Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 80 (1916)
- Issue
- Heft 37 (15.9.1916)
- Date
- 1916-09-15
- Page
- Seite 436 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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8. Jahrhundert, so sagt man, sei ein bewaffnetes Heer von v"den, wahrscheinlich die Chazaren ans Südrußlcmd, in die Moldau und Wallachei eingedrungen, habe sich mit den dort bereits ansässigen Juden verbunden und eine Reihe von Jahren habe dort die jüdische Religion über alle anderen Glaubensbekenntnisse geherrscht. Ueber vier Jahrhunderte erfährt man nichts über das Geschick der Juden in jenen Gegenden. Erst als sich Moldau und Wallachei vereinigten, erzählt uns die Chronik von grausamen Verfolgungen, die die Tyrannen dieses Fürstentums an den Juden verübten. Besser ging es den Juden unter der türkischen Suzeränität. Spanische Juden, die in Konstantinopel lebten, w änderten in die Wallachei ein, während aus Polen und Deutschland sich Juden an der Moldau niederließen. Die Türken schützten die Juden gegen die eingeborenen Fürsten, da die Bekenner der Lehre Moses viel dazu beitrugen, die Türkenherrschaft zu befestigen. Während nun wenigstens einige Fürsten mitunter ebenfalls den Juden wohlwollt-en, ist es stets der Mob in jenen Ländern gewesen, der keine Gelegenheit versäumte, an den Juden sein Mütchen zu kühlen. Traurig erging es ihnen während des russisch-türkischen Krieges 1769 bis 1774, da man ihre Häuser plünderte, ihre Frauen schändete und ihre Kinder mordete. Die Leiden der Juden in Rumänien während des 19. Jahrhunderts werden am besten gekennzeichnet durch eine Aufstellung der judenfeindlichen rumänischen Gesetze, die Sincerus iil seinem Werke: •Xes Juifs en Roumanie“ gibt. Dort werden nicht weniger als 65 derartige Gesetze von 1803 bis 1902 aufgezählt. Während dieses ganzen Jahrhunderts erscheint alle paar Jahre ein neues Judengesetz: was da den Juden nicht alles verboten wird, das ist geradezu imglaublich! Grundstücke dürfen von Juden nicht gekauft, Güter von ihnen nicht gepachtet oder bewirtschaftet werden, Zeugnisse von Juden gegen Christen sind ungültig, die Freizügigkeit ist auf das höchste eingeschränkt, besondere Steuern und Abgaben werden ihnen anferlegt, Dermögeusnachweis für einwandernde fremde Juden wird gefordert, lange Zeit dürfen überhaupt keine Juden ins Land. Es ist ihnen verboten. Gastwirtschaften in ländlichen Bezirken zu führen. Naturalisiert werden sie nur. wenn sie Unteroffiziere in der Armee geworden sind, zu einem solchen Grad wird aber ein Jude grundsäblich nicht befördert. Rechtsanwälte können Inden nicht werden. In den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts besserte sich das Los der Juden in Rumänien ein wenig. Ghika. rumänischer Minister des Innern, gestattet den Juden, sich in ländlichen Bezirken niederzulassen, Grundstücke zu dachten, doch muß die Erneuerung dieser Erlaubnis von Zeit zu Zeit mit schwerem Gelde erkauft werden, aber schon zwei Jahre darauf wird dies Gesetz wieder aufgehoben und die Juden wieder vom Lande Vertrieben. 1868 wird die allgemeine Dienstpflicht eingeführt, aber nicht für „Fremde", Juden indessen. die in die Armee eintreten. werden als Rumänen betrachtet. Gleich daraus erscheint ein Gesetz, nach dem Juden der ärztliche Berns untersagt wird, ebenso wird ihnen der ihnen seither so einträgliche Beruf des Steuerpächters in ländlichen Gemeinden entzogen. Eine Note Frankreichs, auf Eremieux' Veranlassung ergangen, Juden als Rumänen anzuerkenneu, wird von der rnmänifchen Regierung schroff zurückgewiesen: gleichsam als Antwort hieraus wird eine besondere Tare für rituell geschachtetes Fleisch erhoben, oitcf) wird ihnen der Apothekerberns untersagt. 1870 zwingt man die Juden serbischer Herkunft in die rumänische Armee einzutreten. Bon 1872 an dürfen nur Rumänen, d. h. Nichtinden, mit Tabak handeln. 1873 verbietet man ihnen die Unterhaltung von Schnapsschenken. Damit die Juden fernerhin nicht irgendwelche Vorteile aus ihrer abgeleisteten Militärpflicht ziehen können, zwingt ein Gesetz vo-n 1876 die „Fremden" zum Militärdienst: so dürfen künftighin Juden ihr Blut Wohl dem „Vaterlande" opfern, werden aber gleichwohl wie Parias behandelt. Indem man die Juden als „Fremde" brandmarkt, kann man die schönsten von Duldsamkeit geradezu triefenden Gesetze erlassen, ohne dabei den Juden den kleinsten Finger reichen zu müssen. So verabschiedet 1879 der Rumänische Senat ein Gesetz, wonach das religiöse Bekenntnis in Zukunft kein Hindernis bilden soll, ein Amt in Staat oder Gemeinde zu führen, „Fremde" hingegen uu'issen zuvor das Vollbürgerrecht erlangen, das indessen nur durch einen besonderen Beschluß des Parlaments und nach zehnjährigem Wohnsitz in einzelnen Fällen gewährt werden kann. Auf diese