Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 79 (1915)
- Issue
- Heft 42 (15.10.1915)
- Date
- 1915-10-15
- Page
- Seite 502 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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502 temoignages allemands“ (Deutsche Verbrechen nach deutschen Zeugnissen). Er will nicht belgische oder französische Zeugnisse zum Beweis für das Vorkommen dieser Verbrechen heranziehen, weil die Gegenpartei sie für Lügen halten könnte, sondern deutsche Kriegstagebücher, Feldpostbriefe und Zeitungen, die man deutschen Gefangenen abgenommen hat. Mit derselben Genauigkeit, mit der er bisher bei den Arbeiten des Friedens den Wert einer alten Chronik oder die Echtheit einer Urkunde erörterte, will er an diesen Zeugnissen Kritik üben: aus dem innigen Drange nach Wahrhaftigkeit. In diesem Drange nach Wahrheit scheint Bsdier übereinzustimmen mit seinem großen Vorgänger. Aber leider ist es nur ein Schein, durch den sich allerdings auch so bekannte Romanisten, wie der Kopenhagener Nyrop, haben blenden lassen. Ein Berliner Oberlehrer, Professor Dr. Kuttner, hat in einem eben erschienenen Schriftchen „Deutsche Verbrechen?" (Bielefeld, Velhagen u. Klasing) das Ergebnis seiner Untersuchungen der Belege Bediers niedergelegt. Hierbei hat er u. a. mit Unterstützung des Kriegsministeriums festgestellt, daß der Schreiber eines der mitgetei'lten Briefe gar nicht existiert. Da aber die Kritik eines deutschen Philologen den Neutralen, auf die ja die Schrift Bediers vor allem wirken soll, nicht beweiskräftig genug erscheinen wird, so ist es gut, daß auch ein dänischer Gelehrter, Professor Karl Larsen, in einem Vortrage, den er vor der Kopenhagener „Gesellschaft für nordische Philologie" gehalten hat, diese Schrift einer ausführlichen kritischen Behandlung unterworfen hat. Der Vortrag liegt jetzt in deutscher Uebersetzung vor. („Professor Bsdier und die Tagebücher deutscher Soldaten." Berlin, Georg Reimer. 48 S. 0,60 Mark.) Im Anfang der Schrift Bediers heißt es noch ziemlich bescheiden: „Ich werde beweisen, daß die deutschen Heere nicht ganz dem Vorwurf entgehen können, mitunter das Völkerrecht verletzt zu haben." Am Schluß seiner Auseinandersetzungen aber erklärt der französische „Wahrheitsfreund", er habe bewiesen, daß „derart ein Krieg ist, dessen freche Theorie allein so größenwahnsinnige Pedanten wie Julius v. Hartinann, Bernhardt und Treitschke aufstellen konnten: eine Theorie, die dem auserwählten Volke das Recht einräumen will, aus den Gesetzen und Gewohnheiten des Krieges das herauszubrechen, was Jahrhunderte Christentum und Ritterlichkeit ihnen an Humanität mit großer Mühe eingesügt haben, eine Theorie der systematischen Roheit, die in ihrem empörenden Charakter nun zutage tritt, noch mehr aber in ihrer Torheit und Lächerlichkeit." Worauf beruht nun diese ungeheuerliche Verurteilung der deutschen Kriegführung? Bsdier hat ungefähr vierzig Dokumente durchgesehen, von denen er etwa zwanzig in wenig umfangreichen Auszügen bringt. Von dieser geringen Anzahl kann man wiederum nur — durch 14 kleine Faksimiles — den Auszug der Aeußerungen von elf Tagebuchverfassern kontrollieren. Das ist an und für sich ein zu geringfügiges Material, um daraus so weitgehende Schlüsse zu ziehen. Das bedenkliche dabei ist aber, daß Bsdier aus seinen Dokumenten wiederholt etwas herauslieft, was der betreffende Schreiber gewiß nicht hatte sagen wollen. So heißt es in einem Briefe u. a.: „Alles Eßbare wird von einzelnen Soldaten requiriert. Mehrere Haufen