Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 79 (1915)
- Issue
- Heft 36 (3.9.1915)
- Date
- 1915-09-03
- Page
- Seite 427 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Von Dr. MarcusLandau, Wien. 3n früheren Jahren pflegten oft russische Kausleute nach Steiermark und Oberösterreich zu kommen, um Sensen und Sicheln, die dort besonders gut fabriziert wurden, zu kaufen, selbstverständlich auf Kredit. Daß sie mitunter das Zahlen vergaßen, ist auch selbstverständlich. Von vielen derartigen Fällen will ick) hier nur einen wiedererzählen, der mir von einem galizischen Sensenhändler nach den Mitteilungen eines Steiermärker Fabrikanten erzählt wurde. Bei ihm hatte einmal ein Russe Sensen gekauft und war abgereift, ohne zu zahlen. Seine Mahnbriefe ließ er ebenso unbeantwortet wie das russische Gericht seine Klage, und der Fabrikant gab schon jede Hoffnung aus, sein Geld zu bekommen. Zu jener Zeit lebte noch Erzherzog Johann, der später Reichsverweser ward, ein leutseliger, gern mit dem reindeutschen Volke der erwähnten Provinzen verkehrender Mann. Der hatte nun einmal zu einer Revue oder irgendeiner Feierlichkeit am Zarenhofe nach Petersburg zu fahren. Vor seiner Abreise sah er zufällig den Sensenfabrikanten und fragte ihn halb scherzend, ob er nicht irgendeinen Auftrag nach Rußland zu geben habe. „O ja, kaiserliche Hoheit," antwortete dieser und erzählte von dem nicht zahlenden russischen Schuldner. Der Erzherzog ließ sich dessen Namen und Wohnort von dem Fabrikanten angeben und ermangelte nicht, die Angelegenheit einem hohen Würdenträger in Petersburg ans Herz zu legen. Der wollte dem österreichischen Prinzen die russische Justiz im schönsten Lichte zeigen und gab dem Gouverneur oder sonstigen Beamten am Wohnort des Schuldners den Befehl, diesen sogleich zu ergreifen und von ihm ohne Schonung den geschuldeten Betrag einzutreiben. Und ebenso prompt kam die amtliche Antwort, unter Beilegung eines Todesscheines des „ohne Zurücklassung eines Vermögens" vor einiger Zeit verstorbenen Schuldners. Da blieb dem Sensenfabrikanten nichts anderes übrig, als den in seinen Büchern als zweifelhaft figurierenden Posten nun ganz zu streichen. Nach einiger Zeit erhielt er aber einen, wie er glaubte, direkt aus der Hölle kommenden Brief des toten Schuldners, der sich erbot, einen Teil der Schuld zu bezahlen, wenn er ihm wieder Sensen gegen Barzahlung verkaufen werde. Er fürchtete nämlich, sei es als lebender, sei es als toter Schuldner, nach Oesterreich zu kommen, und das Fabrikat seines Gläubigers konnte er auf die Länge nicht entbehren. Der russische Bauer, der an eine bestimmte Fabrikmarke gewöhnt ist, läßt sich zum Kauf einer anderen nicht bewegen. Der Fabrikant, seinerseits froh, wenigstens einen Teil seiner Forderung bezahlt zu bekommen, gab eine zustimmende Antwort, und der Russe traf bald mit der erforderlichen Geldsumme ein, klagte aber, daß der Todesschein und der amtliche Bericht nach Petersburg ihm über hundert Rubel gekostet hätten. Dieses Geschichtchen ist mir, wie gesagt, von einem galizischen Kaufmann erzählt worden, der selbst Sensen in Steiermark einzukaufen pflegte und der nicht fähig war, eine solche Anekdote zu erfinden. Noch größere Glaubwürdigkeit hat ein anderer Fall, über den ich aus eigener Erfahrung berichten kann. Vor ungefähr vierzig Jahren kam ein russischer Fürst auf der Rückkehr von Frankreich nach seiner Heimat nach Wien und befand sich in