Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 80 (1916)
- Issue
- Heft 37 (15.9.1916)
- Date
- 1916-09-15
- Page
- Seite 434 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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434 -' zu übernehmen? Christliche Theologen haben eine ähnliche Forderung wie die Herren Rabbiner bisher nicht erhoben. In sehr vielen höheren Lehranstalten - - Knaben- und Mädchenschulen — wird der christliche Religionsunterricht in der von uns vorgeschlagenen Zweiteilung von Geistlichen und Lehrern oder Lehrerinnen erteilt. Ebenso haben wir in den sogenannten „Lehrern an den höheren Schulen", die seit einigen Jahren von dem Kultusministerium geschaffen sind und sich zur Zufriedenheit bewährt haben, eine ähnliche Einrichtung. Diese Stellen werden befähigten Volksschullehrern für die Klassen bis 0 III verliehen mit dem Aufträge, in Geschichte. Erdkunde, Naturkunde, bisweilen auch Deutsch und Mathematik, zu unterrichten. Weshalb sollte das nicht auch sür den jüdischen Religionsunterricht möglich sein? Hier ist also der erste Weg zur Verständigung unter Rabbinern und Lehrern gegeben. Nicht schwieriger ist die Verständigung über die zweite Rabbinerforderung: der jüdische Religionsunterricht kann in rabbinerlosen Gemeinden auch von geprüften Lehrern erteilt werden. Setzen wir für „kann": er „soll", dann sind wir uns gleichfalls einig. Denn wenn auch in solchen Gemeinden grundsätzlich nur der Rabbiner befugt ist. den Unterricht zu erteilen, so müßte der Unterricht ein Wanderunterricht und der Rabbiner Wanderlehrer werden. Würde das aber ge-, schehen, dann könnte die Forderung von Gleichzeitigkeit des Religionsunterrichtes aller Bekenntnisse, von Einheitlichkeit des Unterrichtsortes, von gleicher Entschädigung unmöglich erfüllt werden. Außerdem wäre es dem Rabbiner (Religionslehrer) unmöglich, die ständige Persönliche Verbindung mit dem Lehrerkollegium und den Eltern, die Persönliche ständige erziehliche Einwirkung auf die Schüler aufrechtzuerhälten: Momente, auf deren außerordentliche Notwendigkeit für einen segensreichen Religionsunterricht ich in einem früheren Artikel in dieser Zeitung hingewiesen habe. In dieser zweiten Forderung steht aber scheinbar harmlos noch eine Bestimmung, welche den Keim zn einer unheilvollen Entzweiung zwischen Rabbinern und Lehrern enthält, wenn sie nicht schleunigst vom Rabbinerverbande zweifellos interpretiert wird. Es ist hier nur von „geprüfte n" Lehrern die Rede. Mit Recht muß die Befürchtung in der Lehrerwelt laut werden, daß manche der Herren Rabbiner aus religiösen Bedenken oder Zweckmäßigkeitsgründcn unter „geprüften" Lehrern auch nichtseminarisch vorgebildete und nicht staatlich geprüfte Personen verstehen, welche nur durch ein Zeugnis eines Rabbiners die Befähigung erhalten haben. Die Lehrer haben gegen eine solche Auffassung schon oft genug Front gemacht, erziehliche, religiöse, soziale und —- nationale Gründe in so großer Fülle dagegen vorgeführt, daß sich ailch hier eine Wiederholung erübrigt. Wenn den Herren Rabbinern, wovon wir überzeugt sind, der Religionsunterricht allein und nicht persönliche Interessen am -Herzen liegen, dann werden sie auch in diesem Punkte unsere Wünsche erfüllen und eine unzweifelhafte Erklärung über die Befähigung geben. Die dritte Forderung ist zum Teil schon bei Erörterung der ersten behandelt worden, weshalb sich hier ein näheres Eingehen darauf erübrigt. Die schwersten Bedenken erweckt die vierte und letzte Forderung des Rabbinerverbandes. Daß sich die Versammlung auf die Form „Einspruch wegen religiöser Bedenken" geeinigt hat, ist natürlich. Denn das heißt ja nichts anderes als: „In der Wahrung unserer Standesinteressen sind wir einig, im übrigen sind wir nach wie vor uneinig." Ohne diese Bestimmung wäre der