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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1916-02-25 · Heft 8 (25.2.1916) · p. Seite 92

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
80 (1916)
Issue
Heft 8 (25.2.1916)
Date
1916-02-25
Page
Seite 92 (sequence 8)
Language
German
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92 Und Schwimmanstalt, geräumigen Garten und Hof. Vor allem auch eine Küche, in der gelehrt würde, für Gesunde, Kranke und Genesende )u kochen. In dieser Kaserne für weibliche Rekruten müssen die besten Vorrichtungen der Ventilation, der Desinfektion, der Heizung, der Beleuchtung und der Zeiteinteilung gegeben werden. Was nun den Unterricht und die Uebungen des weiblichen Rekruten anbelangt, so wäre ein Plan auszuarbeiten, um die Zeit so einzuteilen, daß ohne Ueberanstrengung der theoretische Unterricht, die körperlichen Uebungen und das Hospitieren in den Pflegestätten durchgemacht werden können. Jedes Mädchen bis 31t feinem vollendeten 18. Lebensjahre sollte zu dieser Dienstpflicht herangezogen werden, ob reich oder arm, vornehm oder untergeordnet. Für arme Mädchen, die auf Erwerb angewiesen sind, würde sich ein Modu-s finden lassen, 1. daß sie schon nach vollendeter Schulzeit, also im 15. Jahre ihr Dienstjahr zurücklegen dürfen, und 2. daß sie während desselben entschädigt werden, 3. aber auch dafür besondere Leistungen übernehmen. Gerade für das arme Mädchen würde dieses Dienstjahr eine Vorbereitung für seinen Erwerbsberuf bilden, das ihm Kenntnisse gibt, die es sonst nicht erlangen würde, als durch langjährige traurige Erfahrungen. Das vornehme und reiche Mädchen würde durch das Dienstjahr von Selbstsucht und Engherzigkeit, von Müßiggang und unnützem Leben abgezogen werden, um zu lernen, Pflichten für die Gesellschaft, für das Vaterland, für die Hilfsbedürftigen und Elenden zu übernehmen. Mögen unsere Staatsbehörden das weibliche Tienstjahr nicht als Phantasterei abweisen. Es würde eine nach Millionen zählende Armee von Helferinnen schaffen, die im Frieden wie im Kriege bereit sein würden, die Volksgesundheit zu heben, die Gesittung zu verbreiten, Wunden zu heilen. Kranke zu pflegen unb ihre Kinder zu tüchtigen Bürgern zu erziehen. Lina Morgenstern war damals begeistert für das weibliche Dienstjahr, die Wehrpflicht der Frau, eingetreten und hatte lebhafte Zustimmung bei zahlreichen Gesinnungsgenossinnen, arlch nicht zuletzt ihren Glaubensschwestern, gefunden. Zwei Jahrzehnte sind seitdem dahingerauscht. Dem furchtbaren Weltkrieg war es Vorbehalten, dem Gedanken des weiblichen Tienstjahrs nicht mir bei den Führerinnen und Vertreterinnen der Frauenbewegung, sondern in den weitesten Kreisen, auch denen unserer Glaubensgemeinschaft, Boden zu gewinnen. Noch befinden wir uns in einer Zeit der Gärung, noch wird die Frage, wie das weibliche Tienstjahr zu gestalten sei, vielfach erörtert, noch macht sich manches Für und Widergeltend, sicherlich wird jedoch die weibliche Dienstpflicht in nicht zu ferner Zeit als Gesetz zur Einführung gelangen. Tie verschiedenen Vorschläge begegnen sich einmütig darin, daß die weibliche Dienstpflicht den Pflichtgedanken in den Vordergrund stellen müsse, daß die Frauen, deren Pflichtenkreis stets groß, deren Pflichterfüllung stets ernst war, erkennen lernen müssen, daß es gilt, nicht nur die Liebespflichten gegen die Familie, sondern auch gegen die Gesamtheit zu erfüllen und diese mit den Bürgerpflichten zu vereinigen. Die ernste Gegenwart hat gelehrt, daß die Hauswirtschaft ein Teil der Volkswirtschaft ist; als Hüterin des Familienlebens ist die Frau zugleich Hüterin des Gemeinlobens. Die Frauendienst- Pflicht ist von höchster Bedeutung für die Hauswirtschaft. Eine der ersten und wichtigsten Forderungen ist die obligatorische Ausbildung aller Mädchen, der Volksschuljugend