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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1916-10-18 · Heft 42 (18.10.1916) · p. Seite 499

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
80 (1916)
Issue
Heft 42 (18.10.1916)
Date
1916-10-18
Page
Seite 499 (sequence 7)
Language
German
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499 zuständig seien, der Verband jedoch mit Rücksicht auf die Art, wie seine Vertretungskörper durch Wahlen zusammengesetzt werden, und kraft der gleichzeitig überreichten Zustimmungserklärungen der gesetzlich zuständigen Stellen als gegebene Zentralstelle für Uebermittlung der Wünsche dieser Stellen in gemeinsamen Angelegenheiten anzusehen sei. Erst durch die erhobenen Einsprüche wurde das Kriegsministerium zur Stellung der Berechtigungsfrage genötigt, während es früher in wohlwollendem Entgegenkommen für Einrichtung einer allgemeinen jüdischen Heeresseelsorge sich geneigt erwiesen hatte, über die — ihm selbstverständlich bekannten — Bedenken förmlicher Art hinwegzugehen. Zu 5. Die Ausführungen des Herrn Dr. Jacob sind rechtsirrig. Soweit in Angelegenheiten der Volksschule überhaupt jiidische Interessen gesetzlich zu vertreten sind, ist in den alten Provinzen Preußens auch hierbei nach wie vor allein der Vorstand der jüdischen Gemeinde gesetzlich zuständig. Das Schulunterhaltungsgesetz von 1906 hat hieran nichts geändert. Es hat lediglich — und zwar im Anschluß an einen vom Verband der Deutschen Juden bei der Vorberatung gestellten Antrag — den Ortsrabbiner unter bestimmten Voraussetzungen als Mitglied in die Schuldeputation der politischen Gemeinde ausgenommen. Außerhalb der Schuldeputation ist der Rabbiner im Geltungsgebiet des Gesetzes von 1847 nicht Vertreter jüdischer Interessen in Angelegenheiten der Volksschule. Auch innerhalb der Schuldeputation ist er nicht gesetzlicher Vertreter der beteiligten Juden, sondern Vertreter aller Einwohner der politischen Gemeinde, Juden und Christen, in gleicher Weise wie jedes andere Mitglied der Schuldeputation. Nur tatsächlich wird seine Anwesenheit dazu dienen, die Verkümmerung jüdischer Interessen auf diesem Gebiete zu hindern. Zu 6. Der Erlaß vom 5. Februar 1916 betrifft nicht nur die Seelsorge in Lazaretten und an Kriegsgefangenen, sondern auch die Heeresseelsorge in Standorten. Würde die Auslegung des Gesetzes zutrefsen, welche Herr Dr. Jacob bezüglich der Seelsorge in Lazaretten und an Kriegsgefangenen gibt, so würde, da innerhalb des Geltungsgebietes des Gesetzes von 1847 die Rabbiner zweifellos gesetzlich nicht zuständig sind, überhaupt keine zuständige Stelle für diese Seelsorge bestehen. Hieraus würde die Folgerung sich ergeben, daß überhaupt keine gesetzlich zuständige Stelle bestehen würde, welche durch Bezeichnung des Seelsorgers gemäß dem Erlaß des Kriegsministeriums vom 12. August 1916 diesem Seelsorger den Ersatz der Reisekosten verschaffen könnte. Zum Schlußabsatz der Erwiderung des Herrn Dr. Jacob ist zu bemerken, daß bis zur Schaffung der Vermittlungsstellen für Westfalen und Rheinland durch den Verband der Deutschen Juden in zahlreichen kleinen Gemeinden jener Bezirke tatsächlich überhaupt keine Heeresseelsorge ausgeübt worden war. Die Redaktion. Herrn Dr. Emil Lohns Attacke gegen die „Demagogie und Anarchie" des liberalen Judentums. Eine notgedrungene Abwehr. Von Referendar Dr. Ernst Emil Schweitzer, Breslau. s gibt Artikel, «die man mit echter Freude schreibt, Arbeiten, mit denen man glaubt, über den Tag hinaus zu schaffen, nicht nur über ein gerade aktuelles Problem zu sprechen, sondern zugleich auch der Wissenschaft zu dienen — und andere Artikel gibt es, die der Publizist nur mit Unlust schreibt und die er doch schreiben muß, seines Gewissens und um «des Bekenntnisses willen. So lasse ich nur ungern eine