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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1915-10-08 · Heft 41 (8.10.1915) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
79 (1915)
Issue
Heft 41 (8.10.1915)
Date
1915-10-08
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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2 (vvfannoiK'i! an den Feiertagen acmcinfmn ihre (Sdick in -einem bestimmten Raume verrichten und wurden anch mit Niachsorien, Speisen lind Ergnicknugen versehen. Uran Emilie Lewin unterstützte ihren (satten bei diesem Liebesdienste. Auch Gräfin Blietzwisli, deren Ehemann im Uelde ist, kam den Wünschen in zuvorkommender Weise entgegen. In der Stadtverordnetensitzung wurde Herr Kaufmann Rudolf Petersdorff für den ersten Stadtbezirk zum Orts Vorsteher getvahtt. - Sie Prokuristen und Angestellten des Konfektionshauses Ü>' n d o l f Petersdorff, Posen, Königsberg und Breslau, haben, nachdem sie bereits zur zlveiten Kriegsanleihe -einen größeren Betrag txzeichnet hatten, zur dritten Kriegsanleihe den ansehnlichen Betrag von 85 000 Mark gezeichnet. Die Bezahlung erfolgt teils aus eigenen Mitteln, teils durch Gewährung von Borschüssen seitens der Firma, die in geringen monatlichen Abzahlungen der Firma znrnckerstattet werden. Die Firnia Ottidols Petersdorff selbst hat sich an alten drei Zeichnungen mit größeren Beträgen beteiligt. - Die Jvhannesmühlen- Attieugesellschaik R o s e n t h a l u. iS o m p., Posen, zeichnete nach einem Beschluß der Aufsichtsratssitzung <>(K> OOO Bcart. Die Firma Hartung Kantoroloicz Attiengesellschast zeichnete auf die dritte Kriegsanleihe 25oono 2)1 axt. - Zu Kriegözlvecken für das Note Kreuz Stadt Posen spendeten H e i n r i eh e \v i n und Hartwig K a n t o r o lv i e z Aktiengesellschaft je 1000 Mark. Fernern Firma Hartwig Kantorolviez 100 Mark, Kommerzienrat H a rn b u r g e r 1000 Mark, Hermamnuühlen A.-G. 10 (HOO Bcark, Gebr. K o z m i n s k i 50 Mark, Rudolf Petersdorfs looo Mark, Justizrat Dr. Orgler 1000 Mark, Hartlvig K a n t v r olv i cz looo Mark, Hermann Loew h in Firma D. Scheret Witwe 1000 Mark, Ehemische Fabrik vorm. Milch u. E o m p. 5000 Mark und D iegsried H e s s e r 5000 Mark. — Der kürzlich verstorbene Kaufmann Julius Alport hat der Stadtgemeinde Posen '20 000 Mart vermacht. Die Zinsen des Kapitals sollen alljährlich am 1. Oktober an verschämte Arme hier verteilt werden. -- BZ r e s ch en. Unter dem Vorsitz des stellvertretenden Bürgermeisters Herrn Beigeordneten B r u n i g fanden die Repräsentantenwahlen für die hiesige Synagogengemeinde statt. Es wurden die ausscheidenden Blitglieder Btendel Bliodolvski, Blichaelis Haase und Samuel Sch re her lviedergeioählt. Au Stelle von Simon Grnnwnld und Moritz Zucker wurden Isidor G n m p e r t und Paul L e lv i n gelvählt. Die Nepräsentantenversammlung besteht aus 11 Mitgliedern. Borsitzender ist Fustizrat Ncchlsanloa.lt L. Peyser: Stellvertreter Blendet 2)1 i o d o lv s k i. Hamburg, 20. Deptember. Herr G e he i m e r K o ln - ul e r z i e n rat S e m m h N o r d , der Mitbegründer der bekannten Getreidefirma Joieptz ' H innen thal n. Eo., Schwerin, ist im 80,. Hebensjahr aus dem Heben geschieden. Der Verstorbene erfreute sich weit über leinen