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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1916-08-04 · Heft 31 (4.8.1916) · p. Seite 365

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
80 (1916)
Issue
Heft 31 (4.8.1916)
Date
1916-08-04
Page
Seite 365 (sequence 5)
Language
German
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365 sehen trt dieser Beziehung ruhig der Zukunft entgegen. Ein solches-jüdisches Staatswesen ist und bleibt ein utoprstisches Gebilde, an dessen Verwirklichung wir hoffentlich in absehbarer Zeit nicht zu glauben brauchen. * Ueber die Juden in Rußland verlautet verschiedenes. Zunächst geben wir einen Artikel der „Straßburger Post" wieder, aus dem hervorzugehen scheint, daß die verbündeten Westmächte sich endlich — fast ist es zu spät — darauf besinnen, daß ihr Verbündeter, Rußland, an Menschlichkeit in betreff der Juden gemahnt werden müßte. Die betreffende Nachricht lautet: Die polnische undjüdische Fragein R u ß l a n d. Kopenhagen, 21. Juli. Das in Moskau erscheinende „Utro Rossiji" will aus zuverlässigster Quelle erfahren haben, aus der Pariser W i r L s ch a s t s k o n f e r e n z hätten die Alliierten Rußland in sehr energischer Weise zu erkennen gegeben, daß sie die Regelung der polnischen und jüdischen Frage in Rußland für äußerst wünschenswert hielten. Die russischen Vertreter hätten hierauf erwidert, daß sie über diese Angelegenheit keine endgültige Erklärung abgeben könnten, da sie von ihrer Regierung keinen Auftrag dazu erhalten hätten. In russischen Regierungskreisen habe die bestimmte Form, in der diese Frage auf der Konferenz angeschnitten wurde, große Bestürzung hervorgerufen. Es verlautet, daß die russische Regierung aus diesem Grunde sich in der letzten Zeit eingehend mit den beiden Fragen beschäftigt habe, die in nächster Zeit in einer besonderen Beratung, an der alle Ministerien mit mehreren - Vertretern teilnehmen würden, erörtert werdensollen. — Die „Humanite" vom 17. Juli bringt die Ueberschrift: Die Lage der Juden in Rußland. Den dazugehörigen Aufsatz hat die Zensur des russischen Botschafters Jsw-olski gestrichen. Wie nötig ein solches Eingreifen wäre, geht daraus hervor, daß nach dem Zeugnis eines Schweizer Blattes, des „Bulletin Juif" in Lausanne, die Russen in den von ihnen im Frühjahr 1915 besetzten Teilen Galiziens ein so unmenschliches, aller Vernunft und aller Gerechtigkeit hohnsprechendes Regiment geführt haben, daß sie auch im eigenen Lande mit solcher Barbarei gegen die in ihrem eigenen Heere stehenden und kämpfenden jüdischen Soldaten vorgegangen sind, daß man nur mit dem größten Schauder das vergangene Treiben dieser henkermäßigen Barbaren betrachten kann und voll Entsetzen sich auf das Grauenhafte gefaßt machen muß, das sie nun bei ihrer neuerlichen Besetzung einzelner Teile Galiziens vollführen werden. Diese Berichte, die wir nur mit sittlichster Empörung widergeben, und die im -einzelnen wahrhaftig keines Kommentars bedürfen, lauten folgendermaßen: An Herrn Jacob N., Beamten an der Kanzlei in Lwow. Der von Sr. Kaiserlichen Hoheit, dem Generallissimus, mit der Aufsicht über die galizische Gerichsbarkeit betraute.Offizier macht dem Vorsitzenden des.Obertribunals des Distriktes zu Lwow durch Erlaß vom 17. (30.) Mai 1915 Nr. 145 (datiert aus Tarnopol) bekannt, daß Se. Hoheit Befehl erlassen haben, alle in der Justizverwaltung beschäftigten Personen jüdischer Abstammung, insbesondere Kanzleiangestellte, ausnahmslos ihres Postens zu entheben. Gemäß der Entscheidung des Generalstabschefs des Oberstkommandierenden der Armee vom 8. (21.) Mai 1915 Nr. 3945 bestimmt der endesunterzeichnete Offizier die unverzügliche Amtsenthebung aller dem Vorsitzenden des Obertribunals zu Lwow unterstellten Juden ohne jede Ausnahme, einschließlich der Angestellten und Bediensteten, und gibt Befehl, ihre Namen von der Liste des Justizdepartements zu streichen. Indem ich dem Vorsitzenden diesen Befehl zugehen lasse, fordere ich Sie auf, für seine Ausführung Sorge zu tragen, mir binnen drei Tagen Bericht zu erstatten und vom Vorsitzenden die Liste der enthobenen Personen einzufordern. Lwow, 7. Juni 1915. Dr. Bentschowski. In