Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 80 (1916)
- Issue
- Heft 26 (30.6.1916)
- Date
- 1916-06-30
- Page
- Seite 302 (sequence 2)
- Language
- German
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302 nicht länger zögern zu Dürfen, eine Schulaufsicht für ihre sämtlichen Religionsschulen 31t schaffen. Das hat nun den obenerwähnten Protest der Gemeinderabbiner hervorgerufen. Lag eine Berechtigung dazu vor? Wir glauben diese Frage verneinen zu müssen. Nach dem „Gemeindeblatt" vom Mai 1916 wurden die Religionsschulen der Gemeinde von 4211 Kindern besucht, die von ihr subventionierten Religionsschulen der Privatgemeinden von 1355 Kindern. Von den Gemeindereligionsschulen stehen acht unter der Leitung von Gemeinderabbinern, die übrigen sieben unter Leitung von Schulmännern, die insbesondere in pädagogischer Hinsicht qualifiziert sind und zum Teil auch Rabbinerqualifikation besitzen. Für sämtliche von der Gemeinde eingerichteten Schulen ist ein gemeinsamer Lehrplan geschaffen worden. Es kann darüber kein Zweifel sein, daß es nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht der Gemeindeverwaltung ist, sämtliche Schulen durch eine Persönlichkeit zu beaufsichtigen, deren Blick ganz besonders dafür geschärft ist festzustellen, ob die Schule richtig geleitet werde, ob die Lehrpläne durchgeführt ilnd die Verordnungen der Gemeindeverwaltung beachtet werden. Es geht nicht an, daß der Leiter einer Schule über seine eigene Tätigkeit berichtet. Die Gemeindeverwaltung hat es darum auch als ihr Recht und ihre Pflicht angesehen, für jede Schule einen Inspizienten zu bestellen, und zwar zunächst für die Schulen, die nicht von Gemeinderabbinern geleitet werden. Diesen eine Ausnahmestellung einzuräumen, lag wohl niemals in der Absicht des Gemeindevorstandes. Als vor wenig mehr denn zwei Jahrzehnten zum erstenmal einem Gemeinderabbiner die Leitung einer Religionsschute übertragen wurde, sollte auch diese von einem Mitgliede des Schul- und Talmud-Thora-Vorstandes inspiziert werden, aber der betreffende Genreinderabbiner erhob dagegen Einspruch. Der damalige Gemeindevorstand glaubte, ihn beachten zu müssen. Dadurch wurde freilich eine ungleiche Stellung der Religivnsschulen herbeigeführt. Während die zwei bereits bestehenden Religionsschulen, an deren Spitze zwei hervorragende, viele Jahrzehnte hindurch bewährte Schulmänner, die auch tiefes theologisches Wissen besaßen, standen, Dr. Moritz Kirschstein und Dr. Apolant, im Aufträge des Gemeindevorstandes inspiziert wurden, blieb die neubegründete Religionsschule ohne jede Ailfsicht, um die Empfindlichkeit des neuen Gemeinderabbiners nicht zu verletzen. Es mag dahingestellt sein, ob das Verhalten des damaligen Vorstandes zu billigen sei. Sicherlich war er überzeugt, daß er ohne Schaden für die Entwicklung der neuen Religionsschule von einer Revision Abstand nehmen konnte. Wenn der heutige Gemeindevorstand der Meinung ist, daß sämtliche Religionsschulen inspiziert werden müssen, so sind hierfür, wie bereits oben erwähnt, zunächst wohl verwaltungstechnische Gründe maßgebend gewesen. Dem Gemeindevorstand muß unbedingt ein Schulmann zur Seite stehen, der die gesamten Einrichtungen für den Religionsunterricht übersieht und einen genarten Einblick in den Schulbetrieb zu jeder Zeit nehmen kann. Die Annahme, daß dem Genreindevorstand je in den Sinn gekommen sein könnte, die Würde seiner Rabbiner zu verletzen, ist völlig falsch. Man lese nur einmal in dem Protokoll der Rabbinerversammlung vom 3. Juni 1911 nach, was der dienstälteste der gegenwärtig amtierenden Berliner Rabbiner über das Verhältnis der Genreinderabbiner 31t ihrem Vorstand sagt: „Ich kenne keinen einzigen Fall, wo der Gemeindevorstand über den Rabbiner hinweg Beschlüsse gefaßt hätte, ohne den Rabbiner zu hören . . . Ich kenne einen Fall es war vor einiger Zeit, da wurde einer rnrserer Kollegen für eine Institution