Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 80 (1916)
- Issue
- Heft 41 (11.10.1916)
- Date
- 1916-10-11
- Page
- Seite 487 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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4. während des Hegensprechens der Eohanim, der Gebete bei der Totenfeier, des Schofarblasens, des Vortrages von Alenn, im Mußaf des Neujahrs und Versöhnungsfestes bis zur Kniebeugung, 5. bei dem Gebete für den Landesfürsten. Eine Predigt — deren Dauer in der Regel nicht dreiviertel Stunde überschreiten soll — findet statt: jeden Sabbat, jeden ersten von zwei auseinanderfolgenden Festtagen, am Tage des 9. Ab und am Versöhnungsfeste, an letzterem zweimal. Nicht gepredigt wird an dem Sabbat vor dem 9. Ab, am Freudenfeste und an Purim. Ein Gesang, ganz oder teilweise, geht der Predigt voran und ein Gleiches findet unmittelbar nach dem Segen statt, mit welchem der Segen schließt. Auch kann nach der Einleitung der Predigt eine Strophe oder mehrere gesungen werden. Die Bestimmung hierüber und die Auswahl der jedesmaligen Gesangstücke steht dem Prediger zu. Einmal monatlich kann die Predigt ausfallen und durch eine zweckmäßige Belehrung über einen biblischen Abschnitt ersetzt werden, welcher aber dann nicht durch Gesang eröffnet wird. Die Verlesung aus dem Gesetze, desgleichen der'Vortrag des Buches Esther an Purim, geschieht in üblicher Weise, jedoch deutlich und ohne Schreien oder übermäßige Hast. Ein Barmizwah wird zum Vortragen eines Abschnittes aus dem Pentateuch nur am Nachmittagsgottesdienste des betreffenden Sabbats zugelassen. Der Vortrag der Haftara ist schlicht; der dazu Aufgerufene kann, wofern er sie nicht selbst vortragen mag, sich durch den Vorsteher ersetzen lassen. Der Vortrag des Vorbeters ist einfach und gänzlich ohne Gesang, jedoch sollen einzelne Stücke im Halle! und Mußaf an Neumonds-, Chanuka- und Zwischentagen, die Klagegesänge am 9. Ab, die Segenssprüche vor dem Anzünden an Chanuka und vor der Vorlesung des Buches Esther an Purim einen gesangähnlichen Vortrag erhalten. An Sabbaten und Festtagen werden Borchu, Emmes, die Keduscha und ähnliches, an den Festtagen der Kaddisch vor Mußaf, der Segen der Kohanim sowie an den Festtagen des 7. Monats bestimmte Gebetstücke teils nach alten Weisen, teils nach neuen Kompositionen von dem Vorbeter gesungen werden, aber ohne figurierten Gesang und ohne Separatbegleitung, damit das Gebet zur Unterlage künstlerischen Gesanges diene. Der Vorbeter darf keinerlei Andacht als der eingeführten Weisen sich bedienen. Der Vortrag der Gebete und der Gebetsformulare geschieht würdevoll, deutlich, nicht überlaut und ohne Eilfertigkeit. Einzelne Stücke oder Gebetszeiten dürfen willkürlich weder hintangesetzt noch ausgezeichnet werden. Zahlreichere Versammlung oder Anwesenheit von Fremden ändert hierin ebensowenig etwas ab als eigene Laune oder das Begehren anderer. Vielmehr ist die Gleichmäßigkeit des Gottesdienstes streng ausrechtzuerhalten, sowohl in bezug auf die einzelnen Teile als auf die Festsetzung der verschiedenen Gebetarten." Auf die eigentliche Ordnung der Gebete, die nicht weniger als 29 Folioseiten einnimmt, kommen wir vielleicht später zurück. Lin Kapitel Geschichte jüdischer KranKenpklege. Von Dr. A l p h o n s I. S u ß n i tz k i. *^0 n der Stellung der Juden unter den Völkern fiel nrir \ immer nicht so sehr die schlechte Behandlung der jüdischen Volksgenossen, als die Art, wie sich diese zu verteidigen Pflegen, auf. Daß die Juden, die im Staate eine Minorität bilden, gewissen Angriffen seitens großer Teile des „Wirtsvolkes" ausgesetzt find, ist begreiflich; zumal wenn diese Minorität sich ganz und gar nicht als „Gastvolk" gibt, vielmehr sich recht