Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 79 (1915)
- Issue
- Heft 42 (15.10.1915)
- Date
- 1915-10-15
- Page
- Seite 499 (sequence 7)
- Language
- German
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499 Möge diese kurze Erinnerung, die aus der Flut der Vergessenheit einen Namen unter vielen hervorholt, für den jungen Helden ein armes Denkmal des Ruhmes, der Aufopferung, der Ritterlichkeit und ein Zeugnis der Bande sein, wie die Jahrhunderte zwischen Kulturnationen sie hervorbringen. Uebersetzt von S. H o r o w i tz. ] Mrrraddiner Br. Molk Ary. | ie äußeren Zeichen bureaukratischer Organisation der Judenheit im Deutschen Reiche sind bekanntlich überaus ingleichmäßig, so auch die offizielle Stellung der jüdischen Geistlichkeit gegenüber der Oefsentlichkeit und dem Staate. Tatsächlich beschränkt sich ja doch wohl die Geltung einer Anzahl von Rabbinern nord- und mitteldeutscher Kleinstaaten als Land- oder Oberrabbiner auf eine gewisse Hervorhebung nach Titel und Ansehen. ,'lnders im Südwesten unseres Vaterlandes. Während Württemberg und Baden staatlich eingerichtete und budgetmäßig votierte israelitische Kirchen- 'ehörden besitzen, elfterer Staat ogar als selbständige Abteilung vcs Kultusministeriums, erfreut dH die zahlenmäßig starke und seit eher als statistischer Faktor schwer ins Gewicht fallende Judenschaft ver Reichslande einer gesetzlich durchgeführten vollen staatsrechtichen Gleichberechtigung. Ueber die mannigfach interessanten Verhältnisse der Glaubensgenossen Elsaß-Lothringens soll demnächst i> der „A. Z. d. I." ausführlich auf Grund längerer 'tachforschungen neue Aufklärung geboten werden. Heute hier nur so viel, daß jene anerkannte Ebenbürtigkeit sich einerseits schon bisher in der den vmisch-katholischen zwei Bisümern und den leitenden Oberirchenbehörden beider evangelischen Richtungen gleichgeordicten israelitischen Konsistorien bekundete, andererseits durch fte Berufung des Straßburger Oberrabbiners als Vertreters ieser Konsistorien in die Erste Kammer des 1911 zuerst beufenen Landtags neben den Bischöfen von Straßburg und Retz und den beiden Präsidenten jener protestantischen Konessionsorganisationen sichtbar und klar gekrönt wurde. Als diesen ersten offiziellen Repräsentanten der israelitischen Bevölkerung des jüngsten deutschen Bundesstaates im elsaßothringischen „Herrenhaus" berief man nun damals den Oberabbiner Dr. Adolf Ury. Man begriff leicht, wie man acht jedes beliebige Mitglied des israelitischen Klerus auf iesen wirklich exponierten Posten setzen konnte. Jetzt, wo der azu auserkorene Mann — am 24. August — gestorben ist, ehrt ein Rückblick, daß er tatsächlich vortrefflich geeignet war, ie vielfach schwierige Stellung auszufüllen, welche in dem irenzlande mit feinen arg verwickelten politischen und gesellschaftlichen Zuständen der nominelle und faktische oberste Verorperer der einheimischen Judenschaft einnimmt. Adolf Urh war ja ein Landeskind und mit den ungewöhnlichen Schicksalen seines Heimatlandes eng verwachsen. Zu Niederbronn im Unterelsaß, der sofort bei Beginn des 70er Krieges vielgenannten Ortschaft, am 14. Juni 1849 geboren, besuchte er die Schulen zu Buchsweiler und Straßburg, dann die Rabbinatsschule in Paris und vollendete in Straßburg seine Studien, die er außer mit der französischen Rabbinerprüfung durch das philosophische Doktorat abschloß. Er wirkte als Rabbiner zu Lauterburg unmittelbar an der Pfälzer Grenze und hatte daselbst noch an der französischen Grenze Gelegenheit, mit den bezüglichen Verhältnissen in Altdeutschland bekannt zu werden. Dann versah er das Rabbinat in Brumath, bis der als vortrefflicher Priester und Beamter Erprobte Oberrabbiner für Lothringen wurde. Als solcher blieb er, allerseits anerkannt, in Metz bis 1900, in welchem Jahre er in der entsprechenden Eigenschaft in den größten, judenreichsien und wichtigsten Kreis, nach Straßburg, übersiedelte. Hier entfaltete er weiter eine ungemein segensreiche berufliche Tätigkeit, die, über die Nächstliegenden Pflichten seines Amtes wesentlich hinausgreisend, die Aufmerksamkeit der maßgeblichen Behörden auf den nichtsweniger als aufdringlichen Mann hinlenkte und ihn als die würdige und passende Persönlichkeit auf den Platz führte, wo er mit ruhiger Ueberlegung und geschickter Energie das Wohl und Wehe seiner sozial und wirtschaftlich, aber auch dogmatisch und sogar national so verschiedenen Glaubensbrüdern in Elsaß-Lothringen versorgt hat. Kein Wlinder daher, daß sein Tod ehrlich beklagt wurde lind die Presse aller Parteien lind Konfessionen dem Verstorbenen auch als einem Manne von edlem Charakter und hoher Menschenliebe, nicht bloß als hundertfach bewährtein Prediger des GotteSworts und der Glaubenstreue und Tröster zahlloser bekümmerter Seelen, die rühmendsten Nachrufe widmete. So gestaltete sich auch seine Stratzblirger Beerdigung am 27. August zu einer höchst ehrenvollen Kundgebung des Judentums in Stadt und Land. Ander kirchlichen Feier in der Konsistorialsynagoge nahmen u. a. teil: der stellvertetende Kommandierende General Ritter Henschcl v. Gilgenheimb, der Vortragende Rat Geh. Regierungsrat Dieckhofs als Vertreter des Statthalters, Unterstaatssekretär für Kultus Dr. Frenken, der Präsident des Konsistoriums Augsburger Konfession Freiherr v. d. Goltz sowie Vertreter des Gouvernements, des Ministeriums und der Stadt Straßüurg. Der Vertreter des Bischofs von Strahburg, Generalvikar Prälat Jost, begleitete den Leichenzug. Der Straßburger Rabbiner Dr. Marx sowie der Oberrabiner von Metz Dr. Netter hielten die kirchlichen Gedächtnisreden. Auf dem Friedhof sprach neben mehreren Rabbinern der elsässischen Obervabbinate der Vorsitzende des israelitischen Konsistoriums Justizrat Dr. Schmoll. So wurde ein verdienter Führer und Vertreter eines ganz eigenartigen und altdeutschen Bestandteils der deutschen Judenheit aufs würdigste zu Grabe geleitet. Ehre und Frieden seinem Andenkenl L. F. Oberrabbiner Dr. Ury in Straßburg i. Elf.