Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 80 (1916)
- Issue
- Heft 25 (23.6.1916)
- Date
- 1916-06-23
- Page
- Seite 290 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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290 erklärt die Tötung eines Menschen aus Notwehr oder im Notstand für straffrei. Es gibt eben Augenblicke im menschlichen Leben, wo Not kein Gebot kennt, wo die Verletzung der Rechte anderer die Voraussetzung für die Erhaltung des eigenen Rechtes ist. „Das Leben der Staaten ist wie der Menschen ihres beschaffen. Diese haben in dem stalle der natürlichen Verteidigung das Recht zu töten: jene haben das Recht, wegen ihrer eigenen Erhaltung Krieg zu führen In dem Falle der natürlichen Beschützunq habe ich recht zu töten, weil mir mein Leben am nächsten ist: gleich wie das Leben desjenigen, der mich angreift, ihm am nächsten ist. Ebenso führt ein Staat Krieg, weil seine Erhaltung so rechtmäßig ist als jede andere Erhaltung. Im bürgerlichen Leben bringt das Recht der natürlichen Verteidigung die Notwendigkeit des Angriffs gar nicht mit sich. Anstatt anzugreifen, braucht man nur seine Zuflucht zu den Gerichten nehmen. Die Bürger können daher das Recht dieser Verteidigung nur in den augenblicklichen Fällen ausüben, wo man verloren sein würde, wenn man die Hilfe der Gesetze abwarten wollte. Allein unter den Staaten zieht das Recht der natürlichen Verteidigung manchmal die Notwendigkeit anzugreifen nach sich, wenn ein Volk sieht, daß ein längerer Friede ein anderes instand setzen würde, es zunichte zu machen, und wenn der Angriff in diesem Augenblicke das einzige Mittel wäre, diese Zerstörung zu verhindern."2) Ob nun das Recht, Krieg zu führen, „aus einer inneren Notwendigkeit und strengen Billigkeit heraus" als eine in der Natur der Menschen begründete Folge immer wieder aufs neue entstehen oder ob er im Leben der Völker jemals entbehrlich sein wird, mag die Zukunft offenbaren. Es wird einer völligen Umgestaltung des Lebens im Einzelstaat und der Beziehungen der Völker zueinander bedürfen, soll der Krieg dereinst nur der Geschichte angehören. Wir werden jener besseren Zeit um so rascher näher kommen, wir werden die Wahrscheinlichkeit eines Krieges um so eher auf ein Minimum bringen oder gar in Unmöglichkeit verwandeln können, je mehr die einzelnen Völker und ihre Leiter in ihren Machtbestrebungen gegenseitig die Gesetze der Sittlichkeit - respektieren, wie auch im inneren Staatsleben Rechtsordnung und Sittlichkeit am besten dadurch gewahrt werden, daß man die Ursachen zu ihrer Störung erkennt und bekämpft. Dir Mochr. Berlin, den 20. Juni 1916. vn ganz hervorragenden Kriegsereignissen ist diesmal nichts zn melden. Die von uns ruhig erwartete, von den Gegnern sehnlichst erhoffte große Frühjahrs- oder Svmmerosfcnsive der Engländer ist bisher ausgeblieben. Die von den Italienern versuchten Vorstöße sind abgewiesen und unsere Fortschritte in Frankreich vollziehen sich planmäßig, wenn auch viel langsamer, als übereifrige und kriegsunkundige Patrioten hoffen. Das Zugeständnis eines Franzosen, daß bei den Kämpfen um Verdun 400 000 Mann kampfunfähig geworden sind, beweist, daß Frankreich zu einer Gegenoffensive vollkommen ohnmächtig und, wie man hoffen möchte, bald am Ende seiner Kräfte angelangt ist. Was man früher von den Russen erzählte, die zu Frankreichs Hilfe abgesendet worden sind, scheint sich nicht zu bewahrheiten. Auch die- Engländer haben bisher keine bedeutenden Truppenmassen zur Unterstützung ihrer Bundesgenosien abgesendet, und die 20 000 Portugiesen, die, wie man sagt, als Entlastung der Franzosen nach dem bedrohten Punkt hin herzugezogen worden s) Montesquieu, „Esprit des lois“, 10. Buch, 2. Kapitel. Aus dom französischen übersetzt. 