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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1916-04-07 · Heft 14 (7.4.1916) · p. Seite 164

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
80 (1916)
Issue
Heft 14 (7.4.1916)
Date
1916-04-07
Page
Seite 164 (sequence 8)
Language
German
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164 es zahllose Märtyrer in Israel gab, ist bekannt. Am bekanntesten ist das Martyrium R. Akibas, der, im Thoraftudium das Bestehen Israels und seines Gottesglaudens erblickend, in den Tod ging, die Seele mit dein Bekenntnis cmshauchte: „Gott ist einzig" (Berachot 61b). DaZ Leben soll aber als ein heiliges Gut angesehen werden, das Martyrium soll sich daher, mit gleich zu nennenden Ausnahmen, auf die drei angeführten Fälle beschränken. Um das Leben zu erhalten, ist sonst das Uebertreten jedes anderen Gesetzes nicht nur erlaubt, sondern auch geboten. Wenn der Götzendiener mit der Alternative an dich herantritt, irgendein Gebot der Thora zu übertreten oder in den Tod zu gehen, so Übertritt das Gebot und lebe. Gott hat das Gesetz gegeben, daß du lebest und nicht sterbest; wählst du im Uebereiser den Tod, so hast du deine Seele schwer belastet. «Maim., Hilch. jesode hatora 5, 1.) Ist jedoch die Aufforderung zum Uebertreten des Gesetzes eine öffentliche oder wird gefordert, >das Gesetz im allgemeinen außer Kraft zu setzen, dann heißt es wieder das Martyrium erleiden und den Namen Gottes heiligen. (Maim., das. 3,4.) Denn mit dem öffentlichen oder allgemeinen Uebertreten des Gesetzes ist der Fortbestand Israels als Glaubensgemeinschaft und damit der Gottesglaube selbst gefährdet. In der Zeit der Not gilt es auszuharren. In diesem Ausharren liegt eine Heiligung des Gottesnamens. Wo aber solch Hohes nicht in Frage kommt oder wo der Fall eintritt, daß durch Uebertreten des Gesetzes die Güte Gottes erkannt, die Erhabenheit des jüdischen Glaubens zutage tritt, da darf man sich an den Buchstaben des Gesetzes nicht halten; da ist dessen Außerachtlassen eine Heiligung des Gottesnamens. Der stereotype Satz hierfür lautet: „Besser, daß ein Buchstabe aus der Thora gestrichen und der Name Gottes nicht entweiht, oder der Name Gottes geheiligt werde." (Jebamot 79s.) Die Pflicht der Heiligung des göttlichen Namens tritt besonders der Oeffentlichkeit gegenüber ein, damit in den Augen der Menge, die aus einzelnen Tatsachen Urteile schöpft, das Ganze zu übersehen aber nicht in der Lage ist, nicht Zweifel an dem gütigen Walten der Vorsehung entstehen und Gottesleugnung eintrete. Daher der sonst auffallende Satz: „Es ist besser, daß der einzelne dem Götzen dient, als daß der Name Gottes öffentlich entweiht werde." (Sanhedrin 167a, Raschi das.) Weil die Ehre Gottes mit der Israels verknüpft ist, soll dieses sich bestreben, seine tiefe Sittlichkeit als Folgen der Erziehung durch die Thora vor den Augen der Nichtisraeliten zu bekunden; dadurch trägt es zur Ehre Gottes, zur Heiligung seines Namens bei. So war es eine Heiligung des Gottesnamens, als Israel das Gelübde, die Gibeoniten am Leben zu lassen, auch dann hielt, als es sich von den Gibeoniten getäuscht sah und die Voraussetzung sür die Gültigkeit des Gelübdes fehlte. (Josua 9, 3 ff.) Die Heiden sollten erkennen, daß Israel sein im Namen Gottes gegebene Wort in jedem Falle einlöst. (Gittin 46a.) Hat man mit der Heiligung des göttlichen Namens eine der schönsten Pflichten erfüllt, so hat man mit der Entweihung desselben eine der schwersten Sünden «begangen; hat die Heiligung im Martyrium den Höhepunkt erreicht, so besteht in der direkten Gotteslästerung der Höhepunkt der Entweihung. Sie wird nicht nur dem Lästerer als schwere Sünde angerechnet, die nur mit dem Tode gesühnt wird (Joma 86a), sondern auch demjenigen, der sie ruhig anhört. Diesen: obliegt die Pflicht, seinem Schmerze darüber Ausdruck zu geben, daß es Menschen gibt, deren Verderbtheit es bis zur Gotteslästerung bringt. Der Hörer soll, wie beim Tode