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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1916-08-18 · Heft 33 (18.8.1916) · p. Seite 389

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
80 (1916)
Issue
Heft 33 (18.8.1916)
Date
1916-08-18
Page
Seite 389 (sequence 5)
Language
German
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389 wesentlich Neues bringt, manches Beachtenswerte zusammenstellt und geeignet ist, unser Entsetzen hervorzurusen. Der Artikel lautet: Kopenhagen, 1. August. Me aus Petersburg gemeldet wird, ist in der Haltung der leitenden Kreise gegenüber der Gesetzgebung in der Judensrage eine vollständige A-enderung eingetreten. Nachdem sich herausgestellt hat, daß zurzeit eine russische Anleihe in Amerika wenig Aussicht auf Verwirklichung hat, sind alle Ratschläge russischer Parlamentarier, die Judengesetzgebung milder zu gestalten, zurückgewiesen worden, unter der Begründung, „daß der Krieg erst recht die SLaatsgefährlichkeit der Juden für Rußland erwiesen habe". Das Gesetz vergangenen Jahres, das den Juden für die Kriegsdauer gestattete, auch „außerhalb des Siedlungsrahons" Aufenthalt zu nehmen und Handel zu treiben, hört, wie jetzt in amtlichen Kreisen erklärt wird, „nach Kriegsbeendigung automatisch auf". Die Regierungsvorlage, die der Duma am 1. November zugehen soll, steht nur einige unwesentliche Aenderungen in der bisherigen Judengesetzgebung vor, so daß die Lage der Juden nach dem Kriege die gleiche wie zuvor sein wird. Das Verbot, das den Juden den Aufenthalt in den dem Hofministerium oder der Staatsdomänenverwaltung angehörenden Gouvernements untersagt, bleibt bestehen. Ebenso die Rechtlosigkeit der Juden bei der Aufnahme in höhere Lehranstalten, zu denen sie nach wie vor in einem verschwindenden Prozentsatz zugelass-en werden sollen. Mdprediger Dr. Martin Salonmnlki. Geboren 1881 in Berlin, seit 1909 Rabbiner in Frankfurt a. O. in kräftigem Mannesalter stehende Geistliche, wohl einer der jüngsten deutschen Feldrabbiner, ist den Lesern der „Allgemeinen Zeitung des Judentums" durch manche Festartikel und andere Beiträge wohl bekannt. Er wurde in der Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums in Berlin in seinem Berufe vorgebildet und hat sich in seinem Amte als Prediger und Organisator besonders tätig erwiesen. Er begründete die Wanderarmenfürsorge und den Synagogenvevband für die Provinz Brandenburg. 1915 wurde er zum Heeresseelsorger für den Korpsbereich mit der Unisormderechtigung ernannt; er hatte auch schon früher während der Kriegszeit im Dienste der Heeresverbände Verwendung gefunden und ist jetzt als Feldrabbiner einer Armee zugeteilt. Wir wünschen dem jugendlichen zielbewußten Geistlichen, daß er seines schweren heiligen Amtes mit Umsicht und Erfolg walten, den religiösen Sinn unserer Soldaten beleben und znr Ehre des Judentums wirken möge. Vor allem wünschen wir ihm und seinen wackeren verdienten Kollegen, die wir zumeist in Bildern vorgesührt haben, und von deren Wirken wir unseren Lesern gern Kenntnis geben, daß sie bald erhoben und gestärkt aus dem Kriege zurückkehren mögen und an den Segnungen des Friedens teilzunehmen und mitzuarbeiten berufen seien. L. G. Tagung des Lhrmilchen Sabblneroerbsndes. Vuiin dritten Male während des Krieges hielt der genannte Verband am 30. Juli d. I. in Köln eine seiner Hauptversammln ngen ab, die schon öfters für die Haltung der Rabbiner Preußens in religionspotitischen Fragen von bestimmendem Einfluß gewesen, sind. Den wichtigsten Gegenstand der Erörterung .