Wirkungskreis hinaus hoher Achtung und Wertschätzung, und runnentlich lvar es die Getreidebörse, die den Nat des erfahrenen -Kaufmanns hoch zu schaben wußte. Die Bestattlnlg fand Sonntag nachmittag vom Tranerhause, Hartungstraße, ans statt. Außer den Verwandten und zahlreichen Freunden hotten sieh namentlich viele Vertreter hiesiger und auswärtiger Kaufmannshämer eingebunden. Nachdem die nächsten Familienangehörigen um den mit einer Fülle von kostbaren Kränzen gentzlnuckten Sarg Platz genommen hatten, lvnrde die Trauerfeier init einem Borchiel auf dem Harmonium eingeteitet. Der Tempelehor ßmg hierauf unter Heitung des Obertantors K o rn i h er „Was ist der Mensch «Kompositioil von Deutsch), das Solo wurde von Herrn Koruiber in ergreifender Weise vorgetragen. Hierauf nahm Herr Nabbiner und Prediger Dr. H e i m d ö r f e r das Wort zu einer von Herzen kommenden und zu Herzen gehenden Gedenkrede. Antnüpfend an das Sehristloort ,,ttnd feine Tugend geht vor ihm her und die Herrlichkeit Gottes nimmt ihn auf" schilderte der Geistliche den Hebensweg des Verblichenen, der durch seltene Tatkraft es verstanden hakte, sich ans kleinsten Aufängen zu einer so hochgeachteten Stellung in der Handelswelt emporznschwingen. Trotz aller Ehrungen und Anerkennungen blieb der Verstorbene bis an sein Hebensende der einfache, bescheidene Mann, der seinen Angestellten stets ein sürsorgend-er Berater gewesen. Neben der Gattin, den Kindern und den Enkeln find es denn auch in erster Linie die zahlreichen Angestellten, die den Heimgang ihres Wohltäters betrauern. Er wird unvergessen bleiben mit seinem bescheidenen Sinn mtb seinem treuen Herzen. Mit Gebet und Segen schloß der Geistliche seinen ergreifenden Nachruf. Unter den Klängen von Trauer- I weisen lvnrde der Sarg auf den Leichenwagen gehoben. Dicht hinter dem: Sarge folgte zuerst eine Abordnung der Angestellten der Firma die die dem Seniorchef gewidmeten Kranzspenden trugen. Tei große Leichenzu-g. bewegte sich nach dem israelitischen Friedhof ii Ohlsdorf. Nach dem Vortrag der Gebete durch den geistlichen Be amten der Neuen Beerdignngsgesellschast, Herrn Jgn. Mandl, wurden die irdischen Ueberreste dem Schoße der Erde übergeben. sk. Leipzig, 28. September. Nach § 67 des Personenstands gesetzes vom 6. Februar 1875 wird „ein geistlicher oder anderer Re ligionsdiener, welcher zu den religiösen Feierlichkeiten einer Ehe schließung schreitet, bevor ihm nachgewiesen worden ist, daß die Ehe vor dem Standesbeamten geschlossen sei, mit Geldstrafe bis zi 300 Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft". Das ein ordentlich angestellter Rabbiner einer israelitischen Kultus gemeinde ein Religionsdiener im Sinne dieses Gesetzes ist, ist schm längst von der Rechtsprechung anerkannt. Die interessante Frag: aber, ob auch einein behördlich nicht bestätigten Privatrabbiner di: Eigenschaft eines Neligionsdieners beizulegen sei, wurde erst jetzt voin Reichsgericht in nachstehender Entscheidung vom 23. September 191k entschieden: Der seit 13 Jahren in Nürnberg wohnhafte jüdisch Händler 2)1 oses Rollende r g hat früher in seiner galizischei Heimat talmndische Studien getrieben und die wissenschaftliche Bor bildnng znm Rabbinat erlangt und ist dann auch in