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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1916-10-18 · Heft 42 (18.10.1916) · p. Seite 496

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
80 (1916)
Issue
Heft 42 (18.10.1916)
Date
1916-10-18
Page
Seite 496 (sequence 4)
Language
German
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und seinen Brüdern, zwischen ihm und dem Leiter der Geschicke besteht. Mögen in dem sicheren Vertrauen auf eine Macht, die alles zum Guten lenkt, die schweren Monate des Winters, die nach diesem langen Kriege doppelt, ja dreifach schwer auf allen Deutschen lasten, glücklich vorübergehen. Mögen uns weitere Verwicklungen erspart bleiben, möge die Zahl unserer Feinde sich nicht vermehren, möge das Einheitsbewußtsein innerhalb des deutschen Volkes sich stärken. Daß Deutschlands Feinde während dieser schweren Winterzeit die Erfolglosigkeit ihres Tuns und die Unmöglichkeit eines Sieges einsehen, daß die Feinde des Judentums im Hinblick aus das, was auch die Juden während des Krieges geleistet haben, zu der Erkenntnis gelangen, daß wirkliche Gleichheit, vollkommene Ebenbürtigkeit ihnen geschuldet werde, daß auch inmitten unserer Glaubensgemeinschaft die Ueberzeugung sich durchringe, daß nur durch friedlichen Wetteifer, durch ein harmonisches, gemeinschaftliches Streben unsere Sache gefördert werden könne - das ist der heiße Wunsch, die tiefe Sehnsucht, mit der wir aus der langen Zeit der Feste in die längere Periode des Alltags hinübergehen. Wenn eine solche Stimmung überall Platz greift, so wird auch die sestlvse Periode keine nüchterne und trübe, sondern eine sonnige, erhellt durch den Gedanken an Einigkeit und durch die Hoffnung, der Erfüllung winken möge: auf Frieden. Lin Kapitel Gelchichte jüdischer Krankenpllege. Von Dr. % I p h 0 ns I. S u tz n i tz k i. (Lchluß.) inen Wendepunkt im Wesen der jüdischen Krankenpflege in Frankfurt brachte endlich die primatische Zeit. Nun beginnt man auch öffentlich von den jüdischen Aerzten Notiz zu nehmen. So werden sie seit 1807 im Staatskalender unter den Medizinalpersonen angeführt; allerdings nicht zusammen mit ihren christlichen Kollegen, sondern nach diesen, als besondere (Gruppe, als „Aerzte jüdischer Nation". Mit der 1812 vom Großherzog Dalberg proklamierten Emanzipation der Frankfurter Juden fiel auch diese Schranke, und die jüdischen Aerzte, den christlichen völlig gleichgestellt, werden im Staatskalender fortan nicht mehr von diesen gesondert ausgesührt. Der Arzt Dr. S. I. Oppenheim wird sogar zum Mitglied des Wahlkollegs ernannt und auf besonderen Wunsch des Großherzogs 1813 zum Munizipalrat und schließlich auch zum Oberschnl- und Studienrat befördert. Diese Gleichstellung dauerte indessen nur so lange, als das Großherzogtum Frankfurt Bestand hatte. Dann folgte von neuem Zurücksetzung und Rechtsbeschränkung für die Judenärzte. Natürlich werden sie jetzt wieder als besondere Gruppe im Staatskalender registriert, seit 1817 als „Aerzte jüdischer Nation", seit 1825 als „Aerzte mosaischer Religion", seit 1846 als „Aerzte israelitischer Nation". Ein Fortschritt läßt sich. immerhin auch da noch wahrnehmen, indem endlich damit aufgehört wurde, die Zahl der jüdischen Aerzte zu beschränken, die wirklich bald beträchtlich in die Höhe ging. Dann kam das Jahr 48 und räumte mit der Trennung der Aerzteschaft nach Konfessionen endgültig auf. Zwei Jahre später finden wir bereits einen jüdischen Arzt unter elf Bewerbern zum Physikns gewählt. Es war dies die erste Ernennung eines Israeliten zu einer festen Staatsdienststelle, eine Folge der damaligen freiheitlichen Bewegung im deutschen Volke. Hand in Hand damit ging auch die Entwicklung und Entfaltung der Hospitaltätigkeit unter der Frankfurter Judenheit. Worauf es zunächst ankam, war eine angemessene Umgestaltung von Betrieb und Verwaltung und eine, ich möchte