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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1916-07-21 · Heft 29 (21.7.1916) · p. Seite 341

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
80 (1916)
Issue
Heft 29 (21.7.1916)
Date
1916-07-21
Page
Seite 341 (sequence 5)
Language
German
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341 Deutsche gleich. DamitwollteerjedochdieSchulgesetzgebung nicht aufheben. Nun ist es richtig, daß der christliche Lehrer sich nicht um «ine jüdische Schule zu bewerben braucht, weil es reichlich christliche Schulen gibt. Die jüdischen Lehrkräfte aber können nicht alle an jüdischen Volksschulen untevgebracht werden, weil es sehr wenig israelitische Volksschulen gibt. Daran trägt aber in keiner Weise der Staat die Schuld. Der Staat behandelt die israelitischen Schulen und die israelitischen Lehrer und Lehrerinnen an denselben genau ebenso wie die christlichen Schulen und die christlichen Lehrkräfte an denselben und leistet ihnen auch dieselben Beiträge. Hierdurch ist die Gleichheit vor dem Gesetze hergestellt. Die Israeliten sind auch dort, wo eine israelitische Volksschule besteht, frei von den allgemeinen Schulmnlagen. Wenn jüdische Lehrer an christlichen Schulen und christliche an jüdischen Schulen eine Anstellung sollen verlangen können, so müßte erst eine neue Art Schulen, die christlich-jüdische Simultanschnlc, gegründet werden, an welcher nur der Religionsunterricht konfessionell ist. Diesem Bestreben werden sich aber weite christliche Kreise widersetzen, welche wünschen, daß fast der gesamte Unterricht christlich sei. So zum Beispiel sind di« Lesebücher konfessionell. Wenn Weihnachten herankommt, so wird auch der Leseunterricht ein Religionsunterricht. Aehnliä» ist es auch au jüdischen Vo lksschu len v or den Fe ier t agen. Unterrichtet ein Lehrer anderer Konfession, so muß er die religiösen Stüeke im Lesebuch lesen lasten und schweigen. Als Ausnahmezustand ist das angängig, nicht aber als Regel. Während in christlichen Kreisen die Konfessionsschule fest begründet ist, stehen die israelitischen Gemeindeverwaltungen, namentlich in den Großstädten, auf den: früheren Standpunkt deS Liberalismus, der sich längst übevlebt hat und an dem nur noch sehr wenige festhalten, und treten für di« christlich-jüdische Simultanschule ein. Man sollte aber meinen, daß den israelitischen Kultusverwaltungen als solchen die Interessen des Judentums und des jüdischen Lehrerstandes, unbeschadet der politischen Betätigung ihrer Mitglieder, mehr am Herzen liegen würden als bie Forderung des entschiedenen Liberalismus, die man in christlichen Kreisen fallen gelassen hat. Wir können den Ausführungen des Regensburger Blattes in keiner Weise beistimmen. »Gegen die konfessionellen Schuten haben nicht bloß die jüdischen Liberalen, sondern alle freisinnig Denkenden mit Recht Front gemacht. Sie alle sind der Ueberzeugnng, daß die Schule eine allgemeine Einrichtung ist, in der nur der Religionsunterricht konfessionell ist und sein soll. Unsere Anstrengungen gehen dahin, daß auf sämtlichen Schulen, sowohl den Volksals den höheren Schulen, dem jüdischen Religionsunterricht derselbe Platz und dieselbe Berechtigung eingeräumt werde wie dem christlichen, sonst aber fordern wir, daß jedes Fach: Sprachen, Naturwissenschaften, Geschichte und Geographie, mit den tüchtigsten Kräften besetzt werde, gleichgültig, ob diese den jüdischen oder christlichen Glauben bekennen. Wir wollen allerdings, daß die bestehenden jüdischen Volks-, Mittel- und die wenigen höheren Schulen bestehen bleiben, aber wir sind entschiedene Gegner der Einrichtung neuer, namentlich höherer jüdischer Schulen (Realschulen und Gymnasien). Wenn Lehrer jüdischen Glaubens an höheren Schulen angestellt werden wollen, so müsien sie versuchen, sich allen den Pflichten zu fügen, die ihnen auferlegt werden; sie dürfen für sich keine Sonderrechte verlangen, und sie dürfen es nicht als eine Verletzung ihrer religiösen Ueberzeugung, sondern als ein heiliges Amt betrachten, auch am Sabbat zu unterrichten. Ihr Glaube darf sie niemals hindern, die Pflichten zu übernehmen, die Staat oder Gemeinde ihnen auserlegen. So