Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 79 (1915)
- Issue
- Heft 43 (22.10.1915)
- Date
- 1915-10-22
- Page
- Seite 506 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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506 von ästhetischen Forderungen geleitet werden. Für die Gotteshäuser des althergebrachten Brauches verlangt die Hygiene Luft und. Licht. Jeder andere Prunk ist verfehlt, gerade die Einfachheit entspricht der Art des Gottesdienstes. Die Forderung des Gemeindegesanges ist für jedes Gotteshaus gerechtfertigt In beschränktem Matze kann hier schon in der Schule die Vorbildung — wenige Stunden — beginnen. Die Entschließungen über die Ausgestaltung des Gottesdienstes muß den Interessierten überlassen bleiben. Für eine Örgelsynagoge können die Wünsche von Personen, die den althergebrachten Gottesdienst besuchen, nicht entscheidend sein. Im umgekehrten Fall ist ebenfalls ein Anhänger der Örgelsynagoge nicht zur Regelung des traditionellen Gottesdienstes berufen. Eine Trennung ist unbedingt notwendig. An einem Gottesdienst, dein man fremd gegenübersteht, kann man nicht bessernde Hand anlegen. Die kleinen Tempel der Privatgemeinden sind im Bedürfnisfalle von der Gemeinde zu übernehmen. Man darf die Bedeutung dieser kleinen Verbände nicht geringschätzen. Vom Altertum bis jetzt ging von ihnen eine das Judentum erhaltende Kraft aus. Die innere Verwaltung kann ihnen bleiben, die Großgemeinde muß aber in ihnen entweder Mitgliedschaft mit größerer Beteiligung erwerben oder das Recht haben, Vertreter mit beratender Stimme in ihren Vorstand ernennen zu können. Die einfache Subventionierung reicht nicht aus. Das Ziel ist neben finanzieller Mitverwaltung das Recht der Kontrolle durch die Hauptgemeinde, im Innern selbständige Verfügungsfreiheit über die Art des Gottesdienstes. Freilich muß die Gemeinde die Befugnis haben, aus wichtigen Gründen, jedoch nicht aus religiösen Bedenken, der Anstellung von Beamten widersprechen zu können. Mit der Vermehrung der Synagogen wird auch die Frage von Bezirksgemeinden spruchreif. Ein klares Bild dieser Dezentralisation fehlt uns noch. Eines ist aber außer allem Zweifel. Die moralische Verantwortung und die finanzielle Regelung gehören der Hauptgemeinde. Der Gedanke der Dezentralisation gewinnt zurzeit viel Anhänger. Auch in der Stadtgemeinde bestehen diese Neigungen. Die Schwierigkeit der Uebersicht verlangt Teilung. Damit würde auch das Interesse persönlicher Mitwirkung der einzelnen Mitglieder der Gemeinde sich erhöhen- Ganz kleine Sonderinteressen verfolgende Gemeinschaften, denen ein allgemeineres Bedürfnis fehlt, kommen für die Uebernahme nicht in Betracht; bei ihnen mag die Unterstützungsfrage geprüft werden. III. Den Gottesdienst belebt die Mitwirkung des Rabbiners. Bei der Besprechung der Rabbinerfrage ist es schwer, der Gefahr des Anstoßes und der Kränkung zu entgehen. Reformen tun hier not. Der Schriftleiter dieser Zeitung hat bereits dankenswerte Vorschläge für die Wahl der Rabbiner veröffentlicht. Von den Probepredigten sind wir zurückgekommen. Ein Zusammenhang zwischen der Gemeinde und dein Rabbiner bedingt den Erfolg seiner Tätigkeit. Die Predigt findet nicht immer die erwartete Teilnahme. Ein geeignetes Sprachorgan, Gewandtheit des Ausdrucks und eine verständliche Fassung der Gedanken sollen den Rabbiner auszeichnen. Es darf nicht dahin kommen, daß die Besucher in der Predigt nicht eine Erbauung finden. In den Orgelsynagogen soll der Rabbiner allgemein ethische Ideen, geschichtliche Vorgänge und die Weiterentwicklung des Judentums zu seinem Thema wählen. In den orgellosen Gotteshäusern muß den Mittelpunkt der Predigten die Erklärung von Gebräuchen, die Schilderung des religiösen Lebens unserer Vorfahren und die Auslegung der Bibelvorlesung bilden- Trotz persönlicher Stellungnahme