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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1916-07-14 · Heft 28 (14.7.1916) · p. Seite 327

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
80 (1916)
Issue
Heft 28 (14.7.1916)
Date
1916-07-14
Page
Seite 327 (sequence 3)
Language
German
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327 sowie des reinen Militär- und Beamtenstaates an: da gibt es Erbadel mit Fideikommiß, der tatsächlich, obwohl nicht kraft Gesetzes, die Offiziere einiger Regimenter allein stellt, die zum Teil deshalb als die vornehmsten gelten. Er fast allein füllt die Stellen der Diplomatie. Er genießt den Vorzug bei gleichwertigen Kandidaten für so gut wie jeden militärischen wie zivilen Staatsposten. Er allein umgibt die Person der regierenden Fürsten Und ihrer Angehörigen. Und mit diesen hemmt er Deutschland, den Einigungsweg zu schreiten, den aus ganz ähnlichen föderalistischen Stadien England, Frankreich, Italien zum Einheitsstaate hin gefunden haben. Es herrscht durchaus keine unüberbrückbare angeborene Verschiedenheit zwischen Pommern und Bayern, die größer wäre als die zwischen Northumbrer und Kenter, zwischen Bretonen und Provenzalen, zwischen Lombarden und Calabresen: bildet doch der Pommer mit dem von ihm auch so weit an Temperament, Konfession und historischer Ueberlieserung abstehenden Rheinländer seit nur einem Jahrhundert einen Einheitstaat erprobtester Festigkeit. — Und nicht weniger eifersüchtig möchte der gelehrte Berufsbeamte seinem eigenen Volke die Teilnahme an der Staatsregierung möglichst vorenthalten, weil er es dazu unreif erachtet. Dem oberflächlichen Beobachter, etwa einem Berichterstatter englischer Blätter, und daher, fürchte ich, auch so manchem neutralen Juden erscheint Deutschland demnach als politisch-gesellschaftlich im Rückstände gegenüber den Gegnern, unter denen Rußland wieder unbeachtet bleibt. Zunächst wird bei solchem Vergleiche gern vergessen, welche bedeutende Rolle der Geburtsadel auch in jenen drei Ländern gesellschaftlich und in England sogar noch politisch spielt. Sodann wird übersehen, daß es manche Lebensgebietc gibt, auf denen die Mächte der vergangenen Ueberlieserung in Deutschland mit kühnem Schwünge überflogen sind, während sie in jenen Staaten noch herkömmlich herrschen. Aus den Gebieten nämlich der Philosophie, inbegriffen Ethik mit politischer Theorie, der Naturwissenschaft, inbegriffen Anthropologie, der Geschichte, der bei uns kein Ausland fremd bleibt, und der schönen Literatur trägt Deutschland seit mehr denn hundert Jahren das Banner der Kulturmenschheit voran. Bis zum Kriege ward dieser Satz von tieferen Geistern sogar unserer jetzigen Gegner nicht bestritten. Da wäre es unbegreiflich, wenn nicht auch das Problem der staatlichen und gesellschaftlichen Freiheit hier tiefer durchdacht und man zu einem höheren Ideal gestiegen wäre als bei den benachbarten Nationen, deren führende Philosophen der Deutsche stets fleißig las und willig bewunderte, aber auch zu kritisieren und selbständig zu verbessern verstand. Dieses neue deutsche Ideal der Freiheit in feste Ausdrücke einschnüren zu wollen, kann hier die Aufgabe nicht sein. Es genügt, einen wichtigen Punkt hervorzuheben, der im Gegensatz steht zum englischen Individualismus. Durchaus einig stimmt in Deutschland Jude und Christ nur für eine Freiheit, die sich zurückbezieht auf soziale Pflicht. Jene andere, früher oder sonstwo wohl auch Freiheit genannte Möglichkeit, zu tun und zu lassen, was des einzelnen Laune ohne Rücksicht auf den Nachbar zur Befriedigung der Habgier oder Lust antreibt, überläßt unser Dichter dem Wüstentiere. Ist nun die Freiheit, die der Deutsche meint, von Anfang an unter staatlichem, das ganze Volk mitberücksichtigendem Gesichtswinkel geschaut, so ist sie notwendig verbunden mit eiserner Selbstzucht und der Pflicht, die bestehenden, wie wir alle bedauern, vom Ideal weit entfernten Zustände diesem anzunähern. Wir