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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1916-05-05 · Heft 18 (5.5.1916) · p. Seite 213

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
80 (1916)
Issue
Heft 18 (5.5.1916)
Date
1916-05-05
Page
Seite 213 (sequence 9)
Language
German
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213 Er kam mir bei der Durchsicht von Akten im Geheimen Staatsarchiv zu Berlin, die einem andern Zweck gewidmet war, zufällig zu Gesicht, Er erscheint mir nicht nur in Kern und Umrahmung gleicherweise interessant, sondern ist auch sehr charakteristisch in seiner stilistischen Fassung und seinen sprachlichen Wendungen. (Ich glaube deshalb gut daran zu tun, seinem Wortlaut in angemessener Weise zu folgend) Ludwig Wilhelm Sachs') war am 29. Dezember 1787 zu Groß-Glogau geboren worden und als Kind mit seinen Eltern nach Königsberg gekommen. Er war zuerst Kaufmannslehrling, gab den kaufmännischen Beruf aber mit Erlaubnis seiner Eltern bereits im 17. Lebensjahre auf und bereitete sich privatim auf das medizinische Studium vor, das er 1807 in Königsberg begann und später in Berlin und Köttingen fortsetzte. 1812 promovierte er in Göttingen. Nach seiner Promotion war er bis 1814 achtzehn Monate lang als Oberarzt an den KönigSberger Kriegslazaretten beschäftigt. Dieser junge Arzt nun richtet am 13. Dezember 1813 eine von Schwulst und Schmeichelei keineswegs freie, aber auch bei diesen Formalien sicherlich sehr bezeichnende, ausführliche Beschwerde an den Staatskänzler Hardenberg. Er glaubte, wie er nach einem allgemeinen, Stimmung machenden Witz einleitend bemerkt, sich gerade deswegen an Hardenberg wenden zu dürfen, weil sein Gesuch eine Sache betreffe, für welche etwas zu tun vergeblich mehrere Jahrhunderte hingeflossen seien, bis endlich Hardenbergs geistig herkulische Kraft sie ihrem Gipfel nahe brachte. „Doch wird noch immer manches nur nicht ganz deutlich ausgesprochene Wort zur ferneren Unterdrückung gebraucht, und fast wäre zu fürchten, daß das Wort trotz dem klarsten Sinn übermächtig werden könnte, wenn nicht andererseits die gegründete Hoffnung beruhigte, daß Ew. Exzellenz dies durch Ihre entscheidende Willensbezeugung unmöglich machen werden." Nach diesen etwas überschwänglichen und dunklen Sätzen, die aber doch schon zeigen, wie von den gebildeten Juden das Edikt von 1812 und Hardenbergs Einfluß dabei ausgefaßt und eingeschätzt wurde, geht Dr. Sachs zum eigentlichen Kern seiner Beschwerde über. Er hatte sich um das freigewordene, übrigens nicht sehr bedeutende, Kreisphysikat im ostpreußischen Kreise Braunsberg beworben und sich anheischig gemacht, die ihm noch fehlenden Oualifikationskurse schleunigst zu erledigen. Seinem Gesuch nach Berlin hatte er die äußerst günstigen Zeugnisse des Regierungs- und Medizinalrats Kessel, des Vorstandes der gesamten Königsberger Hospitäler, beigelegt, und auch die Königsberger Polizeideputation hatte sich für ihn verwandt. Am 13. November 1813 erhielt er aber vom Allgemeinen Polizeidepartement in Berlin einen abschlägigen Bescheid, zunächst ohne Angabe eines Grundes. Später aber wurde der Königsberger Polizeideputation bedeutet, ihn abzuweisen, weil er — ein Iude sei. „Gern bekenne ich vor Ew. Exzellenz" — so nimmt Dr. Sachs den Faden der Exklamationen wieder aus —, „daß mehr als der Verlust der Stelle mich die sichtliche Verachtung, welche diese Entscheidung trocken und deutlich ausspricht, niedergebeugt hat. Alles, was ihr zugrunde liegen könnte, wäre *) Das Folgende ist geschöpft aus Rep. 74 Tit. I. Nr. 7: Acta der Geh. Registratur des Siaatskanzlers betr. die Angelegenheiten der chidenschaft in Ostpreußen. -) lieber ihn siehe: Neuer Nekrolog der Deutschen, Band 26 (Gotha 1848) T. I, S. 464. — August