Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 80 (1916)
- Issue
- Heft 42 (18.10.1916)
- Date
- 1916-10-18
- Page
- Seite 498 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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498 Aber all diese Leistungen wurden weit übertrofsen durch die Errichtung des neuen Krankenhauses, dessen Bau nach fast dreijähriger 'unermüdlicher Tätigkeit im Mai 1914 fertiggestelll wurde. Eine Anleihe in Höhe von drei Millionen verschaffte die Mttel zur Verwirklichung des Planes; und mit Hilfe einer freiwilligen Sammlung, die nahezu anderthalb Millionen einbrachte, gewann man die Möglichkeit, die Ausstattung in der gewünschten Weise auszusühren. In der Großzügigkeit der Anlage, in der Reichhaltigkeit und Mannigfaltigkeit der Einrichtungen, in der praktischen, zweckmäßigen und daher auch schönen Anordnung der zu einem Ganzen sich fügenden Teile bildet das Krankenhaus ein Monumentalwerk in der Spitalarchitektur und einen Markstein im Entwicklungsprozeß der jüdischen Krankenpflege. Doch seine Geschichte gehört noch der Zukunft an, und über seine Leistungen werden erst spätere Generationen zu berichten haben. Dabei darf nicht außer acht gelassen werden, daß all dies sich sozusagen auf dem Nebengleis privater Wohltätigkeit abspielt, ohne den reichmaschigen Schienenstrang der öffentlichen Fürsorge zu berühren: eine Enklave jüdischer Charitas inmitten der staatlich organisierten Sozialpolitik. Denn was von der Frankfurter Judengemeinde auf dem Gebiete der Krankenpflege und Krankenunterstützung geleistet wurde, geschah aus freien Stücken und ohne Rücksicht daraus, daß den Juden, gleich ihren nichtjüdischen Mitbürgern, ein Anspruch auf die staatsrechtlich geregelte Armen- und Krankensürsorge zustehe. Dabei ist es kein Einzel- und kein Ausnahmefall, sondern ein >venn auch vielleicht besonders helleuchtendes Beispiel jüdischer Barmherzigkeit. Der Drang, Wohltätigkeit zu üben. Arme zu unterstützen und Kranke zu pflegen, ist eben im Juden so fest eingewurzelt, ist ihm so sehr zur religiösen Pflicht geworden, daß selbst die durch die staatlichen Einrichtungen gebotenen Vorteile ihn nimmer von der Erfüllung dieser Pflicht zurückhalten. Solche Gedankengänge, aus die wir mit Recht stolz sein dürfen, müssen wir uns zu Gemüte führen, und mit den Tatsachen, die ihre Erhärtung zu erbringen dienen, uns vertraut machen. Dann mögen die Rassentheoretiker, Völkerpsychologen und sonstigen Geschichtsklitterer mit ihren Lehren von der jüdischen Minderwertigkeit nur kommen. Ihre Argumente zu widerlegen wird uns nicht schwer fallen. Denn allen Worten gegenüber können wir Taten entgegenhalten. Da es sich um eine „Festschrift" handelt, sei auch noch ein Wort über die äußere Form des Buches gesagt. Die Ausstattung ist von vollendeter Gediegenheit und erweckt stets den Eindruck, daß der Verleger es nirgends hat an Sorgfalt fehlen lassen. Eine Anzahl gut gelungener Reproduktionen von den einzelnen Teilen des neuen Krankenhauses trägt wesentlich zur Veranschaulichung der letzten großen jüdischen Leistung aus dem Gebiete der Krankenfürsorge bei. Man verspürt etwas von Festesstimmung, wenn man sich in die Schrift versenkt. hrrresserisorgr im Inland. egen den unter diesem Titel in Nr. 38 unseres Blattes veröffentlichten Artikel nimmt Herr Dr. Jacob Stellung in einem Aufsatz, den er, wie anderen jüdischen Blättern, auch uns zugeschickt hatte. Wir hatten an die Aufnahme dieser Entgegnung die Bedingung geknüpft, eine Erwiderung folgen zu lassen, die sich auf Materialien des Verbandes der Deutschen Juden stützte. Infolgedessen hat Herr Dr. Jacob aus die Aufnahme seiner Bemerkungen verzichtet; gleichwohl glauben wir der Sache zu dienen dadurch, daß wir die Ausführungen des Herrn Dr. Jacob auszugsweise wiedergeben und daran die uns zur Verfügung gestellten Angaben knüpfen. Herr Dr. Jacob erklärt: 1. daß nicht er, sondern der rheinische Rabbinerverband eine Eingabe an das Kriegsministerium gerichtet habe. 2. Diese Eingabe sei am 30. Januar beschlossen worden, konnte sich also nicht gegen die Verfügung des Ministers vom 5. Februar wenden. 