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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1915-10-15 · Heft 42 (15.10.1915) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
79 (1915)
Issue
Heft 42 (15.10.1915)
Date
1915-10-15
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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2 v e r b i c n st v r d c n e rhielt e n : Emil S ch \v e r se n z, Leutnant b. R. beim 6. bayerischen In fanteri eregiment; Hugo Gut» m a n n , Artillerieleutnant d. L.; Dr. K r o n a ch e r , Stabsarzt d. L. — Das bayerische M i l i tä r ve r d i e n st k r e u z erhielten : Rechtsanwalt Tr. Siegfried B i n g , Unteroffizier im 3 0. Feldartilleri ereg i ment; Sallh Heilbrunn, Vizefeld-- webel im Landsturm, zurzeit in Maubeuge. — Das Eiserne K r e u z erhielt ferner: Siegfried K u r z m nun, Königlich Bayerischer Bauamtmaun in Rosenheim-, Kompagnieführer in einem bayerischen Pionierba ta illon. Halberstadt, 8. Oktober. Der feit 1912 bestehende Berein „Israelitisches Heim Neweh Menuchoh E. V." versendet seinen ersten Bericht, ber neben dem Kassenbericht, -einem Verzeichnis ber Jahrzeitsstiftungen und Spenden und ber Festrede des Rabbiners Dr. Auerbach die Entstehungsgeschichte und eine Beschreibung des Heims mit dessen Abbildung enthält. Aus dem interessanten Bericht sei hier folgendes mitgeteilt: Die Anregungen, die im Verein „Bikkur Eholim" (Verein zur Unterstützung von jüdischen Kranken) in Halberstabt in feinen Hauptversammlungen vorn 25. Februar 1904 und 17. Februar 1906 zur Gründung eines Heims für jüdische Männer und Frauen gegeben wurderr, konnten erfreulicherweise im Juli 1912 zur tatsächlichen Ausführung gelangen. Im Mürz 1906 erschien der erste Aufruf „Zur Fürsorge für bedürftige Greise, Männer und Frauen", der nicht ungehört verhallte. Es gingen Spenden in ansehnlicher Höhe -ein, die Zinsbringend angelegt wurden und Ende Juni 1912 die Surrnne von 5174,30 Mark erreicht hatten. Ferner flössen dem Verein zu 3000 Mark aus dem testamentarischen Vermächtnis des Herrn Borson Jsaschar B aer und seiner Ehefrau Lina geborene Lasch sowie eine Stiftung des Herrn Max Baer im Betrage von 1000 Mark. In den Hauptversammlungen des Vereins „Bikkur Eholim" wurde der Plan der Gründung eines Altersheims immer wieder erörtert; man glaubte aber der Verwirklichung nicht nähertreten zu können, ehe inan nicht einen größeren Fonds gesammelt hätte. Doch eher, als mau es erwartet, sollte sich Gelegenheit bieten, den so lange gehegten Plan auszuführen. Im Juni 1912 konnte das Haus Wilhelmstraße 15 für 20 000 Mark käuflich erworben werden. Das Haus, das auch einen Garten besitzt, erschien sehr geeignet. Der Verein war damals noch nicht konstituiert, bestand vielmehr gleichsam als Unterabteilung des Vereins „Bikkur Eholim", und die Geschäftsführung, die sich in der Hauptsache auf Sammlungen. Einziehung von Mitgliederbeiträgen und schließlich anf die Vorarbeiten für den Ankauf des Heimes erstreckte, war einein besonderen Komitee überlassen. Da der Verein „Bikkur Eholim" jedoch nicht die Rechte einer juristischen Persönlichkeit besitzt und der Verein „Israelitisches Heim" zur Zeit des Hauskaufes auch noch nicht in das Vereinsregister eingetragen war, so edfolgte