Hirsch, Biographisches Lexikon der hervorragenden Aerzte aller Zeiten und Völker, Bd. V (Leipzig und Wien 1887), S. 140. — Allgemeine Deutsche Biographie, Bd. 30 (Leipzig 1890), S. 128 s. (Artikel, verfaßt von Paget.) etwa, daß im Edikt vom 11. März v. I. es in suspenso gelassen worden, ob Juden zu Staatsbedienungen gelassen werden sollen oder nichth- Aber eben das Schwebende hierin kann ja nicht als absolut verneinend gedeutet werden, wie es diese Entscheidung tut. Ferner ist's ja in jenem Edikte auch insuspensogelassen, ob Inden zum Soldatenstande qnalifikabel sehn sollen oder nichts; gleichwohl i st dies späterhin bejahend ausgefallen, u n d nicht etwa durch ein geschriebenes Gesetz, sondern weit deutlicher — durch die wirkliche That. Die Juden haben jetzt nicht nur als Soldaten beh den verschiedenen Truppen zu dienen die Ehre, sondern mehrere von ihnen sind auch zum Ofsiziersrange erhoben worden. Wo wäre demnach der Grund zu finden, daß jenes unterbleiben müsse, wenn doch dieses geschehen kann?" Uebevdies seien die Physicate ja wohl auch mehr städtische als staatliche Aemter — meint wenigstens Dr. Sachs. Hardenberg sei es gewesen, der die trübe Zeit verscheucht habe, in welcher die Juden die reine Kenschenpflicht nicht üben konnten, weil man ihnen nicht Menschenrechte gewährt habe', er habe ihnen Menschenwürde gegeben und sei so ihr moralischer Schöpfer geworden. „Den Dank dafür darf keine Menschenzunge auszusprechen wagen, die ganze Menschheit aber stattet ihn desto inniger ab, je weniger er laut sehn kann. Daher sei eS aber auch zu erwarten, daß Hardenberg in seiner Gerechtigkeitsliebe und der ihn auszeichnenden Humanität das große Werk nicht unvollendet lassen, es nicht ferner dulden werde, daß jemand mit einem billigen Gesuche abgewiesen werde, weil er — ein Jude i st." Hardenberg gibt diese Eingabe des Dr. Sachs am 6. Januar 1814 an Schuckmann, den Leiter des Allgemeinen Polizeidepartements und nachherigen Minister des Innern, zur Rückäußerung und Begutachtung weiter. Schuckmanns am 31. Januar 1814 abgegebene Antwort fällt nach wie vor ablehnend aus.. Zur Begründung zieht er zunächst den ominösen 8 9 des Ediktes von 1812 heran, der die Fähigkeit der Juden zur Bekleidung anderer Staatsämter als zu den im 8 8 ihnen zugestandenen Lehrämtern von einer künftigen königlichen Bestimmung abhängig gemacht hatte. „Hierdurch ist bekanntlich nach ausführlicher Erörterung der Frage über ihre jetzige Zulässigkeit zu Staatsämtern dieselbe von Sr. Majestät verneinend entschieden worden. Daß auch alle übrigen Juden, außer diesem Beschwerdeführer, das Gesetz richtig so verstanden haben, beweiset ihr bisheriges Zurückbleiben aus dem Concurse zu Staatsämtern, da sonst nach dem Charakter des Volks, wie er zurzeit noch ist, sicher jede offene Stelle durch ein Dutzend israelitischer Kandidaten in allen Instanzen mit Ansprüchen wie der vorliegende bis zum Throne würde verfolgt werden." Diese Unterstellungen, die selbstverständlich auch ihre besondere Spitze gegen den Dr. Sachs haben sollten, fallen natürlich in sich selbst zusammen; woher plötzlich Schuckinann die Unmenge jüdischer Staatsamtsanwärter stampfen wollte, wird wohl ein Rätsel bleiben. Wir sehen hier aber schon frisch eine recht eigentümliche Beklemmung und ängstliche Argumentierung an verantwortlicher Stelle, die sich bis heute überaus gut konserviert hat. Ob aber gerade Hardenberg für sie zugänglich gewesen wäre, muß immerhin sehr zweifelhaft erscheinen. Eine viel *) § 9. — Rönne und Simon, Die früheren und gegenwärtigen Verhältnisse der Juden in den säinmKichen Landestheilen des Preußischen Staates. Breslau 1843. S. 265. h § 16. — Rönne und Simon a. a. O. S. 266, siehe auch S. 51 ff.

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