1754. sind, sind nicht geeignet, eine günstige Entscheidung für die Bedrängten herbeizuführen. Dagegen haben in Rußland in Wolhynien und in der Gegend von Czernowitz die Russen, wie zugestanden werden muß, manche, und zwar nicht unbedeutende Erfolge davongetragen, selbst Czernowitz ist wieder in ihren Händen; auch gar viele andere ihnen früher entrissene Ortschaften sind wieder in ihren Besitz gelangt. Aber der Gegenangriff hat begonnen, und da deutsche Truppen nun den hart bedrängten Oesterreichern zur Seite stehen, sind bereits von unserem Verbündeten kleine Erfolge erzielt, so daß die schweren Einbußen an Land allmählich wettgemacht werden können, wenn auch die ungeheuren Verluste, die die Oesterreicher an Toten und Gefangenen erlitten haben — die russischen Berichte sprechen in einer hoffentlich starken Uebertreibung von 150 000 Mann — nicht gutzumachen sind. An dieses Vorrücken der Russen und an ihre unzweifelhaften Erfolge knüpfen sich traurige Erwägungen der Pessimisten, die geradezu von dem Wiederbeginn des Feldzuges sprechen und unsere Lage und die unserer Verbündeten als eine höchst gefahrvolle darstellen wollen. Hoffen wir, daß diese Schwarzseher wie so häufig im Laufe dieses langen Krieges unrecht behalten; freilich muß man zugestehen, daß damit die Hoffnung aus Frieden in weite Ferne gerückt ist. Ueberhaupt haben die Friedensgerüchte, die eine Zeitlang sehr lebhaft waren, aufgehört. Nur ist zu konstatieren, daß neben Amerika Spanien und Holland sowie neben dem Papste, die als Friedensvermittler genannt wurden, nun auch die Schweiz hinzugetreten ist. Nach Zeitungsmeldungen fand in Bern eine große Neutralitätsdebatte statt, aus der folgendes hervorzuheben ist: Zum Schlüsse kan: Bundesrat Hofs m a n n auf die Anregung der Friedensvermittlung zu sprechen und sagte, mau müsse sich in diesem Punkte notwendigerweise die größte Zurückhaltung auferlegen. Der Bundesrat befinde sich schon seit geraumer Zeit in Fühlung mit anderen neutralen Regierungen über diese Frage. Das Recht der neutralen Staaten, die guten Dienste anzubieten, bestehe nach dem Völkerrecht zweifellos, und das Völkerrecht bestimmt auch, daß ein solches Anerbieten nicht als unfreundliche Handlung angesehen werden dürfe. Aber die Frage, wann nnd in welchen Formen ein solches Anerbieten zu erfolgen habe, sei deshalb so schwer, weil in diesem Kriege das Völkerrecht so oft verletzt worden sei, so daß zu befürchten sei, daß ein solches Anerbieten dennoch als unfreundliche Handlung ausgefaßt werden könne. Nationalrat Scherrer habe die Friedensvermittlung nicht nur vom Standpunkte der Schweiz, sondern auch vom Standpunkte der kriegführenden Mächte als erwünscht bezeichnet. Es sei nicht Sache der Schiveizer Bundesregierung zu versuchen, sich auf den Standpunkt der Kriegführenden zu stellen. Die gegenwärtige Lage ist zur Vermittlung völlig ungeeignet, und es gehöre ein kühler Kopf und ein kühles Herz dazu, den richtigen Zeitpunkt abzuwarten. Ebenso sei die Zeit zu einer vielfach gewünschten Einberufung hervorragender Männer aller Länder zur Wiederherstellung des Völkerrechts noch nicht gekommen. Die Schweiz habe an der Wiederherstellung des so oft niit Füßen getretenen Völkerrechts das größte Interesse, und er hoffe, daß sür die Wiederausrichtung des Völkerrechts die Frist nicht mehr fern sei. Das einzig Erfreuliche, das man aus diesen Reden erkennt, ist die Tatsache, daß die Schweiz geneigt ist, ihre guten Dienste anzubieten, aber es läßt sich nicht leugnen, daß diese Erwägungen auf eine ferne Zukunft Hinweisen, so daß die in den letzten Wochen stark aufgetauchten Hoffnungen auf eine baldige Beendigung des blutigen Völkerringens sehr weit hinausgerückt worden sind. ■* Auf dem Gebiete der hohen Politik hat sich mancherlei begeben, was unmittelbar mit dem Kriege zusammenhängt. Vor einigen Tagen betraten russische Kavallerieregimenter rumänisches Gebiet. Dieses Eindringen wurde von manchen als