Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 80 (1916)
- Issue
- Heft 21 (26.5.1916)
- Date
- 1916-05-26
- Page
- Seite 252 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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252 entgegengesetzten Weg Einschlagen, um zu einer einigermaßen richtigen Erklärung derselben zu gelangen. Je .unfaßbarer und befremdender^ eine alte Lehre uns erscheint, desto dringender nötigt sich uns die Schlußfolgerung auf, daß die Talmudlehrer einer alten unerbittlichen Tradition gegenübergestanden haben, welche gerade ihres hohen Atters wegen eine unabweisliche Geltung hatte. Man bedenke doch, daß man es hier nicht mit einer übermäßigen juridischen Härte oder Lässigkeit zu tun hat, die man, wie dies oft geschieht, einfach mit der Voraussetzung einer laxen Moral abtut, sondern wir stehen hier vor einer Logik, die der tiefsten Moral nicht minder verkehrt erscheint als der höchsten. Gerade deshalb aber erscheint die Annahme zwingend, das; die Alten hier einer uralten Ueberlieferung ohnmächtig gegenübergestanden haben. Was konnte sie denn sonst zu dieser Ungeheuerlichkeit genötigt haben? In den biblischen Textworten findet sich gar keine Unterlage für diese Bestimmung. Wohl hat man sich seit dem Mittelalter daran gewöhnt, in den Worten: VnsS DTST!?*?"!0 sollt ihr ihm tun, wie er gedacht hat seinem Bruder zu tun" eine Basis für diese Anschauung zu erblicken, indem man nämlich den Hauptton auf die Worte„wie er gedacht hat" legte uud dann an sie die Folgerung knüpfte, nW "KMO Nbl DE? „wie er gedacht, nicht aber wie er getan hat", d. h. der überführte Zeuge darf nur für die bloße Absicht bestraft werden, nicht aber wenn diese Absicht bereits zur Tat geworden ist. Diese Anspielung auf das biblische Textwort, von der der Talmud nichts weiß, hat in Wahrheit nur den Wert einer Homilie, nicht einer Exegese. Es ist unrichtig, wenn behauptet wird, daß hier die Worte ’TrfcO "wie er getan" zu erwarten wären. Diese Worte Hütten leicht zu Mißverständnissen führen können, da der falsche Zeuge in Wirklichkeit niemand getötet, sondern nur den Tod des Angeklagten verschuldet hat. Die Bibel hat hier mit Bedacht den Ausdruck „wie er getan" vermieden, weil dies der einzige Fall ist, wo das Gericht einem Menschen die Todesstrafe zudiktiert, der nicht handgreiflich getötet, sondern nur die Absicht, jenen zu töten, kundgetan hat. Wie wenig es nötig ist, solche befremdenden Anschauungen 'in den Bibeltext hineinzuinterpretreren, beweist zur Genüge der Zweite auf die falschen Zeugen bezügliche Lehrsatz: -pn BHn DE17 11? "Die Ileberführung der Zeugen ist etwas Neues", d. h. etwas Unbegreifliches, daß man nämlich den Ueberführenden mehr glaubt als den Uebersührten. In der Bibel aber heißt es doch: O'DQIVN 1EHTI lpt2? 11? n:m 2DM „Und die Richter sollen genau untersuchen. Befindet sich's dann, daß der Zeuge ein lügnerischer ist nsw.' Es ist kulturgeschichtlich begreiflich, wenn man den Alten zuweilen eine weniger hohe Moral zutraut — ob es richtig ist, ist eine andere andere Frage —, sinnlos ist es aber, ihnen in rein juridischen Fragen logische Verkehrtheiten und Paradoxa zuzutrauen. Man wird solcher Traditionen viel eher gerecht, wenn man ihren Ursprung möglichst hoch hinaufrückt, -um dann seine Wurzeln in den uralten Gefilden der Mystik zu suchen. Nachmanides hat schon richtig vermutet, daß hier die Anschauung zugrunde liegt, daß, wenn der Angeklagte wirklich unschuldig wäre, Gott dann die Herzen der Richter zu seiner Rechtsprechung geleitet haben würde. In solchen, aus der Urzeit überkommenen Anschauungen schimmert noch die archaische Rechtspflege, die auch der Ammuräbbi-Kodex kennt, nach welcher man den des Mordes Verdächtigen in den Fluß warf, in dem Glauben, daß er, wenn er unschuldig ist, im Strome nicht untergehen werde. Lolche in der Rechtspraxis lebendig gebliebenen Begrisfe mögen dem moralischen Empfinden der Alten nicht minder züwidergelaufen sein als dem unserigen, aber Traditionen galten eben als unantastbar. Jedenfalls darf man den Talmudlehrern, die die Bestimmung betreffs der falschen Zeugen als „Neues" gekennzeichnet haben, nicht zutrauen, daß sie dieses Befremdende willkürlich in den Text hineingetüftelt hätten. O Jampel. — ^,D ie P o l n i sche F r age." Bon Tr. Ado l f Grabows ky. Verlag Karl Heymann, Berlin. Preis 2 Mark. . Wenn auch der Autor in dieser seinen und originellen sozialpolitischen Studie in erster Linie einen mehr als geistreichen und wichtigen Beitrag zur aktuellen Polenfr-age liefert, so unterläßt er es gleichwohl nicht, die damit in engem Zusammenhänge stehende Ostjudenfrage einer genauen und vorurteilslosen Besprechung zu unterziehen. Nachdem er ein Bild der sozialen Schichtung der in Kongreßpolen ansässigen Ostjuden entworfen, sucht er nach den Ursachen des dort vorherrschenden Antisemitismus. D ieser ist nach Grabow sch mit Recht auf ökonomische Momente zurückzuführen, denn der entstehende polnische Mittelstand war dem Konkurrenzkampf mit dem bereits feit Jahren ausgebildeten und geistig überlegenen jüdischen Mittelstände nicht gewachsen und suchte Abhilfe in Wutausbrüchen, welche die Juden vertreiben sollten. 