gut der jüdische Arzt auch am >Sabbat seine Kranken besucht, der jüdische Richter und der Rechtsanwalt seine Obliegenheiten an diesem Tage verrichtet, so gut muß auch der jüdische Lehrer seines Amtes walten. Es ist höchst bedauerlich, daß in einer Zeit, in der die Anstellung von Juden an höheren Schulen so großen Schwierigkeiten begegnet, ein orthodoxes Matt die Sonderinteressen der Orthodoxie, nicht die Interessen des echten und wahren Judentums höher stellt ats die Pflicht. Mögen die wenigen orthodoxen Lehrer versuchen, an jüdischen Schulen unterzukommen; die meisten Juden, die sich dem Lehrerberuf zuwenden und die treue Bekenner ihres Glaubens, wenn auch vielleicht nicht nach der Meinung des Regensburger Blattes, sind und bleiben wollen, haben es bisher mit ihrem religiösen Standpunkt sehr wohl vereinen können, auch an Sabbaten zu lehren, und haben eine Beobachtung der Formen, selbst derer, die vielenheiligerscheinen, nie höher gestellt als wahrhafte innere Religiosität und als ihre heilige Pflicht gegen Gemeinde und Staat. Wir sind durchaus dafür, daß humane Direktoren ihren jüdischen Kollegen gewisse Erleichterungen an ihren Festtagen gewähren, aber niemals dürfen die Juden Sonderrechte für sich verlangen, wenn es gilt, den Juden die Gleichberechtigung in einem so wichtigen und heiligen Amte zu erkämpfen. *■ Der Ausschuß des Verbandes der Deutschen Juden sendet uns folgendes mit der Bitte um Veröffentlichung: Wie wir erfahren, wird neuerdings die Behauptung verbreitet, daß der Verband der Deutschen Juden eine Zwangsorganisation der jüdischen Gemeinden Preußens betreibe. Diese Behauptung entbehrt jeden Grundes. Der Verband der Deutschen Juden hat niemals die Absicht gehabt, den jüdischen Gemeinden eine Organisation (oder ein Organisationsgesetz) aufzuzwingen. Der von ihm gemeinsam mit dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund seinerzeit ausgearbeitete Entwurf eines Organisationsgesetzes sollte nicht gegen den Willen, sondern auf Grund der freien Entschließung der Gemeinden zum Gesetz erhoben werden. Seit dem Gemeindetag von 1909, also seit sieben Jahren, ist der Plan eines Organisationsgesetzes weder vom Verband der Deutschen Juden noch vom Deutsch-Israelitischen Gemeindebund jemals wieder ausgenommen worden. Verband der Deutschen Juden. Dr. H o r w i tz, Vorsitzender. Ueber r u s fisch e Jude n wird mancherlei berichtet. In vielen öffentlichen Blättern ist folgende Notiz zu lesen: Die russischen Juden sollen nach Rußland zurück. Wie der Londoner Berichterstatter des „Manchester Guardian" meldet, sagte der Staatssekretär des Innern Samuel ine Unterhause, daß russische Untertanen, die nicht in die britische Armee eintreten wollen, deportiert werden würden, falls nicht ein Gerichtshof entscheidet, daß cs sich um politische Flüchtlinge handelt. Der Berichterstatter bemerkt dazu: Es handelt sich darum, russische Juden nach Rußland zurückzusenden, die ans bekannten Gründen Rußland verlassen haben, aber nicht eigentlich als politische Flüchtlinge bezeichnet werden könnten. Er fügt die Ansicht eines Russen hinzu, wonach ein solcher Schritt eine sehr ungünstige Wirkung aus die russischen Liberalen und Demokraten haben würde, die in Rußland die Hauptstütze der englisch-russischen Freundschaft find und die all ihre Hoffnungen für die Zukunft Rußlands auf die Verbreitung des britischen Freiheitssinnes setzen. Das Ideal, das sich die russischen Liberalen von England gemacht haben, würde erschüttert, und eine solche Enttäuschung der hauptsächlichsten politischen Freunde Englands in Rußland würde für ein kräftiges Zusammenarbeiten beider Länder verhängnisvoll werden. Es sei eine unangenehme Wahrheit, daß unter den r u s s i s ch e n K o n s e r v a t i v e n und Reaktionären, die sich allein über eine solche Maßregel freuen würden, eine ausgesprochen e n g l a n d f e i n d l i ch e Richtung besteht. & Ueber die schon oft geschilderte Not der Juden in Rußland belehrt die nachstehende Notiz: Der „Tagesanzeiger" in Zürich entnimmt einem ihm zur Verfügung gestellten Privatbriefe aus Chicago vom 2. Juni 1916 folgende Stellen:

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