Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 79 (1915)
- Issue
- Heft 44 (29.10.1915)
- Date
- 1915-10-29
- Page
- Seite 522 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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522 Mannes ihn nur nebenbei Stunden der Erholung in wissenschaftlicher Höhenluft erübrigen ließ. Sollen wir das bedauern? Ich glaube nicht, daß wir vom Standpunkte der Praxis dazu Veranlassung haben. Aber die Frage ist berechtigt: Was wäre aus Ivel geworden, wenn ihm ein wissenschaftliches Stilleben vergönnt gewesen wäre? Nun, er hat auch so wissenschaftliches Neuland entdeckt und ist, ein Meister der Feder wie des Wortes, auf vor ihm kaum betretenen Pfaden, insbesondere aus dem Gebiete der Religionsphilosophie, bahnbrechend und wegweisend vorangegangen mit Arbeiten, die seinen Namen zu einem der glänzendsten gemacht haben im Reiche der Wissenschaft **). Brauche ich noch über die beispiellose Popularität, deren I v ö l insbesondere in seiner eigenen Gemeinde sich zu erfreuen hatte, ein Wvrt zu verlieren? Ein einziger Äbsatz..aus.der,ihm, anläßlich seines 25jährigen Amtsjubiläums im Jahre 1879 überreichten Adresse mag das zum Ausdruck bringen: „Wie Sie zuerst mit begeisterter und begeisternder Hingebung des Lehramts walteten im engeren Kreise von Jüngern, die Sie zu Verkündern des Gotteswortes heranbildeten, so haben Sie später in Ihrem eigensten Berufe als Lehrer und geistlicher Führer unserer Gemeinde das vollkommenste Vorbild eines wahren Seelenhirten in Israel selber verwirklicht. Nach allen Richtungen Ihrer vielseitigen Tätigkeit haben Sie, in voller Harmonie zwischen Lehre und Leben, zwischen Gesinnung und Handlung, mit der unbeugsamen Ueberzeugungstreue des Wahrheitskämpsers die bescheidene Milde des Weisen vereinigt ... So sind wir mit gerechtem Stolze uns des Vorzugs bewußt. Sie den Unseligen nennen zu dürfen, und es geschieht im Drange unserer Herzen, wenn wir Ihnen heute den wahrhaften Ausdruck unserer Dankbarkeit und Verehrung entgegenbringen." Noch ist lebendig in meinem Bewußtsein die Erinnerung an den Tag, an dem wir vor 25 Jahren ihn geleiteten auf seinem letzten Wege. Es war ein melancholischer Novembertag. Ein unabsehbarer Zug von Leidtragenden, der die ganze Straßenbreite ausfüllte und jeden Verkehr unmöglich machte, folgte bei strömendem Regen hinter seiner Bahre den weiten Weg vom Schweidnitzer Stadtgraben bis zur Begräbnisstätte in der Lohestraße. Das Wort der Klage wollte nicht verstummen. .Mit teilnahmsvoller Aufmerksamkeit lauschte eine trauernde Gemeinde den zahlreichen Nachrufen, die dbn ganzen Nachmittag in Anspruch nahmen, bis die Nacht Heräbgesunken war. Und als bei hereinbrechendem Dunkel Mitglieder der Lessing-Loge die Fackeln auf dem Gräberfelde anzündeten, um bei ihrem Scheine ins Grab zu senken, was sterblich war an Manuel Jo öl, da sagten wir uns beim Scheiden: Die Fackel seines Geistes wird leuchtend bleiben für alle Zukunft! Die Motive der Iudenseletzgebung unter den hohen?ollern. Von Dr. 3. Wolfs, Berlin. s ist eine merkwürdige Erscheinung in der Geschichte der Behandlung der Juden in Brandenburg-Preußen, daß die Zeiten, in denen sie eine neue Stufe ihrer Rechts- und Gleichstellung erreichten, jedesmal unmittelbar aus eine schwere, entscheidungsvolle Epoche, auf einen wichtigen, tief einschneidenden Wendepunkt in der Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates gefolgt sind. Drei Zeitabschnitte und Ereignisse sind für Brandenburg-Preußen von entscheidender Bedeutung gewesen: im 17. Jahrhundert der Dreißigjährige Krieg, dessen Abschluß — dank dem politischen und ft Leine wissenschaftliche Tätigkeit haben ausführlich dargestellt Professor F r e u d e n t h a l in dieser Zeitung, Jahrgang 54, S. 589, und Professor Th. Bloch in den „Gedenkblättern" S. 63 ff. militärischem Geschick Friedrich . Wilh elms, .d es. Großen Kurfürsten -N.Brandenburg als.einen Staat erstehen ließ, mit dessen zielbewußter, emporstrebender Macht künftig gerechnet werden mußte; — im 18. Jahrhundert die tchlesischen Kriege, in - denen F r i e b r i chde r G r o ß e Preußens Großmachtstellung begründete; — im 19. Jahrhundert schließlich die Zeit des nationalen Unglücks, welches Preußen scheinbar an den Rand des Untergangs, brachte, in Wirklichkeit aber vor die Entscheidung der Schicksalsfrage stellte, ob dieses Staatsgebilde schon, abgeblüht habe, und reis sei zum Verkümmern, oder aber, ob es, voller Saft und Kraft in seinen Wurzeln, imstande sei, nach dem Sturm, der es niedergedrückt, sich aufzurichten, machtvoller und herrlicher als vorher. Diesen drei Wendepunkten der brandenburgisch-preußischen Geschichte ' entsprechen die'drei Perioden in der rechtlichen Entwicklung der Juden: der G r o ß e K u r s ü r st nahm sie in seine Lande auf, Friedrich der Große legte ihre Rechte und Pflichten fest, und Friedrich Wilhelm HI. machte sie zu Staatsbürgern. Die Motive der Fürsten und ihrer Berater waren verschieden und dennoch die gleichen: der Nutzen des Staates, der jedesmal eine schwere Zeit durchgemacht hatte, dem neue Kräfte neuen Aufschwung bringen sollten, diktierte der Regierung die Gesetze, die sie bezüglich der Juden erließ. Am.21. Mai 1671 erließ Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg das „Edikt, wegen ausgenvmmenen 50 Familien Schutzjuden, jedoch daß sie keine Synagogen halten" (abgedruckt bei Freund, „Urkunden zur Emanzipation der Juden in Preußen" S. 3 ff.). Den inneren Anlaß zu der dadurch ausgesprochenen Zulassung einer beschränkten Zahl von Juden in der Mark Brandenburg gaben die Nachwirkungen des Dreißigjährigen Krieges: Das Land war entvölkert, es fehlte an Geld und es fehlte an Bewohnern, die Barvermögen besaßen. Hinzu kam, daß der Kurfürst in den 1648 im Frieden zu Münster erworbenen Halberstädter Gebieten mit den dort zugelflssenen Juden gute Erfahrungen gemacht hatte, daß die in kurfürstlichen Diensten stehenden Juden Leimann Gomperz und Salomon Elias sich in kritischen und kriegerischen Zeiten als nützliche Männer erwiesen hatten und daß die Juden in „ Holland, dem Lande,ck>as dem Fürsten für seine wirtschaftlichen Pläne zum Vorbild diente, zu dem Aufschwung des Landes nicht unerheblich beigetragen hatten. Als daher 1670 die Juden aus Oesterreich vertrieben wurden, erklärte sich der Kurfürst „nicht abgeneigt, 40 bis 50 Familien, wenn sie aus wohlhabenden Leuten beständen und ihre Mittel ins Land bringen und daselbst anlegen wollten, den Aufenthalt zu verstatten"ft. Für die so aufgenommenen Juden erließ der Kurfürst das erwähnte Edikt vom 21. Mai 1671, das ihnen auf 20 Jahre ein Schutzprivilegium gewährte. Bezeichnend für die Zwecke, die der Große Kurfürst mit der Ausnahme der Juden verfolgte, ist die Einführung des Edikts: „Wir, Friedrich Wilhelm .... bekennen hiermit öffentlich . . . ., daß Wir aus besonderen Ursachen .... bevorab zur Beförderung Handels und Wandels bewogen worden, einige von anderen Orten sich wegbegebende jüdische Familien, und zwar fünfzig derselben in Unsere Lande .... und in Unseren sonderbaren Schutz gnädigst auf und anzunehmen." Ueber die Bedingungen dieser Aufnahme heißt es: „Daß ihnen Macht gegeben sein soll, in den Orten und Städten, wo es ihnen am gelegensten ist, sich niederzulassen, alleda Stuben oder ganze Häuser, Wohnungen und Commodität für sich zu mieten, zu erkaufen oder zu erbauen, doch in dem Maße, daß, was sie kaufweise, an sich bringen, widerkäuflich geschehe, und was sie erbauen, auch nach Berfließung gewisser Jahre an den Christen wieder verlassen werden müsse, jedoch, daß ihnen die Unkosten dafür restituiret ft Vgl. „Annalen der Juden in den preußischen Staaten, besonders in der Mark Brandenburg", Berlin 1796, S. 94.