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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1916-09-22 · Heft 38 (22.9.1916) · p. Seite 448

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
80 (1916)
Issue
Heft 38 (22.9.1916)
Date
1916-09-22
Page
Seite 448 (sequence 4)
Language
German
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448 auch. Tie Aufgabe führt zur Arbeit, aber erst in der Arbeit lernt man ganz die Aufgabe kennen, die einem gestellt ist. Aller Erfolg geht darauf zurück, daß man erst einmal an das herangeht, was Goethe die „Pflicht des Tages" nennt, daß man sofort an irgendeinem Punkte beginnt, selbst wenn man das Weitere noch nicht überblicken kann, daß man den Mut hat, heute zu leisten, was man heute leisten kann, und nicht zu warten, bis man auch über Morgen und Uebermorgen Bescheid weiß. Diesen Mut hatte der Rabbiner im Felde zu bewähren, wenn er in das ausgedehnte Gebiet der Pflicht, das vor ihm lag, hineingelangen wollte. Das Wort Initiative klingt dafür zu hoch. Es war einfach das Gebot, nicht am Wege zu stehen und zu warten, nicht die neuen, vielleicht vergeblichen Wege zu fürchten, sondern anzufangen, um dann weiter zu schreiten. Auf dem Wege der Pflicht lernte man dann den weiteren Weg finden. Auch das andere, was diese Zeit wohl jeden Rabbiner hier draußen gelehrt hat, ist eine alte Weisheit. Es ist die alte Erkenntnis, daß die Leistung mehr bedeutet als die Stellung. Für den jüdischen Feldgeistlichen war zu Beginn nur ein Platz da, aber keine Stellung; sie \mx weder im Frieden vorhanden noch für einen Krieg vorgesehen; erst die Arbeit hat sie schaffen können. Erst sie hat das, was zunächst nur in einer Erlaubnis und einem freundlichen Wohlwollen bestand, .gl etlvas Bestimmtem und Wirklichem werden lassen. Die Geltung konnte sich nur auf den Pflichten aufbauen. In gewissem Sinne hat es auch sein Gutes, daß die Stellung erst gewonnen werden mußte. Ein herkömmliches umschriebenes Amt, das einfach übertragen wird, kann leicht dazu führen, daß das Pflichtgefühl in der vorgezeichneten Arbeit sein Genüge hat. Eine Tätigkeit, der erst der Inhalt und durch ihn die Bedeutung gegeben werden soll, wird sich weitere Grenzen ziehen müssen. Jeder einzelne unter den Rabbinern im Felde hat sicherlich zu Anfang unter seiner ganz freien Selbständigkeit gelitten. Die einzige Hilfe gegen diese unbestimmte Unabhängigkeit konnte sich jeder nur durch die größte Strenge gegen sich selbst gewähren. Später haben dann die regelmäßigen Konferenzen mit ihrer Aussprache und ihrenl Austausch der Erfahrungen eine gegenseitige Kontrolle gebracht. Aber jedem blieb es gewiß als der stärkste Eindruck, daß, wer sein eigener Gesetzgeber sein soll. Doppeltes von sich verlangen muh. Schon vor sich selbst kann er nur dadurch eine Stellung gewinnen. Wie man die Pflicht zu verstehen beginnt, wenn man zu arbeiten anfing, so begreift man, was Geltung ist, wenn man sich selber achten durfte. Das ist beides alte Weisheit, aber die Tage hier draußen haben sie neu gelehrt. # Dem „Berliner Börsen-Courier" entnehmen wir folgende Notiz, der wir durchaus beipflichten: Im Zeichen des Burgfriedens. Tie „Deutsche Tageszeitung" nimmt die Einweihung der Synagoge Kottbuser Ufer zum Anlaß einer Notiz, in der sie die Kirchenbantätigkeit in Berlin der Synagogenbautätigkeit gegenüberstellt und zu dem Ergebnis gelangt, daß - im Gegensatz zu den evangelischen und katholischen Einwohnern Berlins — auf je 7000 jüdische Einwohner ein Gotteshaus komme. Das Blatt fährt fort: „Diese außergewöhnlich starke Rückständigkeit (der evangelischen Kirche in bezug auf Gotteshäuser) dürfte auch in nächster Zeit kaum auch nur um ein Geringes auszugleichen sein: denn auch in den geldlichen Verhältnissen besteht zwischen der Berliner Stadtsynode (dem Berliner evangelisch-kirchlichen Verbände) und der jüdischen Gemeinde ein klaffender Unterschied. Während durch den Krieg die kirchliche Steuerkraft der evangelischen Kirchensteuerzahler stark beeinträchtigt worden ist, hat die G e l d k r a f t der Mitglieder der jüdischen Gemeinde zweifellos eine erhebliche Steigerung erfahren. Während die jüdische Gemeinde zur Errichtung von Synagogen Millionen in den letzten Jahren aufwenden konnte, hat die Berliner Stadtsynode nur ganze 10 000 Mark als Teilzahlung für einen anzusammelnden Baugeldfonds für die Oelberggemeinde in diesem Jahre bewilligen können." Ein Kommentar erübrigt sich. * Obgleich wir in voriger Nummer eine Schilderung