Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 80 (1916)
- Issue
- Heft 8 (25.2.1916)
- Date
- 1916-02-25
- Page
- Seite 91 (sequence 7)
- Language
- German
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91 Rechtsgleichheit nur ein Alles oder Nichts..gibt. Bei seinem Tode trauerte ganz Frankfurt um seinen großen Wohltäters die deutsche Judenheit um einen der Edelsten, den sie jemals besessen hatte." Die ihm gewidmete Biographie seines Sohnes ist eine treffliche von großen allgemeinen Gesichtspunkten getragene,' von innigster Liebe erfüllte Schrift. Sehr schön geschrieben und durchaus geeignet, ein klares Bild der einzigartigen Persönlichkeit zu gewähren. Wollte diese Skizze vollständig sein, so müßte sie Zahllose Einzelheiten aus diesem reich bewegten Leben ansühren; da dies nicht möglich ist, so sei es gestattet, mit einigen Worten zu schließen, die ein christlicher Pfarrer dem Verstorbenen nachrief. Sie lauten: „Nicht um einen besonderen Auftrag auszuführen, sondern aus eigenem Antrieb und doch, wie ich glaube, im Geiste der Gemeinschaft, der ich angehöre, drängt es mich, daß wir doch auch als Christen diesem Edelsten der Juden unseren Dank, unsere Verehrung aussprechen. Es ist hier mehrfach erwähnt worden, wie großherzig, wie unermüdlich er die Interessen der jüdischen Gemeinschaft vertreten hat. Aber so wahr und berechtigt dies auch ist, so galt doch Zugleich für ihn der Grundsatz: Erbarmen und Tätigkeit für alle Armen. und Notleidenden. Er war wie kaum irgendeiner frei von jeder konfessionellen Einseitigkeit, er wußte, daß der Kern und Herzschlag aller Religion die Liebe ist, daß wahre Menschenliebe Gemeingut aller Religionen ist und daß keine einzige Konfession das Recht hat, sie für sich besonders in Anspruch zu nehmen. Da weiß ich denn, wie unendlich reich sein edles Wirken auch Christen gegenüber war, und ich scheue mich nicht, es zn sagen, auch da, wo er offenen Undank erfahren hat, wo er Kampf und Feindschaft geerntet hat für alles, was er tat, ließ er sich doch nicht erbittern. Seine Liebe war unermüdlich. So ist er ein Vorbild echter Toleranz, und in dieser durch Parteileidenschaften oft so zerrissenen Zeit ist er ein Trost und ein Vorbild, daß es noch etwas Höheres gibt, als die Einseitigkeit der Konfession: reineres, höheres, mutiges, liebevolles Menschentum!" I-. 6. Das werbliche Dienttjahr Von R e fl i n n Neiße r. I’ß s war um die Mitte der neunziger Jahre, als in dem Organ des Nationalvereins zur Hebung der Bolksgesundheit „Der Menschenfreund" in einem Aussatz von Dr. Hans Schmidtkunz, Privatdozent in München, die Anregung ausging, ein weibliches Dienstjahr einzuführen, die lebhaftes Für und Wider hervorrief. In glücklicher Friedenszeit wiederholt, wenngleich erfolglos, von verschiedenen Seiten angcstrebt, ist das weibliche Dienstjahr als Frauendienstpflicht in dieser gewaltigen Kriegszeit zu einer brennenden Forderung geworden. Damals mußten es die Führerinnen der Frauenbewegung oft von ihren Gegnern hören, daß der Mann schon darum Bevorzugung verdiene, weil er der Wehrpflicht Nachkommen und das Vaterland im Falle des Krieges verteidigen muß, wobei er sein Leben einsetzt. Darauf war vollberechtigt anzuführen, daß die Frau, die als Mutter dem Staate Söhne und Töchter gibt, bei deren Geburt auch ihr Leben einsetzt und ein unvergleichlich schwereres Dienstjahr durchzumachen hat. Abgesehen hiervon war es schon damals der Wunsch der Frauen, bei gleichen Rechten auch entsprechende Pflichten im Staate zu übernehmen, nur daß diese selbstverständlich der Eigenart ihres Geschlechtes entsprechenmüßten. *) Erziehung unserer Töchter zu sozialer Hilfsbereitschaft. Nr. 23 vom 4. Juni 