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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1916-10-18 · Heft 42 (18.10.1916) · p. Seite 500

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
80 (1916)
Issue
Heft 42 (18.10.1916)
Date
1916-10-18
Page
Seite 500 (sequence 8)
Language
German
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500 seinen Vätern nicht erröten müssen. Ja, glaubt denn Herr Dr. Cohn, daß sein Judentum (so äußerlich genommen, wie er es sieht) das Judentum der Väter und- Urväter ist? Wenn unsere Urahnen wirklich so formalistisch sind, wie sie in dem Schreckbilde des Herrn Dr. Cohn erscheinen, so fürchte ich, daß bei ihrem Jnquisitionsgericht Herr Dr. Cohn und seine Bonner Gemeinde nicht besser abschneiden werden als wir. „Von den 248 Geboten der Thora sind heute keine 50 mehr übriggeblieben, von den 365 Verboten sind mehr als hundert ganz oder teilweise aufgehoben worden! Don den sechs Sedarim (Ordnungen oder Hauptteilen) des Talmuds sind der erste, vierte, fünfte und sechste bis auf wenige Traktate, also zwei Drittel, unausführbar geworden! Von den vier Bänden des Schulchan aruch ist einer erst seit hundert Jahren fast vollkommen ailsgeschaltet! Und das nennt die Orthodoxie keine Gesetzesaufhebung! Und angesichts dieser gewaltigen Gesetzesaufhebungen leugnet die Orthodorie die Entwicklung und Anpassungsfähigkeit des Religivnsgesetzes an veränderte Zeiten! Der ungeheure Komplex der Agrar- und der Reinheitsgesetze verschwand, ohne eine erhebliche Erregung zu veranlassen, nach ' dem Aufhören des jüdischen Staates. Der Opferkultus, der zur Zeit des ersten und zweiten Staatslebens, anderthalb Jahrtausende lang, der Mittelpunkt der jüdischen Religion war, konnte, während der Tempel noch bestand, dem veränderten religiösen Bedürfnis so wenig genügen, daß neben dem Zentralheiligtum überall Synagogen mit Gebetkultus sich erhoben. Nur darum vermochte nach dem Untergang des Tempels und dem Aufhören des Opferdienstes das Judentum weiter zu leben. Kann es eine durchgreifendere, fundamentalere Gesetzesaufhebung geben? Das Kriminalgefetz der Thora wurde den Juden zum Teil f von den Römern entzogen lind hörte ganz auf, als das Synhedrin schwand. Das umfangreiche mosaische Zivilrecht wurde schon von dem babylonischen Talmudlehrer Samuel zugunsten des Landesgesetzes eingeschränkt. Trotzdem sich im Mittelalter die größten> talmudischen Autoritäten, vor allem Salomo ben Aderet, mit den stärksten Ausdrücken gegen die unbeschränkte Anwendung des Grundsatzes Samuels: „Das Zivilrecht des Landes ist maßgebend" wandte, hat der moderne Rabbinismus vor hundert Jahren, beim Eintritt der Juden in das Staatsleben, fein uralt heiliges Sinaigesetz in Zivilsachen, fast den ganzen Choschen hamischpat, 427 Kapitel mit etwa 5000 Paragraphen, preisgegeben. Und das wäre keine Gesetzesaufhebung? Keine Ent-. Wicklung? Ja, wenn ich Herr Wohlgemuth wäre, würde ich fragen: Ist das nicht eine Christianisierung des Judentums, indem das Judentum das Wort Jesu befolgte: „Gebet dein Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist"? (So Seligmann in seiner allsgezeichneten „Abrechnung mit Dr. Wohlgemuth", Seite 103 ff.) Eine jahrtaufendelange Entwicklung kann eben auch am Judentum nicht spurlos vorübergehen. Die Zeiten ändern sich und die menschlichen Gemeinschaften mit ihnen. Auch wenn Herr Dr. Emil Cohn darüber sprachlos wird! Nicht darum also kann es sich handeln, gewisse äußerliche Formen des Judentums als das Dauernde, Feste und Bleibende konservieren zu wollen, sondern dies muß unsere Ausgabe sein, dem Wesen des Judentums gerecht zu werden. Und wenn unser Gegner auf die Stimme eines liberalen „Demagogen und Anarchisten" nicht hören will, so lasse er sich von einem seiner zionistischen Parteigenossen belehren. „Religion ist so lange wahr, als sie fruchtbar ist; dies ist sie aber so lange, als die Religiosität, das Joch der Vorschriften und Glaubenssätze auf sich nehmend, sie doch — oft ohne es zu merken mit neuem glühenden Sinn