Geldverlegenheit; er hatte wohl, wie das bei russischen Großen nicht selten der Fall ist, sein ganzes Reisegeld in Paris verbraucht. Er wendete sich mit russischer Unverschämtheit an einen seit einiger Zeit in Wien lebenden jüdischen, aus Rußland stammenden Bankier und ersuchte um einen nicht kargen Reisevorschuß, denn der „echte Russe" mag wohl keinen Juden leiden, aber sein Geld nimmt er gern. Der Bankier, der mit ihm nicht in Geschäftsverbindung stand, aber wußte, daß er ein reicher Gutsbesitzer war, lieh ihm auf die bloße Zusage baldiger Rückzahlung einige tausend Gulden aus Gefälligkeit und verlangte auch keine Zinsen, da er sein Geld in acht oder vierzehn Tagen zurückzubekommen hoffte. Aber es verstrichen acht oder mehr Wochen und seine fürstliche Gnaden ließ nichts von sich hören; auch die Mahnbriefe, von denen ich selbst manche geschrieben habe, die man an ihn richtete, ließ er unbeantwortet oder antwortete mit leeren Ausflüchten. Da verlor der Bankier endlich die Geduld und ließ seine Forderung durch einen Advokaten in Petersburg einklagen. Jahrelang zog sich der Prozeß hin, wobei von seiten des Schuldners und seines Advokaten alle möglichen Schikanen angewendet wurden. Aber die Sache war doch zu klar, so daß selbst das russische Gericht höchster Instanz endlich den Schuldner zur Zahlung von Kapital, Zinsen und Gerichtskosten verurteilen mußte. Es handelte sich nun darum, den Betrag auf Grund des Urteils von dem zahlungsfähigen Schuldner einzutreiben. Da erschien fast gleichzeitig mit dem Urteil ein Mas von hoher oder höchster Stelle, welcher den großen Besitz des Schuldners unter Kuratel stellte. Die Güter, sollten von Amts wegen verwaltet, aus dem Einkommen der standesgemäße Unterhalt des Schuldners, die Gerichts- und Advokatenkosten bestritten, der Rest unter die Gläubiger verteilt werden. Wieviel Advokaten, Tschinowniks und die etwaigen Gläubiger in Rußland davon erhielten, weiß ich nicht, nur daß der Wiener Bankier nichts bekam. Dies geschah unter dem „Reform-Zaren" Alexander II.! krirgsliteratur. Von Ludwig Geiger. VI d. max Krells*) Sammlung entspringt einer guten Idee. Er will zusammenstellen, was über deutsche Soldaten vom Anfänge der germanischen Zeit an bis 1914 gesagt worden ist. Er tut es in folgenden Abschnitten: Vom germanischen Krieger; Vom Ritter; Vom Kreuzfahrer; Vom letzten Ritter und vom Landsknecht; Vom Söldner; Unter den Werbern; Vom Fredericianischen (warum nicht friderizianischen?) Soldaten; Vom Freiheitskämpfer; Zwischen Bürgern und Soldaten 1848; 1870/71; Vom Kolonialsoldaten; Vom Feldgrauen. Meist bringt er Zeitgeschichtliches. So werden die Bauernkriege und die schlesischen und der Siebenjährige Krieg nur in Darstellungen geschildert, die wirklich jener Epoche entstammen. Nur schade, daß der Herausgeber des Werkes Dichterisches und Historisches bunt zusammenstellt, z. B. Archenholz als Zeugen des Siebenjährigen Krieges verführt; ferner, daß er absolut keine Vollständigkeit erstrebt und erreicht. Aber die meisten Stücke, die er leicht und obenhin aus den Quellen schöpft, sind lesenswert und interessant, und man freut sich ordentlich, keine Flut von Liedern aus 1914 über sich ergehen lasser, zu müssen, sondern nur eine längere Skizze von *) Der deutsche Soldat vom Germanen bis zum Feldgrauen im Spiegel der Zeitgenossen. 98 v. Ehr. bis 1914. Herausgegeben von Max Krell. Mit acht Illustrationen. Berlin, Erich Reiß, Verlag. 1915.