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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1916-03-17 · Heft 11 (17.3.1916) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
80 (1916)
Issue
Heft 11 (17.3.1916)
Date
1916-03-17
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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80. Jahrgang Nr. II Berlin, 17. März 1916 Der Oemeindetzote. Beilage zur „Allgemeinen Leitung de§ Judentums" Lur vierten lknessanleihe. Es kamr nicht dankbar genug anerkannt werden, daß »eine große Anzahl vaterländisch gesinnter Männer und Frauenbemüht ist, für Die vierte Kriegsanleihe werbetätig zu sein und Aufklärung und Verehrung über sie in die weitesten Bevölkerungsschichten zu tragen. Iroitzdem sind noch immer haltlose iui!b unrichtige Gerüchte im Umlauf, die stets wieder anstreten und sich so hartnäckig erhalten, das; man auf den Verdacht kommen könnte, sie wurden von einer unserer nationalen Sache feindlichen Seite in die Welt gesetzt und genährt. Bor allem ist es die Steuerfrage, die fortwährend Anlaß zu grundlosem Gerede gibt. Es kann demgegenüber nur immer wieder betont werden, daß die Steuerbehörden von den Vermittlungsstellen keine Auskunft über die Kriegsanleihezeichnungen erhalten und daß niemand nn Reiche daran denkt, die Besitzer der Kriegsanleihen in irgendwelcher -'bittsicht schlechter zu behandeln als andere Steuerpflichtige. So ist 's ganz ausgeschlossen, daß irgendeine Sondersteuer, z. B. in Form einer Conponsteuer, auf die Kriegsanleihen gelegt werden könnte. Insbesondere haben auch Kriegsanleihe und Kriegsgeivinnsteuer ganz und zar nichts miteinander zu tun. Kriegsgewinnsteuer muß jeder 'b-e-;ahlen, der während der Kriegszeit sein Vermögen vermehren konnte, mag er die Vermögensvermohrnng angelegt haben in Kriegsanleihe oder in anderen Wertpapieren oder in Grundstücken oder in Teppichen oder sonstigen Luxusgegenständen, oder mag er sie noch nnangelegt besitzen. Wer sein Vermögen nicht vermehrt hat, zahlt keine Kriegsgew-innsteuer, auch wenn er noch so viel Kriegsanleihe besitzt, die er ja z. B. ans rückgezahlten Kapitalien, aus dem Erlös verkaufter Grundstücke oder Wertpapiere erworben haben kann. Ist aber der Besitzer 5proz. Kriegsanleihe einschließlich der Schnldbuchsorderungen eder 5 proz. Schatzanweisungen zur Kriegsgewinnsteuer veranlagt, so genießt er den Vorteil, daß er diese bei der Entrichtung der Steuer in Zahlung geben kann, -und zwar zum Nennwert, so daß er den Unterschied zwischen dem Nennwert und dem Ausgabekurs, bei der vierten Kriegsanleihe 1 lA Mark von je 100 Mark, gewinnt. Ebenso grundlos sind die Besorgnisse, die sich an die „Unkündbarkeit bis 1924" knüpfen. Diese Klausel hat nur die Bedeutung, daß das Reich vor dem l. Oktober 1924 die Anleihe nicht kündigen und also auch den Zinsfuß nicht herabisetzen kann, auch wenn es — beispielsweise durch eine erhebliche Kriegsentschädigung — dazu instand gesetzt werden sollte. Sie nent demnach nur dem Vorteil des Zeichners, dem sie den Genuß des ungewöhnlich hohen Zinses von 5 Prozent bis 1924 