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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1916-02-04 · Heft 5 (4.2.1916) · p. Seite 55

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
80 (1916)
Issue
Heft 5 (4.2.1916)
Date
1916-02-04
Page
Seite 55 (sequence 7)
Language
German
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englische Judenheit, sondern die Juden der ganzen Welt blickten auf ihn wie aus den Führer ihrer weitversprengten Brüder. Die Millionen der Juden in Halbasien und im Morgenlande haben ja seit einem Jahrhundert einen ganzen Sagenkranz um den Namen seiner Familie gewoben; seinen Namen aber krönten sie mit einem Heiligenschein. Sie taten das nicht grundlos, denn keiner blickte mit größerem Seelenschmerz als er auf das Elend der Juden Polens, deren unglückliche Lage durch die Schrecken des Krieges im Lande verdoppelt worden ist. Trotz dieses neuen jüdischen Verhängnisses und trotz der furchtbaren Enttäuschungen, welche das 20. Jahrhundert über Israel gebracht, verlor er den Glauben an die Menschheit nicht und setzte sein unbegrenztes Vertrauen auf England. Er glaubte unerschütterlich daran, daß in einem Lande, das mit England verbündet ist, sechs Millionen Menschen nicht auch fernerhin die gleichen Lasten wie ihre Mitmenschen tragen und doch von den Menschenrechten ausgeschlossen bleiben könnten. Die Welt hat durch sein Sterben einen Fürsten im Reiche des Wohltuns verloren; England beklagt in ihm einen großen Bürger; das englische Judentum betrauert den Verlust eines Mannes, dessen Dasein die lebendige Widerlegung aller Feindseligkeit gegen die Juden war; das Judentum aber, das ohne Freund und rechtlos und doch hosfnungsfroh dasteht, beweint in ihm in einer weltgeschichtlichen Stunde, in der es ihn bitter nötig gehabt hätte, sdinen Naggid, seinen Führer, seinen Fürsprecher, seinen Vorkämpfer. Dr. R i e g e r, Hamburg. Kölnischer pdel und Juden. Von I a c o b I a c r b s o n. I. er Bischof Mariana erwähnt in seiner 1709 erschienenen „Historia general de Espana“ den Beschluß der Kirchenversammlung in Toledo vom Jahre 693, wonach alle Juden, die die Taufe annehmen würden, in den Adelsstand erhoben werden sollten. Ob die spanische Kirche, besonders in der Zeit der Maurenkämpse, diese Verordnung wirklich als Lockmittel in Aktion treten ließ, und ob von dieser Vergünstigung Gebrauch gemacht wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Wir begegnen aber im Bereich der katholischen Kirche noch einmal der gleichen Bestimmung: Zuerst im Großherzvgtum Litauen und danach im gesamten Königreich Polen erhielten die getauften Juden alle Rechte und Freiheiten der Adligen. Manches noch heute blühende polnische Adelsgefchlecht wurde ursprünglich auf Grund dieses Statuts in den polnischen Adelsverband ausgenommen, ist also aus jüdischem Stamm entsprungen. Die verhältnismäßige Leichtigkeit der Uebcrnahme von Juden in die Schlachta erklärt sich wohl zum Teil daraus, daß cs unter gewissen Voraussetzungen ursprünglich überhaupt nicht zu schwer gewesen war, Eingang in die ungeheuer ausgedehnte, 7 Prozent der Bevölkerung ausmachende polnische Adelskoterie zu finden. Vor allem aber konnte eine solche Maßregel nur möglich sein unter einem streng kirchlichen, unbedingt frommen Volke. Und nur bei einem solchen konnte sie sich bis fast vor die Tore des Revolutionszeitalters, bis zum Jahre 1764 — wenigstens als geschriebenes Gesetz — halten. Im Reichstagsabschied des Jahres 1700 aber findet sich die Bestimmung, daß die den „Neophyten" erteilten Rechte für das vereinte Litauen und Polen aufgehoben werden sollten. Den getauften Neuadligen wurde unter Androhung der Konfiskation befohlen, die erkauften adligen Güter binnen zwei Jahren zu veräußern und sich entweder auf bürgerliche Beschäftigungen oder auf die Landwirtschaft