sagen, Substanzialisierung der Krankenhausfunktion. Seiner ganzen Herkunft nach war das Spital ein komplizierter Apparat; es war ein Spital und noch viel mehr als das. Neben den Aufgaben eines Krankenhauses hatte es auch für den Unterhalt der Spitalssynagoge zu sorgen, sowie Wohltätigkeitsakte verschiedenster Art zu üben. Ersteres ließ sich noch verhältnismäßig leicht erledigen; denn es handelte sich in der Hauptsache' dabei um die Entlohnung der Synagogendiener und um die Bestreitung der Kosten für Reinigung und Beleuchtung. Mit vielen Umständen war dagegen das charitative Werk verknüpft, das gar mannigfache Gebiete umfaßte. So galt es, Unterstützungsgelder an die Ortsarmen und Stipendien an Studenten auszuteilen; ferner Kostgelder für fremde arme Kinder und Beisteuer zur Badereise zu gewähren. Zu den Obliegenheiten des Spitals gehörte außerdem die Almosenverteilung an durchreisende Arme, sowie schließlich auch die Sorge für die Erziehung von Findlingen. Das alles bedeutete nicht nur eine schwere Belastung des Etats, sondern zugleich eine Verwicklung und Ueberladung des Verwaltungsapparats, durch die letzten Endes die eigentliche Krankenhaustätigkeit leiden mußtey. Es ergab sich somit die Notwendigkeit, mit der bisherigen Tradition zu brechen und die Geschästslettung aus eine neue vereinfachte Basis zu stellen. So wurde 1836 ein Verzeichnis der vorhandenen Armen angelegt mit der Bestimmung, daß nene Arme nicht mehr angenommen werden sollen. Im Jahre 1845 findet sich unter den Ausgaben zum letztenmal ein Posten für Almosenspenden verzeichnet. Damals wurde beschlossen, die für die Almosenverteilung dem Hospital zusließenden Gelder dem A l m o s e n k a st e n zuzuwenden und sie auch von ihm verteilen zu lassen. Den Ertrag der an den Türen der Männer- und Frauensynagoge aufgestellten Opferstöcke verwandte man zur Unterstützung der aus dem Spital entlassenen durchreisenden mittellosen Kranken und Rekonvaleszenten. Früher noch und radikaler ging man dem Wanderbettel und dem Stipendiatenwesen zu Leibe. Denn schon 1830 beschloß der Vorstand, die Almosenverteilung an durchreisende Arme, desgleichen die monatlichen Unterstützungen an die Studenten abzuschasfen. Als dann anfangs der fünfziger Jahre, infolge baulichen Verfalls, die Frage der Erhaltung der Spitalssynagoge aufs Tapet kam, schlug die Spitalverwaltung die gänzliche Schließung der Synagoge vor. So weit wollte freilich der Gemeindevorstand nicht gehen, aber 4) Es erscheint mir nicht uninteressant, die für Synagogen- und Wohltütigkeitszwecke gemachten Außvendungen, wie sie sich aus einer Jahresbilanz ergeben, hier zur Illustration in ihren einzelnen Posten anzuführen. Danach betrugen die Ausgaben: an Besoldungen für Synagogen- und Spitalbedienstete . 1372,26 ft. für Talglichter und Oel zur Beleuchtung der sämtlichen Synagogen und des Spitals. 426,20 „ für Wachslichter für sämtliche Synagogen.150,41 „ für monatliche Geldverteilungen an Hausarme . . . 761,00 „ für monatliche Geldverteilungen an Studenten .... 185,24 „ für Zehrpfennige an Durchreisende. 1233,52 „ sür Kostgelder für fremde arme Kinder und Beisteuer zur Badekur .. 332,27 „ für Heu und Stroh zur Erhaltung des erstgeborenen Viehs 112,59 „ 4573,49-fl. Die beiden ersten Posten enthalten Aufwendungen für Spital und Synagoge promiscue. Alle anderen Beträge dienen ausschließlich religiösen oder allgemeinen charitativen Zwecken. Dies alles zudem bei einem Gesamtetat von 9297,37 s>l., so daß nahezu 50% der Ausgaben auf Dinge entfielen, die mit den eigentlichen Aufgaben eines Krankenhauses nicht das geringste zu tun hatten. Dieser Zustand der Vielgestaltigkeit trat auch äußerlich dadurch in die Erscheinung, daß der Gesamtvorstand, dem die Leitung des Spitals oblag, dessen Verwaltung der „Wohl-tätigteitssektion" übertrug, also gleichsam im Nebenamte besorgen ließ.

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