht in Betracht kommenden Voraussetzungen, nur wahlberechtigt, wenn sie „m i t E n t r i ch-t u n g d e r Abgaben für di e S h n a g o g e n g e m e in d e w ä h re n d d er letzten drei I a h r e n i ch t i m Rückstand geblieben sin d". Infolge des Krieges sind zahlreiche Gemeindemitglieder, die zum Hieerlesdienst eingezogen sind, zur Bezahlung der Abgaben außerstande gewesen und noch weiter hierzu nicht in der Lage. Ties hat nach den von den einzelnen Synagogengemeinden unter Beobachtung des 8 41 aufgestellten Wahilordnungen zur Folge, daß solche Kriegsteilnehmer, die mit ihren Steuern im Rückstand geblieben sind, ihres Wahlrechts verlustig gehen. An dieser Rechtslage könnte auch eine Stundung der Abgaben nichts ändern, da die Stundung nicht r ü ck - wirkend deren gesetzliche Folgen beseitigen kann. Abgesehen hiervon steht der Ministeri>alerlaß vom 24. Dezember 1847 (Ministerialblatt 1848, S. 4) sogar auf dem Standpunkt, daß selbst durch Bericht ig u n g der anfgelausenen Rückstände vor dem Wahltermin die gesetzliche Bedingung nicht nachträglich erfüllt werden kann. Der so geschilderte Rechtszustand hat bei dem regen Interesse, das in den einzelnen Synago gengemein den am Gemeindeleben und namentlich an den Gerne: ndewah len besteht, eine große Beunruhigung der jüdischen Kriegsteilnehmer hervorgerufen. Müssen sie, die für das Vaterland kämpfen und ihren: Erwerbe und Berufe nicht nachgehen können, es doch als besonders unbillig empfinden, daß sie bei den nächsten nach Beendigung des Krieges stattsiudenden Gemeindewahlen in den Wahllisten gestrichen und so geradezu als Gemeindemitglieder zweiter Klasse behandelt werden! Eine Abhilfe erscheint daher unseres Erachtens dringend geboten. Sie dürste nur im Wege des Gesetzes oder einer Notverordnung erfolgen können, allenfalls auch vielleicht — da über das Recht der Gemeindemitglieder zur Teilnahme an den Repräsentantewvahlen die Verwaltungsbehörden unter Ausschluß des Ver- \valtungsstreitverfahrens endgültig entscheiden (Oberverloaltungsgericht 50, 203) — durch eine Deklaration des Königlichen Staatsministeriums zum 8 41 1c, und zwar etwa dahin: „daß die Bestimmung des 8 41 des Gesetzes vom 23. Juli 1847, wonach die mit Entrichtung der Abgaben während der letzten drei Jahre in: Rückstände gebliebenen Gemeindemitglieder kein aktives Wahlrecht haben, für Kriegsteilnehmer wegfällt, insoweit es sich um Wahlen während des Krieges oder die ersten Gemeindewahlen nach Beendigung des Feldzuges handelt". Das Geltungsgebiet des Gesetzes vom 23. Juli 1847 ist zwar nur auf die altpreußischen Provinzen beschränkt. Ein Eingehen auf den in den übrigen Provinzen Preußens bestehenden Nechtszustand erübrigt sich aber, weil dort ähnliche der Abhilfe bedürftige Bestimmungen nicht bestehen. Hiernach bitten das Königliche Staatsministerium nur ehrerbietigst, unserer Anregung geneigtest stattgeben zu wollen. Der Ausschuß des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes, gez. Pros. Dr. S. K ali scher, geschäftsführender Vorsitzender; Prof. Dr. M. S o b e r n h e i m , I. stellvertretender Vorsitzender; Justizrat S a l o m o n , II. stellvertretender Vorsitzender." Auf eine unterm 9. August 1916 an das Königliche Ministerium des Innern gerichtete Erinnerung ist nunmehr nachstehender Bescheidergangen: „Der Minister des