Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1916-02-11 · Heft 6 (11.2.1916) · p. Seite 62

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
80 (1916)
Issue
Heft 6 (11.2.1916)
Date
1916-02-11
Page
Seite 62 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3229232-3229239--71987-3284403
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Ministerium ganz ernst geblieben sind, als sie das lasen, aber ich bekenne, -daß ich ein Gefühl der Beschämung nicht loswerde. Soll es bei uns Juden Sitte werden, daß wir bei allen möglichen Gelegenheiten uns auf unsere Leistungen im Kriege berufen? Hat das Wort VischerS: „Das Moralische versteht sich immer von selbst" für uns seine Bedeutung verloren? Was wir als Juden zu fordern haben, fordern wir nicht als Entge-ld für Bewährung im Kriege, sondern als unser Recht. Wer aber wissen will, wie -die Regierung über solche „Hinweise" denkt, der lese die Worte, die der Minister des Innern v. L o e b e l l am 17. Januar im Abgeordnetenhause gesprochen hat: „Die Pflichterfüllung gegenüber dem Vaterlande trägt ihren Lohn in der Befriedigung des Pflichtbewuhtseins. Politische Belohnungen für Vaterlandsliebe gibt es nicht." Das Gesuch des Herrn Dr. Gelles ist vom Schulkollegium zunächst nicht beantwortet worden; vielmehr hat der Direktor des Gymnasiums die Forderung zwar im Prinzip abgelehnt, mit der Begründung, daß der jüdische Religionsunterricht nicht obligatorisch, daher die Teilnahme des jüdischen Religionslehrers an den Lehrerkonferenzen nicht angängig sei. Da ihm jedoch — dem Direktor — die Rechtslage nicht genügend geklärt erscheine, so wolle er ihm unterdemVvrbehaltjcderzeitigen Widerrufes anheim stellen -- man beachte diese Worte —, mit beratender Stimme tei-lzunehmcn, ein Stimmrecht könne er ihm nicht zugeftehen. Herr Dr. Gelles hat wirklich an der Konferenz teilgenvmmcn, sicherlich in dem guten Glauben, seiner Sache einen Dienst zu erweisen. Andere werden anderer Ansicht sein: sie werden meinen, daß es für ben jüdischen Religionslehrer demütigend ist, von einer so verklausulierten Erlaubnis Gebrauch zu machen, die überdies jeden Tag zurückgezogen werden konnte. Und was kommen mußte, kam — wenige Tage nach der Konferenz erklärte das Schulkollegium offiziell, daß die Erlaubnis zur Teilnahme an der Konferenz nicht erteilt werden könne. Und also hatte der Herr Rabbiner der einzigen Konferenz widerrechtlich beigewohnt. -O Es bedarf nicht erst einer längeren Ausführung, nm zu beweisen, daß die Teilnahme des Religionslehrers an den Konferenzen, mit anderen Worten, seine Einfügung in den Lehrkörper der höheren Schulen notwendig ist, um dem Unterricht in den Augen der Schüler wie der Eltern das erforderliche Ansehen zu verschaffen. Aher die Rolle, die Herr Dr. Gelles dem jüdischen Religionslehrer in den Konferenzen zuweist, ist entschieden abzulehnen. „Durch die Anwesenheit des jüdischen Religionslehrers dürfte sich mancher antisemitische Lehrer gezwungen sehen, Selbstzucht zu üben und sein Urteil nur nach den Leistungen und nicht nach dem Zufall der Geburt zu bestimmen." Diese Unterstellung kann nicht scharf genug zurückgewiesen werden. Es wird hier nicht mehr und nicht weniger behauptet, als daß ein Oberlehrer, der sich politisch oder sozial zur antisemitischen Partei rechnet, in den Lehrerkonferenzen das Recht beugt. Hat Herr Dr. Gelles Beweise für seine Behauptung? „Wenngleich ich persönlich bisher das Glück hatte," so drückt er sich aus, „in Anstalten, wo ich bisher unterrichtete, mit gerecht urteilenden Herren zusammenzuarbeiten, so habe ich doch in meiner Schulzeit aus jüdischen Zeitungen und aus Gesprächen mit Schülern anderer Anstalten erfahren, was ein antisemitischer Lehrer vermag. Gerade darum ist es notwendig, daß in der Konferenz auch der jüdische Religio n-slehrer sitzt!" Also die Erzählungen von Schülern, -die den -Grund ihrer Nichtversctzung nicht in sich selbst, sondern in dem wirklichen oder vermeintlichen Antisemitismus ihres Lehrers finden wollten, genügen Herrn Dr. Gelles, um eine so krasse Behauptung zu wagen. Wie