der Zustände der Juden in Rumänien gebracht haben, können wir uns doch nicht enthalten, noch einen demselben Gegenstand gewidmeten, ganz besonders energischen Artikel zu veröffentlichen: Das Elend der I u d e n in R u m ä n i e n. Der bekannte Rechtsanwalt Leo W v l f s o h n in New Jork, ein geborener Rumäne und angesehener Führer der rumänischen Juden in Amerika, veröffentlichte den „Jüdischen Nachrichten" zufolge in der Presse unter der Ueberschrift: „Bor dem Gericht der zivilisierten Welt" folgenden Protest gegen Rumänien. Ich klage Rumänien vor der zivilisierten Welt an, weil es mehr als eine Viertelmillion Juden, die das Unglück haben, in diesem Lande zu leben, unterdrückt, verfolgt und martert. Ich beschuldige die rlnnänische Regierung, daß sie grausame und unmenschliche Gesetze gegen die Juden gemacht hat, weil sie von bösen Absichten und von schädlichen Plänen geleitet wird, die jüdische Bevölkerung zu schädigen. Ich beschuldige Rumänien, daß es jedes Gesetz zuungunsten der Juden kommentiert. Die Juden können daher von der rumänischen Regie rung keine Gerechtigkeit erwarten. Ich behaupte, daß Rumänien das Versprechen gebrochen hat, das es durch den Berliner Vertrag ab gegeben hat, den Artikel 44 durchzuführen, und daß es durch allerle' Mittel und Fälschungen diese den Juden garantierten Rechte wertlos und illusorisch gemacht hat. Um die Wahrheit meiner Beschul digungen zu beweisen, will ich hier die Beschränkungen anführen denen die rumänischen Inden durch die Gesetzgebung unterworfen sind: Die Juden lverden nicht als rumänische Bürger betrachtet, ja nicht einmal als rmnänische Untertanen. Sie befinden sich in der Lage von Ausländern, ohne aber irgendwelchen ausländischen Schutz zu genießen. Sie können das Bürgerrecht nur erwerben durch besondere Zustimmung des Parlaments, welcher Weg durch seine Lang wierigkeit und Kostspieligkeit fast unmöglich ist. Sie dürfen feine öffentlichen Aemter bekleiden, sind ausgeschlossen vom Staatsdienst in Stadt und Land, sind jedes Wahlrechts beraubt. Sie haben die Pflicht, beim Militär drei Jahre als Soldaten zu dienen, sind aber von jedem militärischen Avancement ausgeschieden. In den Dörfern haben die Juden kein Wohnrecht. Sie dürfen sich mit Feld- und Land arbeit nicht beschäftigen, sind überhaupt von jeder Agrikultur aus geschlossen. Juden dürfen keine Rechtsanwälte sein; rumänischen Rechtsanwälten ist es verboten, jüdische Assistenten zu halten. Ein Jude darf nicht den Beruf eines Pharmazeuten ausüben. Nur in geringem Prozentsatz sind Juden als Apothekergehilfen Zugelassen In keinen: Direktorium einer Aktiengesellschaft dürfen Juden dir Mehrheit bilden. Rumänische Schiffe, die unter rumänischer Flaggr fahren, dürfen keine jüdischen Offiziere haben. Unter der Mannschaft darf sich nicht mehr als ein Drittel Juden befinden. Juden dürfe!' sich nicht als Jmportagenten betätigen. Handelsgilden und Vereint gungen dürfen Juden nicht als Mitglieder aufnehmen. Fabriken jndi scher Eigentümer oder solche Fabriken, die von Juden verwalte' werden, müssen mindestens den dritten Teil ihrer Arbeit an Rumänen abgeben. Juden ist es verboten, sich mit dem Handel oder der Pro duktion von geistigen Getränken zu beschäftigen. Oeffentliche Arbeite! müssen an Rumänen abgegeben lverden, selbst wenn sie 5 Prozen mehr als der jüdische Konkurrent verlangen. Um Schulbildung zi bekommen, müssen die Juden für jedes Kind eine besondere Bildungs steuer zahlen. Juden, die bei der Regierung unbeliebt sind, könne! über Nacht ausgewiesen lverden. Kranke Juden dürfen in einen' Staatshospital, falls man den Platz für einen Rumänen braucht, nichl ausgenommen lverden. Ein Jude darf nicht verantwortlicher Redat teur einer Zeitung sein. Schulen, die von Juden gegründet und er halten werden, lnüssen eine bestimmte Zahl rumänischer Lehrer an stellen, die von speziellen Geldern, die bei den Juden gesammel: lverden, bezahlt werden. Das alles sind nur einzelne Zitate von grausamen und Gesetzen, die in den letzten 40 Jahren speziell dazu geschaffen wurden um das jüdische Leben in Rumänien zu verkrüppeln und zu schädige:! Diese Gesetze werden manchmal etwas ftre::ger, manchmal etwas unlder angewendet. Sie machen aber das Leben der Juden in Rumänien unmöglich. Im Jahre 1878 (Berliner Kongreß) wußten die europäischen Mächte wohl, unter welchen Verhältnissen die Juden in Rumänien leben müssen. Die Mächte verlangten daher von Rumänien die

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