gervorrnen, deren Einführung auch vom Vorstand gebilligt und gewünscht wurde. Dem Kollegen stimmten auch die anderen bei, und nur einer hatte gegen die Einführung ein Separatgutachten abgegeben, rrnd der Vorstand richtete sich nach dem Separatvotum." — Es brauchen aber nicht nur verwaltungstechnische Gründe für die beabsichtigte Einsetzung eines Schulinspektors maßgebend gewesen zu sein. Es ist sehr wohl möglich, daß auch folgende Ueberlegung mitgesprochen hat. Bei aller Hochachtung und Wertschätzung des Rabbinerstandes konnte der Gemeindevorstand aus Grund seiner Kenntnis des Bildungsganges der Rabbiner sehr wohl der Meinung sein, daß letztere in pädagogischer Hinsicht nicht ausreichend qualifiziert seien und dieser Mangel durch die Aussicht eines pädagogisch durchgebildeten Theologen beseitigt werden könne. Es ist doch kein Geheimnis, daß es vorgekommen ist und noch Vorkommen kann, daß manche Rabbiner mit dem Antritte ihres Amtes ihre ersten Nnterrichtsversuche machen und zu gleicher Zeit staatlich bestellte Schulinspektoren ihres Bezirkes sind. Wie Rabbiner selbst über die pädagogische Ausbildung ihrer Amtsgenossen denken, ist aus den Protokollen der Rabbinerversammlungen zu ersehen. In den Verhandlungen und Beschlüssen der Rabbinerversammlung vom 4. und 5. Juni 1884 lesen wir auf S. 60: „Es gibt wohl Theologen und Rabbiner, die zwar große Talmudisten sind, die aber nicht das Geschick haben, an gewissen Stellen gewisse ethische Momente einzuflechten und den Kindern mundgerecht zu machen." Und auf der Generalversammlung des Rabbinerverbandes in Deutschland am 1. und 2. Juni 1898 sagte einer der teilnehmenden Rabbiner folgendes: .,Wir treten an den Staat mit der Forderung heran, er möchte den obligatorischen Unterricht in der jüdischen Religion einführen, uns dieselben Rechte tute den übrigen Konfessionen geben. Erfüllen wir denn in jeder Beziehung dieselben Pflichten? Ich wage ein offenes freies Wort zu sprechen. Bei allen Konfessionen verlangt m.an eine ganz bestimmte Vorbereitung zum Lehrberuf rrnd einen bestimmten Befähigungsnachweis. Ich muß zu meinem Bedauern sagen, daß wohl die allerwenigsten unter uns derartig wissenschaftlich vorbereitet und nach den Gesetzen des Staates imstande sind, den Befähigungsnachweis für den Unterricht an den Schulen zu erbringen. Sie müssen sich eben einem Kursus in irgendeinem Seminar unterwerfen. Ich möchte daher einfach beantragen, daß die Rabbinerversammlung erklärt, sie hielte es für wichtig und wohl bedeutsam für die Entwicklung unseres Religionsunterrichts, daß die künftigen und auch die jetzigen und auch die im mittleren Alter stehenden — ebenso wie die anderen Berufe, z. B. die Aerzte und Juristen —, daß diese Herren in einem jüdischen Seminar mal eine kurze Zeit das Lehren lernen." Diese Bemerkung ist nicht ohne Widerspruch geblieben und unter Hinweis aus die Debatte über den obligatorischen Religionsunterricht glaubt.ein Rabbiner sagen zu können, daß die Rabbiner „auch einen Dunst von Pädagogik haben". Nun, es ist heute weit mehr als ein Dunst, und das ist insbesondere das Verdienst der Berliner Gemeinde. Sie hat als erste vorbildliche Einrichtungen geschaffen, die dem jungen Theologen eine theoretische und praktische Ausbildung auf pädagogischem Gebiete ermöglichen. Es soll nicht das Verdienst des Rabbinerstandes um den jüdischen Religionsunterricht in Abrede gestellt werden. Man denke nur an den Schöpfer der wissenschaftlichen jüdischen Theologie, an Abraham Geiger, dessen Schulprogramme noch heute eine Luelle reicher Belehrung sind. Man denke ferner an Professor Mahbaum, der als erster eine Methodik des jüdischen Religionsunterrichts geschrieben und vielen Lehrern dadurch einen wertvollen Wegweiser gegeben hat. Aber dennoch ist nicht zu leugnen, daß bis in die Gegenwart hinein die pädagogische Ausbildung der Rabbiner erst an letzter Stelle steht. Auch der Rabbinerstand hat seine Ent-