1915. Es wurde daher für erwachsene Mädchen ebenfalls ein obligatorisches Dienstjahr vorgeschlagen, das sie wie den jungen Mann ausrüsten solle mit körperlicher Kraft, Ausdauer, Unterwerfung unter das Gesetz, um sich für ihren Beruf als Staatsbürgerin vorzubereiten. In diesem Dienstjahr, das von der Regierung als ihre absolvierte Militärdienstpflicht angesehen -werden solle, würden sie allerdings nicht die Waffenführen lernen, um zu töten, sondern sie würden angeleitet und unterrichtet werden müssen, die Werke des Friedens zu üben, um für Hebung der Volksgesundheit zu wirken. Kranke und Verwundete zu pflegen. Gesunde, Kranke und Genesende zu speisen und durch angemessene Kinderpflege und Erziehung dem Staate ein kraftvolles starkes Geschlecht zu erziehen. Sie würden aber auch noch die Anleitung zu sozialer Hilfsarbeit erhalten, um nach zurückgelegtem Dienstjahr auch weiterhin über den häuslichen Berus hinaus ein Arbeitsfeld zu suchen und zu finden, auf dem sie Gemeinnützigkeit und Wohltätigkeit üben oder wirtschaftlich sich betätigen können, um dem Elend der Menschheit entgegenzuarbeiten. Dieses Dienstjahr, das sich auch auf zwei ausdehnen könnte, solle zugleich das ganze weibliche Geschlecht heben, indem es für den natürlichen Lebensberuf der Frau vorbereitet. Die Abhärtung und Kräftigung des eigenen Körpers, die strenge Disziplin des Geistes, der Unterricht in Gesundheits- und Krankenpflege, in Ernährnngs- und Wirtschaftslehre wie in Kindererziehung und -pflege würde zugleich die beste Vorbereitung für den häuslichen, wirtschaftlichen und mütterlichen Berus der Frau geben; der Volkswohlstand und die Gesundheit der Massen würde gehoben, die Sittlichkeit gefördert, die Ehe glücklicher werden, wenn die erwachsenen Töchter nicht mehr in Unkenntnis und Unwissenheit und darum in Hilflosigkeit bei Beginn eigener und fremder Leiden bleiben oder in dieser Unkenntnis, Unwissenheit und Hilflosigkeit in die Ehe treten, um die Zahl derer zu vermehren, die durch sogenannte Frauenleiden zugrunde gehen. Das Dienstjahr soll die Frau mit Wissenschaft und Kraft ausrüsten für den Mutter- und j Pflegerinnenberuf, um der Stamm tüchtiger Geschlechter zu j werden, diejenigen jedoch, denen das Mutterglück versagt ist,! für den Dienst im Staat und in der Gemeinde, und für diesen I wie für ihr Privatleben stark und mutig zu machen, j In neuester Zeit hat sich der Gesichtspunkt geltend gemacht,; daß die Frau als Pflegerin dem Staate ebensowichtig und bedeutungsvoll sein kann wie der Mann, der das Vaterland mit den Waffen verteidigt. Es ist ein längst überwundener Standpunkt zu sagen: „Die Frau schweige in der Gemeinde." Die Geschichte lehrt und hat oft den Beweis geliefert, daß gerade ein Wort aus den Reihen der jahrhundertelang zum Schweigen Verurteilten zur rechten Zeit zur energischen Tat entflammte. Während der Militärdienst, der Umgang mit Waffen, das Kriegshandwerk den Mann energischer macht, soll das Dienstjahr der Frauen diese mitfühlender, zartsinniger, fürsorglicher fremden Leiden gegenüber machen; sie sollen in werktätiger Liebe erstarken in dem Pflegedienst, den an Angehörigen und Schutzbefohlenen zu üben sie während ihres ganzen Lebens Gelegenheit haben werden- Als Probeanstalten für das weibliche Dienstjahr würden geeignet sein: Kinderasyle und Krippen, Pflegestätten, Krankenhäuser, Genesungsheime und Anstalten der Gesundheitspflege zur Kräftigung des eigenen Körpers. Solche Kasernen der Gesundheitspflege, in denen der weibliche Rekrut während des Dienstjahres wohnen solle, im Fall dies nicht im elterlichen Hause durchgeführt werden könne, sollten alles umschließen, was zur Gesundheitspflege gehört: Turnhalle, Bade-