sind wahrlich nicht unempfindlich für die äußeren Reize des seingebildeten Gentleman aus dem Country-seat oder des Genießers in edelstem Renaissancesinne auf dem Schlößchen der Touraine, die ihr eigenes Ich zum Kunstwerke gestalten: vom Deutschen aber fordern wir, daß er nicht bloß sich zu heben versuche, sondern zur geistigen und materiellen Entwickelung seines Volkes je nach seiner Kraft beitrage. Die Woche. Berlin, den 11. Juli 1916. ie große allgemeine Offensive gegen die Deutschen und die mit ihnen verbündeten Staaten schreitet fort. Sie hat nicht die Erfolge gehabt, die die Angreifer träumten. Dagegen muß sostgestellt werden, daß die Verteidiger sich aufs neue wie ein eherner Wall bewähren, daß der wunderbare Heldenmut unserer Truppen sich von neuem in glänzendster Weise bekundet. Nirgends sind unsere Linien durchbrochen, sondern nur eine gelegentliche Zurücknahme der vordersten Reihen vor der erdrückenden Uebermacht. Wir haben daher das volle Recht, uns in unserer unentwegten Hoffnung nicht beirren zu lassen, daß auch dieser lange vorbereitete und ebensolange verkündete Angriff, der sich jetzt auch in der Gegend von Saloniki auszudehnen scheint, der also wirklich allgemein planmäßig durchgeführt wird, ebenso erfolglos sein wird, wie alle früheren es waren. * Leider müssen wir auf eine Angelegenheit zurückkommen, die uns in der letzten Uebersicht beschäftigt hat. Im Anschluß an die früher mitgeteilte Notiz, der die „Kreuzzeitung" widersprochen hat, schreibt das „Berliner Tageblatt": Wir hatten am Sonnabend einen Erlaß des Kultusministers, der jüdische Lehrkräfte nur ausnahmsweise zur Stellvertretung christlicher zulassen will, für wenig vereinbar mit dem Kaiserwort: ,,Jch kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur Deutsche!" erklärt. Die „Kreuzzeitung" nennt das einen Mißbrauch kaiserlicher Worte und meint, demnächst werde das „Berliner Tageblatt" mit gleicher Begründung vermutlich die Zulassung von Rabbinern zu den christlichen Kanzeln verlangen. Wir bedauern, dieser Logik nicht folgen zu können. Es kann sich selbstverständlich bei den in Betracht kommenden Stellvertretungen gar nicht um den Religionsunterricht bandeln, sondern in Frage steht der allgemeine Unterricht in den Elementar- oder den technischen Fächern. Inwiefern aber eine jüdische Lehrerin im Gegensatz zur christlichen nicht in der Lage sein soll, einwandfrei z. B. Rechenunterricht zu geben, ist uns unerfindlich. Eine derartige willkürliche konfessionelle Differenzierung würde zudem nicht mit der preußischen Verfassung in Einklang zu bringen sein, die ausdrücklich erklärt, daß der Genuh der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte von dem religiösen Bekenntnisse unabhängig ist. Dieselbe Zeitung teilt folgendes mit: Wir erhalten folgende Zuschrift: „Ich bin in der Lage, ein Seiten stück zu dem am letzten Sonnabend im „Berliner Tageblatt" wiedergegebenen Bescheid des Breslauer Magistrats auf die Bewerbung einer jüdischen Lehrkraft um eine Stellvertretung an der Schule beizubringen, und zwar von der Berliner Schuldeputation. Das Schriftstück hat folgenden Wortlaut: Schuldeputation. Berlin, 6. Oktober 1915. Zum Schreiben vom 4. Oktober 1915. Ihrem Gesuch um vertretungsweise Beschäftigung im hiesigen Gemeindeschuldienst vermögen wir nicht zu entsprechen, da unser Bedarf an jüdischen Lehrkräften gedeckt ist. Die Anlagen Ihres Gesuchs erhalten Sie anbei zurück. Es handelte sich um das Gesuch einer jüdischen Lehrerin, wie das Datum zeigt, im fünfzehnten Kriegsmonat. Es wurden weibliche Hilfskräfte gesucht. Auf mündliche Rückfrage und Vorstellung erklärte der betreffende Dezernent das Verhalten des Magistrats damit, daß die seinerzeit vom Minister ergangenen Weisungen noch in Kraft und für die Städte bindend seien. Eine gleiche Antwort und Motivierung wurde der Lehrerin aus eine Eingabe auch vom Schuldezernenten in Charlottenburg erteilt.

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