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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1916-05-12 · Heft 19 (12.5.1916) · p. Seite 220

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
80 (1916)
Issue
Heft 19 (12.5.1916)
Date
1916-05-12
Page
Seite 220 (sequence 4)
Language
German
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beschleunigen sei. Eine Beschleunigung durch Waffengewalt .seitens dieser Mächte scheint bei ihren bisherigen Mißerfolgen ausgeschlossen zu sein. Es wäre daher froh zu begrüßen, wenn beide vereint sich endlich entschließen würden, den Frieden zu begehren, den sie gewiß unter annehmbaren Bedingungen erhalten würden. * Don Wichtigkeit sind zwei Nachrichten aus England. Die eine besagt, daß der irische Aufstand, der schließlich nicht so gefährlich gewesen sein mag, wie es ursprünglich den Anschein hatte, niedergeworfen worden ist und-daßEngland, das sich durch Worte immer als den Hort der Kultur gebärdet, mit entsetzlicher Grausamkeit gegen die gefangenen Verschwörer wütet. Die andere geht dahin, daß nun -endlich in England die allgemeine Wehrpflicht zum Gesetz erhoben worden ist. Das ist ein Beschluß von so schwerwiegender Bedeutung, daß er als eine der wichtigsten Folgen des Krieges betrachtet werden muß. Denn sie kann ja unmöglich für -den Krieg allein gelten, sondern muß als eine dauernde Einrichtung betrachtet werden. Damit ist ein Bruch mit aller Tradition vollzogen. England war bisher wohl der einzige europäische Staat, der keine allgemeine Wehrpflicht kannte; es war stolz daraus, dadurch von den Gewohnheiten der übrigen dem Militarismus huldigenden Staaten abzuweichen. Es hat — ob dies zu seinem Heile ist, muß die Zukunft lehren — eingesehen, daß die moderne Staatsentwicklung diese Absonderung nicht mehr gestattet. Aber es ist eine grausame Ironie der Weltgeschichte, daß gerade England, das in heuchlerischer Verlogenheit die Unterdrückung des deutschen Militarismus als eigentlichen Zweck des Krieges ausposaunt hatte, sich nun — allen Traditionen zuwider — entschließen muß, demselben Militarismus zu huldigen. Wir sehen dieser Umwandlung in dem Lande unseres schlimmsten Feindes mit Rühe entgegen. Bei dem gänzlichen Mangel an Offizieren, bei dem Fehlen geeigneter Kräfte, die die Ausbildung der Mannschaften leiten können, würde eine solche Neuordnung nur Bedeutung haben, wenn der Krieg noch viele Jahre dauern würde. Eine solche ins Ungemessene gesteigerte Ausdehnung halten wir aber angesichts der furchtbaren Opfer, die England bereits jetzt an Mannschaften und Schiffen gebracht hat, angesichts auch der von England selbst zugestandenen ungeheueren Schädigungen, die dem Lande durch den deutschen Luftkrieg zugefügt worden sind, für ganz unmöglich. Und so wird nur England unter dieser völligen Umwandlung seiner Verhältnisse, unter diesem schwer begreiflichen Bruch mit allen seinen jahrhundertelangen Gewohnheiten zu leiden haben, nicht wir. * Das Hauptinteresse der vergangenen Woche knüpft sich an die deutsch-amerikanischen Verhandlungen. Die sorgfältig erwogene Antwort der deutschen Regierung, die im Großen Hauptquartier unter der Mitwirkung bedeutender Persönlichkeiten zustande gekommen ist, wurde am 4. Mai nachmittags dem amerikanischen Gesandten in Berlin, der eine Zeitlang als Gast des Kaisers im Hauptquartier geweilt hatte, übergeben; von dieser Antwort gab der Reichskanzler im Reichstagsausschuß am 5. Mai Kunde. Der Wortlaut der deutschen Note wurde in den Nachmittagsstunden des 5. Mai durch Extrablätter verbreitet und in den Abendblättern desselben Tages veröffentlicht. Die deutsche Antwort zeichnet sich durch männlichen Ton, durch Entschiedenheit und doch durch ein Entgegenkommen aus, das von dem Bewußtsein der eigenen Kraft durchdrungen ist, und hält mit wirchtigen Worten Amerika sein Unrecht und die bisher seinen Phrasen wenig entsprechende Handlungsweise vor. Die deutsche Regierung weist zunächst mit Entschiedenheit den Vorwurf zurück, daß sie eine unterschiedlose Zerstörung von Schiffen aller Art den Unterseebooten