Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 80 (1916)
- Issue
- Heft 38 (22.9.1916)
- Date
- 1916-09-22
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
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80. Jahrgang Nr. 38 Berlin, ll. September iVlb Der GemeLndevote. Betrage zur „ANgemetnen Leitung deß Judentums. Dir nrur krirgssnleihe. Vorteilhafte Einzahlirngsbedingrrngen. Wann ist die gezeichnete Kriegsanleihe. Zu bezahlen? Aus diese Frage hat die von uns veröffentlichte Zeichnungsaufforderung, bereits Auskunft gegeben. Es dürfte indes von Interesse sein, zu zeigen, wie sehr bei den festgesetzten Zahlungsterminen auf die Interessen und Wünsche des Zeichners Bedacht genommen ist. Zunächst sollen alle die, die schon jetzt über flüssige Mittel verfügen oder bis zum Wlauf des Monats September die erforderlichen Gelder flüssig machen und sofort in den Gerrutz der hohen Zinsen treten wollen, bereits am 30. September die Möglichkeit haben, Vollzahlung zu leisten. In diesem Falle würde jemand, der z. B. 1000 Mark öprozentige Reichsanleihe gezeichnet hat, die Zinsen für die Zeit vom 1. Oktober 1916 bis zum 31. März 1917 sofort mit 2A Prozent vergütet erhalten, also nur (980 Mark abzüglich 25 Mark) 955 Mark, für Schuldbuchzeichnuugen 953 Mark, aufzubringen haben. Wer im September noch keine freien Mittel hat, wohl aber alsbald nach dem Viertels ahveswechsel Geld einnimmt, ist in der Lage, au jedem beliebigen Tage sein Geld zinstragend anzulegen, d. h. zur Einzahlung auf die Kriegsanleihe zu benutzen. Erster Pflichtzahlungstermin - für die Zeichnungen bei der Post gelten besondere .Bestimmungen -- ist der 18. Oktober; an diesem Tage müssen 30 Prozent des dem Zeichner zugeteilten Betrages an Kriegsanleihe bezahlt werden, wobei Voraussetzung ist, daß die Summe des fällig gewordenen Teilbetrages wenigstens 100 Mark ergibt. Infolge dieses Vorbehalts beginnt bei ganz kleinen Zeichnungen die Einzahlungspslicht nicht schon aut 18. Oktober, sondern an einem der späteren Termine, die folgendermaßen festgesetzt sind: 20 Prozent zu geteilten Betrages am 24. November dieses Jahres, 25 Prozent anr 9. Januar 1917 und 25 Prozent am 6. Februar 1917. Hat jemand z. B. 100 Mark Kriegsanleihe gezeichnet und zugeteilt erhalten, so sind diese 100 Mark am 6. Februar 1917 zu bezahlen. Bei einer Zeichnung auf 200 Mark Kriegsanleihe sind je 100 Mark am 24. November 1916 und mit 6. Februar 1917 zu bezahlen. Bei einer Zeichnung auf 300 Mark Kriegsanleihe sind zu bezahlen: 100 Mark am 24. November dieses Jahres, 100 Mark anr 9. Januar und 100 Mark anr 6. Februar nächsten Jahres. Wer hingegen z. B. 2000 Mark Kriegsanleihe zugeteilt erhalten hat, muß 600 Mark Kriegsanleihe am 18. Oktober, 400 Mark am 24. November und je 500 Mark Kriegsanleihe am 9. Januar und 6. Februar nächsten Jahres bezahlen. Bemerkenswert ist, daß der Monat Dezember überhaupt keinen Pflichtzahlungstermin enthält, und zwar mit Rücksicht darauf, daß der Jahreswechsel an und für sich bei vielen Zeichnern die Bereitstellung größerer Mittel erforderlich zu machen pflegt. Ebenso wie schon vor dem ersten Pflichtzahlungstermin die Vollzahlung geleistet werden kann, ist es zulässig, Teilzahlungen vor dem Pflichtzahlungstermin vorzunehmen, jedoch immer nur in runden, durch 100 teilbaren Betrügen des Nennwertes der Anleihe. Bei sämtlichen Einzahlungen aus die fünsprozentige Reichsanleihe werden, wie schon oben erwähnt, 5 Prozent Stückzinsen vorn Zahlungstage, frühestens vom 30. September 1916 ab, zugunsten des Zeichners verrechnet. Das erklärt sich daraus, daß der Zinsenlaus der fünfprozentigen Reichsanleihe erst am 1. April 1917 beginnt, während der Zeichner Anspruch darauf hat, sofort in den Genuß der Zinsen zu treten. Bei den neuen Reichsschatzanweisungen beginnt der Zinsenlauf am 1. Januar 1917. Hier kommt infolgedessen eine Vergütung von Stückzinsen (und zwar in Höhe von 4A Prozent) zugunsten des Zeichners nur bei den bis zum 30. Dezember 1916 geleisteten Zahlungen in Betracht. Besondere Bedingungen gelten für die Einzahlungen auf Zeichnungen, die bei den Postanstalten erfolgen. Hier kann die Bollzahlttttg zwar auch schon am 30. September vorgenommen werden, sie muß jedoch am 18. Oktober geleistet sein: Teilzahlungen sind nicht zulässig. Für jede 100 Mark fünfprozentige Neichsnnleihe (Zeichnungen auf Schatzanweisungen werden bei der Post nicht angenomnten) müssen, falls die Zahlung am 30. September erfolgt, 