Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 80 (1916)
- Issue
- Heft 20 (19.5.1916)
- Date
- 1916-05-19
- Page
- Seite 236 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3229232-3229253--72231-3284661- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
236 Abscheu vor der Sünde rege zu erhalten", ohne die Ambition gleich den jüdischen Rednern außerhalb Deutschlands zu besitzen, etwa durch den Nachweis großer allgemeiner oder philosophischer Bildung glänzen zu wollen, wobei gewisse Uebertreibungen übrigens schon von einem Jacob Anatoli in seinem „Malmad lialaluiidini" (1232) gerügt werden mußten. Worauf es hingegen den meisten ankam, war, hierbei auch ihre tiefgründige Versiertheit in Talmud und Midrasch an den Tag zu legen, und oftmals gab nur die Fülle der herangezogenen und kunstgerecht zur Anwendung gebrachten Zitate aus dem gesamten jüdischen Schrifttum den alleinigen Ausschlag für die Beurteilung der Predigt seitens des Publikums. Trotzdem zählte jener Fall nicht zu den allzu häufigen, wo durch ein Rechtsgutachten entschieden werden sollte, ob die öffentlich gehaltene Rede des Sohnes eines Mannes, der diesem testamentarisch unter der Bedingung ein größeres Erbteil vor seinen Brüdern zusprach, falls er als Redner einen Erfolg aufweisen könne, eine solche Bevorzugung auch wirklich verdiene. (Ozar Israel B. 9 S. 15). Vor der tiefen Gelehrsamkeit und sittlichen Höhe der damaligen Rabbiner verstummte zwar jede Kritik ihrer rednerischen Leistungen, gleichwohl wagte sich hin und wieder eine solche namentlich gegen jene Redner hervor, die es einzig darauf anzulegen fchieuen, von ihren Zuhörern mehr bewundert als verstanden zu werden, die desto größere Ehre bei ihrem Publikum einzulegen glaubten, je dunkler und krauser ihre vorgeführten Gedankengänge waren. Dieser Umstand mochte nicht zuletzt den uin die Mitte des 16. Jahrhunderts wirkenden R. David Darschan veranlaßt haben, sein „Ilisnazluth ledarsehaniui" (Rechtschreibung der Prediger) abzusassen, weil, wie es in der Einleitung derselben heißt, er die Beobachtung gemacht, daß „manche seiner Zeitgenossen keinen Gefallen inehr fänden an den Reden ihrer Prediger und sich in wegwerfender Weise über dieselben äußerten." Nicht ohne Interesse dürfte es sein, hier zu sehen, wie auch in nichtjüdischen Kreisen um diese Zeit sich eine ähnliche Stimmung gellend machte, wenn da ein Luch er in einem Schreiben an eine österreichische Landedelfrau sich (um 1555) folgendermaßen äußert: „Bey Euch ist Hunger und Durst zum Worte Gottes, bey uns ist maus so satt und überdrüßig, daß es Gott verdrüßen muß." Besonders bei Anbruch einer neueren Zeit mehrte sich dieser kritische Sinn gegen etwaige Auswüchse auf rednerischem Gebiete, die jetzt allerdings häufiger in den osteuropäischen Ländern irr die Erscheinung treten und besonders bei gewissen Vertretern der „Haskala" in Polen und Galizien eine scharfe, oft ironisch-satirische Abfertigung erfuhren. (Bgl. „Dibre Zadikim" von I. B. Levinsohn.) Gegen einen Redner )edoch aus dem einzigen Grunde, west er dem Publikum nicht zusagte, mit Amtsenthebung vorzugehen, wie dies einmal im talmudischen Zeitalter sogar einem R. Levi b. Sisi trotz der einflußreichen Protektion durch Rabbi seitens der unzufriedenen Bewohner eines Ortes widerfahren (Midr. Tanchuma z. Zaw), war gemäß einem diesbezüglich erlassenen Rechtsgutachten auch in dem Falle nicht zulässig, selbst wenn dem Betreffenden jede Veranlagung zum Predigen fehlen sollte. Ein solch äußerster Schritt sollte nur dann statthaft sein, wenn der Redner sich an heiligen oder für heilig gehaltenen Dingen ein abfälliges Urteil Herausgenommerl. (Hagoren IV. Lekoroth hadarsclionuth S. 128.) Eine nach dieser Richtung hin geltend gemachte Anklage von seiten eines Teils der Londoner Gemeinde gegen den damaligen Rabbiner David Nieto wurde bekanntlich von dem Amsterdamer Chacham Zewi (geb. 1696), an den man sich diesbezüglich gewandt hatte, als unbegründet zurückgewiesen. Auch gegen anerkannte