Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 80 (1916)
- Issue
- Heft 33 (18.8.1916)
- Date
- 1916-08-18
- Page
- Seite 391 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3229232-3229266--72451-3284894- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
391 Judentums. Die Wissenschaft in ihrem alten Umfang ist nur abhanden gekommen. Die religiöse Bildung aber, die nach den einfachsten Elementen der Psychologie aus den Grundtexten unseres Glaubens beruht, diese elementare Sprachbildung lebendiger Religiosität darf uns nicht verlorengehen. So viel Hebräisch muß demgemäß jeder gebildete Jude sich anzueignen bestreben, daß er die wichtigsten Gebete mit der ganzen poetischen Kraft der Ursprache zum tiefsten Schatze seines Gemütes macht. Ja, meine lieben Freunde, wenn wir den Zionismus überwinden, wenn wir als Deutsche Juden, als Juden Deutsche bleiben wollen, so müssen wir unser Verhältnis zmn Judentum ebenso befestigen und vertiefen wie das zum Deutschtum. Und wer das deutsche Wesen und die deutsche Geschichte recht versteht, der kann es ja gar nicht bezweifeln, daß auch das Deutschtum die wahrhafte jüdische Religiosität vom deutschen Juden fordert. Es ist ja leider ein verhängnisvolles Vorurteil bei uns, daß auch der Christ seine Religion verloren hätte. Das ist falsch und ein gefährlicher Irrtum. Der Christ, der den Kirchenglauben preisgibt, hält um so selbstbewußter fest an der Ansicht von der reinen Lehre Christi. Wie viele unter uns Juden aber verteidigen ihr Judentum eigentlich nur als Dissidenten. Daher macht die Regierung häufig den Fehler, sich nur an die Orthodoxen zu halten. Wir werden erst als Menschen und als deutsche Menschen erst dann recht und aufrichtig geachtet werden, wenn unsere jüdische Religiosität in ihrer ganzen Lauterkeit, Kulturkraft und menschlichen Innigkeit unzweifelhaft zur Anerkennung im Bewußtsein des christlichen Mitbürgers gelangt. Liebe Kommilitonen, lernet es doch immer mehr begreifen und beherzigen, daß wir eine Religion der sittlichen Wahrheit haben, die daher nicht nur eine Vergangenheit von Jahrtausenden mit ihren Literaturschätzen geborgen hat, sondern die in dem Gedanken des einzigen Gottes die Grundlage der Religion der Zukunft ist, der ewigen Religion der Menschheit." Lum MMmproblem^. Ein programmatischer Beitrag von Dr. Alfred Stern, P r ä s i d e n t d e r I s r a e l i t i s ch e n K u l t u s g e m e i n d e W i e n. Wien, 1. August. Motto: „in omnibus caritas.“ ie Qualen der Hölle Dantes", unter dieser Ueberschrift brachte vor etwa Jahresfrist ein russisches Blatt, die „Rjetsch", eine Schilderung der grauenhaften Leiden der jüdischen Bevölkerung Warschaus. Der Artikel schließt mit den Worten: „Angesichts der Qualen all dieser Menschen müssen alle Unterschiede und Gegensätze verstummen; es muß eine große Liebe kommen, die all die Leiden und Wunden dieser Menschen, die ihnen die Zeit geschlagen hat, heilen könnte." Und was alles — um dieses Bild des Jammers zu ergänzen — ist seit Jahresfrist überall, wo der Nüsse seinen Fuß hinsetzt, an Bosheit und Grausamkeit an diesen Menschen geübt worden! „Russengreuel!" Das Wort, für alle Zeiten geprägt, umfaßt alles, was an massenhafter Bösartigkeit ein Menschenhirn zu ersinnen vermag. „Russengreuel" ist das Stigma des von der Entente vorgeschützten „Kampfes gegen die Barbaren". Allein im Okkupationsgebiete sind es drei Millionen Menschen, gegen welche gewütet wurde, drei Millionen und darüber, die auch schon seit Jahrzehnte vor dem Kriege unter schwerstem Drucke seufzten und nun bei der *) Der obenstehende Aufsatz, der „Reuen Freien Presse" in Wien vom 2. August entnommen, dürfte unseren Lesern wichtig sein, schon wegen des verehrten Mannes, aus dessen Feder er stammt; er enthält aber auch, trotz mancher Wiederholung von Gedanken, die in unserer Zeitung bereits ausgesührt waren, vielfach Neues und Beachtenswertes. Die Redaktion. bevorstehenden Neugestaltung des nordwestlichen Europa der Erlösllng harren. „Erlösung der Nnerlösten", auch ein Schlagwort der Entente — hier soll es Wahrheit werden! Diese Erlösung, diese spezielle Neugestaltung nach ihren verschiedenen Belangen — fernab von allgemein politisch-internationalen Gesichtspunkte!: — bilden