Menschen sah man, die standrechtlich erschossen wurden. Kleine Schweinchen liefen umher und suchten ihre Mutter. Hunde lagen an der Kette und hatten nichts zu fressen und zu saufen, und über ihnen brannten die Häuser. Neben der gerechten Wut der Soldaten schreitet aber auch purer Vandalismus. In ganz leeren Dörfern setzen sie den roten Hahn ganz willkürlich auf die Häuser. Mir tun die Leute leid. Wenn sie auch unfaire Waffen gebrauchen, so verteidigen sie doch nur ihr Baterland. Die Grausamkeiten, die verübt wurden und noch werden von seiten der Bürger, werden ernst gerächt. Verstümmelungen der Verwundeten sind an der Tagesordnung." Aus dem Schluß dieses Briefes will Bsdier zeigen, in welchem Grade es im deutschen Heere üblich ist, die Verwundeten zu verstümmeln. Der Briefschreiber meint aber hier offenbar die Verstümmelungen, die von belgischen Bürgern an deutschen Verwundeten verübt worden sind. Daß sich auch in dom Millionenheere Deutschlands einzelne Soldaten böser Ausschreitungen schuldig gemacht haben, ist nicht zu leugnen. Aber solche Verfehlungen werden streng bestraft und können deshalb nicht dem gesamten Heere zur Last gelegt werden. Bsdier aber will den Anschein erwecken, daß Tagebuchschreiber, die über niedrige Handlungen entrüstet siud, Gefahr laufen, zu Hause bestraft zu werden. Um sie dieser Strafe nicht auszufetzen, verschweigt er ihre Namen. Einer dieser Tagebuchschreiber berichtet unter anderem von einem mehr als 35jährigen verheirateten Landwehrmann, der die noch junge Tochter seines Ouartierwirtes vergewaltigen wollte und dem Vater, der dazu kam, das Bajonett auf die Brust setzte. Bsdier sucht den Eindruck, den die Erzählung dieser Nichtswürdigkeit macht, noch zu verschlimmern, indem er in seiner Uebersetzung aus der „noch jungen Tochter" „uns fillette“ macht, welches Wort, wie Larsen nachweist, im heutigen Sprachgebrauch kaum etwas anderes bedeutet als ein noch nicht geschlechtreifes Mädchen bis zum Alter von 13 Jahren. Das bedenklichste aber ist, daß Bsdier sowohl in der deutschen wie in der französischen Wiedergabe des Textes die bezeichnenden Worte ausläßt, mit denen der deutsche schließt: „Hält man so etwas für möglich? Doch der sieht der gerechten Strafe entgegen." Es ist hier nicht der Ort, auf alle willkürlichen Deutungen, Uebersetzungen und Auslassungen einzugehen, die der dänische Gelohrte dem Franzosen nachweist. Nur ein Dokument soll noch erwähnt werden, ein Tagesbefehl des Generalmajors und Brigadekvmmandeurs Stenger, der die Niedermachung sämtlicher Gefangenen vorschreibt. Diesen Tagesbefehl hat Bsdier nie gesehen, sondern, wie er selbst zugesteht, nach Angaben von etwa dreißig Gefangenen der betreffenden badenfischen Brigade „verfaßt". Wenn so Männer der Wissenschaft verfahren, die „der Drang nach Wahrhaftigkeit" treibt, was kann man da von der großen Menge erwarten, die durch keinerlei Bedenken und Rücksichten gehemmt wird? Das schlimme an der Sache ist aber, daß solche angeblichen Greueltaten der deutschen Heeresverwaltung eine so scheußliche Vergewaltigung unserer armen gefangenen Landsleute entschuldigen sollen, wie wir sie jüngst wieder aus Dahome vernommen Haben. Der lange Nock. Roman von Anna Goldschmidt. (23. Fortsetzung und Schluß.) Den 4. August 1914. Und vielleicht geht es doch mit dem Schreiben. Ich will es wenigstens versuchen. Ich habe schon manchmal gedacht, es würde nicht gehen, und wenn ich dann den Halter in die Hand nahm, dann wurde ich ruhiger, dann kam Ordnung in meine Gedanken und Frieden in mein Herz.