Innern. I b. 776. Berlin, den 30. September 1916. An den Ausschuß des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes, Berlin. „. . . Den: Ausschuß erwidere ich auf die Eingaben von: 22. November v. I. und 9. August d. I. — K. f. N. 10 173/6632 — bei Rücksendung einer Anlage ergebenst, daß ich nach Prüfung der einschlägigen Verhältnisse davon a b sehen muß, eine Aenderung der Bestimmung des 8 41 des Gesetzes von: 23. Juli 1847, betreffend Verlust des Wahlrechts der mit Entricht:::^ der Abgaben im Rückstände gebliebenen Gemeinden: itglieder, herbeizuführen. Im Aufträge: gez. Unterschrift . . ." e/S Berlin, 16. Oktober. Unter großer Beteiligung wurde an: 10. d. Ni. auf den: Friedhofe in Weißensee der Rentier Ni. D. Feilchenfeld zur letzten Ruhe bestattet. Der Verstorbene hat während seines reichen Lebens besonders die Bestrebungen gefördert, welche die Stärkung des Handwerkerstandes zum Ziele haben. Vertreter dieser Bestrebungen waren daher besonders zahlreich anwesend, so vom Verein Lehrlingsheim Pankow die Herren Rudolf M o s s e, Justizrat Kraft und Direktor Dr. Feist, von der Gesellschaft zur Unterstützung jüdischer Handwerker und Künstler die Herren Negierungsbamneister G r ü n selb, Ni i r a u e r und Caspari. Außerdem waren erschienen Vertreter des Vorstandes und der Repräsentanz und viele Ehrenbeamte der jüdischen Gemeinde. Eine Abordnung der Zöglinge des Lehrlingsheims nahm mit ihren: Direktor Israel ebenfalls an der Trauerfeier teil. Einem Wunsche des Entschlafenen folgend, hielt dessen Sohn, 'Herr Tr. Hugo Fei lchenfeld die Trauerrede. Mit herzlichen, ergreifenden Worte:: schilderte er das Leben seines Vaters. Namens der Gesellschaft zur Unterstützung jüdischer Handwerker und Künstler sprach Herr Regierungsbaumeister Grün seid ehrenvolle Worte des Dankes und des Gedenkens. Die Trauerfeier gestaltete sich zu einen: ehrenvollen Zeugnis der Liebe und Hochschätzung, deren sich Herr Michael David Feilchenfeld während seines arbeitsreichen Lebens zu erfreuen hatte. Ehre seinem Andenken. Berlin, 16. Oktober. Der Verband der Vereine für jüdische Geschichte und Literatur in Deutschland versendet seine soeben erschienene Rednerliste für das Winterhalbjahr 1916/1917. Sie weist eine stattliche Anzahl von Rednern auf mit sehr interessanten, zum Teil hochaktuellen Themen die verschiedensten Gebiete der jüdischen Literatur umfassend. Auf der Rückseite des Titelblattes ist folgendes vom Vorstande des Verbandes an die Vereine gerichtetes Rundschreiben abgedruckt: „In der ersten Aufwallung der Gemüter nach Kriegsausbruch haben viele unserer Vereine ihre Tätigkeit eingestellt. Allmählich regt sich in ihnen wieder das Bedürfnis, ihre Mitglieder um sich zu scharen und die Vereine zu neuem Leben zu erwecken. Je schwerer der Krieg auf jedem einzelnen lastet, desto stärker tritt auch der Wunsch hervor, sich mit den zahlreichen vom Kriege selber aufgeworfenen, allgemeinen und jüdischen Fragen innerlich auseinanderzusetzen. Unsere Vereine werden sie zu lösen suchen in Anlehnung an die geistigen Schätze sowie an die schicksalsreiche Vergangenheit' unseres Volkes. Aber sie können bei taktvoller Behandl:n:g auch die andrängenden jüdischen Gegenwartsprobleme und die davon unlösbaren Zukunftsfragen unserer Gemeinschaft sehr wohl in den Kreis ihrer Arbeiten ein-