Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 79 (1915)
- Issue
- Heft 39 (22.9.1915)
- Date
- 1915-09-22
- Page
- Seite 465 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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465 geklagten als Bürger der Vereinigten Staaten zustehenden Rechte verletzt worden seien. Dies sei nicht der Fall gewesen, nachdem der oberste Gerichtshof von Georgia erklärt habe, der Formfehler der Abwesenheit des Angeklagten vom Gericht-- saal begründe keine Nullität des Verfahrens. Es ging mit diesem großen Juristen, wie es der Talmud (Sanhedrin, 52, b) Rabbi Akiba nachfagt: „Um eines einzigen „Vav" willen wollte er die Tochter eines Priesters lebendig verbrennen lassen." So wurde denn das Urteil rechtskräftig, und Lev Bk. Frank wurde am 9. Dezember 1914 zum drittenmal zum Tode verurteilt. Noch waren alle Möglichkeiten nicht erschöpft, und ein Hub ea s - Co r p u s - 33 e r f a h r e n bei dem Bundesgericht wurde eingeleitet, aber in einer Entscheidung vom ',9. April 1915. säst zwei Jahre nach Eröffnung deS Verfahrens, verwarf der oberste Gerichtshof das Gesuch, und der einzige Ausweg war dre Begnadigung auf dem exekutiven Wege. Das Begnadigungsrecht steht dem Gouverneur als Staatsoberhaupt zu, jedoch nach Anhörung eines zu diesem Zwecke eingesetzten Ausschusses, der im Staate Georgia „krison Loiumission' heißt. Dieser Ausschuß entschied mit zwei Stimmen gegen eine, daß die Begnadigung zu verwerfen sei. Da der Ausschuß nur eine beratende Stimme hat, lag die Sache in der Hand des Gouverneurs, und der letztere, John M. Slaton. hatte den Mut, die Todesstrafe in lebenslängliche Zuchthausstrafe umzuwandeln, was er am 21. Juni, kurz vor Ablauf seiner zweijährigen Amtsperiode, tat. Die Aufregung in Atlanta und im ganzen Staate war ungeheuer. Miliz mußte aufgeboten werden, um das Leben des Gouverneurs zu schützen, und, um es gleich hier zu sagen, sein Leben ist auch jetzt iticht sicher. Der Bürgermeister von Atlanta, der ebenso wie Slaton zur Zeit, als Frank ermordet wurde, sich in San Franzisko bei dem Besuche der Weltausstellung befand, sagte ganz offen zu den Vertretern der Presse, er würde Slaton raten, sich während eines Jahres und am liebsten gar nicht in Georgia zu zeigen. Ein zum Schutze des Gesetzes erwählter Beamter heißt nicht nur einen Mord gut, sondern stellt kaltblütig einen anderen in Aussicht. Das soll sich der Deutsche merken, um sich das Lächeln abzugewöhnen, das seine Lippen umspielt — diese Erfahrung habe ich wiederholt gemacht —, wenn man ihm sagt, daß amerikanische Verhältnisse sich nicht vom europäischen Gesichtspunkte beurteilen lassen. (Fortsetzung folgt.) Koch ein Wort?um „Grmrindkgelsns". Von Oberkantor Hermann Zivi, Elberfeld, an mag über den „Gemeindegesang" denken, wie man will: es ist alles schön und gut, wenn man am grünen Tische sitzt und von da aus erörtert, was eigentlich not tut. Ob der Gottesdienst durch die jahrein, jahraus andauernde Einheitlichkeit der Gesänge zur Mumie werden oder ob er durch Abwechslung erhöhtes Interesse und neue Lebenskraft gewinnen soll, scheint mir vorläufig eine Frage von untergeordneter Bedeutung zu sein, wenn man sich Rechenschaft darüber gibt, ob unsere Gemeinden als solche für einen geordneten Gemeindegesang überhaupt reif sind. Und da muß ich sagen, daß ich große Bedenken habe, diese wichtigere Frage zu bejahen. Sehen wir uns nur einmal um in den Gotteshäusern Israels, dann werden wir ohne weiteres — ich will nicht sagen in allen, aber doch in vielen — so manches gewahr, was mit der Würde eines Gottesdienstes durchaus nicht vereinbar ist; es wird gehüstelt und gekeucht und gewitzelt und gejammert und geschwatzt und gelesen von Anfang bis Ende. Zum Gottesdienst kommen die Leute nach Belieben: zum AuSheben, während der Thoravorlesung und noch später; sie schämen sich ihrer systematischen Nachlässigkeit gar nicht mehr, geschweige denn, daß sie