wissenschaftliche Arbeit über Martin Bubers „Geist des Judentums" liegen, um mich einem neueren Artikel zuzuwenden, den Herr Dr. Emil Cohn zur Feier, unseres Neujahrstages in der „Jüdischen Presse" veröffentlicht. Martin Buber wie Emil Cohn sind Zionisten; auch Bubers Arbeit muß ich entschieden ablehnen, aber das hindert mich nicht anzuerkennen, daß Bubers Werk so ernst, so tief, fo gedankenreich ist, wie Emil Cohns Artikel mir leer, arm und oberflächlich erscheint. Gegen Buber zu polemisieren ist mir eine Freude, gegen Dr. Emil Cohn nehme ich nur ungern «das Wort. Doch so maßlos sind die Angriffe, die Dr. Emil Cohn gegen das liberale Judentum richtet, daß hier zu schweigen mir fast als Feigheit erschiene. Damit sich der Leser selbst ein Bild machen kann, seien hier einige Proben aus dem Artikel wiedergegeben: „Wir wollen konservative Juden sein; damit übernehmen wir für alles, -was wir wollen und fordern, die Verantwortung vor der Geschichte. Wir empfangen.unsere Order nicht von unserem Herzen, wir empfangen sie auch nicht von der Laune der flüchtigen Stunde, sondern am Tische, wo wir raten und taten, sitzt neben uns und unter uns das unsichtbare Synedrium der Väter und stimmt mit. Wir können den Radikalismus des sogenannten liberalen Judentums nicht mitmachen, schon aus dem einfachen Grunde, weil wir die Verantwortung nicht übernehmen können. Wir sind sprachlos über den Mut und die Kühnheit, mit dem die eine Gemeinde sich ein neues, die andere ein neueres, die dritte ein neuestes Judentum macht . . . Auch vor unseren Vätern stehen wir: Gott schütze uns davor, daß wir erröten müßten . . Gegen Demagogie und Anarchie! ist unsere Losung . . . ... Der wahrhaft konservative Politiker schlägt keine Fensterscheiben ein. Er ist kein Politiker der Gasse, er ist derjenige, der über dem Trennenden-das Einende nie vergessen wiüd und dem der gute Ton des politischen Verkehrs selbstverständliche Voraussetzung des politischen Kampfes ist." Also gegen „Demagogie und Anarchie" ist die Losung. Sollte man es für möglich halten, daß ein jüdischer Rabbiner solche Worte zu schreiben vermag? Herr Dr. Emil Cohn mag das liberale Judentum für noch so verderblich halten, wer gibt ihm das Recht, die liberalen Juden, -wer gibt ihm das Recht, seine eigenen liberalen Amtsgenossen, die -mit wahrhafter Liebe, mit unerschrockenem- Mut und mit gewiß nicht geringerem Verständnis .als Herr Dr. Cohn zum Wohle des Judentums arbeiten, als Demagogen zu kennzeichnen, also als Volksbetrüger, als Männer mit unlauteren -Absichten? Herr Dr. Emil -Cohn ist der nämliche Rabbiner, dessen Tätigkeit als Religionslehter vor einiger Zeit in Berlin zu einem Streit mit der jüdischen Gemeinde und schließlich zur Amtsenthebung führte — ein Vorgehen, um dessentwillen gegen die Berliner Gemeinde sogar von Herrn Harden kein geringerer Vorwurf als «der der Intoleranz erhoben wurde. Nun, ich will zu diesem Fall hier keinerlei Stellung nehmen. Ich scheide überhaupt die Person des Herrn Dr. Emil Cohn, der ich in keiner Weise zu nahe-treten will, hier völlig aus; aber eines muß gesagt sein: Die liberalen-Juden müßten keine Spur von Selbstachtung haben, wenn sie solche Schmähungen, wie -sie Herr Dr. Cohn in der „Jüdischen Presse" zum Abdruck bringt, in der Schule und im Gotteshause verbreiten ließen. Jede ehrliche wissenschaftliche Auseinandersetzung ist uns willkommen, den Vorwurf der Demagogie aber weisen wir als Beleidigung mit aller Entschiedenheit zurück. Was ist's, was Herrn Dr. Emil Cohn so maßlos empört? Letzter Grund der: daß die Zeit nicht still steht. „Wir sind sprachlos über die Kühnheit, mit der die eine Gemeinde sich ein neues, die andere ein neueres, die dritte ein neuestes Judentum macht." Herr Dr. Cohn will, wie er so-schön sagt, vor

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