Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 80 (1916)
- Issue
- Heft 15 (14.4.1916)
- Date
- 1916-04-14
- Page
- Seite 177 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Die ersten Juden kamen 1614 nach dem Fettmilchschen Aufstande in Frankfurt nach Offenbach. Es müssen nach und nach sich mehrere angesiedelt haben. Von einer Juden-, ja richtiger von zwei Judengassen wird am Anfang des 18. Jahrhunderts berichtet. Die ersten Statuten von 1707 und ein Privilegium des Grasen v. Isenburg von 1708 sind die ersten offiziellen Zeugnisse. Das letztere ist übrigens nicht im Original erhalten, sondern in seinen wesentlichen Bestimmungen erst aus dem dritten Privileg von 1769 bekannt. Offenbach war damals eine kleine Stadt, die, wie so manche andere Gemeinden, durch die Aufnahme der Französisch - Reformierten und der Juden gewerbliche Blüte erlangte. Die Juden erhalten eine Synagoge und einen Begräbnisplatz. Sie dürfen einen Rabbiner, Schulklopfer, Vorsänger und Schaletsetzer annehmen, die alle von Schutzgeld freibleiben. Sie dürfen ferner jede drei Jahre sich Vorsteher wählen, die die Titel Baumeister und Kassenmeister führen, die der Gemeinde vorzustehen haben: Beamte, die von der Regierung bestätigt werden. Ihr Amt besteht darin, die Kasse zu führen, die Schulden zu tilgen und in Gemeinschaft mit dem Rabbiner die Streitigkeiten innerhalb der Judenschaft über Zeremonial- und Schulsachen zu entscheiden. Appellation ist nur an die fürstliche Kommission und an die benachbarten Rabbiner möglich. Die Strafgelder kommen zur Hälfte in die fürstliche Kasse, zur Hälfte an das jüdische Hospital. *) Aus der Vergangenheit der Israelitischen Gemeinde zu Offenbach am Main. Zur Einweihung der neuen Synagoge herausgegeben von Dr. Guggenherm, 1915. Ansprache des israelitischen Gemeindevorstandes zu Offenbach am Main an seine Gemeindemitglieder über dessen Anordnungen und Einrichtungen seit 1821 bis auf die Gegenwart. Offenbach aut Main. Auf Privatkosten der Vorsteher 1843. Das größere Werk will keine Geschichte sein, sondern bezeichnet sich bescheiden als eine Einführung und Aktensammlung. Es ist schade, daß der Herausgeber, der gewiß das Zeug zu einer selbständigen Darstellung gehabt hätte, sich nur mit dieser Sammlung begnügt. In der kleinen, hier folgenden Skizze bin ich, was die Gemeinde Offenbach betrifft, durchaus den Angaben Guggenheims gefolgt. Rabbiner und Vorsteher dürfen die Verurteilten mit dem Banne belegen. Zivilttnd Schuldsachen gehören vor das Oberschultheißenamt zu Offenbach. Der Rabbiner darf Juden nach eingeholter Erlaubnis kopulieren. Auswärtige Juden, ebenso die Kinder von Offenbacher Schutzjuden, können nur nach Nachweis eines bestimmten Vermögens und nach Erlegung eines festgesetzten Schutzgeldes ausgenommen werden. Die Juden dürfen Krämerei, Metzgerei und Schenkerei betreiben; es ist ihnen gestattet, in den Mühlen ihr Ostermchl zu mahlen. Sie brauchen an Sabbat- und an Festtagen nicht vor dem Gericht zu erscheinen. Die Beerdigung fremder Juden ist nach Erlegung einer bestimmten Gebühr gestattet. Es ist den Juden erlaubt, auch an den christlichen Feiertagen außerhalb der für den Gottesdienst reservierten Stunden sich christlicher Sabbatweiber zubedienen. Sie dürfen ferner, da sie meist ailswärts ihre Nahrung zu suchen haben, auch an den Sonntagen verreisen. Jeder Jude hat ein bestimmtes Schutzgeld zu entrichten. Die festgesetzten Besoldungen für die Beamten waren unglaublich gering. Ter Vorsänger bekam die höchste, 70 Gülden jährlich, der Schnlklopfer dagegen nur 10 Gulden. Sehr atlffällig ist das für den Rabbiner festgesetzte geringe Gehalt von nur 46 Gtllden 40 Kreuzer. Doch ist dabei zu bedenken, daß die Kasualien ihm eine größere Einnahme brachten; sonst kann man sich nicht vorstellen, daß sein Gehalt ein gegenüber dem des Vorsängers so außerordentlich niedriges war. Dieses Privileg blieb etwa hundert Jahre in Kraft. Der Verfasser sagt darüber: „Im einzelnen wurde cs in dieser Zeit in vielem geändert, seine Grundlagen blieben aber dieselben. Erst von 1803 an, dem Jahre, da dllrch die Bemühungen des Offenbacher Juden Wolfs Breidenbach in ganz Deutschland der Leibzoll zu fallen begann, bröckelte langsam ehr oder das andere alte Stück der Einrichtung ab. Stärker wurde das Bestreben nach modernen Einrichtungen erst, alsJsenburg mediatisiert und Offenbach'hessisch geworden war. Die Erklärung der Juden zu Staatsbürgern im Jahre 1840 entzog einem Judenprivileg endlich den Boden. Inhalt und Form waren nun tot, die Gnade war durch, das Recht ersetzt. Auf Grund der hessischen Verfassung von 1820 und der sich anschließenden Gesetzgebung erfolgte unter schweren inneren Kämpfen, die namentlich die' Schuldablösung und den Gegensatz von orthodox und liberal betrafen, langsam die Neugestaltung der Gemeindeverhältnisse." Unter den außerordentlichen Beiträgen, die von den Juden verlangt wurden, befanden sieh z. B. folgende: für den Bau der Stadtmauer, für Kriegsbotengänge, für Errichtung einer Barriere und eines Schlagbaumes, für Anschaffung einer städtischen Feuerspritze, für Extrawachten, Nettjahrsgelder an . Thoraoorhang. Unterer Teil *725 — oberer Teil älter, vielleicht *552. HÜ® WWW II AßW ÜSH fremde : ->! il : j|