Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 80 (1916)
- Issue
- Heft 31 (4.8.1916)
- Date
- 1916-08-04
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
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2 hat der Dahingeschiedene als Vorsteher die Geschäfte der Gemeinde geführt. Wie er in unermüdlicher, aufopferungsvoller Tätigkeit während dieser Zeit die Verhältnisse der Gemeinde neu geregelt und für alle ihre Bedürfnisse in mustergültiger Weise gesorgt hat, wird für immer unvergessen bleiben. Besonders schwer empfinden seinen Heimgang die armen und Bedürftigen, für die Zu sorgen er niemals müde wurde. Aber weit über den Nahmen unserer Gemeinde hinaus erstreckte sich die Tätigkeit dieses rastlos wirkenden Mannes. Er nahm als selbstbewußter, aufrechter Jude an allem, was die Judenheit bewegte, lebhaften, tätigen Anteil und stand wegen feines ruhigen, aber selbstsicheren Auftretens in hohem Ansehen bei allen Behörden und Organisationen, die sein Wirken Zu werten wußten. Er war hochgeschätzt als Mitarbeiter bei den Angelegenheiten der jüdischen Gemeinden des Herzogtums Braunschweig, er war eifriges Mitglied des Zentralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, des Verbandes der deutschen Juden, des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes und des Verbandes für Wanderarmenfürsorge. Er gehörte dem Vorstände der Provinzialkasse für Hannover all. In der Leopold-Zunz-Loge in Braunschweig, bei deren Gründung er in erster Reihe mitwirkte, war er zwei Jahre Präsident und eines ihrer rührigsten Mitglieder. Wegen seiner vielseitigen geistigen Tätigkeit berief ihn die Großloge in ihren Sonderausschuß für geistige Interessen. Bei all dieser weitreichenden Wirksamkeit für das Gemeinwohl war Professor Graetz in seinem eigentlichen Berufe als Lehrer ein Vorbild strengster Pflichterfüllung und ein Erzieher der Jugend, in dern väterliche Milde und Strenge sich in richtigem Maße paarten. Die Hochschätzung und Verehrung, die der allzufrüh Verstorbene genoß, kamen bei der Trauerfeier, die am 19. d. M. in der Aula der Samson-Schule stattfand, zu lebhaftem Ausdruck. Die ganze Gemeinde, viele Berufsgenosfen und zahlreiche Freunde aus Wolfenbüttel, Braunschweig und Hannover hatten sich um die Bahre des Toten mit der Gattin und dem Sohne zum letzten Abschiede vereinigt. An Stelle des noch fehlenden Landesrabbiners hatte Landrabbiner Dr. L e w i n s k y (Hildesheim) es in dankenswerter Weise übernonnnen, als Geistlicher dein Dahingeschiedenen die religiösen Ehren zu erweisen. Er feierte in seiner Trauerrede Professor Graetz als den Mann, der in seiner Familie, in seinem Berufe, in seiner Gemeinde, überall, wo er wirkte, reichen Segen ausgestreut mit) deshalb auch reichen Segen geerntet habe. Im Namen des Kollegiums der Samson-Schule, an der Professor Graetz 28 Jahre gewirkt hat, widmete Herr Realschullehrer Eichengrün an Stelle des am Erscheinen verhinderten Direktors dem Freunde und Berufsgenossen tief ergreifende Worte herzlichen Gedenkens. Der Trauer der Gemeinde gab Oberlehrer Dr. G r ü n e w a l d Altsdruck, für die Leopold- Zunz-Loge in Braunschweig und die Großloge des U. O. B. B. rief Oberlehrer Dr. W o l f d o r f dem Heimgegangenen Bruder heiße Dankesworte nach. Als ehemaliger Schüler des Verstorbenen gedachte Rabbiner Dr. Behrens (Göttingen) des erfolgreichen Lehrers und warmherzigen Erziehers in dankbaren Worten. Ein zahlreiches Gefolge gab dem Sarge das Ehrengeleite von der Samson- Schule zum jüdischen Friedhof. Möge er dort in Frieden ruhen! Meiningen, 28. Juli. In der Landtagssitzung vom 17. d. M. stand die Regelung der Relikten des Landrabbiners auf der Tagesordnung. Den Bericht für den Finanzausschuß erstattete Abgeordneter Si eler. Die Vorlage geht dahin, daß dem Landrabbiner, soweit seine Besoldung von den israelitischen Kultusgemeinden aufgebracht wird, Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung aus der Lehrerwitwenkasse nach Maßgabe der Artikel 66 u. ff. des Volksschulgesetzes unter Zugrundelegung des als ruhegehaltsberechtigt aus der Lehrerpensionskasfe anerkannten Betrags zugestanden werde. Durch Erklärungsschrift vom 30. April 1685 hat der Landtag sich seinerzeit mit Aufnahme des Landrabbiners in die Lehrerpensionskasse, soweit seine Bezüge ans Mitteln der israelitischen Kultusgemeinden ausgebracht werden, einverstanden erklärt. Ter Vorstand der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde hat nunmehr beantragt, rückstchtlich jener Bezüge den Hinterbliebenen des Landrabbiners dieselben Rechte zu gewähren, die die Hinterbliebenen von Lehrern aus Grund des Volksschulgesetzes