Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 80 (1916)
- Issue
- Heft 41 (11.10.1916)
- Date
- 1916-10-11
- Page
- Seite 488 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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488 Knappheit die Tugend einer erschöpfenden zeitlichen Ausbeute zu machen. Denn indem er es unternimmt, das Problem bis in seine ersten Anfänge zurückzuverfolgen, vermag er zugleich eine monographisch abgerundete Darstellung von einer der interessantesten Erscheinungen im jüdischen Leben zu bieten. Die ärztliche Kunst der Juden stand bekanntlich von jeher sehr hoch im Kurs, so daß selbst Könige und Päpste ihrer Gesundheit wegen zu jüdischen Aerzten ihre Zuflucht zu nehmen pflegten, obwohl das ihnen von Religions wegen nicht eigentlich gestattet war. Einzelne Städte stellten außerdem Juden gegen jährliche Besoldung als Kommunalärzte an. Zu diesen Städten gehörte auch Frankfurt, und zwar geschah dies hier schon sehr früh. Denn der erste jüdische Stadtarzt war Salomon Pletsch aus Regensburg 1394 bis 1395, während der erste in der Mainftadt überhaupt urkundlich beglaubigte jüdische Arzt uns 1345 begegnet. Nach der Anstellungsurkunde war Pletsch verpflichtet, sich der im Dienste der Stadt Verwundeten anzunehmen, ohne von ihnen Lohn zu fordern;, ebenso mußte er die siechen Leute im Spital unentgeltlich behandeln. Von den Bürgern und Beisassen war es ihm gestattet, eine nur bescheidene Entschädigung zu nehmen. Das Honorar betrug im Jahr 36 fl., außerdem erhielt er sechs Ellen Tuch in der Farbe, in der andere Diener der Stadt gekleidet waren. Bei seinem Nachfolger machte das jährliche Honorar sogar nur 20 fl. aus. Ließ man sich auch die Dienste der Juden gefallen, so war dies doch kein Anlaß, ihnen dafür auch Rechte cinzuräumen. Ungeachtet ihrer Leistungen und anerkannten humanitären Tätigkeit erhielten die jüdischen Aerzte nicht die geringste Vorzugsstellung vor ihren Glaubensgenossen, mit denen sie vielmehr alle Bedrückungen und Entrechtungen teilen mußten. Ein Abgehen von diesem Modus wäre allerdings auch dem Rat sehr schwierig gewesen, der stets mit starken judenfeindlichen Strömungen zu kämpfen hatte. Denn wie die christlichen Krämer aus Brodneid immerfort gegen die Konkurrenz der jüdischen Geschäftsleute loszogen und sich über Eingriffe in ihre „Nahrung" beschwerten, so hielten auch die christlichen Kollegen mit ihren Einsprüchen gegen das „Kurpfuschertum" der jüdischen Aerzte nicht hinter dem Berge. Was die Jünger Aeskulaps verlangten, war nichts weniger, als daß den Aerzten, die jüdischen Glaubens sind, die Berufstätigkeit völlig verboten oder zu mindest auf die Judengasse beschränkt werde. Und wenn auch nicht alles, erreichten sie doch einiges dabei. Anfang des 16. Jahrhunderts wird zum letztenmal ein Jude als Stadtarzt genannt. Seine Anstellung mag er zudem ganz besonderen Umständen verdankt haben, denn er war von den Königsteinern an den Frankfurter Rat empfohlen worden. Für seine große Tüchtigkeit spricht jedenfalls eine Ratsordnung vom Jahre 1528, in welcher er angehalten wurde, „zu jeder Stunde der Nacht die Tore zu öffnen, weil die benachbarten Grafen seines Rates oft schnell bedurften". In der Folge nahmen die Einschränkungen derart zu, daß, um ein Beispiel anzuführen, im Jahre 1574 zwei in Frankfurt praktizierende Aerzte, Aron zur gelben Rose und Israel Lamb, auf ihr Ersuchen, „ihre gelernte Kunst der Arzeney, gegen denen, die ihr notdürfftig sehn, zu gebrauchen", vom Rat den Bescheid erhielten, „man wolle beide bei diesen Sterbensläuften, bis er sich wieder mit Aerzten versehen habe, ihre Kunst ausüben lassen. Wenn aber der Rat wieder mit einem Arzt versehen sei, so solle man Aron und Lamb examinieren lassen und, wofern sie geschickt befunden werden, sie zulassen, wenn nicht, sie gänzlich abschaffen." Der weise Rat war also sehr billig. Er behielt die Juden, solange er sie brauchte. Der Mohr hatte seine Schuldigkeit noch nicht getan, der Mohr konnte noch nicht gehen. Der Vorschlag übrigens, die jüdischen Aerzte erneut einem Examen zu unterwerfen, wurde bald zu einer ständigen Institution, indem der Rat im Jahre 1599 eine Prüsungsbehörde ernannte, die sich aus drei Ratsmitgliedern und den beiden Stadtphysikern zusammensetzte und vor der die Judenärzte ein Examen ablegen mußten, auch wenn sie an einer ausländischen Universität — an einer deutschen wurden sie ja nicht zugelassen — längst promoviert hatten. Jin Jahre 1657 erließ das lutherische Ministerium eine „Erinnerung" gegen die Judenärzte, worin die Juden mit den Beiworten stinkfaul, Wucherer, Falschmünzer usw. belegt wurden. Und von der Kanzel herab wetterte ein Priester gegen die Kranken, welche bei den „verfluchten Juden" Heilung suchten, die zu Zaubereien und Götzendienst verführende Teufelswerkzeuge sind. „Mit solchem Aergernis verdienst du den Mühlstein an deinem Hals, ja noch ein größeres, nämlich das Wehe, hie zeitlich und dort ewiglich"^). Unter diesen Umständen sah es die jüdische Gemeinde als ihre besondere Aufgabe an, für den Arztbedarf namentlich der ärmeren Gemeindemitglieder in zureichendem Maße Sorge zu tragen. So entstand in Frankfurt um die Wende des 16. Jahrhunderts die für die Folge so hoch bedeutsame *) Im Grunde freilich hatten die jüdischen Aerzte über die ihnen zuteil gewordene Behandlung sich zu beklagen kein Recht; denn auch sie zeigten sich selbstsüchtig, engherzig und kleinmütig, drückten, wo sie drücken konnten, wie sie überall gedrückt wurden, die bei den »Juden sonst mit Recht so sehr gerühmte Solidität ganz außer acht lassend. Im Jahre 1738 richteten sie eine Beschwerdeschrist gegen die Pfuscher in der Jndengasse, und um möglichst die Konkurrenz sich vom Halse schaffen, beantragten sie die genaue Feststellung der zur Praxis in der Gasse berechtigten Judenqrzte. Diesem Drängen also ist es vorzüglich zuzuschreiben, wenn anfangs 1747 vom Frankfurter Rat der Beschluß gefaßt wurde, „daß man in künftige Zeit nicht mehr als dreh Juden-Medicos hier gestatten lassen, auch den jüdischen Baumeistern anbefehlen, diese Zahl nicht zu excedieren oder ohne E. Hoched. Raths Consens mehrere anhero berufen. Auch habe löbl. Recheney und Schätzungsamt dahin zu sehen, daß ohne gerichtliche Untersuchung und obrigkeitliche Einwilligung hinfüro keiner mehr eingeschrieben würde". Neues Rrankenhaus der Israelitischen Gemeinde Frankfurt a. M. Hauptgebäude. .111II»