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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1916-06-30 · Heft 26 (30.6.1916) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
80 (1916)
Issue
Heft 26 (30.6.1916)
Date
1916-06-30
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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80. Jahrgang Nr. 26 Berlin, 30. Juni 1916 Der GemeLndekote. Betrage zur „Allgemeinen Leitung deK Judentums. Lorrrtzondrn?rn und Kgchrichten. Sklltlchlsnd. H. L. Berlin, 27. Juni. Wie aus dem Gesetz über den Austritt aus jüdischen Synagogengemeinden vom 28. Juli 1876 zu entnehmen ist, hat jeder Jude das Recht, wegen religiöser Bedenken aus jüdischen Religionsgemeinschaften auszuscheiden. Der § 6 a. a. O. bestimmt, daß ein Jude vom Tage der Austrittserklärung ab aller den Synagogenmitgliedern zustehenden Befugnisse verlustig geht; er ist aber verpflichtet, noch längere Zeit zu den Lasten der Synagogeugemeinde beizusteuern, möge ein außerordentlicher Bau oder die Ersüllung solcher Verpflichtungen der Shnagogengemeinde in Betracht kommen, welche schon zur Zeit der Austrittserklärung dritten Personen gegenüber bestanden: die Verpflichtung zu den Beiträgen währt während der Dauer dieser Verpflichtungen, aber höchstens bis zum Schluß des auf die Austrittserklärung folgenden fünften Kalenderjahres. Der von dem Ausgeschiedenen zu entrichtende Betrag soll aber nicht höher sein als der von ihm in den der Austrittserklürung vorhergehenden drei Kalenderjahren gezahlte Durchschnittsbetrag. Als der Vorstand der jüdischen Gemeinde in Berlin Raphael Gr., welcher aus der jüdischen Gemeinde ausgetreten und griechisch-katholisch geworden war, zur Zahlung von Gemeindelasteu veranlagte, erhob Gr. Klage und betonte, die jüdischen Gemeinden könnten von den ausgetretenen Mitgliedern höchstens bestimmte sachliche Ausgaben fordern. Der Bezirksausschuß und das Oberverwaltungsgericht erkannten aber zuungunsten von Gr. und machten geltend, es sei möglich, daß das erwähnte Gesetz ergangen sei, damit arme jüdische Gemeinden nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten sollen. Daß dies aber vom Gesetzgeber beabsichtigt worden sei, dafür biete das Gesetz keinen Anhalt. Nach den Vorschriften des Gesetzes haben die Ausgeschiedenen in gleicher Weise Beiträge zu entrichten wie die Gemeindemitglieder. Das Gesetz mache keinen Unterschied, ob wohlhabende oder arme Gemeinden in Betracht kommen. Auch wenn den Gemeinden keine finanziellen Schwierigkeiten entstehen würden, so seien die ausgeschiedenen Gemeindemitglieder doch zur Beitragszahlung verpflichtet. L2 Berlin, 27. Juni. Der Verein Lehrlings hei m Pankow hielt am 2t. d. M. unter dem Vorsitz des Herrn Rudolf Blosse seine ordentliche Generalversammlung ab. Im Aufträge des Kuratoriums erstattete Direktor I s r a e l den Verwaltungsbericht. Ergab in großen Zügen einen Ueberblick über die segensreiche Tätigkeit des Vereins im abgelaufenen Geschäftsjahre. Einen besonders schmerzlichen Verlust hat der Verein und seine Anstalt durch den Tod seines Mitbegründers und Ehrenmitgliedes 9Jt oritz M a n h e i m e r erlitten. Dem vorbildlichen Wohltäter ist durch sein unermüdliches Wirken zum Wohle des Lehrlingsheiius dauernd dankbare Berohrung gesichert! An seinem Todestage soll eine besondere Gedenkfeier abgehalten werden. Der zweite Punkt der Taaesordnung war der Bericht der Revisoren. Auf Antrag des -Herrn Eduard Grow ald, der die Revision vorgenommen hatte, erteilte die Versammlung einstimmig denr Schatzmeister und Kuratorium die Entlastung. Bei den hierauf vollzogenen Wahlen wurden die Herren Eduard Growald und Mar Mecklenburg als Revisoren und Herr Direktor Z a d i g als Stellvertreter gewählt. Sodann wurde der Etat für das Jahr 1916/17 angenommen. Hiermit war die Tagesordnung erschöpft, und der Vorsitzende schloß mit Tankesworten an die Erschienenen die Versammlung. K. Z. Berlin, 26. Juni. Zur Unterbringung der weit über 114 Million Kriegsgefangenen in Deutschland mußten 150 neue Städte von d u r ch s ch n i t t l i ch 1 0 0 0 0 E i n w o h n e r nals K r i e g s l a g e r in wenigen Wochen aus der Erde gestampft werden, deren Einrichtungskosten auf je zwei Millionen Mark geschätzt werden. Die leibliche, geistige und geistliche Versorgung dieser ungeheueren, aus allen Erdteilen und Rassen zusaminengewürfelten Bölkermassen stellte außerordentliche Aufgaben, die neben