übrigens der jüdische Religionslehrer in der Konferenz es anfangen soll, um sestzustellen, daß das Urteil eines Lehrers nicht nach den Leistungen, sondern nach dem Zufall der Geburt abgegeben ist, wird nicht weiter verraten. Ich glaube, daß der jüdische Religionslehrer seine Stellung im Kollegium nur untergraben würde, wenn er mit dem Anspruch aufträte, der „Schutzmann" für die jüdischen Schüler zu sein. Das Provinzialschulkollegium hat die Bitte des Herrn Dr. Gelles, an der Versetzungskonferenz teilnehmen zu -dürfen, mit der Begründung abgelehnt, daß der Unterricht nicht obligatorisch sei. Diese Begründung ist nach Lage -der Dinge, soweit es aus das Stimmrecht ankommt, richtig. Die Lehrer des fakultativen englischen Unterrichts haben das Stimmrecht gleichfalls nicht; auch sind sie nicht Mitglieder der Prüfungskommission, sofern sie nicht noch in einem obligatorischen Gegenstände unterrichten. Versetzungskonserenzen sind Klassenkonferenzen. Ueber diese bestimmt die Dienstinstruktion von 1910, Seite 12: „Stimmberechtigt in den Klassenkonferenzen sind alle Lehrer, die zurzeit in der Klasse unterrichten." Danach scheint es, als ob der fakultative Unterricht, der erfahrungsinäßig an Gruppen von Schülern verschiedener Klassen erteilt wird, als ein Unterricht „in der Klasse" nicht angesehen wird. Anders steht es um die Teilnahme an der G e s a m t - f ü n ferc n z. Ueber diese heißt es in der Instruktion: „Stimmberechtigt in den Gesamtkonferenzen sind alle angestellten Lehrer. Die übrigen Lehrer und die Kandidaten im Vorbereitungsdienst, die mit selbständigem Unterricht betraut sind, haben Stimmrecht in allen Fragen, welche die von ihnen unterrichteten Schüler betreffen." Hiernach ist es mir unzweifelhaft, -das; die jüdischen Religionslehrer berechtigt sind, an der Gesamckonferenz teilzunehmen. An -einer Reihe von -Schulen wird bereits danach verfahrenl An verschiedenen Lyzeen in Berlin und Charlottenburg, die nach j der neuen Mädchenschulordnung höhere Schulen sind, nehmen j die Religionslehrerinnen an den Konferenzen teil, obwohl auch! hier der Unterricht keineswegs obligatorisch ist. Auch an einzeln j nenKnabenschulen ist dieTeilnahme gestattet, hier und da sogar; gewünscht worden. Aber das sind durchweg Schulen, und - darauf wird -es in der Hauptsache ankommen, an denen die! Zahl -der jüdischen Schüler, daher auch die Zahl der Religions-! stunden so groß ist, daß der Lehrer respektive die Lehrerin! ganz von selbst in das Kollegium -hineinwächst. In Betracht I kommt auch die Lage der Stunden: ob sie in den Vormittagsunterricht eingeordnet sind oder ob sie an den Nachmittagen im Schulgebäude ein einsames Leben führen. Vielen kathol i s ch e n Religionslehrern in Berlin geht es nicht anders als den jüdischen. An der Schule, an der ich tätig bin, befindet sich eine Sammelstelle für die katholischen Schüler der benachbarten höheren Schulen. Der Unterricht wird an zwei Tagen in zwei Gruppen in je einer Stunde erteilt. Noch niemals sind die Lehrer in irgendeiner Konferenz erschienen, noch nie sind sie dazu eingeladen worden, noch nie haben -sie einen Anspruch darauf erhoben. Wo freilich, wie im Osten und Westen der Monarchie, die katholische Bevölkerung sehr stark ist, ist der katholische Religionslehrer ein wohlberechtigtes Mitglied des Kollegiums. Es wird Sache der in Betracht kommenden Verbände sein, eine Neuordnung der Lage des jüdischen Religionsunterrichts in die Hand zu nehmen und dem Minister Vorschläge zu machen, die sich in den Grenzen des Erreichbaren hätten. Wenn Herr Dr. Gelles schließlich den Wunsch ausspricht, es möchten nicht die amtierenden Rabbiner, sondern theologisch vorgebildete und geprüfte Lehrer den Religionsunterricht erteilen und vom Staate besoldet werden, so ist dagegen nichts einznwenden, zumal wenn es richtig ist, was Herr Dr. Gelles behauptet, was ich aber kaum glauben möchte, daß die Rabbiner den Unterricht aussallen lassen, um Trauungen und Beerdigungen währzunehmen. Nur meine ich, -daß die Rabbiner sich des

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.