zu verlegen. Naturgemäß war es an sich, und speziell unter den polnischen Zuständen, nicht möglich, all diese Individuen und Familien nun schleunigst festzustellen und gar aus langgewohntein Besitz zu entfernen. Deshalb wurde schon 1768, wenigstens für Litauen, erklärt, » daß die Konstitution von 1764 nur für die Juden zu gelten habe, die künftig Christen würden, rückwirkende Kraft ihr aber nicht eigen sein sollte. Was mag aber wohl -den polnischen Adel bestimmt haben, das alte Gesetz in aller Form und unter verhältnismäßig strengen Vorschriften aufzuheben? Heinrich Heine bemerkt in seinem bekannten, frisch und klug geschriebenen Feuilleton „Ueber Polen" etwas sehr gewollt pointiert, er wisse nicht, was etwa bei dem Abkommen dieses allen Gesetzes mit Bestimmtheit im Werte gesunken sei, das Christentum oder der Adelsstand. Diese Bemerkung ist aber wirklich nichts mehr als ein schnell hinhuschendes, bissiges Apercu, denn tatsächlich war beides in seinem Wert unangetastet geblieben. Daß die Kirchlichkeit durchaus noch nicht aus den polnischen Abelskreisen verdrängt war, bewies bald darauf die Konföderation von Bar, und welchen Wert man dem Adel beimaß, zeigt eben die Konstitution von 1764. In dem Schlußprotokoll des Reichstages von 1764 wird dies Gesetz damit begründet, daß man das leichte und leichtfertige Einschleichen der Juden in die Staatsämter verhindern wollte; aber damit dürste meinem Empfinden nach das innerste in offiziellen Begründungen gar nicht zu fassende Motiv noch nicht ausgesprochen sein. Wir müssen es nicht im Gesetzprotokoll, sondern in der Seele des Adels suchen. Eine meines Erachtens sehr aufschlußreiche Notiz finden wir in der im Jahre 1700 in deutscher Uebersetznng erschienenen „Beschreibung des Königreichs Polen und Großherzogtums Litauen", die von Johann Sobieskis, des Türkenbesiegers, englischem Leibarzt Dr. Bernhard Connor und von Ms. I. Savage verfaßt ist. Dort heißt es nämlich (S. 626): „Wenn nun ein Jude will geadelt sehn, so inuß er vor allen Dingen sich zu dem christlichen Glauben bekennen, hiernächst im Kriege sich tapfer Verhalten und endlich auf den kleinen landtägen von dem Könige vorgetcagen, auf dem großen reichstage aber bestätigt werden." Es erhellt aus dieser Stelle, daß der polnische Adel, der ja die Gesetze machte und aufhob, von dem Juden neben der katholischen Religion vor allem den Nachweis einer Eigenschaft verlangte, die ihm vom echten Adel unzertrennlich schien, den der Tapferkeit. Er wollte sich also vergewissern, daß der in seine Klasse Aufzunehmende in der Aeußerung seines Wesens adelige, herrenmäßige Züge darlege und die Gewähr einer leichten, vollständigen, unschädlichen Verschmelzung gäbe. Nur Männern, die sich dieser Art schon aus der jüdischen Masse durch irgendwelche eigentümliche Wendung ihres Schicksals, hevausgehoben hatten, stand noch der Weg zum Adel offen, allerdings ein Weg, der unbedingt durch die Kirche führte. Für die anderen war oder wurde er verschlossen. Denn es war dem polnischen Adel subjektiv immer unmöglicher geworden, jemanden in die bevorzugte Herrenkaste aufzunehmen, der bis dahin in Lebensgestattung und -art so vollkommen sich von ihm unterschieden hatte. Wie sollte er auch jemanden als Gleichberechtigten empfangen dem, oder dessen Bruder er bis dahin ein launischer Herr gewesen war, den er wohl, weil er ihm unentbehrlich war, in den Dienst genommen hatte, den er aber gemeinhin unsäglich verachtete und dem er das teilweise sehr deutlich, sehr körperlich zu fühlen gab? Wir kennen diese Verhältnisse aus Karl Emil Franzos' realistischen Schilderungen. Das Resultat ist jedenfalls dieses, daß, je mehr der „Pan" sich als „Pan" fühlte, es ihm desto schwerer und 1764 ganz unmöglich geworden war, eines Tages seinen

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