genießen. Der Antrag erscheine gerechtfertigt. Nachdem durch das Gesetz vom 6. November 1908 die Lehrerwitwenkasse zu einer rein staatlichen, der Ministerialabteilung für Kirchen- und Schulsachen unterstellten Anstalt geworden ist und Beiträge zu ihr überhaupt nicht mehr erhoben werden, werden iw Anschluß an die dem Landrabbiner zuerkannte Ruhegehaltsberech tigung billigerweise auch die Bestimmungen in den Artikeln 66 u. ff des Volksschulgesetzes über Hinterbliebenenversorgung auf ihn an zuwenden sein. Die dem Landrabbiner unmittelbar aus bei Staatskasse zustehenden Bezüge werden durch die gegenwärtige Vorlage nicht berührt. Der Finanzausschuß ist der Meinung, daß die Vorlage rückwirkende Kraft habe, und empfiehlt sie zur Annahme. Wirkt. Geheimer Rat Dr. T r i n k s tritt jedoch der Auffassung der rückwirkenden Kraft nicht bei, sofern nicht durch einen Zusatz das ausdrücklich sestgelegt wird. Daraufhin bringt Abgeordneter Dr. Strupp namens des Finanzausschusses folgenden Zusatzantrag ein: Der Landtag wolle beschließen, der Vorlage betreffend Hinterbliebenenversorgung des Landrabbiners (Witwen und Waisen) hinzuzufügen: „mit Gültigkeit für die bereits vorhandene Landrabbinerswitwe von dem Tag der Bewilligung an." Nunmehr wurde die Vorlage mit dem Zusatzantrag ohne Debatte angenommen. Köln, 28. Juli. In einem Artikel „Deutschland, die Juden uiü die Frage der Ostjuden", in der „Kölnischen Volkszeitung" heißt es zur Schluß: „Die Türkei ist kein einheitlicher Nationalstaat. Ihr Gebie beherbergt viele Völker und viele Stämme. Ein großer Teil ihre Bevölkerung entbehrt jedes Verständnis für staatliche Organisation ein anderer Teil, besonders die levantinische Bevölkerung, steht itntiv allen möglichen fremden Einflüssen.- Der Jude kommt nach Palästiu, nur als Jude. Er arbeitet nicht für fremde Interessen. Er arbeite? für sich, will Palästina zur Heimat wiedergewinnen. Er sieht, bat: er dieses nur unter türkischem Schutz vollbringen kann. Er bring! aus Europa ein größeres Verständnis für den Staat und seine Ein richtungen mit, als es z. B. die primitive arabische Bevölkerung besitzt. Je freier die Türkei die jüdische Kolonisation behandelt, desto fester wird diese in Palästina und somit in der Türkei Wurzel schlagen. Die Juden sind im Laufe ihrer Geschichte bekanntlich durch Staats- Hilfe nicht verwöhnt worden. Könnte die Türkei sich entschließen sie gut zu behandeln, ja sogar ihnen zur Erreichung ihres ersehnte, Zieles zu verhelfen, so wird Dankbarkeit und Treue der Lohn sein Gerade in Palästina wird den Juden der ihnen so häufig anhaftend, Zug von Internationalismus verlorengehen. Ist doch dieser Internationalismus, diese Heimatlosigkeit, wohl in der Hauptsache auf ihr, soziale Schichtung, zurückzuführen, deren Umwälzung ja ein Hauptzieder jüdischen Kolonisation ist. Auf der national-jüdischen (?) und hebräischen Bewegung ist die ganze Kolonisation Palästinas aufge baut. Sie muh geachtet werden. Weder darf die Türkei sie unterbinden noch dürfen wir verlangen, daß die Juden ausschließlich als Vorkämpfer für deutsche Wirtschaft und Sprache austreten, denn nur so wird Palästina mit jüdischer Hilfe für uns ein sicheres Absatzgebiet unseres Handels und unserer Industrie, für die Türkei eine blühende Provinz, die in bedeutender Weise zur Kräftigung des türkischen Reiches beiträgt, und für die Juden selbst wieder zur Heimat." — Köln, 28. Juli. Herzog Bernhard von Sachsen Meiningen berührte am 17. d. M., aus dem Felde kommend, unsere Stadt und nahm im Domhotel Wohnung. Er begab sich nachmittags in das Israelitische Asyl, um dort seinen bei den Kämpfen im Westen durch einen Kopfschuß schwer verwundeten Adjutanten, Leutnant Schäfer, zu besuchen. Der Herzog besichtigte unter Führung der Aerzte Sanitätsrat Dr. An er buch und Sanitätsrat Dr. Cahen sowie des Justizrats Dr. Eltzbacher das Asyl, ließ sich in die verschiedenen von Verwundeten belegten Säle führen und sprach den Kriegern Worte der Ermunterung und des Trostes zu. Länger verweilte der Herzog bei den aus Sachsen-Meiningen stammenden Kriegern. Ueber die Einrichtungen des Lazaretts drückte der Prinz seine hohe Befriedigung aus. J. A. Nürnberg, 28. Juli. Das Eiserne Kreuz erhielten: Hermann K a tz, Reservist beim badischen Infanterieregiment Nr. 111. Sohn des Kaufmanns Albert Katz; Stefan Lerchenthal, Leutnant der Reserve beim 14. bayerischen Infanterieregiment; Siegfried Fleischrnann, Leutnant der Landwehr-Feldartillerie, Sohn des Kaufmanns Emil Fleischmann (Fürth). Die preußische Rote- Kreuz-Medaille erhielten: Frau Dr. K r a ck en b erg. e r, Spezialarzt Dr. Engen Schlesinger. Das bayerische