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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1916-02-18 · Heft 7 (18.2.1916) · p. Seite 74

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
80 (1916)
Issue
Heft 7 (18.2.1916)
Date
1916-02-18
Page
Seite 74 (sequence 2)
Language
German
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74 als der berufene Schützer anerkannt; denn die erste Vorbedingung für diese Anerkennung ist sowohl bei den Eltern wie bei den Schülern das Vertrauen, daß das Eintreten des Neligivuslchrcrs für die Angegriffenen auch wirksam sein wird. Vielen Eltern und ebenso den Schülern ist ein solches Eintreten gar nicht erwünscht, weil sie davon unliebsame Folgen in dem Verhalten des angeklagten Lehrers oder der angeklagten Mitschüler zu ihren Kindern befürchten und lieber schweigend dulden. Auch das dürfte Herrn Dr. Gelles nicht unbekannt sein. Haben aber die Eltern und die Schüler Vertrauen;u dem Religionslehrer, dann wissen sie auch, das; er selbst bei unliebsamen Folgen solcher Anzeigen energisch eingreifcn und st ä n d i g auf dem Posten sein wird, daß er selbst an die zuständigen höheren Behörden sich beschwerdeführend wenden wird, wenn es nötig sein sollte, kurz, daß er nichts scheuen wird, um für das Unrecht, das seine Schüler erfahren, Sühne zu erhalten. Das Vertrauen der Schüler gewinnt der jüdische Religionslehrer nicht allein durch sein Wissen, und sei es noch so groß, sondern — auch das ist Herrn Dr. Gelles sicher nicht unbekannt — durch seine pädagogische Geschicklichkeit. Das Vertrauen ist die Frucht einer strengen, aber gerechten Disziplin, der Liebe, gepaart mit Ernst, der individuellen Behandlung, die gerade für den Religionsunterricht von so außerordentlicher Bedeutung ist. Das Vertrauen der Eltern gewinnt der Religionslehrer durch die Macht seiner Persönlichkeit, nicht allein durch Reden und Predigten. Ein fester, unabhängiger Eharakter, ein Mann, der sich stets in den Dienst der Allgemeinheit stellt, selbst wenn dieser Dienst Opfer an Zeit, Kraft lind anderen Gütern fordert, und dadurch nicht bloß seinen Glaubensgenossen, sondern auch den Andersgläubigen Achtung abnötigt, wird das Vertrauen« der Eltern besitzen lind kann — auch ohne Teilnahme an den Versetzungskonferenzen -- sein Amt als berufener Schützer segensreich ausüben. Aber dieses Vertrauen wird auch gestärkt, wenn der jüdische Religionsunterricht, wie hier, zu gleicher Zeit und im Schulgebäude selbst wie der evangelische und katholische Religionsunterricht erteilt, wenn der Lehrer aus Staats- oder städtischen Mitteln honoriert und in die regelmäßigen Zensuren auch ein Prädikat für jüdische Religion ausgenommen wird. Ich führe auch ein auf Kosten der Schule angeschafftes Klassenheft für den jüdischen Religionsunterricht, das genau so eingeteilt ist wie das Klassenbuch für die anderen Lehrfächer und das ebenso von dem Direktor revidiert wird. Bei Besuchen des Provinzialschulrats in den beiden Anstalten wird auch häufig mein Unterricht besucht, und ich hatte Gelegenheit, in der anschließenden Unterhaltung mit dein Schulrat ausklärend und abwehrend für unsere Sache zu wirken. Das Prädikat für den jüdischen Religionsunterricht wird bei Versetzungen und für die Rangordnung der Schüler genau so bewertet wie das für den christlichen Religionsunterricht. Ich habe also alles erreicht, was Herr Dr. Gelles wünscht, ohne das Recht an den Versetzungskonferenzen teilzunehmen. Ich bin aber trotzdem — wie bereits bemerkt— der Meinung des Herrn Dr. Gelles, daß die Teilnahme an den Konferenzen unser gutes Recht ist, ich wollte hier nur den Nachweis führen, daß dieser Wunsch gegenüber der sonstigen Stellung des jüdischen Religionsunterrichtes an höheren Schulen nur eine eura posterior ist. Zunächst müssen also unsere großen jüdischen Verbände dafür eintreten, daß kein jüdischer Schüler und keine jüdische Schülerin an höheren Schulen ohne