*V5' w. m- Leldprediger Dr. Martin Galomonski bildeten diesmal die Verhandlungen, die der neue geschäftssührende Vorstand der deutschen Rabbiner im Sinne der Berliner Tagung vom 9. und 10. Mai mit dem Verbände der Deutschen Juden zu führen beaustragt worden war. Die Einigungsbeschlüsse betrafen zunächst die Atilitärseelforge, alsdann allgemein das Verhältnis der beiden Verbände. Sie lagen der Konferenz in folgenden Sätzen vor: 1. Nach Ernennung des (Militär-)Seelsorgers sollen die Heeresbehörden in Angelegenheiten des betreffenden Bezirks 'unmittelbar mit b'iefem Seelsorger in Verbindung treten. 2. Religiöse Fragen gehören nach § 2 der Satzungen des Verbandes nicht zu dessen Zuständigkeit, soweit es sich nicht um die Abwehr von Angriffen handelt. Soweit der Verband hiernach Anträge stellt, die Fragen der Religion berühren, wird er sich vorher an den Rabbinerverband wegen der Einholung dessen Einverständnisses wenden. 3. Nach, den gefaßten Beschlüssen und der bisherigen Praxis sollen die dem Verband angeschlossenen Verbände Eingaben an die Behördennur durch Vermittlung des Verbandes der Deutschen Juden einreichen; falls dieser jedoch die Ueberreichung der Eingabe ablehnt, sind die betreffenden Verbände berechtigt, selbständig Anträge an die Behörden zu stellen. — In Anbetracht der Wichtigkeit der durch diese Vereinbarung geschaffenen Lage hatte der zweite Vorsitzende des Rheinischen Rabbinerverbandes, Dr. S ch e f t e l o w i tz (Köln), sich mit den übrigen preußischen Provinzialverbänden in Beziehung gesetzt und legte der Konferenz die schriftlichen Meinungsäußerungen der Rabbiner Dr. K l o p s st e i n (Oberschlesischer Verband), Dr. Rosenberg (Westpreußischer Verband) und Dr. Jacobus (Mitteldeutscher Verband) vor; der letztere Verband ist außerdem durch Dr. K a h l b e r g persönlich vertreten. Die Konferenz, in der nur wenige Rabbiner Rheinlands und Westfalens fehlten, faßte einmütig folgende von Dr. Jacob (Dortmund) beantragte Entschließungen: 1. Der Rheinische Rabbinerverband erklärt sich mit einem Beitritt des Rabbinerverbandes in Deutschland zu den Beschlüssen des Verbandes der Deutschen Jirden vom 18. Juni d. I. nicht einverstanden und protestiert auf das entschiedenste dagegen. Jene Beschlüsse werden in keiner Weise der Resolution der Generalversammlung vom 9. und 10. Mai gerecht und gewährleisten nicht die dem Rabbiner als dem berufenen Vertreter Zustehende Führung in seelsorgerischen Angelegenheiten, zu denen auch die Regelung der Militärunb Gesangenensürsorge während des Krieges gehört. Sie wollen den Rabbiner, dem sie die Seelsorge auszuüben allerdings überlassen, nach wie vor der Zulassung und Kontrolle des vier zu als einer politisch-juristischen Körperschaft nicht berufenen Verbandes der Deutschen Juden als aussichtsührmde Instanz unterstellen. Bei der Beharrlichkeit, mit der der Verband der Deutschen Juden an diesem Bestreben festhält, erklärt die Konferenz es nunmehr für einen -unbedingt gebotenen Schritt, daß der Rabbinerverband in Deutschland als solcher aus dem Verband der Deutschen Juden anstritt, um die Fiktion zu zerstören, daß der Verband mit seinen Beschlüssen und Maßnahmen zugleich den Nabbinerverband und mit diesem die religiösen Angelegenheiten der deutschen Judenheit vertritt. Der Verkehr mit den Zentralbehörden ist unmittelbar von den Rabbinern und ihrer Vertretung zu führen. 2. Der Rheinische Nabbinerverband ersucht den geschäftsführenden Vorstand des Rabbinerverbandes in Deutschland, hiernach zu verfahren. Eine noch ferner andauernde Abhängigkeit der Rabbiner von dem Verbände der Deutschen Juden würde den Rheinischen Nabbinerverband nötigen, seinen eigenen Austritt -aus dem Rabbin-erverband in Deutschland in Erwägung zu ziehen. 3. Der Rheinische Nabbinerverband beauftragt seinen Vorstand, sich mit den anderen P-rovinzialv-erbänden und preußischen Kollegen zwecks Gründung -eines V e rb an de s d er Rabbiner Preußens zur nachdrücklichen Vertretung unseres Standes -und zur Hebung seiner Rechtsstellung in Verbindung zu setzen.

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