häuslich einrichtet und dabei auch Vorteile zu erlangen weiß. Aber bisweilen hat man so den Eindruck, als wenn die Juden bei diesem Stand der Dinge sich nicht einmal wohlfühlten, als wenn ihnen die den äußeren Errungenschaften entsprechende innere Sicherheit noch immer fehlte, und daß sie infolgedessen vielfach eine Haltung an den Tag legten, als wenn sie sich ob ihrer Erfolge gleichsam entschuldigen zu müssen glaubten. Daher griffen sie die Apologetik auf, etwas höchst Polizeiwidriges, nicht bloß als Fremdwort, sondern wegen der völligen Fremdheit der Disziplin mit allem, was die Wesensart der Juden ausmacht. Zur Verteidigung feine Zuflucht nehmen, heißt, sich auf den Boden der Anklage stellen, heißt, den klägerischen Standpunkt gelten lassen; was um so bedenklicher ist, als die Tendenz der Verteidigung sich in der Regel darin erschöpft, die Beschuldigung der Klage zu entkräften, ohne zugleich auch den Wert des unter Anklage Stehenden zu beweisen. Muß immer von neuem beteuert werden, daß wir gute Deutsche sind? (Freilich auch die ewige Wiederholung, daß wir gute Juden sind, würde ich mir gern schenken.) Was wir aber tun müssen, das ist den Beweis zu erbringen, daß wir für die Gesellschaft brauchbare Menschen sind, und nicht anders sein können, dank der geschichtlichen Entwicklung des jüdischen Volkes. Durch die ständigen Versuche apologetischer Umfriedung unseres Besitzstandes kommen wir noch kaum dazu, unser Feld selbst zu bestellen. Die Wissenschaft des Judentums ist ja nur zum geringen Teil auch eine jüdische Wissenschaft, und selbst da noch mußten wir vielfach erst von anderer Seite erfahren, wie reich an Schätzen wir eigentlich sind. In einem Aussatz, „Zur jüdischen Wohlfahrtspflege in Deutschland", äußerte ich an einer Stelle: „Es ist merkwürdig, daß eine so wichtige Materie wie die jüdische Wohlfahrtspflege, bisher kaum wissenschaftliche Beachtung und Bearbeitung gefunden hat. Sie blüht im Verborgenen, während die Leistungen der christlichen Charitas vor aller Augen offen daliegen"*). Auf diese Bemerkung glaubte ich Hinweisen zu dürfen, weil es sich hier um ein ähnliches Problem und um denselben Verfasser handelt, dessen Studien mir als Unterlage für meine damaligen Ausführungen gedient hatten. Vor mir liegt eine Arbeit von Dr. Wilhelm Hanauer, die einen Beitrag zur Kenntnis der Krankenpflege bei den Juden bildet. Auch bei dieser Publikation spielte der Zufall eine Rolle. Denn der äußere Anlaß zur Entstehung der Studie war die Errichtung des neuen jüdischen Krankenhauses in Frankfurt, bei dessen Einweihung sie als Festschrift erschienen ift* 2). Der Verfasser lokalisiert .seine Arbeit; er beschränkt sich darauf, „zur Geschichte der jüdischen Krankenpflege in Frankfurt am Main" zu schreiben. Nichtsdestoweniger scheinen mir seine Ausführungen die Beachtung auch weiterer Kreise zu verdienen. Frankfurt, das von jeher eine Art Metropole im Leben der Judenheit gebildet hatte, darf schon deswegen ein allgemeineres Interesse für sich beanspruchen. Zudem war, namentlich in früheren Zeiten, die soziale Struktur der Juden, die fast überall unter ziemlich gleichen Bedingungen lebten, an den einzelnen Orten nicht sehr verschieden, so daß aus der Kenntnis des einen Falles sich bereits ein Bild von den Zuständen überhaupt innerhalb einer bestimmten Periode und gewissen Grenzen gewinnen läßt. Allein gerade nach dieser Richtung ist die Betrachtungsweise Hanauers äußerst lehrreich, der es meisterhaft verstanden hat, aus der Not der räumlichen „Allgemeine Zeitung des Judentums" Nr. 43 vom 23. Oktober 1914. 2) Festschrift zur Einweihung des neuen Krankenhauses der israelitischen Gemeinde zu Frankfurt a. M. Verlag I. Kauffmann, Frankfurt a. M.. 1914.