Religionsunterricht in der Anstalt selb st bleibt, daß dieser Religionsunterricht aus Staats- bzw. städtischen Mitteln bezahlt wird und endlich — daß dieser Unterricht nur von Rabbinern oder sein inarisch gebildeten Lehrern erteilt wird, niemals aber von sogenannten Ungeprüften R e l i g i o n s l e h r c r n , P r e d i g e r n , K a n t v r e n , Schüchtern und Kultusbea inten, die durch ihren Mangel an Schuldisziplin, an äußerer und sprachlicher Form, an pädagogischem Geschick weder ihren eigenen Schülern noch den Lehrern der betreffenden Anstalten -Achtung für das Judentum einflößen können. Ich weiß wohl, daß die ungleiche Stellung, die der jüdische Religionsunterricht im Unterrichtsplan der höheren Schulen im Verhältnis zu dem christlichen Religionsunterricht einnimmt, auf dem Umstande beruht, daß die jüdische Religion in Preußen keine gesetzlich anerkannte ist. Wir können aber wohl mit Sicherheit erwarten, daß nach dem großen Weltkriege, in welchem die Juden an Blut- und Gutopfern den Bekennern der christlichen Religion nicht nachstehen, auch, wie man in Bayern sieht, die jüdische Religion zu den rezipierten Bekenntnissen gehören wird und daß die Judenorganisation, wie sie vor Jahren durch den D. I. G. B. dem Landtage vorgeschlageu wurde, aber an dem Widerstande orthodoxer Kreise scheiterte, verwirklicht werden wird. Noch ein kurzes Wort zu dem Vorschläge des Herrn Dr. Gelles, für den jüdischen Religionsunterricht besondere akademische „Oberlehrer" anzustellen, die auch den Religionsunterricht in den Nachbarorten übernehmen. Dieser Vorschlag ist besser gedacht als ausgeführt. Der jüdische Religionsunterricht muß, soll er die ihm gebührende Stellung einnehmen, zn gleicher Zeit mit dem christlichen Religionsunterricht und im Schulgebäude erteilt werden. Das ist also bei einem „Wander-Oberlehrer" völlig ansgeschlossen. Der Religionslehrer soll der berufene Schützer seiner Schüler gegen antisemitische Angriffe sein. Auch das ist dem „Wander-Oberlehrer" unmöglich; denn nur persönliche Beziehungen zu den Eltern, den Schülern und den Lehrern verbürgen den Erfolg des berufenen Schützers. Diese Beziehungen können aber nur von einem ständig am Schülorte wohnenden Religionslehrer gepflegt werden. Herr Dr. Gelles klagt, daß ihn der Religionsunterricht 18 Stunden Zeit koste. Aber ließe sich nicht der Religionsunterricht, wenigstens in den unteren Klassen, durch die Volksschullehrer erteilen? Die Woche. Berlin, den 1.1. Februar 1916. ie Kriegslage bietet keine wesentlichen Veränderungen. Im Westen sind einige glückliche Vorstöße unserseits geschehen, und mit großen Erwartungen sieht man der weiteren Entwickelung entgegen. Ein neuer Luftangriff wurde in England auf einzelne bewaffnete Plätze unternommen, der von Erfolg begleitet war. In Albanien sind unsere Verbündeten einigermaßen vorgerückt, Tirana ist seit dem 12. d. M. in den Händen der österreichisch-ungarischen Truppen, und der Marsch auf Durazzo hat begonnen. Von sonstigen Ereignissen ist nicht viel zu melden, als daß der deutsch-amerikanische Konflikt noch nicht beendet, ein Bruch aber, auf den unsere Feinde rechnen, keineswegs erfolgt ist. (Augenblicklich erscheint die Lage vielmehr sehr günstig.) Auf den übrigen Kriegsschauplätzen ist es verhältnismäßig ruhig. Reisen französischer Minister nach Italien haben stattgesunden; den tönenden Worten italienischer Staatsmänner sind noch lautere der französischen Diplomaten gefolgt, die die Waffenbrüderschaft der lateinischen Völker der Welt verkünden und vvn großen Unternehmungen kühn und triumphierend reden. Solchen wortreichen Ausführungen gegenüber, in denen natürlich von der Feindschaft gegen Deutschland und von der endlich zu erwartenden Kriegserklärung gegen das Deutsche Reich unendlich viel und mit eitlem Selbstlobe gesprochen wird, bewahren wir volle Ruhe. Die Deutschen haben von jeher

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