eines Verwandten, die Kleider zerreißen, aber nicht, wie bei diesen:, nach Verlauf einer bestimmten Zeit wieder zusammennähen. (Moed Katan 26s.) Unter Entweihung wird nach dem Talmud nicht nur die Gotteslästerung, sondern auch der Gegensatz der Heiligung verstanden. Darum wird eine Schmähung des jüdischen Glaubens und Volkes, Roheit, ja selbst eine allzu strenge Gesetzesübung als Entweihung des göttlichen Namens angesehen. (Sanhedrin 56b, Maim., Hilch. jesode hatora 5, 16.) Bei Männern von hoher Stellung ist die Verletzung ihrer Standesehre eine Entweihung des göttlichen Namens. Der Talmudgelehrte macht sich dieser Sünde schuldig, wenn er sein Mahl an jedem beliebigen Orte einnimmt (Pesfachim 49a), mit Ungebildeten an einer Tafel ißt und trinkt, seine Einkäufe nicht sofort bezahlt, hochfahrend dm Menschen gegenüber ist oder sie nicht freundlich empfängt. (Maim., Hilch jesode hatora 5, 11.) Es ist auch selbstverständlich, daß die Pflicht, den Gelehrten zu chrery da aushört, wo die Ehre oder die Entweihung des Gottesnamens in Frage kommt. (Berachot 19d.) Es sei noch hervorgehoben, daß, während die Heiligung des göttlichen Mmens ihrem Wesen nach eine öffentliche ist, die Entweihung desselben, auch, im geheimen begangen, der Strafe unterliegt. „Wer den Namen Gottes im geheimen entweiht, an dem wird öffentliche Vergeltung geübt." (Abot 4, S.) Wie aus den angeführten Beispielen, die vermehrt werden können, zu ersehm ist, wird der göttliche Name geheiligt durch Beobachtung der religiösen, Gebote, wobei Maß zu halten unbedingt nötig ist. Unter diesen nehmen die Sittengefetze die erste Stellung ein, die ohne Rücksicht auf die Folgen für die eigene Person vollzogen werden müssen. Die Wirkung wird um so größer sein, je größer der Kreis ist, in dm: sich die sittliche Tat vollzieht; am größten, wenn diese sich auf alle Menschen ohne Ausnahme erstreckt. Einen hohen Grad der Sittlichkeit bekundet, wer für den als wahr erkannten Gedanken, für seine Ueberzeugnng mit dem Leben eintritt. Tut er es für den höchsten Gedanken, dm der Mensch dmken kann, für den Glauben an Gott, so hat er zu dessen Ehre beigetragen, feinen Namen in hohen: Grade geheiligt. kmilio Trroes. Von Margarete Maraffe. m 30. Januar ist der 82jährige Emitio Treves, Gründer und Inhaber des weltberühmten Verlagshauses „Fratelli Treves", an den Folgen einer Operation im Krankenhause zu Mailand gestorben. Der Heimgegangene, in bescheidenen Verhältnissen von jüdischen Eltern zu Triest geboren, hat es in seinem langen Lebenslauf verstanden, durch scharfe Beobachtung der Mitwelt, durch skeptischen und überlegenen Witz jegliche Ungunst des Geschicks zu meistern und es zu allgemeiner, ehrenvoller Anerkennung feines Wirkens zu bringen. Geschäft und Kunst wußte er in kluger Weise zu verbrüdern, der italienischen Literatur eine Fülle neuer Ausdrucksmöglichkeiten zu schaffen. Das heutige Geschlecht kannte nur einen Fertigen, den mächtigen Treves, der, bewundert und gefürchtet, zu den einflußreichsten Persönlichkeiten Mailands zählte. Indessen begann die Laufbahn dieses Tüchtigen etwas zigeunerhaft. Sollte er Zeit gefunden haben, die Umrisse seines Schicksals in einem Memoirenwerk zu zeichnen, so hätte er über das Grab hinaus als kluger Verleger gehandelt. Solch ein Buch müßte unter allen Umständen amüsant sein. Als I3jähriger Knabe hat dieses frühreife Bürschlein nicht nur ein Drama: „Ricchezza e miseria“ geschrieben, sondern es ist ihm auch gelungen, dieses Stück mit Erfolg in Triest auf die Bretter zu bringen. Seinem -darauffolgenden Bühnenversuch ging es nicht so gut. Der „Duca d'Enghien" wurde von der österreichischen Zensur verboten. Der junge Dichter mußte sichum das Leben zu fristen, mit dem bescheidenen Amt eines Korrektors in der Druckerei des Lloyd Triestino begnügen. Dieser gab damals eine schöne, noch heute von Sammlern gesuchte italienische Klasfikerausgabe heraus. Hier lernte Treves

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