heuchlerische Weise schloß man nach wie vor die Hunderttansende treuer rumänischer Bürger jüdischen Glaubens von allen Rechten aus und gab trotzdem der Welt, der ja an den Juden nicht viel lag, ein schönes Schauspiel von Vorurteilslosigkeit in Glaubenssachen. Nach der Ermordung des russischen Zaren 1881 erließ Rumänien angeblich aus Angst vor den Nihilisten ein Gesetz, nach dem dem Minister des Innern die Vollmacht gegeben wurde, irgendwelchen Fremden, der die öffentliche Ruhe stören könnte, ohne Angabe von Gründen auszuweisen. Dies Gesetz ist natürlich niemals gegen einen Nihilisten, desto mehr aber gegen Juden angewendet worden. Es muß noch bemerkt werden, daß König Karol kein Antisemit gewesen ist, wie dies aus den Briefen an seinen Vater mehrfach hervorgeht, aber er konnte gegen die verfassungsmäßigen Gewalten so wenig ankämpsen, wie der gegenwärtige König es gekonnt hat. Gleichsam als Hohn auf den Beschluß des Berliner Kongresses von 1878, nach dem Rumänien aufgefordert wird, die Juden den übrigen Staatsbürgern gleichzustellen, jagt nun seit den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts ein judenfeindliches Gesetz das andere. Von allen Rechten, die die Gesetze erteilen, sind die „Fremden" ausgeschlossen. Dabei werden stets noch nebenbei besondere jüdische Gesetze erlassen; so dürfen Geschäftsbücher in allen Sprachen, nur nicht in „Jiddisch" geführt werden (1887). Gedienten Inden werden die Rechte als Militäranwärter entzogen (1892). Die jüdischen Kinder werden aus den öffentlichen Schulen entfernt (1898). Jüdische Privatschuten müssen am Sonnabend geöffnet fein, usw., bis ins Unendliche. Den Höhepunkt aller dieser judenfeindlichen Gesetze, die in den Annalen der Geschichte der Judenverfolgungen ihresgleichen suchen, erreichte die 1902 erlassene sogenannte Artisan-Bill. Sie ist das Perfideste. was je von jndenfeindlichen Gesetzgebern ausgedacht worden ist. Nach diesem Gesetze haben sich „Fremde", um ihr Gewerbe selbständig betreiben zu dürfen, nicht nur den Bestimmungen, die für alle Rumänen gelten, zu unterwerfen, sondern sie haben auch den Beweis zu erbringen, daß im Lande ihrer Herkunft den rumänischen Handwerkern gegenüber Gegenseitigkeit geübt wird. Das erscheint auf den ersten Blick als eine durchaus gerechte Bestimmung, und sie ist es auch, sofern wirklich Fremde, d. h. Angehörige anderer Staaten, in Betracht kommen. Da nun aber in Rumänien, wie wir ausgeführt haben, die Staatsbürger israelitischer Konfession, die seit länger als 1000 Jahren in Rumänien wohnen, als Fremde angesehen werden, ist es ihnen natürlich nicht möglich gewesen, den geforderten Nachweis der Gegenseitigkeit zu liefern, da sie eben keinem anderen Staate nngehören, sondern in Wirklichkeit Rumänen sind, als welche sie nicht nur Steuer zahlen, sondern wie alle anderen Rumänen Militärdienst leisten. Vergebens hat Staatssekretär Hah in New Port am 11. August 1902 gegen die Jnkrafttretung dieses Gesetzes Verwahrung eingelegt, weil es geeignet sei, einen außergewöhnlichen Strom von Einwanderern nach den Vereinigten Staaten zu werfen. Man scherte sich keinen Pfifferling darum. Tausende und Abertausende von Leuten, die sich bislang gut und anständig in ihrer Heimat ernährt hatten, wurden plötzlich brotlos und es ergoß sich tatsächlich ein Strom von Auswanderern aus Rumänien über die ganze Welt. Die Vorsteher der jüdischen Hilfsvereine und Kassen zur Beschränkung des Wanderbettels in Deutschland, die zu Beginn dieses Jahrhunderts Pflegerdienste leisteten, können ein Liedchen davon singen, wie oft an einem Tage Hunderte von Rumänen durchreisten, um sich in der weiten Welt eine neue Existenz zu suchen. Es waren lauter große, kräftige, blauäugige, blonde Gestalten, gutmütig und intelligent, ihren körperlichen Eigenschaften nach gar nicht verwandt mit den Juden des Ostens, vielleicht Nachkommen der Chazaren, jenes zum Judentum übergetretenen alltürkischen Volkes, das dereinst die Krim und Kiew eroberte und deren Reich sich vom Jaik bis zum Dniepr erstreckte. — Alle Judenverfolgungen Rumäniens in den letzten Jahrzehnten sind nur dadurch möglich gewesen, daß es die Bedingung des Berliner Vertrages, unter welcher seine Unabhängigkeit anerkannt wurde, nicht erfüllt hat. Nach dem Artikel 44 dieses Vertrages darf in Rumänien „der Unterschied des religiösen Glaubens und der Bekenntnisse niemanden! gegenüber geltend gemacht lverden als ein Grund der Ausschließung oder der Unfähigkeit bezüglich des Genusses der bürgerlichen und Politischen Rechte, der Zulassung zu öffentlichen Diensten, Aemtern und Ehren oder der Ausübung der verschiedenen Berufsnnd Gewerbezweige, an welchem Orte es auch sei". Später begnügten sich die Mächte leider mit der feierlichen Versicherung der rumänischen Regierung, daß sie nach und nach im Sinne