einem telegraphischen Befehl des Generalstabs des 30. Armeekorps heißt es: . . Juden sind in unserem Ärmeebereich nicht zu dulden. Solche, die auf der Flucht zu uns eingedrungen sind, sind nach Galizien zurückzuschicken. Gegenwärtig befinden sich längs der österreichischen Grenze Massenansammlungen von Juden, die aus dem Operationsgebiet vertrieben sind, und denen der Zugang nach Rußland verweigert worden ist. Während der Dauer des Rückzuges unserer Armee und bei Ueberschreiten der Grenze ist sorgfältigst zu säubern, d. h. derartige Ansammlungen sind schon wegen der Infektionsgefahr zu melden; es sind energische Maßregeln zu ergreifen und die Juden selbst unter Anwendung von Gewalt in der Richtung aus den Feind zurückzutreiben. Oberstleutnant Stawroghin." Am 30. Januar 1915 hat General Ewert als Oberbefehlshaber der 4. Armee nachstehenden Befehl an sämtliche Korps der 4. Armee ausgegeben: „Angesichts der Tatsache, daß der Oberbefehlshaber der Südwestarmee in der Gemeinde von Cholm auf einen jüdischen Soldaten gestoßen ist, der von der Intendantur des 14. Armeekorps mit Furageauftrag nach Wladimir-Wolhynsk geschickt war, erläßt der Oberbefehlshaber der Armee Befehl, daß fortan keinerlei Auftrag ähnlicher Art mehr an Juden erteilt wird. Sie haben sich nicht vom Depot oder vom Gros der Armee zu entfernen. Dem Leiter der Jntendanturtransporte, Hauptmann Popoff, ist eine Rüge zu erteilen, weil er dergleichen Beauftragung eines Juden zugelassen hat. Der Intendant des 14. Armeekorps hat den betreffenden Transport im Auge zu behalten, da er ersichtlichermaßen der Ueberwachung bedarf. (Unterzeichnet) Der Oberbefehlshaber der Armee, Ewert, General der Infanterie." Bekanntmachung. „Der gesamten jüdischen Bevölkerung der Stadt Kolomea gebe ich hierdurch bekannt, daß im Falle einer Beschädigung der Eisenbahn, der Telegraphen- und Telephonleitungen der gesamten jüdischen Bevölkerung der Stadt Kolomea eine schwere Geldbuße auferlegt werden wird, und daß, falls diese nicht binnen drei Tagen erlegt sein sollte, die gesamte jüdische Bevölkerung aus dem Armeebereich allsgetrieben werden wird. — Der Distriktsvorsteher von Kolomea, Fürst Lobanow Rostowski." Sammelbericht der Einwohner von Dokchina (Gouv. Minsk): „Auf 5000 Einwohner kommen etwa 4000 Juden; der Rest sind in der Hauptsache Weißrussen. Am 30. August holte die Polizei die ganze Bevölkerung, Männer wie Frauen, zur Verrichtung von Schanzarbeiten und ließ nur eine Person pro Familie zurück. Die Juden mußten alle in Reih und Glied antreten. Es erschien ein Sappeuroffizier, der sie samt und sonders schlug, weil sie nicht in Reih und Glied zu stehen wußten. Alan hielt sie vier Tage lang fest. Die Juden wurden grausam geschlagen; am meisten haben Joseph Vorobeitschik und Fabrikant zu leiden gehabt. Als der Offizier zu den Arbeiten kam, beklagten sich die Mädchen über die Mißhandlirngen von seiten der Soldaten, aber er erklärte scherzend, mit Schilfstengeln könne man nicht schlagen, dazu brallche man nun einmal die Knute." Wenn wir auch, wie erwähnt, zu diesen schauderhaften Berichten keinen Kommentar geben wollen, so muß doch folgendes erwähnt werden. Man ist in Rußland an alles gewöhnt, aber ein derartiges Wüten gegen jüdische Soldaten, denen man nicht bestreitet, daß sie ihre Pflicht getan haben, und gegen die man nur einzuwenden hat, daß sie Juden sind, ist wohl unter das Unerhörteste zu rechnen, was bisher berichtet worden. * Damit es in dieser grauenvollen Zeit auch an Humor nicht fehle, sei zum Schluß ein Artikel aus dem „Hamburger Fremdenblatt" wiedergegeben, dem wir weitere Bemerkungen hinzuzufügen wohl nicht nötig haben: „Die P r e u ß e n st a nt nt e n v o n i s m a e l i t i s ch e n Arabern, die süddeutschen Stämme von den Persern, die Niederländer, die Angeln, die Sachsen und Jüten von den Hebräern ab!" Das hgt ein Londoner Rechtsanwalt, Mr. Herbert Bruce Hannay, herausgetüftelt, der sich in seinen Mußestunden mit ethnographischen Studien beschäftigt und die Ergebnisse seiner Forschungen in einem soeben erschienenen Buche („European and Other Raee Origin“) der staunenden Mitwelt

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