Beschluß, der dazu noch in einer besonderen Verständigungskommission formuliert wurde, auch nicht angenommen worden. Es ist also hier bedauerlicherweise der Riß zwischen Orthodoxie und Liberalismus nicht überbrückt, sondern, da dieser Beschluß auch dem Ministerium mitgeteilt werden soll, den höchsten Staatsbehörden wieder einmal, wie schon vielfach vorher, die scharfe Trennung auch offiziell mitgeteilt worden. Bedauerlich für die Gesamtheit des Judentums, wie die großen Verbände es bereits ausgesprochen und begründet haben, bedauerlicher aber noch für die Eltern, den jüdischen Religionsunterricht und den Lehrerstand. Denn was den Orthodoxen im gegebenen Falle nach diesem Beschlüsse gestattet ist, das darf auch den Liberalen nicht verwehrt werden, d. h. wenn ein liberaler Religionslehrer von orthodoxer Seite abgelehnt werden kann, so hat der liberale Rabbiner gleichfalls das Recht, einen orthodoxen Religionslehrer abzulehnen. Und die Folgen? Aushören des Religionsunterrichts, Hader in den Gemeinden, Schwinden unseres Ansehens und der Achtung vor unserem Bekenntnisse bei den Staatsbehörden und den Andersgläubigen, kurz: Chillul Haschern! Das soll und darf aber nimmermehr geschehen. Wir haben es jetzt, mehr aber noch nach dem Kriege dringend notwendig, in geschlossener Front unseren Feinden entgegenzutreten, keine Lücken, keine Spaltung in unseren Reihen zu zeigen, wenn anders das Judentum bestehen und geachtet bestehen soll. Darum ist es die Forderung des Tages: Einigung und Verständigung. Wir schlagen daher folgende Fassung vor, die in der beschlossenen Eingabe an den Herrn Minister Aufnahme finden soll: „Hat der Gemeindevorstand einen staatlich geprüften und seminarisch gebildeten Religionslehrer den Schul- bzw. Staats- und städtischen Behörden für die Erteilung des jüdischen Religionsunterrichts vorgeschlagen und benannt, dann soll er als solcher von den zuständigen Behörden berufen werden." Diese Fassung wird beiden Parteien gerecht, denn sie bringt die religiöse Parteirichtung der Gemeinde zum Ausdruck. Sie vermeidet aber auch das Hineintragen religiöser Parteistreitigkeiten in den Unterricht. Sie bewahrt unsere jüdische Jugend, die ohnedies oft genug schon das Martyrium ihres Bekenntnisses ihren andersgläubigen Mitschülern und Lehrern gegenüber empfindet, vor der Trennung von ihren Mitschülern des eigenen Bekenntnisses, sie wird ihnen aber auch die hehre Bedeutung des Judentums für die Menschheit — wenn auch nicht immer ihre äußeren Formen - tief und unvergeßlich ins Herz prägen. So möge denn dieses kurze Wort der Verständigung nicht ungehört verhallen! Sir Woche. Berlin, den 12. September 1916. roße Ereignisse haben den eben verslossenen Tagen ihre Signatur gegeben: das Eingreifen Rumäniens und die immer größere Knechtung Griechenlands durch den Vierverband, der nun, da sich Rumänien ihm angeschlossen, der Fünfverband heißen müßte. Bon Rumäniens, des lange umworbenen, lange schwankenden, immer nur seinen Vorteil im Auge behaltenden Staates, der schlau und betrügerisch, wie es seine Art ist, sich zurückhielt, in der stolzen Erwartung, sein Schwertlein in die Wagschale zu Wersen, nachdem andere Nationen sich verblutet hatten, von Rumäniens Entscheidung ist schon kurz in der letzten Uebersicht die Rede gewesen. Endlich haben die Kriegspartei, das russische Gold, die Drohungen und Lockungen der anderen Mächte triumphiert; aber die ganze Art, wie diese Partei, weniger das Volk und am wenigsten der König, der nicht vergessen konnte und vielleicht auch nicht vergessen hat, daß er ein Hohenzoller ist, der aber sein Thrönchen höher stellte als feine innere Ueberzeugung, den schwerwiegenden Entschluß ausgeführt hat, bis zuletzt Lug und Trug spinnend und mit falschen Vorspiegelungen die Welt zu täuschen versuchend, ist