Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1916-07-28 · Heft 30 (28.7.1916) · p. Seite 355

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
80 (1916)
Issue
Heft 30 (28.7.1916)
Date
1916-07-28
Page
Seite 355 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3229232-3229263--72400-3284840
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

855 Kultusminister gerichtet, die die größte Beachtung verdient und auch gefunden hat, zumal die Mehrzahl der deutschen Hochschulen sich ihr angeschlossen hat. Wir dürfen sie als einen Ausfluß der Stimmung, die überhaupt die deutsche Studentenschaft nach dieser Richtung hin beseelt, auffassen. Die hier gutgeheißenen Forderungen sind, wie in der Eingabe betont wird, nicht neu, sondern eine Auswahl bereits bestehender Bestimmungen, „von denen eine jede an einem Teil der deutschen Hochschulen schon in Kraft und in chrer Wirkung erprobt und bewährt sei." Erfreulich ist zunächst, daß man nicht chauvinistisch die deutschen Universitäten nur den Reichsangehörigen Vorbehalten will, sondern daß man, wie wir es auch eingangs wünschten, dem Gedanken Ausdruck gegeben hat, daß „die Ergebnisse der Wissenschaft Allgemeingut der Menschheit sind, und daß es notwendig ist, den in der jetzigen Kriegszeit unterbrochenen geistigen Austausch der Völker in friedlichen Zeiten wieder aufzunehmen." Daneben aber dürfe nicht unberücksichtigt gelassen werden, daß die Hochnahezu unmöglich gemacht werden. Wir hätten hier ein Ausländer nur als Gäste betrachtet werden dürsten. Ihre Erziehung sei in erster Linie Aufgabe ihres Heimatsstaates. Können wir den Gedankengängen des allgemeinen Teiles der Eingabe ohne weiteres solgen, so haben wir die schwerwiegendsten Bedenken gegen einige der praktischen Forderungen, die die folgenden Leitsätze enthalten. E i n i g e v o n ihnenkönnensich nur gegen die russisch-jüdischen Studenten richten. Würden sie zum Gesetz erhoben, so würde ihnen — und nur ihnen — der Zutritt zu unseren Hochschulen nahezu unmöglich gemacht werden. Wir hätten hier ein Ausnahmegesetz, das wir hier, wie in allen anderen Füllen, mit allen Mitteln zu bekämpfen haben. Man wende nicht ein, daß die hoffentlich dauernde Loslösung Kongreßpolens von Rußland die Verhältnisse verschoben hätte. Nur einem Teile der bisher unter russischer Herrschaft lebenden Juden kommt diese Befreiung zugute. Die bei weitem größere Masse aber wird unter denselben Verhältnissen, unter demselben Drucke, der sich vielleicht noch verstärken wird, fortleben. Abzulehnen ist vor allem die Forderung, die die Zulassung eines Ausländers zu unseren Hochschulen von dem N a ch weis von Mitteln zur Führung eines standesgemäßen Lebens abhängig macht. Diese Forderung ist geradezu sinnlos. Und sie ist nur entstanden aus dem Bestreben, die russisch-jüdischen Studenten, deren soziale Lage in den meisten Fällen nicht gerade beneidenswert ist, fernzuhalten. Man sollte es im Gegenteil freudig begrüßen, daß diese armen Menschen.trotz des Mangels an allen Gütern, die zum Wohlleben erforderlich sind, danach trachten, sich wissenschaftliche Bildung anzueignen. Hat denn die Wissenschaft ÄS solche ein Interesse daran, festzustellen, ob ihre Jünger arm oder reich sind? Wir vermögen auch nicht einzusehen, welche Vorteile etwa unsere Universitäten — auch unter voller Würdigung ihres Charakters als nationale Bildungsanstalten — davon haben könnten, wenn alle ausländischen Hörer ihr Privalleben in Zukunft luxuriöser einrichten, als es bisher der Fall war. Auch unter den deutschen Studenten gibt es solche, die über einen Monatswechsel von unbeschränkter Höhe verfügen, während andere nur mühselig durch Unterrichtigeben sich ihren Unterhalt verdienen. Wer kümmert sich darum, und wer hat ein Recht und ein Interesse daran, sich hier einzumischen? Und überhaupt: gibt es einen relativeren Begriff als den des „standesgemäßen" Lebens? Welcher Maßstab soll hier zugrunde gelegt werden? Führt etwa nur der ein standesgemäßes Leben, der seines Vaters Geld nach Belieben verschwenden kann? Man sieht, dieser Forderung fehlt jede vernünftige Berechtigung. Man will nur eine bestimmte Klasse ausschließen und dazu muß eben jedes Mittel herhalten. Ebenso zu verwerfen ist die Forderung, die die Anzahl der zugelassenen Studierenden aus einem Staat, bei Einschluß der Hörer, einen bestimmten Teil vom Hundert der Gesamtzahl der im vorhergehenden Semester an dieser Hochschule immatrikulierten Studenten nicht übersteigen lassen will. Diese Forderung ist nichts anderes als eine verklausulierte Art der Prozentnorm, deren sich die russische Regierung bedient, um ihre jüdischen Untertanen geistig zu ertöten. Diesen judenfeindlichen Bestrebungen wird hier Vorschub geleistet, denn einer großen Anzahl der russischen Juden wird damit jede Möglichkeit zum Studium abgeschnitten. Allen anderen Forderungen, die durchweg dahin zielen, unberechtigte Bevorzugungen der Ausländer abzuschasfen, kann man zustimmen. Sie sind teilweise sogar freudig zu begrüßen. Auch soweit sie eine stärkere finanzielle Belastung der Ausländer durch Zahlung höherer Jmmatrikulationsgebühren und Kolleggelder bezwecken oder ihren Ausschluß vom Wahlrecht zu den Studentenausschüssen anstreben, ist nichts gegen sie einzuwenden. Bedenken könnte man höchstens noch. gegen folgende Forderungen hegen: „Die Zulassung eines Ausländers kann erst erfolgen, -wenn ein wissenschaftlicher Befähigungsnachweis erbracht ist, der den Anforderungen an die deutschen Studenten entspricht. Als Mindestforderung sind Zeugnisse anzusehen, die in der Heimat des Ausländers die Berechtigung zum Studium geben." Man könnte einwenden, daß auch hier nur der russisch-jüdische Student getroffen werden sollte, der in der Heimat kaum die Möglichkeit hat, einen wissenschaftlichen Berechtigungsnachweis zu erwerben. Aber es steht ihm doch der Weg offen, sich hier in Deutschland das erforderliche Zeugnis zu verschaffen. Allzu schwer wird ihm «das nicht fallen. Jedenfalls kann von dieser Forderung nicht abgegangen werden, denn sonst hätte der Ausländer, der nicht die geringste wissenschaftliche Vorbildung besitzt, das Recht, sich an unseren Universitäten immatrikulieren zu lassen, während der Iubiläumszug in Warschau (vorn die Rabbiner). j

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.