Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 80 (1916)
- Issue
- Heft 33 (18.8.1916)
- Date
- 1916-08-18
- Page
- Seite 394 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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394 artigen Stande Warte zu leihen. Viele, die da vor mir saßen, waren j erst vor wenigen Stunden aus ihren Gräben und Verstecken ge-! krochen, hatten unter ständiger Lebensgefahr die unaufhörlich bej schossenen grundlosen Straßen nach rückwärts passiert, bis sie die . Kleinbahn oder sonst eine Fahrgelegenheit glücklich erreichten, und nun umfing sie feierliche Stille, Heller Lichterglanz, eine Atmosphäre von Menschenliebe und göttlichem Frieden. „Me im Traum" tarnen sie sich vor, so sagte mir einer aus dem Gefühl aller heraus. Das Bild unserer Haftara, wie Iosua vor der belagerten Feste Jericho urplötzlich den Engel des Herrn der Heerscharen trifft, der seinen ungestümen kriegerischen Eifer mit den Worten dämpft: „Hier gibt's nicht Freund und Feind, hier ist heiliger Boden," das Bild gewann für uns in dieser Stunde eine tiefe persönliche Bedeutung. Und es hielt uns in seinem Zauberbann, bis der Segen gesprochen war und das gemeinsame Kaddisch für die gefallenen Brüder den Gottesdienst beschlossen hatte. Nach einer kurzen Pause, während deren Mazzoth und Wein gereicht wurden, ervsfnete ich den Seder mit einer allgemeinen Betrachtung über seinen Sinn und seine Bedeutung. Unter Assistenz des Herrn Glast und des Herrn Levy aus Tiedenhofen, der selbst und im Verein mit seiner Gattin sich um das Zustandekommen dieser Feier unseren besonderen Dank verdient hat, verlas ich sodann die Haggadah, von Zeit zu Zeit den Text übersetzend und erläuternd. Bon den Symbolen der fehlerlosen Sederlchüssel, die, der ganzen Versammlung sichtbar, vor mir aufgebaut war, konnte zwar nicht allen Anwesenden gereicht werden, aber die innere Beteiligung war allgemein, und wie die Frage des Kindes, die ein Angehöriger der Israelitischen Neligionsgesellschaft in Frankfurt a. Bl. vortrug, so folgten sie der eingehenden Antwort des Hausherrn mit der größten Aufmerksamkeit. Mehr als einer mag hier bewegten Herzens halb verklungene Erinnerungen aus den goldenen Tagen seiner Kindheit haben auserstehen sehen und den Borsatz gefaßt haben, den tiefen Gemütswert dieser poesievollen Feier seinen eigenen Kindern nicht weiter worzuenthalten — wenn Gott ihn glücklich heimkehren läßt. Den Mittelpunkt des Abends bildet normalerweise das Sedermahl und den Mittelpunkt des Mahles bildeten Eier und Mazzeknödel. Aber wir wurden trotz aller Feierlichkeit doch gemahnt, daß wir unter abnormen Verhältnissen zusaunnengekommen waren. Das Essen, für alle das gleiche, bestand aus Fleisch und Kartoffeln und als Nachtisch Obst und Kaffee. Die Unteroffiziere und Mannschaften „faßten" es, wie der militärische Ausdruck lautet, in ihr laut Armeebefehl mitgebrachtes Kochgeschirr in einer Kompagnieküche, wo Bizefeldwebel Steigerwald ans Heil-. bronn alles aufs sorgfältigste vorbereitet halte, und kehrten dann zu ihren Sitzen zurück. Tie Schwestern, Offiziere, Aerzte und Feldwebel, und wer sonst ohne Messer, Gabel, Löffel und Teller gekommen lvar, lvnrden irn Ease bewirtet, das die „Filialgemeinde" räumte. Nach dem Tischgebet, das der eben erst ins Feld einrückende Assistenzarzt Herr Tr. Salvendi aus Frankfurt a. M., Sohn des wohlbekannten seligen Rabbiners, sprach, vereinigten sich alle Festteilnehmer, soweit sie nicht inzwischen durch den Dienst abgerufen lvaren, abermals im Lichtspieltheater, den Raum wieder bis zum letzten Platz füllend. Hier beschlossen wir mit den allen vertrauten anmutigen Liedern gemeinsam der Haggadah zweiten Teil zeitig genug, mn noch vor Mitternacht in den bereitgcjtellteu Quartieren zu sein. Noch einmal hatten wir am anderen Bormittag einen vollen Betsaal, als nufer Chasen uns mit Schacharis, mit Leienen und Mußaph eine nicht minder schöne und würdige Festandacht schenkte. Dann aber zogen auch die letzten, die Patronentaschen umgeschnallt, das Gelvehr über die Schulter gehängt, hinaus in die ernste Zeit der Sefira, als deutsche Soldaten, die schwere Pflicht zu erfüllen. Leschonv habooh „in: nächsten Jahr" klang es ihnen noch vom Sederabend im Ohr, und jeder dachte dabei an den Ort, der ihm der heiligste war, weil er Vater und Mutter, Weib und Kind, weil er seiner Seele Glück ulld Frieden umschloß. Weiter tobt die gewaltigste aller Schlachten. Einige von denen, die noch am Sederabend hoffnungsvoll mit uns beteten und sangen, hat sie schon gefällt, anderen mehr oder minder schwere Wunden geschlagen. Fröhlich werden lvir dieses Abends nie gedenken. Aber als ein Erlebnis, das lins in den drückendsten Zeiten dieses Krieges mit neuem Mut und neuem Glauben stärkte^ wird, so uns die Heimkehr vergönnt ist, uns noch in späten Friedenstagen vor Augen stehen unser Passah vor Verdun. Lum Lrlstz Lirchrilens srgm die Lusiehuns Milcher AeMe bei Obduktionen (1813). Von Dr. Silber st ein (Schwerin). acob Jacobson hat in seinem Aussatze „Zur Geschichte \ der Auslegung des Judenedikts von 1812" (Nr. 18 dieser Zeitung vom 5. Mai 1916, S. 212 ff.) eine Vorentscheidung angeführt, auf welche Schuckmann, der Leiter des Allgemeinen Polizeidepartements in Preußen, in einer Antwort an Hardenberg am 31. Januar 1814 sich als wirksamen Grund berufen hak, um die Beschwerde des Königsberger jüdischen Arztes Dr. Ludwig Wilhelm Sachs wegen Nichtzulassung zum Kreisphysikat im ostpreußischen Kreise Braunsberg zurückzuweisen. Die Beschwerde war an Hardenberg (13. Dezember 1813) gerichtet und von diesem am 6. Januar 1814 an Schuckmann zur Rückäußerung weitergegeben worden. Von der angeführten Vorentscheidung ist in einer Mitteilung des Justizministers Kircheisen vom 13. Dezember 1813 an Hardenberg die Rede. In Pommern konnte in einer Kriminalsache auf die gesetzliche Todesstrafe deshalb nicht erkannt werden, weil der bei der Obduktion zugezogene Arzt Jude war, und Juden in Kriminalsachen nach § 23 des Edikts vom 11. März 1812 nicht vollgültige Zeugen sein können. — Der Justizminister hat infolgedessen die Landesjustizkollegien angewiesen, ein Verbot der Zuziehung jüdischer Aerzte bei den Obduktionen an alle Justizbedienten durch die Amtsblätter zu erlassen. Zur Ergänzung dieser Tatsache diene eine Aeußerung Wilhelm v. Humboldts in seinem Briese an Caroline vom 2. März 1814 („Wilhelm und Caroline v. Humboldt in ihren Briefen", Bd. 4, S. 260). Humboldt schreibt von Chatillon aus, daß er Bossuet liest, aus dem er Bestärkung seiner alten und ältesten Ideen über die Juden schöpft, bittet Caroline, dies Gentzen zu erzählen, der sich daran erbauen wird, und fährt fort: „Auch habe ich von Chatillon aus etwas für die Juden, die ich immer beschütze, getan. Ich las ein Edikt in unseren Zeitungen, daß mau zur Sektion eines Leichnams in -gerichtlichen Fällen nie einen jüdischen, sondern immer einen christlichen Arzt haben sollte. Dieser Unterschied hat mich indigniert, ich habe also Kircheisen, dem Justizminister, geschrieben, doch durch ein neues Gesetz solche vorurteilsvolle Einrichtung abzuschaffen, und hoffe, daß er mir folgen wird. Es sind das die letzten Funken meiner Pietät gegen die Herz, die aber fast auch christlich geworden ist. Alles fällt von den alten Göttern ab." Welcher Unterschied zeigt sich hier zwischen Humboldts Anschauungen und denen Kircheisens und Schuckmanns! Es kommt immer auf die Personen an, die das Gesetz auslegen. Sie sind sich alle treugeblieben. Humboldts Anschauung, wie sie sich in seinem Gutachten vom 17. Juli 1809 zu dem Schroetterschen Entwurf, das alle anderen überragte, darstellte; sein Bestreben auf dem Wiener Kongreß, die allgemeine Besserung der bürgerlichen Verhältnisse der Juden in Deutschland zu erwirken — er hat zuerst in dem Entwürfe Preußens für den deutschen Staatenbund vom 1. Mai 1815 die Frage angeschnitten, die Bestimmung, den Juden bürgerliche Rechte gegen Uebernahme aller Bürgerpflichten angedeihen zu lassen, verfaßt und gegen die abweichenden Meinungen der anderen Vertreter der deutschen Staaten, wenn auch in abgeschwächter Form, in Artikel XVI der Bundesakte erhalten; seine Betonung der Wichtigkeit der Beratung des Artikels XVI aus der Bundesversammlung in der Denkschrift vom 30. September 1816 über die Behandlung der Angelegenheiten des Deutschen Bundes durch Preußen („Zeit-