der Kauf des Hauses einstweilen durch die Synagogengemeinde Halberstadt. Es richte aus dem Grundstück eine Hypothek von 10 000 Mark zu 4^ Prozent; der Hhpothekengläubiger ließ diese Hypothek auf dem Grundstück stehen, so daß das restliche Kaufgeld aus den für den Zweck des Altersheims gesammelten Mitteln aufgebracht werden konnte, ziuiial auch inzwischen einige größere Stiftuiigen erfolgt waren. Um das Haus den Zwecken des Vereins dienstbar zu machen, waren jedoch einige Veränderungen notwendig: hierzu aber reichten die Mittel des Vereins zurzeit nicht aus. In dankenswerter Weise lieh daher der Verein „Bikkur Eholim" dem neu zu gründenden Verein „Israelitisches Heim" in Anbetracht dessen, daß die Anregung zur Gründung von ihm erfolgte, den Betrag von 5000 Mark, die für das Jahr mit 4 Prozent zu verzinsen und mit 3 Prozent zu amortisieren sind. In einer Versammlung vom 12. September 1912 erfolgte die Gründung eines besonderen Vereins „Israelitisches Heim Neweh Menuchoh", der in das Vereinsregister eingetragen rverden sollte. Am 22. Septeniber 1912 konnte die feierliche Einweihung des -Heims vorgenommen werden. Es wurde von acht älteren Personen bezogen (7 weiblichen ilnd 1 männlichen). Mit Freude und Geuugtuiliig blickte rnan anf das bisher Erreichte zurück, lag doch die Gründung eines solchen -Heims in der hiesigen Gemeinde besonders nahe, denn schon in früheren Jahrhunderten hatte hier ein Krankenzimmer — „Hekdesch" genannt — bestanden. Dieser Gedanke, den der Stifter Berson Jsaschar Baer s. A. in seinem Testamente zum Ausdruck gebracht hatte, mtb der Wunsch, daß sich dieses neue Werk der Liebe würdig den jahrhundertealten jüdischen Wohltätigkeitsvereinen — insbesondere dem Verein „Bikkur Eholim", dem Vater des Gedankens - anschließen möge, wurden auch in den bei Gelegenheit der Einweihung gehaltenen Ansprachen erwähnt. Das Haus besitzt außer den Wohnrüumen einen gemeinsamen Versammlungsraum. Di Insassen wohnen sämtlich unentgeltlich. Für ihre Verpflegung habe:: die Aufgenommenen selbst Sorge zu tragen. Jedem Insassen ist ein Kochgelegenheit (Grude) zugewiesen, die verschlossen werden kann. AuE aus ethischen Gründen ist diese Lösung der Verpflegungsfrage zu be grüßen, wird doch durch den besonderen Herd — dem Sinnbilde eigenen Häuslichkeit — den alternden Insassen in gewisser Weise di eigene Häuslichkeit erhalten. Ein Hausmeister, dem freie Wohnuu gewährt ist, führt die Aufsicht und sorgt für die Reinhaltung be- Hauses und Instandhaltung des schönen Gartens, der sich hinter den Hause befindet: eine Pforte führt vom Garten direkt in die Herrlichei. städtischen Anlagen, in die sogenannte Plantage; auch dort können siä die Insassen nach Belieben ergehen oder auf Bänken ausruhen Der Bericht schließt mit -dem Ausdruck innigsten Dankes cn alle diejenigen, die durch ihre Opferwilligkeit das Werk förderten, um mit dem herzlichen Wunsch, daß dieses Werk der Liebe auch fernerhn von Erfolg gekrönt sein möge. Der Vorstand ist aus folgenden Herren zusammengesetzt: Julius Meyer, Max Baer, Moritz Joseph Rabbiner Dr. Auerbach, Dr. med. Auerbach, Egon Gold s ch m i d t, Ludwig R e i ch e n b a ch. — Nordhausen, 8. Oktober. Im Frühjahr kamen aus deu be setzten Gebieten Russisch-Polens zahlreiche