rabbinische Größen sich in solch respektverletzender Form in einer Predigt zu äußern, daß hierdurch der Unwillen des Publikums erregt würde, brauchte von diesem nicht ruhig hingenommen zu werden, sondern es durfte in diesem Falle bei nächstbester Gelegenheit ein Widerruf von der Kanzel herab erzwungen werden. (Hagoren, ebendaselbst.) In der Zeit sabbatianischer Wirren war es nun nicht zu verwundern, wenn bei der Erregung der Geister einmal ein Redner, R. Moses Chages, der sich auf der Kanzel in heftigen Ausfällen gegen den mesfianische Irrlehren verbreitenden Chajon ergangen hatte, nachträglich hiefür von den Anhängern des letzteren auf offener Straße überfallen worden und nur mit knapper Not sich ihren Gewalttätigkeiten zu entziehen vermochte. Ebenso hatten die in der damaligen Zeit wogen Jonathan Eibenschutz hervorgerufenen Zwistigkeiten ihre Rückwirkung insofern auf den Oberrabbiner der Frankfurter Gemeinde, Josua Falk, als er sich veranlaßt sah, diesevhalb um 1750 Frankfurt zu verlassen, und nachdem er 1753 wieder zurückberusen worden, setzte es die Gegenpartei durch, daß ihm das Predigen verboten wurde. (Horowitz, „Frankfurter Rabbiner" III, S. 39.) Aber auch sonst kam es zeitweilig vor, daß freimütigere Aeußerungen für den Redner von nicht gerade erfreulichen Folgewirkungen begleitet waren. So wie einst die Leute von Pumpadita auf Rabbah nicht gut zu sprechen waren, weil er in seinen Mahnreden keine Schonung ihrein Tun widerfahren ließ (Sabbat 153 a), so mag es manchem seiner Nachfahren ähnlich ergangen sein, wenn cs nicht gar offene Feindschaft >var, wie sich eine solche beispielsweise auch ein R. Juda Lenschütz (1616) zugezogen, weil er es unternommen, das unlautere Gebühren einiger reicher Leute unter ausdrücklicher Nennung ihres Namens öffenllich zu tadeln. Und auch späterhin scheuten es die wenigsten, wie ein Samuel Pleßner oder Michael Sachs, ihrer innersten Ueberzeugung gegen verkehrte Geistes- oder Zeitrichtungen in freimütiger Weise Ausdruck zu geben, auf die Gefahr hin, sich in einen tiefgehenden Gegensatz zu ihrer Gemeinde zu stellen. — Zu den Spezialitäten einer früheren Zeit gehörte unter anderem auch die allzu lange, oft über halbe Tage sich erstreckende Dauer der Reden, wie ja auch nichtjüdische Redner sich hierin keine Zügel anlogten, und „wenn sie einmal auf der Kanzel standen, es für ihre Redseligkeit keine andere Grenze gab als ihre Kraft." (Th. Buckle, „Geschichte der Zivilisation 'in England" II, 332.) Nicht immer aber hat es so geduldige Zuhörer gegeben, wie sich ihrer einst ein R. Huna rühmen durfte, die bei dessen endlos sich hinzichenden Vorträgen standhaft bis zum Schlüsse ausharrten, obwohl sie dadurch an ihrer Gesundheit' Schaden nahmen. (Jebamoth 64b.) So manchem mag es vielmehr wie einem R. Elieser ergangen sein, der es mit ansehen mußte, wie während seiner allzu langen AuSeinaiwersetzungen ein Zuhörer nach dem anderen sich hinwogstahl, freilich nicht ohne von jenem ein kräftiges Begleitwort mitbekommen zu haben. (Beza 15b.) Und wenn auch in berechtigter Scheu von seitendes Publikums selten irgendwelche offensichtliche Zeichen des Mißmutes wegen einer allzu starken Erprobung seiner Geduld geäußert wurden, so machten sich doch vereinzelte Stimmen geltend, die, wie beispielsweise ein Juda Arje di Modena (geb. 1571) in seinem „Mdbar Jehuda", es als ungehörig hinstellten, die Zuhörer durch die Länge der Derascha bis über die Mittagsstunde hinaus zu einem unfreiwilligen, sündhaften Fasten zu zwingen, „wo doch der Sabbat niemals zu einem Tag der Kasteiung gemacht werden dürfe". Unsere raschlebige Zeit ist auch rednerischen Extremen abhold, und darum ist auch der Typus des Dauerredners auf der Kanzel heutzutage eine seltnere Erscheinung geworden. Immerhin aber mag jenen gegenüber, die vielleicht aus feelsorgerischer Beflissenheit hier ein übriges zu leisten sich bemüßigt fühlen, das Wort einer in dieser Beziehung sicherlich maßgebenden Instanz entgegengehalten werden, die es aus-