befohlen habe. Sie erklärt auch ferner auf den Gebrauch der Unterseebootwafse im Handelskrieg nicht verzichten zu können, ist aber zu einem weiteren Entgegenkommen im Interesse der Neutralen bereit. Sie erklärt offen, daß es nicht die deutsche, sondern die britische Regierung gewesen ist, die diefen furchtbaren Krieg unter Mißachtung aller zwischen den Völkern vereinbarten Rechtsnormen auf Leben und Eigentum der Nichtkämpfer ausgedehnt hat, und zwar ohne jede Rücksicht aus die durch diese Art der Kriegführung schwer geschädigten Interessen und Rechte der Neutralen und Nichtkämpfenden. In der bitter st en Notwehr gegen die rechtswidrige Kriegführung Englands, im Kampf um das Dasein des deutschen Volkes hat die deutsche Kriegführung zu dem harten, aber wirksamen Mittel des Unterseebootkrieges greisen müssen. Bei dies er Sachlage kann die deutsche Regierung nur erneut ihr Bedauern darüber aussprechen, daß die humanitären Gefühle der amerikanischen Regierung, die sich mit so großer Wärme den bedauernswerten Opfern tzes Unterseebootkrieges zuwenden, sich nicht mit der gleichen Wärme auch auf die vielen Millionen vonFr au enundKindernerstr ecken, die nach der erklärten Absicht der englischen Regierung in den Hunger getrieben werden und durch ihre Hungerqualen die siegreichen Armeen der Zentralmächte zu schimpflicher Kapitulation zwingen sollen. Die deutsche Regierung und mit ihr das deutsche Volk hat für dieses ungleiche Empfinden um so weniger Verständnis, als sie zu wiederholten Malen sich ausdrücklich bereit erklärt hat, sich mit der Anwendung der Unterseebootwaffe streng an die vor dem Krieg anerkannten völkerrechtlichen Normen zu halten, falls England sich dazu bereit findet, diese Normen gleichfalls seiner Kriegführung zugrunde zu legen. Die verschiedenen Versuche der Vereinigten Staaten, die grotzbritannische Regierung hierzu zu bestimmen, sind an der strikten Ablehnung der britischen Regierung gescheitert. England hat auch weiterhin V ö l k e r r e ch t s b r u ch auf Völkerrechtsbruch gehäuft und in der Vergewaltigung der Neutralen jede Grenze überschritten. Sie wirft ferner der amerikanischen Regierung vor, daß diese bisher nichts getan habe, seine unbestreitbaren Rechte auf die Freiheit der Meere England gegenüber nachdrücklichst geltend zu macken, und weist darauf hin, wie es dem deutschen Volke bekannt sei, in wie weitem Umfange unsere Feinde aus den Vereinigten Staaten mit Kriegsmitteln aller Art versehen worden seien. Trotzdem erklärt die deutsche Regierung, eben im Bewußtsein ihrer Stärke, der Regierung der Vereinigten Staaten, daß Weisung an die .deutschen Seestreitkräfte ergangen ist, in Beobachtung der allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätze über Anhaltung, Durchsuchung und Zerstörung von Handelsschiffen auch innerhalb des Seekriegsgebiets Kauffahrteischiffe nicht ohne Warnung und Rettung der Menschenleben zu versenken, es sei denn, daß sie fliehen oder Widerstand l e i st e n. Die außerordentlich würdige, bei aller Entschiedenheit im Ton und in der Gesinnung doch freundlich gehaltene Erklärung schließt mit den Worten: Die deutsche Regierung geht demgemäß von der Erwartung aus, daß ihre neue Weisung an die Seestreitkräfte auch in den Augen der Regierung der Vereinigten Staaten jedes Hindernis fiir die Verwirklichung der in der Note vom 23. Juli 1915 angebotenen Zusammenarbeit zu der noch während des Krieges zu bewirkenden Wiederherstellung der Freiheit der Meere aus dem Wege räumt, und sie zweifelt nicht, daß die Regierung der Vereinigten Staaten nunmehr bei der großbritannischen Regierung die alsbaldige Beobachtung d e r j e n i g e n völkerrechtlichen Normen mit allem Nachdruck verlangen und d u r ch s e tz e n wird, die vor dem Kriege allgemein anerkannt waren und die insbesondere in den Noten der amerikanischen Regierung an die britische Regierung vom 28. Dezember 1914 und vom 5. November 1915 dargelegt sind. Sollten die Schritte der Regierung der Vereinigten Staaten nicht zu dem

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