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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1916-06-30 · Heft 26 (30.6.1916) · p. Seite 306

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
80 (1916)
Issue
Heft 26 (30.6.1916)
Date
1916-06-30
Page
Seite 306 (sequence 6)
Language
German
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306 und bilden daher höchstens ungefähre Erinnernngsmarken. Lum 25jährigen Kmtsjubilsum desLandrabbiners Dr. Mannheimer, Oldenburg. Bon D. B e r n h e r m , Varel. m 2. Juli b. I. sind 25 Jahre verflossen, seitdem Herr Tr. Mannheimer (Oldenburg) das Amt des Kroßherzoglichen Landrabbiners im Herzogtum Oldenburg übernommen hat. Dr. Mannheimer wurde im Jahre 1863 zu König in Hessen- Darmstadt geboren. Er absolvierte das Gymnasium zu Darmstadt, wo er bei Rabbiner Dr. Mari- Talmud lernte, und besuchte zwei Jahre die unter Leitung von Rabbiner Dr. Breuer stehende talmudische Hochschule (Jeschiba) zu Papa (Ungarn), bezog dann die Universitäten Wien und Berlin und studierte Philosophie, Philologie und deutsche Literatur und besuchte das Rabbinerseminar von Dr. Hildesheimer in Berlin. Nach seinen Examina wurde er Stistsrabbiner in Karlsruhe, dann Rabbiner in Lauenburg i. Pomm. und wirkt seit 1. Juli 1891 als Landrabbiner in Oldenburg. Auf dem Gebiete der Wissenschaft hat er sich besonders auf philosophischem und speziell psychologischem Gebiete verdient gemacht: „Die Kosmogonie bei den jüdischarabischen Philosophen des Mittelalters", „Psychologische Betrachtungen", „Der Begräbnisluxus" (eine wissenschaftlich - theologische Abhandlung), psychologische Vorträge „Ueber Bildung", „Charakter", „Schlaf und Traum", „Verstand und Instinkt", „Geistes- und Seelenleben". Außerdem schrieb er eine große Anzahl hervorragender homiletischer Schriften und Predigten. Als glänzender Vortragsredner ist Dr. Mannheimer sowohl in jüdischen als auch in nichtjüdischen Kreisen allgemein geschätzt. Als vor 25 Jahren die Nachricht durch die jüdischen Zeitungen ging, im Herzogtum Oldenburg habe man den orthodoxen Dr. Mannheimer zum Landrabbiner gewählt und die Gemeinde Oldenburg habe die bei der Probepredigt gestellte Bedingung erfüllt unb ihre Orgel abgeschafft, da stand man vor einem Rätsel. Doch man war in den maßgebenden jüdischen Kreisen des Herzogtums Oldenburg zu der Ueberzeugung gekommen, daß es so wie seither nicht weitergehen könne, wenn nicht der letzte Rest des Oldenburger Judentums bei dem erschreckenden Jndisferentismus zusammensallen solle. Dadurch konnte er im Gotteshause, auf der Kanzel, in der Schule und in der Schechitah stets fest durchgreifen; im übrigen hat er sich um die Privatangelegenheiten der Gemeindemitglieder nicht bekümmert, sondern jeden nach seiner Fasson selig werden lassen. Besonders hat Herr Dr. Mannheimer durch sein hinreißendes Rednertalent vielfach überzeugend gewirkt, nicht nur in der Synagoge zu Oldenburg, sondern auch in den übrigen Synagogen des Landes, die er häufiger besucht, um in allen Gemeinden seines Bezirkes das Wort Gottes zu verkünden. Seine Predigten und wissenschaftlichen Vorträge sind auch in nichtjüdischen Kreisen allgemein geschätzt Ueberall, wo es galt, für die- Interessen des Judentums einzittreten, da stand Dr. Mannheimer stets an der Spitze, und manche edle Saat hat er in den Herzen- und Geistesacker seiner Gemeinden gestreut, die inzwischen aufgegangen ist und Blüten und Früchte getragen hat. Wenn die früher so indifferente Gemeinde Oldenburg ihre Synagoge umgebaut, ein neues Schulllnd Gemeindehaus nebst Mikwah errichtet hat, wenn heutigentags ein regelmäßiger, verhältnismäßig gut besuchter Gottesdienst stattfindet nicht nur an Sabbaten ilnd Festtagen, sondern auch an allen Halbfeiertagen und Fasttagen —- und sich in Oldenburg bereits ein „K'hilleleben" bemerkbar macht, so sind> dies Erfolge, die ausschließlich der- Tätigkeit des Landrabbiners zu verdanken sind. Auch in den übrigen Gemeinden des Landes kann man einen gewissen Grad idealer Regungen und religiöser Bestrebungen wahrnehmen, bei einigen sogar in hohem Maße. Dadurch konnte unter anderem eine mustergültige Organisation in der Waisensürsorge geschaffen werden, die auch von Dr. Mannheimer ausgegangen ist. Das Wichtigste aber und jedenfalls zur Nachahmung in vielen anderen jüdischen Gemeinden Empfehlenswerteste sind unsere Schulverhältnisse, die durch Dr. Mannheimer geschaffen wurden. Das neue Schulgesetz, das Lehrerpensionsgesetz und die Reliktenkasse sind Schöpfungen, die durch das Interesse und die Fürsorge des Landrabbiners für Schule und Lehrerstand entstanden sind. Allerdings muß dankbar anerkannt werden, daß zum Zustandekommen dieser Gesetze auch die jüdische Behörde, der Landesgemeinderat, alles getan hat, was in ihren Kräften lag, wie überhaupt diese Behörde allen idealen Angelegenheiten, der Richterperiode Israels nötig machen würde, weist Asmussen mit; der Begründung zurück, die Chronologie der vorköniglichen Zeit i Israels liege überhaupt so im argen, daß man nur zu überlieferten; Aufstellungen kommen könne. Wer an dein Auszuge der Juden aus! Aegypten unter Merenphtn und einem 40jährigen Wüstenaufenthalt! Israels sesthält, der gewinnt der Asmusseuschen Darstellung gegen-; über höchstens ein gutes Menschenalter, und rund 200 Jahre für die > Richterzeit scheinen immerhin zu genügen. Chronologisch verwendbar! sind die öfters wiederkehrenden 20, 40 nnd 80 Jahre jedenfalls auch nicht, sie bedeuten lediglich halbe, ganze und doppelte Menschenalter So wählte man Herrn Dr. Mannheimer, der sein Amt unter den schwierigsten Verhältnissen antrat. Zwar wird hier das Wirken des Landrabbiners durch zwei wichtige Momente erleichtert. Erstens räumt ihm das Gesetz eine Macht ein, wie sie in gleichem Maße wohl nirgends in Deutschland zu finden ist; zweitens ist es eine völlige Unabhängigkeit von den Gemeinden, die ihm ein freies Handeln ermöglicht. Landrabbiner Dr. Mannheimer in Oldenburg.

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