'Sv führte der Daseinskampf zu einem Hasse, der . auf alle Gebiete des sozialen Lebens Übergriff und, den Ursprung vergessend, gegen alle sozialen Klassen des jüdischen Bolkes psychosenartig ausartete. Selbst die erleuchtetsten polnischen Geister konnten dieser allgemeinen Strömung keinen Widerstand 'leisten und wurden unbewußt in das antisemitische Fahrwasser heruntergezerrt. Sehr richtig erklärt Grabowsky, daß die von der russischen Regierung nach Kongreßpolen abgedrängten litauischen Juden (fog>. Litwaken), durch ihr antinationales Verhalten (wenn man davon überhaupt sprechen kann) den Haß bei den Polen nur fördern, doch nicht Hervorrufen konnten, wie das von den dortigen polnische;; Juden oftmals behauptet wurde. Obwohl der Autor diese zwischen Inden und Polen bestehende Kluft feststellt und einen ganz bedeutenden Teil der kongreßpolnischeu Juden als Ghettojuden und kultnrfremde Elemente schildert, so warn; er nach genauer Seelenanalhse doch vor einer Stauung dieser Leute im Osten und -einer völligen Absonderung ihrer großen Masse von der Kultur des Westens, da sie für die europäische Zivilisation außerordentlich empfänglich seien. Grabowsky spricht sich gegen alle bis jetzt vorgeschlagenen Niederlasiungsverbote als gegen Ausnahmegesetze aus, und uw einem eventuellen allzu großen Zuströmen dieser Ostjuden nach Deutschland zu steuern, zieht er gewisse, zeitlich begrenzte Niederlasfungsbeschränkungen in Erwägung, doch auch dieser Vorschlag wäre vom allgemeinjüdischen Standpunkte aus wohl noch des Näheren zu besprechen. Um jene höchst unliebsamen Maßregeln in der Praxis auszu schließen, empfiehlt der Autor, die Anhänglichkeit der polnischen Juden an die Scholle zu heben, und diesbezüglich verlangt er von der deutschen Juderrfchaft die Führerrolle. Dabei warnt er vor einer Germanifation der polnischen Juden. Denn diese so germanisierten Jargonjuden würden die schon bestehende Zwietracht zwischen Juden und Polen noch vertiefen und die bereits völlig in polnische Kultur aufgegangenen polonisierten Juden in eine mehr als unangenehme Lage versetzen. Die Folge dieser Germanisierungstendenz wären Auswanderungsgelüste der Jargonjuden nach dem Westen und wachsender Chauvinismus der polonisierten Juden mit folgendem Allstritt aus ihrer Religionsgemeinschaft. Uebrigens wären Germanisationsbestrebungen durch das Mittel der Juden ganz unzulänglich, denn die Jaden sind in Polen kein Machtfaktor. Hingegen glaubt Grabowsky bei allen Ostjuden Unterstützung der deutschen Kultur- und der deutschen sozialen Bestrebungen als Dank für das ihnen erwiesene Wohlwollen voraussetzen zu können. Innerhalb des nach dem Grabowskyschen Projekte neugestalteten Staatswesens weist er ihnen eine ihre Eigenart berücksichtigend Stellung an. Selbstverwaltung in national-jüdischen oder, besser gesagt, ii rein-jüdischen Angelegenheiten, Berücksichtigung der jüdischen Nationa lität in allen autonomen Gesamtkörperfchaften, Einführung einec deutschen, polnischen und jüdischen Katasters gemäß der eigene; Willensäußerung der Bewohner, Teilnahme - der Juden an der ge samten Verwaltung, gesteigertes Verwaltungsgefühl der Juden fii das polnische Gemeinwesen, Belastung des Jargons als "Mutter spräche, aber Kenntnis der Landessprache: das sind die von Gra bowsky den Polnischen Juden zugefprochenen Rechte und die an die selben gestellten Anforderungen — ganz knapp skizziert, *, . „ Dr. M. L e h r f r e u n d. Mcheremlsuk. Besprechung der Bücher Vorbehalten. Zurückfendung der Bücher findet ln keinem Falle statt. Clemens Brentano und die Brüder Grimm. Bon, Reinhold Steig Mt Brentanos Bildnis. Stuttgart und Berlin, 1914. I, G Cottasche Buchhandlung Nachfolger. Aus sonniger Kindheit. Briefe von Moritz Seebeck. Mit acht Bildertafeln. Berlin 1916. Gedruckt und verlegt bei Ernst Siegfried Mittler u. Sohn..