Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 79 (1915)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1915)
- Date
- 1915-01-01
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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79. Jahrgang Nr. 1 Berlin, 1. Januar 1915 Der Gemeindebote. Vellage zur „Allgemeinen Zeitung deK Judentums". Üiorrtrj)onUrn?rn und Mschrichttn. SeutlchlsnL y. Berlin, 27. Dezember. In der heutigen, letzten Sitzung der Repräsentanten versa m m l u n g in diesem Jahre wurde nach einer vorangegangenen geheimen Beratung zunächst die Wahl zur E r - g ä n z u n g des V o r st a n d e s der Gemeinde für diejenigen Vorstände vorgenommen, deren Amtsdauer mit Ende des Jahres abläuft. Der Wahlausschuß hatte die Wiederwahl der ausscheidenden Borstandsmitglieder resp. Vorstandsstellvertreter beantragt. Durch Stimmzettel in getrennten Wahlgängen wurden nahezu einstimmig wiedergewählt die Herren Kommerzienrat Heinr. Eisner, Justizrat Breslauer, Seligsohn, Geheimrat Dr. Pieck und Dr. Eugen H i r s ch b e r g. — Die von den Testamentsvollstreckern des anr 5. Februar 1901 verstorbenen Herrn Jacob Plaut aus dessen Nachlaß der jüdischen Gemeinde zu wohltätigen Zwecken zugewendete Summe von 15 814,21 Mark, die zur Vermehrung der bei der Armenkommission bestehenden Jacob-Plant-Stiftung verwendet lverden sollen, wird angenommen. — In der letzten Sitzung hatte die Versammlung beschlossen, den Vorstand zu ersuchen, dem F ü r s o r g e v e r e i n s ü r hilflose jüdische Kinder außer der gewährten Beihilfe einen weiteren Beitrag von gleichfalls 3000 Mark zuzubilligen. Der Gemeindevorstand hat darauf erwidert, daß er nicht in der Lage sei, diesem Beschlüsse beizutreten. Der Ausschuß, der sich mit dieser Vorlage des Vorstandes neuerdings befaßte, beantragt, die Ablehnung des Gemeindevorstandes nicht zur Kenntnis zu nehmen, sondern nochmals an den. Vorstand heranzutreten und ihn zu bitten, den bewilligten Betrag um lveitere 3000 Mark zu erhöhen. Vom Vorstandstisch begründet Geheimer Sanitätsrat Dr. Feilchenfeld den ablehnenden Standpunkt des Vorstands. Bei der so starken Inanspruchnahme der Gemeindekasse gerade in diesen Zeiten müsse man haushälterisch umgehen. Eine lveitere Bewilligung sei für spätere Zeit nicht völlig ausgeschlossen, aber auch das müsse man sich Vorbehalten. Bei der Abstimmung sprechen sich nur vier Stimmen für den Ausschußantrag aus. Die Vorlage des Vorstandes wird dann zur Kenntnis genommen-. — Eine sehr lange Debatte entspann sich über die Frage der Einrichtung eines zweiten Freitagsabendgottesdienstes in der Synagoge Fasanenstraße und in der Levetzowstraße. Der Ausschuß, dem die Angelegenheit überwiesen war, hat trotz der ablehnenden Haltung des Vorstandes beschlossen, bei der Versammlung zu beantragen, in den Monaten Januar, Februar und März zweite Freitagsabendgottesdienste in den Synagogen Fasanenstraße und Levetzowstraße einzurichten, und zwar den Anfang für die Fasanenstraßen-Synagoge auf llA Uhr, für die Lewetzowstraßen-Synagoge auf 8 Uhr festzusetzen. Herr Kommerzienrat Eisner erklärte, mit der Einführung des zweiten Freitagsabendgottesdienstes in den Synagogen Lindenstraße und in der Neuen Synagoge sei wohl dem Bedürfnis Genüge geschehen. Zn einer ständigen allgemeinen Institution für alle Gemeindegotteshäuser sollte das sich nicht ausgestalten. Durch den zweiten Abendgottesdienst lvird der erste degradiert. Zwar habe der Gemeindevorstand seinerzeit die Einftihrung des zweiten Gottesdienstes in der Synagoge Fasanenstraße selbst beantragt, aber nur unter der gleichzeitigen Voraussetzung, daß der zweite Freitagsabendgottesdienst in der Synagoge Lindenstraße aufgehoben werde. In der Fasanenstraße sei der erste Abendgottesdienst sehr gut besucht, so daß ein Bedürfnis für einen zweiten nicht sestzustellen sei. Herr Justizrat Cohn bemerkt: Bald werde man in den Gemeindesynagogen, wenn das so fortgehe, nur noch den zweiten Abendgottesdienst besuchen und der erste leer sein. In der Fasanenstraße und Levetzowstraße wohnen überhaupt wohl nur wenige oder gar keine Angestellte, für die doch der zweite Gottesdienst bestimmt sei. Herr Gewerberat Plotke steht auf dem Standpunkt: In allen Vierteln finden sich Glaubensgenossen, die den ersten Gottesdienst nicht besuchen können. Dann habe der Gemeindevorstand die Pflicht, für diese Leute zu sorgen, auch wenn der Besuch nur ein ganz geringer sein würde. Auch Herr Willibald L ö w e n t h a l tritt für die Einführung des zlveiten Gottesdienstes ein, der Sabbat sei des Menschen