wie der höheren Töchter, in der Wirtschaftsführung und allen damit zusammenhängenden Gebieten, Kinder- und Krankenpflege usw. Ter große Nutzen, der jeder einzelnen daraus erwachsen würde, insbesondere die Gewöhnung an Gehorsam, Disziplin, Einordnung und Pünktlichkeit, ist unverkennbar und leuchtet jedermann ein. Dieses Dienst- oder Lernjahr solle ebenso die obligatorische Körperbildung der jungen Mädchen berücksichtigen, deren körperliche Ertüchtigung im Hinblick auf ihren Beruf als Mutter des künftigen Geschlechts erforderlich ist. Es wäre mit hoher Freude zu begrüßen, wenn zahlreiche höhere Töchter dem Dienstjahr der hauswirtschaftlichen Ausbildung ein soziales Dienstjahr folgen lassen würden. Wir vermeinen jedoch, daß dieses soziale Dienstjahr nur für diejenigen jungen Mädchen in Frage kommt, die soziale Arbeit als Berufstätigkeit ausüben wollen. Für die Töchter der begüterten Stände, die soziale Hilfstätigkeit ausschließlich als Liebestütigkeit zu üben gedenken, und dies wird immerhin nur ein verhältnismäßig geringer Bruchteil sein, wird, was wir schon früher betont haben, die Ausbildung in der Frauenschule voll und ganz hinreichen. Für den größten Teil unserer jungen Mädchen ist überhaupt Berufstätigkeit Lebensnotwendigkeit, und die ernste Gegenwarr fordert gebieterischer denn je für diese erweiterte und vertiefte Berufsausbildung. Der Krieg hat gelehrt, daß Hunderttausende von Frauen für die zum Heeresdienst einberufenen Männer in die verschiedensten Berufszweige eintraten, und ihre glänzenden Leistungen, ihre gewissenhafte Pflichterfüllung haben ihnen die uneingeschränkteste Anerkennung eingetragen. Die Friedenszeit wird jedoch noch bei weitem höhere Anforderungen an die Leistungsfähigkeit unserer berufstätigen Töchter stellen. Eine ihrer wichtigsten Aufgaben wird die sein, den verwitweten Müttern im Lebenskämpfe, den verwaisten jüngeren Kindern den Vater und Ernährer zu ersetzen, treulich, nach besten Kräften beizustehen. Das weibliche Dienstjahr erstrebt, ein starkes Frauengeschlecht heranzubilden und alle Frauenkrüfte für das Vaterland nutzbar zu machen, insbesondere durch die tätige Mitarbeit der Frauen nach jeder Richtung hin den Volkswohlstand zu fördern und zu heben. Ob das weibliche Tienstjahr der Entlassung aus der Schule unmittelbar folgen wird, ob es erst nach erlangter Fach- und Berufsausbildung durchgemacht werden soll, ob die obligatorische hauswirtschaftliche Ausbildung aus Staatskosten und bei den höheren Töchtern wie bei den männlichen Einjährig-Freiwilligen auf eigene Kosten erfolgen soll, ob die Frauendienstpflicht sich auf ein oder zwei Jahre erstrecken soll, das sind Fragen, die zu erklären nur allmählich die Zeit vermag. Das weibliche Dienstjahr bedeutet ein neues Kapitel der Pädagogik, und alle diejenigen, die als Anhängerinnen der deutschen Frauenbewegung auf eine verbesserte Mädchencrziehung zum Wohle ihres Geschlechts und somit der Gesamtheit unentwegt hinwirken, sind von der Wichtigkeit und Notwendigkeit des weiblichen Dienstjahres überzeugt und durchdrungen. Möchten alle deutschen und nicht zuletzt die jüdischen Frauen sich nicht der Erkenntnis verschließen, daß wir die erste und höchste Pflicht gegen das Vaterland erfüllen, indem wir unsere Töchter gleich unseren Söhnen ausrüsten, diesem mit allen ihren Kräften zu dienen und zu nützen, getragen von dem Bewußtsein, daß das Wohl und die Zukunft des Vaterlandes in den Händen der Frauen und künftigen Mütter ruhen. Die Auswanderung der polnischen Inden nach der Türket on einem hervorragenden Mitgliede des Ausschusses der I. E. A. (Hirschschen Jewish Eolonization Association) erhalten wir folgende Zuschrift: Der Artikel des Geheimrats Alfred Philippson im „Berliner Tageblatt", den ja auch Sie erwähnt haben, hat mich

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