zu erfüllen und zu innerst zu verwandeln vermag, daß sie jedem Geschlecht erscheinen, als wären sie ihm selber heute offenbart, seineeigenen, den Vätern fremden Nöte zu stillen. Sind aber die Riten und Dogmen einer Religion so erstarrt, daß die Religiosität sich nicht zu bewegen vermag oder sich nicht mehr fügen will, dann wird die Religion unfruchtbar und damit unwahr . . . Religion bedeutet Erhaltung, Religiosität bedeutet Erneuerung. Worin immer aber ein anderes Volk fein Heil finden mag, dem jüdischen ist es nirgendwo anders erschlossen als in der lebendigen Macht, an die sein Volkstum von je gebunden war und durch die es bestanden hat: nicht in seiner Religion, wohl aber in seiner Religiosität. Ein Wort des Waalschem spricht es aus: Wir sagen „Gott Abrahams, Gott Isaaks und Gott Jakobs", wir sagen nicht „Gott Abrahams, Isaaks und Jakobs", damit dir gesagt sei: Isaak und Jakob stützten sich nicht aus Abrahams Ueberlieferilng, sondern selber suchten sie das Göttliche." („Geist des Judentums", S. 51/52.) Was sagt Herr Dr. Cohn zu diesem abscheulichen Radikalismus? Ist das nicht, von seinem Standpunkt aus gesehen, das Nonplusultra der Demagogie und der Anarchie? Und weiß er, wer das sagt: das ist kein Liberaler, das ist kein Reformist, das ist Martin Bub er, der tiefste, ja der einzig überragende Geist des deutschen NationaljudentmnsO) Es ist derselbe Bnber, der in seinem neuesten Werke („Die jüdische Bewegung" 1916, Seite 115) schreibt: „Die nationale Bewegung der Juden hat den jüdischen Volksgeist noch nicht revolutioniert. Ja, auf die Revolutionierung des Volksgeistes kommt es an. Revolutionäre waren auch jene Propheten, die im Exil das Volk für ein neues Palästina erziehen wollten." Ja, muß denn nicht unserem zionistischen Gegner, der gegen die Anarchie des l i - beraten Judentums wettert, bei so revolutionären Worten des national-jüdischen Führers eine förmliche Gänsehaut überlaufen? Also der Vorwurf der Demagogie und der Anarchie ist ein vergifteter Pfeil, der auf den Schützen selbst zurückschnellt. Aber Herr Dr. Cohn erhebt noch eine weitere Anklage gegen das liberale Judentum. Er unterscheidet zwischen dem „wahrhaft konservativen Politiker" und man höre: dem „Politiker der Gasse". Also wir 'Liberalen find die Politiker der Gasse. 3imir Herr Dr. Emil Cohn lasse es sich gesagt sein: die Namen unserer großen liberalen Führer, eines Hermann Cohen, eines Eugen Fuchs und eines Franz Oppenheimer, die Namen dieser „Politiker der Gasse" werden als helleuchtende Sterne nicht nur am jüdischen, sondern auch am deutschen Geisteshimmel noch strahlen, wenn so mancher Kritiker, der sie heute in jüdischen Zeitungen zu schmähen wagt (und in welcher Weise ist nilselbst ein Oppenheimer wegen seines mannhaften Bekenntnisses zum Stammesjudentunl im Gegensatz zum Nationaljudentum, nach dem letzten Zionistentage in der nationaljüdischen Presse angegriffen worden), wenn, sage ich — ich spreche hier ganz allgemein, ohne an bestimmte Persönlichkeiten zu denken —, so mancher Gernegroß längst versunken und vergessen sein wird. Unser Gegner spricht davon, daß der wahrhast konservative Politiker das Trennende und Einende nie vergessen wird und daß für ihn „der gute Ton des politischen Verkehrs selbstverständliche Voraussetzung des politischen Kampfes" sei. Dieselbe „Jüdische Presse", in der dieser Artikel erschien, brachte am 21. September 1915 eine Kritik der Cohenschen Schrift „Deutschtum und Judentum", und zwar aus der Feder ihres Hauptmitarbeiters, des Herrn Dr. Witkowskys. Aus dieser Kritik der Arbeit unseres allverehrten Neukantianers h Ich muß mich korrigieren. Noch vor Buber zu nennen ist Gustav Landauer, der geistvolle und warmherzige Idealist, wohl die sympathischste Gestalt des deutschen Nationaljudentums. Aber Landauer ist kein Führer, sondern ein Outsider, denn er ist — o Ironie des Schicksals! — tatsächlich Anarchist und braucht nicht erst von Dr. Cohn fälschlich dazu gestempelt zu werden.

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