95,50 Mark bezahlt werden und, falls die Zahlung am 18. Oktober erfolgt, 95,75 Mark. Der an sich schon während des Krieges stark vergrößerte und erschwerte Betrieb bei den Postanstalten macht es unmöglich, die Arbeit bei der Post dadurch wesentlich zu steigern, daß dort auch noch nach dem 18. Oktober Einzahlungen angenommen werden können. Davon dürfte um so eher abgesehen werden, als es ja eine sehr große Anzahl von Zeichnungsstellen (Banken, Sparkassen, Versicherungsgesellschaften, Kreditgenossenschaften) im Reiche gibt, beidenen von dem Recht der Teilzahlung seitens des Zeichners Gebrauch gemacht werden kann. Wer über irgendeine Frage, die mit der Kriegsanleihe zusammenhängt, im Zweifel ist, loirdan allen Stellen, an denen gezeichnet werden kann, bereitwilligst Auskunft erhalten. Jedenfalls sollte niemand, etwa aus dem Grunde, weil er sich über den einen oder den anderen Punkt nicht im klaren ist, von der Beteiligung an der Kriegsanleihe absehen. Es ist die Pflicht eines jeden Deutschen, an dem Erfolge der Zeichnung ans die 5. .Kriegsanleihe nach besten Kräften mitzuwirken. C. M. B. Berlin, 19. September. Am vergangenen Sonntag mittag fand die E i n w e i h u u g der S y n a g o g e am Kottbuser Ufer statt. Die geräumige Synagoge war von einer feierlich gestimmten Festgemeiude erfüllt; wir wissen dem neuen Gotteshaus und seiner Bauherrin, der Berliner jüdischen Gemeinde, keinen besseren Wunsch zu sagen, als daß die Synagoge stets so gut besucht sein ntöge wie am Einweihungstage. Die ersten Bankreihelt waren den E h r e n g ä st e it Vorbehalten. Hier saßen der S t a d t k o m - Mandant von Berlin, E r z e l l e n z v. B o e h n , der Polizeipräsident von Berlin, v. O p P e n , der Vertreter des N e u k ö l l n e r P o l i z e i p r ä s i d e n t e n , v. A s s e b u r g. Die Städte Berlin und Neukölln waren durch Abordnungen vertreten: für den Berliner Magistrat waren die Stadträte I a c oby, K a l i s ch , V e n z k y und Stadtschttlrat Dr. Reim a n n anwesend, die Stadtverordnetenversammlung vertraten ihre beiden Vorsteher Michel et und Justizrat E a s s e l und die Stadtverordneten P a n o f s k y , R o s e n o w , Tr. Oskar E o h n , M. d. R., mtd Di a y. Bott den Neuköllner Stadtbehörden war B ü r g e r m e i st e r W e i u r e i ch für den Magistrat und die Stadtverordneteit A b r a h a m , V ö g e l k e und R o s e n o lv für die Stadtverordnetenversammlung erschienen. In Vertretung des Branddirektors der Berliner Feuerwehr war Oberbranddirektor Becker anwesend, auch die Bauabteilung des Berliner Polizeipräsidiuuts hatte einen Vertreter entsandt. Zahlreich waren erschienen Vertreter der großen jüdischen Organisationen, bekannte Persönlichkeitett der jüdischett Oeffentlichkeit, sowie die Vorstände vieler Privatsynagogenvereine und ihre Rabbiner. Von dett Gemeindekörperschaften waren die Repräsentantenversammlung unter Führung des Direktors Dr. Minden und der Vorstand mit seinem ersten Vorsitzenden, Kommerzienrat Heinrich E i s n e r, unter dessen Leitung der Bau ausgeführt wurde, vollzählig erschienen. Auch von den verschiedenen Verwaltungskommissionen waren viele Herren anwesend: die Rabbiner und Kantoren nähinen im Ornat an der Feier teil. Um 12X» 11 hr setzte der Chor, den der neue Dirigent A r n o N a d e l leitete, mit dem „Mah tauwu" von Lewandowski eilt. Die innere Haupttür der Synagoge wurde geöffnet, mtd von neuem Ehorgesang iSzäu scheorim) begrüßt, wurden sechs Thorarollen von dett Rabbinern Tr. R o s e n z w e i g , Dr. Weiße, Dr. B e r g m a n tt, Dr. H o ch - feld, Dr. Petuchowski und Dr. Lewkowitz in Begleitung von Mitgliedern des Gemeindevorftandes und der Repräsetttantenversammlung zum Thoraschrein getragen, wo sie der stellvertretende Vorsitzende der neuen Synagoge, Herr L e w i n s k i, in die heilige Lade hob. Oberkantor S t a b i n s k i stimmte das „Schema Jisroel" an, in das die Gemeinde einfiel, dann folgte itach weitereut Chor und Gemeindegesang das Entzünden der ewigen Lampe, das Rabbiner Tr. Bergmann nach einer Weihepredigt vornahm. Er begann seine Predigt mit einem Hinweis auf Gott, dett Schöpfer des Lichts, welchem der erste Gedartke beim Begimt des Baues und das erste Gebet nach seiner Vollendung gebührt. „Einst in den Tagen der Makkabäer weihte man nach schweren Kämpfen das Heiligtum. Sein Licht strahlte Zuversicht in die Herzen der Kämpfer und erfüllte sie mit Begeisterung und Kraft. Mitten im Kampfe wird auch hier eine