ju den - religiösen Streitfragen wird der Rabbiner vermeiden, in den Kampf selbst einzutreten. Selbst wenn er die Vorzüge der eigenen Richtung schildert, braucht er die angeblichen Schattenseiten der Gegenpartei nicht zu betonen. Ob eine geeignete Kraft in dem Bewerber zu erhoffen ist, muß durch eingehende Erkundigung nach seiner früheren Betätigung ermittelt werden. Dies genügt-freilich nicht. Es wird sich auch fragen, ob er den andersgearteten Verhältnissen gewachsen ist. Bei der Wahl wird sich nicht umgehen lassen, die Besucher der Synagoge selbst zu befragen. Bei unserer Neuverteilung der Rabbiner für die einzelnen Synagogen wird dies nicht zu schwer fallen. Natürlichkönnen die Besucher nur ihre Ansicht äußern. Weder ein Mitbestimmungsnoch ein Widerspruchsrecht soll ihnen gewährt ■ werden. Ohne sie aber gehört zu haben, soll keine Wahl erfolgen. Die Schwierigkeiten solcher Auswahl sind nicht zu verkennen. Deshalb ist die Stellung des Rabbiners auch äußerlich zu heben. Anstatt von ihnen, wie bisher, in religiösen Fragen nur ein Gutachten einzufordern, wird man ihnen eine beratende Stimme geben müssen. Diese könnte von einem Vertreter, den jede Richtung für sich auswählt, auch in der Repräsentantenversammlung und in der Vorstandssitzung abgegeben werden, natürlich mit der Beschränkung, daß jeder nur für feine Richtung das Wort ergreift. Wenn in der Hauptsache der Rabbiner in einer erhöhten Stellung und durch seine Beziehung zu einer bestimmten Synagoge mit einem kleineren Kreise von Gemeindemitgliedern in Beziehung treten kann, so wird auf sein Wort auch im Privatleben mehr gehört werden. IV Der Sorge um den Gottesdienst schließt sich die Aufgabe der Ausbildung der Jugend an. Die Leistungen unserer Gemeinde in dieser Beziehung sind über jedes Lob erhaben. Sie werden auch dadurch nicht beeinträchtigt, daß die große Entwicklung der jüdischen Bevölkerung eine Erweiterung der Verwaltung von selbst mit sich bringt. Soweit es sich um den Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen handelt, bietet er durch die oft sehr ungünstige Lage der Stunden und die Teilnahmlosigkeit der Eltern viele Schwierigkeiten. Die Autorität des Lehrers leidet darunter. Verfehlter Unterricht ist oft schlechter als keiner. Der Religionsunterricht muß sich den übrigen Unterrichtsfächern einordnen. Bei den Versuchen, dies zu erreichen, darf man nicht ermüden. Nur der beste Lehrer ist für diesen Unterricht gut genug. Eine ständige Nachprüfung der Erfolge wird einer zu bildenden Schnlinfpektion obliegen. Die Bemühungen, in allen Schulen jüdischen Religionsunterricht durchzusetzen, dürfen nicht aufhören. Die Teilnahme an dem allgemeinen Religionsunterricht wird vielfach noch verständnislos in seinem Einflüsse unterschätzt. Schulen, welche die Erteilung jüdischen Religionsunterrichtes nicht zulassen, müssen als solche allgemein gekennzeichnet werden. Mit Hilfe der oberen Schulbehörde ließe sich hier vielleicht ohne formelle Anträge viel erreichen. Der Unterricht darf weder zu Propagandazwecken noch zur Plauderstunde dienen. Bei den Religionsschulen der Gemeinde wäre außer dem Wunsche erhöhter Kontrolle noch das Verlangen gerechtfertigt, daß die Leiter der Schulen.nicht einer anderen religiösen Richtung als die Mehrzahl der Schüler angehören. Es darf nicht Vorkommen, daß ein Lehrer die Ausbildung der Kinder aus dem Kreise einer bestimmten Synagoge übernimmt und selbst die Teilnahme an dem Gottesdienst an ihr ablehnt. Von unseren Berliner jüdischen Mittelschulen hier zu sprechen, wäre unrecht. Eine Aenderung an ihnen ist nicht herbeizuwünschen. Die Frage, ob konfessionelle oder Simultanschulen vorzuziehen, scheidet hier aus. Niemand soll von dem Besuch öffentlicher Schulen ferngehalten werden. Für einen nicht kleinen Kreis besteht aber das dringende Verlangen, seine Kinder aus