Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 80 (1916)
- Issue
- Heft 25 (23.6.1916)
- Date
- 1916-06-23
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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80. Jahrgang Nr. 25 Berlin, 23. Juni 1916 Allgemeine eitung des Judentums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis» durch den Buchhandel oder die Post (in Berlin und Vororten durch unsere verrriebsstellen) bezogen vierteljährlich 3 ttl, — Postscheckkonto 32^. Begründet von Rabbiner Dr. Ludwig Philippfon Unter Leitung des Geheimen Regierungs-Rats Professor Dr. Ludwig Geiger Verlag: Rudolf Mosse, Berlin, Jerusalemer Strasse 46-49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums*, Berlin SW, Jerusalemer StraHe *6-49, zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. Das sechste Gebot und der Krieg. Eine Erwiderung von KjHHLjUU. Leutnant d. R. Hermann Müller. — Die Woche. — Denkmal von Prof. Dr. Jakob Herz (Bild.) — Olga v. Nowikow. Bon I. B. Münz. — Seminardirektor Gombrich. (Bild.) — Prof. Dr. Martin Philippson. Bon Dr. Alphons I. Sußnitzki. — Feuilleton: Auge um Auge. Russischer Sozialroman von At. Pulvermann. — Literarische Mitteilungen. — Büchereinlauf. — Sprechsaal. Dev Geineindebote (Beilage zur „Allgemeinen Zeitung des Judentums"). Berlin, Königsberg i. Pr., Hohensalza, Posen, Breslau, Hamburg, Dresden, Essen a. d. Ruhr, Hannover, Wien, Paris. — Bon Nah und Fern. Das sechste Gebot und der Krieg. Eine Erwiderung von Leutnant i>. R. Hermann 9JI filier. err Rabbiner Dr. Norden in Elberfeld Hat an dieser Stelle („Allgemeine Zeitung des Judentums" Nr. 22 vom 2. Juni 1916) eine Abhandlung gebracht, als deren Ergebnis der Krieg nichts anderes ist, „als eine einzige furchtbare Verletzung des sechsten Sinaiwortes „Du sollst nicht töten" und als deren weitere Folge die Menschheit sich vor Scham das Haupt verhüllen muß, „trotz all der scheinbaren Fortschritte seit dreitausend Jahren nicht vorwärts gekommen zu sein". Den Krieg gerade in diesen Tagen, da draußen ans alleil Fronten die Schlachten mit ganz besonderer Wucht geschlagen werden und im Innern die schweren Verluste au teuren Menschenleben und der Kamps nms tägliche Brot ohnehin schon die Gemüter beschweren, als das Satanswerk!<»-' e’co-/7(v, als die Ausgeburt der Hölle, als den Erbfeind aller Gesittung und Kultur — und nur als solchen — in grellen Farben darzustellen, mag auch dem wärmsten Menschenfreunde nicht ganz unbedenklich erscheinen. Welch ein Stlirnr der Entrüstung wäre über beit hereingebrochen, der in den Tagen der ersten Kriegszeit vom Krieg nur als einer Quelle alles Elends, einer furchtbaren Geißel für die ganze sittliche Welt zu sprechen gewagt hätte! Daß heute unser Ohr einem solchen Urteil gegenüber weniger empfindlich geworden sein mag, darf also nicht an dem absoluten und abstrakten Begriff des Krieges gemessen werden; es ist eben der gegenwärtige Krieg, dem die Weltgeschichte an Ausdehnung und Furchtbarkeit nichts zur Seite zu stellen hat, der zu einem solchen Derdammungsnrteil Veranlassung geben zu können scheint. Es führt zu einem falschen Ergebnis, die Höhe der menschlichen Kultur danach zu beurteilen, ob die Menschheit zur Beseitigung der Zwistigkeiten unter den Völkern „des männermordenden Krieges nicht entbehren zu können glaubt", oder ob sie sie „auf unblutigem Wege auszugleichen" imstande ist. Wie in der Natur immer wieder die Schwüle über der Erde lagert und einen neuen Sturm bedingt, wie das Leben des einzelnen einen Kampf um seine Existenz bedeutet, so hat bisher im Leben der Staaten der Neid und Haß oder der Uebermut des Nachbarn oder die Ruhmsucht eines Herrschers immer wieder die Kricgsfackel zwischen den Völkern entzündet — das haben uns sechs Jahrtausende Geschichte gezeigt. Damit soll dem Krieg keineswegs als dem idealen Mittel zur Beilegung der Streitigkeiten unter den Völkern das Wort geredet sein. Aber was ist heutigentags das Völkerrecht? „Ein wüstes Trümmerfeld", sagt Professor Dr. Theobald Ziegler'), „mit da und dort noch aufrechtstehenden Säulen und die Erkenntnis, daß dem Völkerrecht snst das fehlt, was Recht zu Recht macht, die Möglichkeit, seine Durchführung zu erzwingen." Und es will scheinen, als habe gerade das Völkerringen unserer Tage uns jener Zeit um ein bedeutendes nähergebracht, da „die Nationen umschmieden werden ihre Schwerter zu Pflugscharen und ihre Speere zu Rebmessern." Der Krieg hat, gewaltsam stürmend, alle Volksschichten anfgerüttelt, hat sie erinnert an ihre Zusammengehörigkeit mit den anderen und hat jeden einzelnen ermahnt, seine Kräfte dem Ganzen zu widmen. Er hat veraltete und morsche Einrichtungen ans dem Wege geschafft, er hat durch Beseitigung des Hindernden eine freie, ungehemmte Entwicklung ermöglicht. Und erhoffen nicht denn gerade wir Juden vom Krieg, daß er uns die völlige Gleichberechtigung im deutschen Vaterland bringen möge? — Die beispiellose Begeisterung, die in den August- und Septembertagen des Jahres 1914 das ganze deutsche Volk bis ins Innerste ergriffen hat, ist zu einem zu starken inneren Erlebnis geworden, als daß die Verheerungen und Grausamkeiten des Krieges den Glauben an das Gute und Sittliche im Menschen, unsere weltbejahende Daseinssreude erdrücken könnten! Und wir draußen haben so oft den Herrn der Heerscharen im Feuer einherziehen sehen und so unzählige erhebende Beispiele von Heldenmut, Aufopferung und Kameradschaft während des langen Stellungskrieges erlebt, daß sicherlich viele mit einer bleibenden Bereicherung ihres religiös-sittlichen Lebens heimtehren werden. — Daß es in sprachlicher Hinsicht unmöglich ist, das sechste Gebot mit dem Krieg in Beziehung zn bringen, hat bereits die Redaktion in einer Anmerkung zum Ausdruck gebracht. „Lo tirzach“ heißt: Du sollst nicht morden! und nicht: Du sollst nicht töten! Diese sprachliche Differenzierung führt uns ans juristischen Boden. Töten und töten ist nicht ein und dasselbe. Wenn das Töten an und für sich — ohne Berücksichtigung der Motive, die zur Tötung führen — eine Verletzung des sechsten Gebotes sein soll, so müßte man als letzte Konsequenz der vorwürfigen Ausführungen ein Gegner der gesetzlichen Todesstrafe sein, die der Staat zur Sicherung des Lebens seiner Bürger aus den Mord setzt. Der Staat geht noch weiter: er *) Vortrag, „Der Krieg und das deutsche Geistesleben", gehalten im „Deutschen Fraueuverein vom Note» Kreuz für die Kolonien" in Stuttgart am 11. März 1916.