den Gegenstand nachfolgender Besprechung. Zwei Moinente sind hervortretend: die große Zahl, la force du nombre, und die Eigenart, lvelche man nicht mit dem Schwamm wegwischen kann und darf, welche vielmehr auch im allgemeinen bürgerlich-staatlichen Interesse wohlwollende Beachtung erheischt. In dem von den Mittelmächten okkupierten Gebiete, dem ehemaligen Kongreß-Polen, dem jüdischen Ansiedlungsrayon, Litauen, weisen, nachdem daselbst das Wohnen auf dem Lande den Juden im allgemeinen nicht gestattet war, die Städte hohe Prozentsätze der jüdischen Bevölkerung aus: Warschau 36 Prozent, Lodz 35 Prozent, Lublin fast 51 Prozent und noch so eine Reihe, auch kleinerer Städte, bis 80, 90 Prozent, Edwabno bei Lomscha (Einwohnerzahl 3700) 92,5 Prozent. Ausgeschlossen von jeder öffentlichen Bedienstung, sind unter ihnen alle Arten von gewerblicher Tätigkeit vertreten. Ausgeschlossen in der Regel auch vom Grundbesitz, weist eine statistische Aufstellung für Kongreß-Polen vor dem Kriege nur den minimalen Prozentsatz — 2,33 Prozent — der Juden in der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit aus, und kann dieselbe in dem weiteren Anfiedlungsrayon gleich Null angenonunen werden. Die maßlose, erdrückende Konkurrenz in jeglichem Zweige gewerblicher Tätigkeit, die hieraus resultierenden Hungerlöhne, Erwerbslosigkeit — darauf war und ist eben die Aushungerungs-, Ausrottungspolitik der russischen Staatsverwaltung gegen die jüdischen Untertanen gerichtet. Russischer Politik entspringt auch die gegenseitige Verhetzung von Juden und Polen, welche vor einigen Jahren anläßlich einer Dumawahl in Warschau zu einem seither auch während des Krieges fortdauernden Boykott der jüdischen Geschäfte und Handlverke führte, wodurch Not und Elend in der jüdischen Bevölkerung noch weiter bis auss Aeußerste gesteigert wurden. Die völlige Rechtlosigkeit des russischen Juden, welche am augenscheinlichsten in den von höchster Stelle hervorgerufenen, von Amts wegen geduldeten und geförderten Ueberfälle, genannt „Pogrom", zutage tritt, gewährt der Bestechlichkeit und Willkür des Tschinownik den freiesten Spielraum. Mit solchen unmenschlichen, barbarischen Zuständen aufzuräumen, ein Menschenrecht, „das Recht, das mit dir geboren ist", zu statuieren, hat die österreichische Verwaltung — wir müssen es mit Dank begrüßen — sofort als ihre Aufgabe anerkannt. „Obgleich" — so erklärte Se. k. u. k. Hoheit der Armeeoberkommandant Erzherzog Friedrich laut eines vom Kriegspressequartier ausgegebenen Berichtes — „im Sinne der Haager Konvention das okkupierte Gebiet auf Grund der russischen Gesetze verwaltet wird, ist der Grundsatz der Gleichberechtigung aller in Oesterreich-Ungarn anerkannten Religionsbekenntnisse kurz nach Aktivierung der k. u. k. Militärverwaltung mit der Verordnung vom 17. März 1915 proklamiert worden. Sie steht seither in voller Geltung. Es ist hierdurch von der in der Haager Landkriegsordnung Artikel 43 gebotenen Ermächtigung Gebrauch gemacht worden, zufolge deren iur Falle unbedingter Unmöglichkeit von der Anwendung der Gesetze des Landes im okkupierten Gebiet Abstand zu nehmen sei. Eine solche unbedingte Unmöglichkeit hatte die österreichischungarische Militärverwaltung in der Anwendung von Ausnahmsgesetzen gegen eine bestimmte Religionsgesellschaft erblickt." Daß an diesem Grundprinzip unverbrüchlich sestgehalten werden wird, steht außer allem Zweifel. Jede Abweichung von demselben, jede auch nur temporäre Ausnahmsverfügung würde von der Allgemeinheit als eine capitis deminutio, als eine deklarierte Minderwertigkeit der betreffenden Religionsgesellschast oder Volksschicht angesehen werden und, wie sich aus obigen Darlegungen ergibt, voraussichtlich die bedenklichsten Konsequenzen nach sich ziehen. Es wäre wie ein Ausleben alter Vorurteile. Dem in unserem Staate anerkannten Grundsätze, bedeutenden Minoritäten die Möglichkeit einer ausreichenden Vertretung in den zur Beratung allgemeiner öffentlicher Angelegenheiten berusenen Körperschaften zu sichern, wird durch Wahlordnungen für die Reichs-, Landes- und Kommunalvertretungen Rechnung getragen. Abgrenzung der Wahlbezirke, Zusammenlegung der Wahlkörper, Minoritütswahlen entsprechen diesem Prinzip, dem auch, etwa nach