sichert, während wr Zeichner seinerseits nicht etwa für diese Zeit ans die Versügung Iber sein Kapital verzichtet, sondern seine Anleihe verkaufen oder verständen und überhaupt "darüber wie über jedes andere Wertpapier ^derzeit verfügen kann. Nur der Schuldbuchzeichner, der dafür aber ulch die Anleihe um 20 Pfennig billiger erhält, unterwirft sich einer sperre bis zum 1. Oktober 1917, d. h. er verpflichtet sich, bis dahin Die Forderung im Schuldbuch bestehen zu lassen. Von dieser Sperre kann aber durch das Reichs schätz amt Dispens erteilt werden, und dies geschieht in allen Füllen, wo triftige Gründe vorliegen, in entgegenkommendster Weise. Wer künftige Ersparnisse oder künftig fällig werdende Kapitalien in Kriegsanleihe antegen will, kann sich bekanntich einstweilen die Mittel durch Verpfändung von Wertpapieren bei -en Darlehnskassen beschaffen. Ganz unbegründet sind die zur Sprache gekommenen Besorgnisse, daß diese Darlehen etwa zur Unzeit gekündigt verden könnten. Die Darlehnskassen werden nicht nur für die Dauer -es Krieges, sondern jedenfalls auch noch einige Zeit nachher ossenlchalten werden, und jeder Kriegsanleihezeichner kann von Ihnen die weitestgehende Rücksichtnahme erwarten. Mehr der Sonderbarkeit vegen sei noch erwähnt, daß immer wieder die Frage anftaucht, ob -ie Kriegsanleihe mttnbelsicher sei. Selbstverständlich ist dies der Fall, ja man kann sogar sagen, daß die Kriegsanleihe unter den uündelsicheren Werten Deutschlands den ersten und vornehmsten Rang mmimmt. Dies gilt gleichmäßig von sämtlichen vier Kriegsanleihen, Fe sich überhaupt hinsichtlich der Sicherheit nnd des inneren Wertes a; jeder Beziehung gleichstehen. Berlin, 14. März. Das Eiserne Kreuz zweiter Klasse erhielten: Vizewachtmeister Referendar Dr. Robert He n och, Vizeseldwebel Max Herz, Inhaber der Firma Simon n. Werner, . Frauenarzt Dr. F. Raphael, Dr. Franz Sklarek, Gefreiter Adolf Bode n h e i m, Abteilungsarzt Dr. Henry C o h n, Dr. Ludwig P i n n e r, Feldzahnarzt Dr. E h r e n h a u s, Gefreiter Alfred A r o n h e i ui, Unteroffizier Martin H o l z m a n n, Bataillonsarzt Dr. Halls B o d l ä n d e r, Henry A n e r b a ch , Inhaber der Firma Julius Kaufmann, Dr. med. Georg F r e h m a n n, Kriegsfreiwilliger Egon Nt o s e s, Feldzahnarzt M. Levy, Unteroffizier Albert Berg m ann , Kriegsfreiwilliger Bizewachtlneister Heiliz T i r s ch t i e g e l, Musketier Mar A r o n, Kanfmann Friedrich H erzberg, eand.jllr.Kurt W e i s; e n - b e r g - Groß-Berlin. Die gleiche Auszeichnung erhielten: Kriegsfreilvilliger Kurt R u d e tz k i - Memel, Kriegssreilvilliger Ullteroffizier Arnold I o s e p h - Königsberg i. Pr.; Dr. med. E h a n v lv i tz , Unteroffizier Nathan B a r tz - Tilsit, Assistenzarzt Dr. L i e b r e ch t - Preuzlan, Ofsizierstellvertreter InliusJ o r a e z e w s k i - Erfurt, Regiernllgsbanlneister Franz Stern-Köln, Kriegsfreiwilliger Moritz H a ll p t - m a n li - Kassel, Vizewachtmeister cand. jnr. Alfred S i in o ll - Dresden, Ofsizierstellvertreter Hermann K r a ni e r - Liegllitz, Osfizierstellvertreter Hermann K iw