3. Die Eingabe hätte sich nur aus die Rheinlande und Westfalen bezogen, konnte also des Synagogenverbandes in Westfalen entraten, da sie eben nur von dem Rabbinerverband ausgegangen sei. 4. Die Zurückweisung des Erlasses sei nur Schuld des Verbandes der Deutschen Juden, weil dieser behauptet habe, daß die Vertreter der Gemeinde nicht die Rabbiner, sondern die Vorstände der Synagogengemeinde sein. Nach dieser Behauptung habe das Kriegsministeriurn erklärt, auch der Verband habe keine Berechtigung, als Vertreter aufgefaßt zu werden. 5. In Wirklichkeit gebe es nur zwei Vertretungen in der Gemeinde: a) den Vorstand gegenüber den Verwaltungsbehörden, 1») den Rabbiner für alle Angelegenheiten der Volksschule. 6. Mit Kriegsseelsorge haben die Gemeinden nichts zu tun da die Erfaßten nicht der Gemeinde angehörten, sondern Ge fangene seien; die Rabbiner, die die Seelsorge ausübten, könnten sich nicht unter neue, sie bureaukratisch regierend' Vorgesetzte stellen oder ihre Zulassung und Ernennung von den Vorschlägen oder Gutachten dieser Verbände abhängig niachen. Herr Dr. Jacob schließt seine Ausführungen mit den Worten „Die Befürchtung, daß durch die Zurückziehung des Erlasse-: die, wie gesagt, der Verband der Deutschen Juden erwirkt hat. die Sache irgendwie leide, ist durchaus unzutreffend. Kein kranker Soldat, kein Kriegsgefangener wird darum seel sorgerisch weniger betreut werden, denn der Verband de: Deutschen Juden und seine Leitung haben ja diese Seelsorg' nicht ausgeübt, und «darauf allein kommt es an." Zu den einzelnen Punkten der vorstehenden Erklärung tvird uns auf Erkundigung mitgeteilt: Zu 1. Die Eingabe an das Kriegsministerium trägt den Kopf „Rabbinat der Synagogengemeinde", das Datum „Dort mund" und die Unterschrift „Dr. B. Jacob, Rabbiner der Synagogengemeinde Dortmund". Zu 2. Die Eingabe des Herrn Dr. Jacob an das Krieg: Ministerium datiert vom 26. Mai 1916 und richtet sich gegen einen Bescheid des stellvertretenden Generalkommandos vor, 16. März, welcher inhaltlich aus dem Erlaß des Kriegministeriums vom 5. Februar 1916 fußt. Abschrift des letzteren Erlasses hatte Herr Dr. Jacob mit Brief des Verbandes der Deutschen Juden vom 19. März erhalten. — Uebrigens ist die von Dr. Jacob zu 2. bekämpfte „Angabe" nicht in der frühee veröffentlichten Darstellung des Verbandes der Deutschen Juden enthalten. Zu 3. Der Antrag des Herrn Dr. Jacob beschränkte sieg zwar örtlich auf die Provinz Rheinland und Westfalen. Wie die in der vorstehenden Erklärung des Dr. Jacob zu 3. m gegebene Begründung ergibt, richtete sich jedoch der Antra,; sachlich gegen den Inhalt des Erlasses vom 6. Februar 199'-. Etwas anderes ist vom Verband der Deutschen Juden nid:’ behauptet worden. Zu 4. Die hier von Herrn Dr. Jacob vvvgetragene Kombination ist irrig. Aus Anlaß der Einsprüche der Freien Vc; einigung und' der ihr nahestehenden Stellen ersuchte da: Kriegsministerium den Verband um Nachweis seiner Verecl, tigung. Daraufhin wurde dem Kriegsministerium in einer anderen Eingabe als der dem Herrn Dr. Jacob bekannten mi" geteilt, daß zwar nach Lage der Gesetzgebung nur die für die ewzelnenGemeinden und Bezirke maßgebenden jüdischen Behörden