Juden als Landarbeiten auf die Güter unserer Umgegend, um nach langer Not durch Arbeit ihn Leben zu fristen. Von Haus aus Handwerker, Kaufleute, städtisch! Arbeiter, fiel ihnen die ungewohnte Arbeit zunächst schwer, zuma auch die sonstigen Lebensbedingungen ihren Gewohnheiten durchaus nicht entsprachen, aber mit der Zeit ging alles leichter vonstatteu Für die Feiertage wurde ihnen seitens der hiesigen Gemeinde eir Gottesdienst eingerichtet, auch für Verpflegung gesorgt. Man mus sich die religiöse Innigkeit der Leute vergegewoärtigen, um ihr' Freude am Gottesdienst nachzufühlen. Ein Kantor aus ihrer Herma: versetzte ihre Gedanken in diese, und seine klagenden Weisen schlangen das Band von ihnen zu ihren Lieben in der Ferne. Ein zweiter Vor beter aus Deutschland — Kaisers Rock schmückte ihn übrigens - ließ sie das Gemeinsame der Religion mit der gastlichen Stätte empfinden. Ein einfaches, aber gutes und reichliches Mahl, nach jeden Gottesdienst von flinker Frauenhand mit freundlichem Wort gereicht ließ die Herzen bald ausatmen; hebräische Gesänge und Jargonlieden wurden angestimmt, eine Ansprache des Rabbiners entbot ihnen den Feiertagsgruß und wünschte ihnen Erfüllung alles Höffens und Seh ncns — kurz, es war für die Schwergeprüften eine Oase in der Wüste des schweren Alltags, für die Hiesigen eine freudige Genug tuung, auch auf diese Weise Opfer des Krieges mit Gaben der Lieb: zu erquicken. „Wenn wir noch so lange leben werden, die Feiertags in Nordhansen werden nur nicht vergessen!" Dies Abschiedswori darf den Leuten geglaubt werden. EXD Hannover, 8. Oktober. Auf dem Lehrgut Stein b o r st findet auch während der Kriegszeit die Ausbildung junger Glaubensgenossen zur Landwirtschaft statt. Da einige der ältere! Landwirtschastslehrlinge Soldaten geworden sind, kann eine ent sprechende Zahl junger Leute, die das schulpflichtige Alter Hinte: sich haben, noch in diesem Herbst Aufnahme finden. Wegen der näheren Bedingungen der dreijährigen Lehrzeit wende man sich an die Simonsche Stiftung, Hannover, Hansahaus. — Die ehemaligen Steinhorster, soweit sie nicht unter den Waffen stehen, befinden fiel sämtlich in besoldeten Stellungen, die ihnen durch die Stiftung ver mittelt wurden. — Mainz, 8. Oktober. Der Schächter Max Kahn in dein Vororte Hechtsheim hatte bei einem Metzger in einem anderen Vororte, in Weisenau, drei Ziegenlümmer geschächtet, ohne daß die st Tiere vorher von: Fleischbeschauer besichtigt worden waren. Er er hielt einen Strafbefehl, gegen den er beim Schöffengericht Einspruch erhob. Der Angeklagte behauptete, daß das Schächten nicht gleichbedeutend mit Schlachten sei. Erst der dem Schächter nachfolgend: Metzger nehme die Tiere aus usw. Es sei deshalb Sache des Metzgers, für die Besichtigung zu sorgen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen die Tiere vor und nach der Schlachtung besichtigt werden. Das Gericht war der Auffassung, daß Schächten gleichbedeutend mir Schlachten sei, die Tiere würden vom Leben zum Tode gebracht, also geschlachtet. Der Angeklagte dürfe nicht das Messer ansetzen, bevor er sich versichert habe, daß die Besichtigung stattgefunden. Er wurde zu 30 Mark Geldstrafe und in die Kosten verurteilt.

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