i-Pndewitz, Kriegsfreiwilliger Obergefreiter Arnold Israels-Weener, Oberleutnant Dr. S. Spier-Wiesbaden; Feldmagazininspektor Gerichtsassessor Dr. M. Michel, Sohn des Herrn Professor Dr. Michel, Leutnant Rothschild, Sohn des Herrn Eugen Rothschild, Gefreiter S. Grünebaum, Ofsizierstellvertreter Hugo Mack, Unteroffizier Moritz Loewenberg, Mitinhaber der Firma L. Bauer, Leutnant d. R. M. W r o n k e r - Frankfurt a. M., Assistenzarzt Tr. M. O r n st e i n - Karlsruhe i. B., Leutnant d. R. Referendar Siegfried K a tz m a n n - Magdeburg, Ullteroffizier Hugo W i l l n e r- Effen, Veterinär Dr. F r o m m --Düren, Vizeseldwebel Albert M e y er- Köln; Unterossizier Siegmund K l ev e, Gefreiter Hellmuth Zweig-Hamburg, Oberapotheker Leo K u t t n e r - Rogasen, Kriegsfreiwilliger Gefreiter Samuel Siero-Ruß (Ostprenßell), Rabbiner Tr. Ch one- Konstanz, Infanterist Walter Sond- Heim-Dortmund, Vizeseldwebel und Osfiziersaspirant Paill L ö w e n st e i n - Bocholt, Schütze Max P ins- Duisburg, Landsturmmann Arthur Simons-Köln, Ofsizierstellvertreter Bernhard L o e b - Bingen, Unteroffizier N a t h a n - Ostrowo, Wachtmeister D a n z i g e r - Posen, Reservist Herbert H i r s ch - Schöntanke; Salli Dabriner, Maschinengewehrschütze Georg Nenm a n n - Filehne, Assistenzarzt Joseph Eise ll st ädt - Piltzig, Leo Flachs m a n n - Tilsit, Ofsizierstellvertreter Gerichtsassessor Siegfried Iken b e r g - Köln, Landstnrmmann Siegmund A d l e r - Leipzig, Bernhard L ö w e n t h a l - Eberswalde, Vizewachtmeister Julius Süß, Sohn des Herrn Samuel Süß-Mannheim, der als Unteroffizier am Kriege 1870/71 teilgeuommen hat; Unteroffizier Erich Zuck ermann, Sohn des Jnstizrats Znckermanu-Forst (Lausitz), Ofsizierstellvertreter Otto F i n k e l st e i n , Sohn des Kaufmanns Oberleutnant a. D. Joseph Finkelstein-Leipzig. 22 Hamburg, 10. März. Das Repräsentalltenkollegilun der delltsckpisraelitischen Gemeinde hielt seine Sitzung unter Vorsitz des Herrn Jos. Li pp mann ab. Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßte der Vorsitzende Herrn Tr. Lanzkron, der an Stelle des ausgeschiedenen Herrn Dr. Plaut in das Repräsentantentollegium berufen lvorden ist. Der Vorsitzellde wies ans die großen Verdienste hin, die sich das ansge schiede ne Mitglied sowohl um die Gemeinde wie auch um die Allgemeinheit erworben habe, lNld knüpft daran die Hoffnung, daß auch die Tätigkeit des lienen Mitgliedes der Gemeinde zum Segen gereichen möge. Herr Dr. Lallzkron dankte für die Begrüßnllgsworte lind versprach, llach bestell Kräften zum Wohle der Gelneinde zu wirken. Rach Genehmigung des Protokolls brachte der Vorsitzende ein Schreiben des Vorstandes der Gemeinde zur Kenntnis, in welchem über die der Gemeinde tm Jahre 1915 zngesallenell Stiftungen und Vermächtnisse berichtet wird. Unter den Zuwendungen l>efindet sich auch eine Stiftung des Genernllonsuls Herril Robert v. Alendelssohn (Berlin) für die ballernde Pflege des Grabes der Frau Moses Mendelssohn. Unter den wohllätigen Stiftungen befindet sich auch das Legat des Herrn Bene-

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