wegen da, nicht der M-ensch des Sabbats lvegen. Es handle sich zudem um einen Versuch, da sollte man llicht mit Theorien kommen. Herr Professor Blaschke empfiehlt die Einführung des zweiten Gottesdienstes schon in Rücksicht aus die Jugend, die nur dann mit den Eltern gemeinsam dem Gottesdienst beiwohnen könne. Sollte eine Ueberlastung der Gemeinderabbiner dadurch eintreten, so sollte man Aushilfskräfte nehmen. Professor T ü r ck verweist darauf, daß es sich nicht darunl handle, an jedem Freitag zwei Abendgottesdienste einzuführen, sondern nur alle vier Wochen einmal, im ganzen also um drei. In der Fasanenstraße liege ein Bedürfnis vor, und zwar ein größeres als in der Levetzowstraße. In ähnlichem Sinne wie Herr Professor Blaschke spricht sich Herr Siegfried Sachs aus. Herr Lewinski verweist darauf, daß die Argumentation des -Herrn Plotke ebenso gut für den Sonntagsgottesdienst geltend gemacht werden könne; lvenn man das Prinzip aufstelle, daß für denjenigen, der an den üblichen Zeiten nicht zum Gottesdienst kommen kann, ein anderer eingerichtet werden müsse, dann wäre das ein Argmnent, das auch für den Sonntagsgottesdienst geltend gemacht lverden kann. Herr Willibald Löwenthal meint, die beste Argumentation gegen den Sonntagsgottesdienst sei die Annahme der Freitagsabendgottesdienste. Damit verlege man den ersteren Weg. Nach einigen weiteren Debatten wurde schließlich der Antrag des Ausschusses angenommen. -- Die Vorlage des Vorstandes: Das Frühjahrsinkasso der Pflegegebühren der Friedhofsgärtnereien für das Jahr 1915 der Berliner Paketfahrtgesellschaft unter bestimmten Bedingungen zu übertragen, lvird angenommen. — Ter Bericht der Revisionskommission der Repräsentantenversammlung über die ordentliche Revision der Kassen und des Depositoriums wird zur Kenntnis genonunen. — Den ärztlichen Hilfskräften am Krankenhaus der jüdischen Gemeinde soll vom 1. Dezember d. I. ab eine monatliche Kriegsentschädigung von 75 Mark gewährt lverden. Die Versammlung stimmt dein debattelos zu. - - Ter Rechnungsabschluß des Krankenhauses, dein zu entnehmen ist, daß sich die Einnahmen einschließlich des Gemeindezuschusses auf 356 565,32 Mark, die Ausgaben auf 327 536,77 Mark beliefen, so daß ein Minderverbrauch von 29 028,55 Mark vorhanden war, lvird zur Kenntnis genommen und der Verwaltung die beantragte Entlastung erteilt. — Es folgt eine Reihe von Wahlen. Sodann stimmte die Versammlung dem Anträge des Vorstandes zu, für die Aenderung an der Warmwasserbereitungsanlage für das Bad der Mädchenschule Kaiserstraße einen Kostenbeitrag von 1300 Mark zn bewilligen. — Im neuen Krankenhaus der Gemeinde sind der Militärbehörde für kranke und verwundete Mannschaften bei Kriegsbeginn 30 Betten zur Verfügung gestellt worden. Nach einer an den Krankenhausvorstand gerichteten Mitteilung des stellvertretenden Korpsarztes des Gardekorps ist seitens des Kriegsministeriums eine sofortige Vermehrung der Liegerstellen befohlen werden. Ter Krankeuhausvorstand beantragte daher, der Militärbehörde lveitere zeyn Betten zur Verfügung zu stellen. Für die Anschaffung der Bettstellen nebst Zubehör ist ein Betrag von 1200 Mark erforderlich, den die Versammlung debattelos bewilligt. — Zur Bestreitung der durch die Gottesdienste aus Anlaß des allgemeinen Bettages am 6. August entstandenen Kosten sind 1749,10 Mark seinerzeit verausgabt lvorden, deren nachträgliche Genehmigung die Versammlung ausspricht. — Die vereinigte S ch o ch a r e H a t o b und B n e - B r i t h - G e - meinde sieht sich genötigt, sich am 31. Dezember d. I. aufzulösen, da der Gemeindevorstand jede Subventionierung für die Errichtung oder Mietung einer neuen Vereinssynagoge oder für den Umbau der gegenwärtigen Synagoge abgelehnt hat. Die Baukommissivn ist zu der Ansicht gelangt, daß ein Bedürfnis für das Bestehen des Vereins überhaupt nicht vorhanden sei, während die Subventionskommission die Existenzberechtigung des Vereins anerkannt hat. Allein der Vorstand ist der Ansicht der Baukommission bei getreten und hat die Existenzberechtigung des Vereins verneint. Eine neuerlich von dem Verein eingereichte, mit etwa 170 Unterschriften versehene Petition, in der die Einrichtung eines regelmäßigen Gottesdienstes im Osten Berlins an Stelle des Gottesdienstes der vereinigten Schochare Hatob und Bne-Brith-Gemeinde verlangt wurde, blieb erfolglos. Dagegen beantragte der Gocheiudevorsta11d, dem Verein zur Deckung eines Fehlbetrages eine einmalige außerordentliche Beihilfe von 660 Mark zu bewilligen. Ein Antrag des Herrn Justizrats Eohn, unterstützt von