allen anderen gewaltigen Pflichten der gegenwärtigen Entscheidnngszeit in Deutschland in vorbildlicher Weise gelöst worden sind. Das gilt nicht zuletzt auch von der Seelsorge an den Kriegsgefangenen, um die sich die Militärbehörden, die Kirchen und die freie Liebestätigkeit bemüht haben. Schon am 11. Dezember 1914 wurde die Gründung eines interkonfessionellen Hilf s a u s s ch u s s e s f ü r Gesang e n e n s e e l s o r g e beschlossen. Der Ausschuß wurde am 14. Februar 1915 vom preußischen Kriegsministerium anerkannt. Ebenso wandten die Kriegsministerien in Bayern, Württemberg und Sachsen dem Ausschuß ihre Aufmerksamkeit zu. Der Ausschuß besteht aus einer evangelischen und katholischen Abteilung von je vier Mitgliedern sowie einem Vertreter der Israeliten. Berlin, 26. Juni. Das Eiserne Kreuz zweiter Klasse erhielten: Kammergerichtsreferendar Ernst Schäfer, Unteroffizier im Kaiser-Franz-Garde-Grenadier-Negiment Nr. 2, Sohn des Professors Dr. Moritz Schäfer: Unteroffizier Georg Saul; Unteroffizier Erich Bukofzer; Gefreiter Alwin K r a m e r (Groß- Berlin). Die gleiche Auszeichnung erhielten: Kriegsfreiwilliger Kanonier Paul Levison (Bünde i. W.); Leutnant d. R. Fabrikbesitzer Heinrich Nürnberg (Hof in Bayern); Feldrabbiner bei der Bug-Armee Rabbiner Tr. Tänzer (Göppingen); Unteroffizier Josef Seeliger, Unteroffizier Julian Elkeles (Posen): Referendar Julian Leßler (Wongrvwitz); Gefreiter Heinrich Herrin a n n, Sohn des Fabrikbesitzers und Vorstehers der Synagogeug-emeinde, Herrn S. Herrmann (Luckenwalde): Obermatrose Bernhard Jsaac (Braunschweig): Leutnant d. R. Lehrer und Prediger L. Hortmann (Iserlohn); Kanonier Fritz F r a n k e u b e r g (Bigge i. W.); Gefreiter Louis S ch e i d e in a n n (Michendorf i. W.); Oberapotheker Paul F r e u n d t i ch (Hamburg); Feldlazarettiuspektvr Otto Ger st: Feldlazarettinspektor Fritz E i chb a u m (Nürnberg). Das E i s e r ne K re u z erster Klasse wurde dem Reserveleutnaut Tr. Julius Schloß aus Sugenheim (Bayern), Rechtspraktikant in München, für besondere Tapferkeit bei den Kämpfen vor Verdun unter Beförderung zum Oberleutnant verliehen. — Königsberg u Pr., 23. Juni. Die G e n e r a l v e r - sammlnng des Israelitischen Studieubesörderuugsvereins für Ost- und Westpreußeu fand am 25. v. M., nachmittags, im Sitzungszimmer der Synagoge in Königsberg, unter dem Borsitz von Justizrat Holz, statt. Der Kassenführer, I n r n | I a in ski, gab den Kassenbericht, der günstiger als der des vergangenen Jahres lautete, da infolge des verminderten Studiums wenige Stipendien ausgegeben worden waren. Auch hatten trotz der schweren Zeiten 11 Stipendiaten Rückzahlungen im Gesamtbeträge von etwa 800 Mark geleistet. Biele Mitglieder sind aber mit ihren Beitrügen im Rückstand geblieben. Der Kassenführer und die Revisoren wurden wiedergewählt. W. Posen, 23. Juni. Bangen Herzens hatte die Verwaltung der hiesigen I s r a e l i t i s ch e n W a i s e u k n a b e n a n st a 11 gegen Schluß des letzten Geschäftsjahres angesichts der kriegerischen Vorgänge an der Ostgrenze unseres Vaterlandes Borkehrungen getroffen, um das Eigentum des Hauses bei einer etwaigen feindlichen Bedrängun.g unserer Stadt zu sichern und den Zöglingen ein geeignetes und sicheres Unterkommen zu verschaffen, falls es für notwendig erachtet werden sollte, daß die Zöglinge vorübergehend das Heim verlassen müßten. Dank der göttlichen Hilfe, dank der glänzenden Wassentaten unserer Truppen und ihrer großartigen Führung wurden diese Borsichtsmaßregeln überflüssig und konnte ungestört und ungehemmt der Betrieb des Hanfes aufrechterhalten werden. Es war des Vorstandeseifrigstes Bemühen, die Verwaltung mit den allgemeinen veränderten Verhältnissen in Einklang zu bringen und sich den Beschränkungen und Erfordernissen, wie sie von der Sorge um das teure Vaterland geboten sind, anznpassen. Der Stand der Einnahmen hat sich nur wenig verändert, dagegen sind die Ausgaben des Hauses verhältnismäßig hoch geworden. Bei der gegenwärtig herrschenden Teuerung, die alle Gegenstände der Ernährung und des Wirtschaftsbedarfs' umfaßt, kann das nicht weiter wundernehinen, zumal das Bestreben obwaltet, unter genauer Eim Haltung der gesetzlich vorgeschriebenen Veränderungen der Lebensführung, an der Güte der Verpflegung möglichst wenig zu ändern, damit die körperliche Entwickelung der Zöglinge darunter nicht leide.

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