bedenken, durch ihr Verhalten ein schlechtes Beispiel zu geben. Und aus solch üblen Gewohnheiten heraus soll sich ein Begriff des Anstandes, insbesondere auch dem gesanglichen Teil des Gottesdienstes gegenüber, entwickeln? Nie und nimmer. Dazu kommen ferner diejenigen, die, nur der Not gehorchend, nicht dem eigenen Triebe, ab und zu einmal sich sehen lassen; sie sind zwar festtäglich aufgeputzt, entbehren aber jedes Interesses am Gottesdienst selbst/weil sie sich ihm mit der Zeit entfremdet haben. Sie sind diejenigen, denen jeder Gottesdienst zu lange dauert, und spielen in brutaler Verkennung der tatsächlichen Verhältnisse gern den Empörten, wenn etwas anderes gesungen wird, als was sie bei ihrem letzten Besuch des Gotteshauses vor einem halben Jahr zufällig gehört haben. — Zur dritten Kategorie gehören diejenigen Gemeindemitglieder, die überhaupt nie zur Synagoge kommen. Das wäre summarisch das Publikum, das wir für den Gemeindegesang in Rechnung zu stellen haben. Was ist nun damit anzufangen? Gelinde gesagt, herzlich wenig. Die Unartigen — und deren gibt es eine ganze Menge ohne Unterschied der Berufe — poltern und lärmen aus der Macht der Gewohnheit heraus. Wehe aber, wenn sie losgelassen! Mit dem ganzen Temperament ihres sonstigen Daseins stürzen sie über die ihnen gebotene gesangliche Nahrung her und brüllen ohne Rücksicht auf die elementarsten Forderungen eines geordneten Gesanges voraus oder hinterdrein, ganz wie es ihrem Schlendrian paßt. Das Bewußtsein einer musikalischen Ordnung im Gottesdienst ist ihnen sremd, und aus angeborenen demokratischen Neigungen sagen sie sich: „Mir hat hier keiner was zu sagen; ich singe, wie i ch will." Aus solche Weise kommt manchmal ein Gesang zustande, der insbesondere bei der kontrollierenden Kraft der Orgel und trotz des einstimmigen Chors, den man der Gemeinde als Richtschnur hinstellt, geradezu erschreckend ist, wenn man nicht sagen will erbärmlich, und es ist nachgerade höchste Zeit, daß durchgreifende Maßnahmen getroffen werden, um diesem Unfug im Gottesdienste wirksam entgegenzutreten. Die beiden anderen Kategorien kommen kaum in Betracht, wenn es sich darum handelt, den Gemeindegesang zu pflegen. Die „Saisonbesucher" üben aus mangelhafter Kenntnis der gottesdienstlichen Gesänge „vornehme Zurückhaltung", wenn auch mitunter aus beschämender Selbstkritik ein Wort von ihnen laut wird, daß ihnen die Gesänge fremd seien, während sie doch nur selbst daran schuld sind. Und die dritte Kategorie, das sind die ganz Interesselosen, mit denen überhaupt nicht zu rechnen ist. Was ist da zu machen? Nun denn, so ganz verzweifelt ist die Sache noch nicht. Das Hilfsmittel der vierstimmigen Chöre ist zwar unzureichend; man kann nicht immer vierstimmig singen, und schon -im Jahre 1904 habe ich im Vorwort zu meinen e i n st i mm i g e n S a b b a t g e s ä n g e n ausgeführt: . . Uebrigens ist man auch zu der Erkenntnis gelangt, daß mit dem vierstimmigen Gesang die Aufgabe des jüdischen Gottesdienstes durchaus nicht erfüllt wird. Schöne und kunstvolle musikalische Vorträge werden allerdings bei festlichen Gelegenheiten zur religiösen Erhebung und zur Förderung der Andacht beitragen, unsere ganze gottesdienstliche Einrichtung aber -erfordert immer eine aktive Beteiligung der ganzen Gemeinde. Wenn man auch in früheren Zeiten schon dem Kantor kunstgeübte Assistenten (Sänger und Baß) zur Seite gestellt hat, so geschah dies nur, um denselben in seiner Aufgabe, die Gemeinde anzuregen, zu unterstützen; die Hauptsache blieb jedoch immer der korrespondierende Vortrag der Gebete durch den Kantor und die Gemeinde. Ihr muß immer Gelegenheit gegeben sein, sich an dem Vortrag der Gebete zu beteiligen, und wenn es unserem heutigen Gefühl nicht mehr entspricht, daß dies durch ungeordnetes Mitbeten oder Mitsingen geschehe, so muß die Gemeinde dahin geleitet werden, durch würdigen, einstimmigen Gesang beim Gottesdienst Mitwirken zu können."