Marienbad als orthodoxer Nabbiner einer kleinen Gruppe von Frommen tätig gewesen. Auch in Nürnberg übte er bisweilen religiöse Funktionen unter seinen Landsleuten aus, genoß aber als einfacher Privatrabbiner keine behördliche Anerkennung, da durch das bayerische Gesetz die jüdische Seelsorge ausschließlich dem zuständigen Distrikts- oder Ortsrabbinei Vorbehalten ist. Rottenberg hat nun am 21. Juni 1913 in seiner Woh nnng die religiöse Trauung eines jüdischen Brautpaares unter den her tömmlichen Zeremonien vorgenommen, ohne daß die standesamtliche Eheschließung voransgegangen wäre. Er hatte sich daher vor dem- L a n d g c richt N ü r n b e r g wegen Amtsanmaßung (unbefugter Ausübung von Nabbinatsbefugnissen) zu verantworten, wurde aber freigesprochen, weil ein Rabbiner kein öffentlicher Beamter sei. Nachdem das Reichsgericht auf die Revision der Staatsauwaltschaf', die Freisprechung aufgehoben hatte, ist Rottenberg nunmehr von der Strafkammer am 10. Mai 1915 wegen Vergehens gegen § 67 des Personenstaudsgesetzes zu 50 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Am Grund des Gutachtens des Rabbiners Dr. F r e u d e n t h a l stellt das Gericht fest, daß Rottenberg die vom Bräutigam durch das Ring anstecken selber vorgenommene Eheschließung nach altem Brauche durch einen Segensspruch bekräftigt, also einen für die religiöse Gültigkeit der Trauung maßgebenden Akt vorgenommen hat. Hierbei hat er die Eigenschaft eines „Neligionsdieners" gehabt. Mag er auch als einfacher Privatrabbiner der amtlichen Anerkennung und feine Tätigteil der öffentlich-rechtlichen Bedeutung entbehren, die allein beu Handlungen des Distriktsrabbiners zukommt, so erfüllt er doch kraft seiner Vorbildung die religiöse Voraussetzung znm Nabbineramt unk erscheint die von ihm vorgenommene religiöse Trauung nach jüdischer Anschauung als rituell formgültig. Daher ist er nach dem Gutachter des Sachverständigen als Neligionsdiener anzusehen. Die Revision Rottenbergs, die dies bestritt, hat jetzt das R e i ch s g e r i ch t au' Antrag des Neichsanwalts als unbegründet verworfen: Erwiesen ist daß er als jüdischer Neligionsdiener eine Trauung vorgenoinmen hat obwohl, wie er wußte, die gesetzliche Voraussetzung der standesamt lichen Eheschließung fehlte. — Braunschweig, 3. Oktober. Vor vierzig Jahren wurde au 23. September die Synagoge auf der Alten Knochenhanerstraß: eingeweiht. Der Grundstein zu dem Gebäude war ein Jahr zuvor gelegt, ausgeführt wurde der Bau von Eonstantin Uhde. Für dir jüdische Gemeinde war dieser Tag der Weihe von hoher Bedeutung War doch mitdiesem Augenblick jene Zeit für immer abgeschlossen als die Juden ihre Betsäle, eingekeilt in enge Hofräume, anlegeu mußten und die Oeffentlichkeit ans Furcht, um ihrer Religion willen beschimpft zu werden, mieden. Am Borabend des Ein weihuugstages fand sich die jüdische Gememde in der alten Synagoge zusammen, die sich auf dem Kohlmarkt in dem neben dem Hotei „Znm Kleeblatt" (früher Hotel Petersburg) gelegenen Hintergebäude befand. Der damalige Landesrabbiner Herzscld hielt eine Ansprache; männliche Gemeindemitglieder nahmen nach Gesang und Abschiedsworten im alten Tempel und nach Oeffnung der heiligen

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