Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 79 (1915)
- Issue
- Heft 34 (20.8.1915)
- Date
- 1915-08-20
- Page
- Seite 405 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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405 angelegt worden. Wenigstens ist das für die Traditionslammlung oder Mischna des Rabbi Akrba bezeugt (Thos. Zabim 1, 5; vgl. Sanh. 86 a). Aber schon zur Zeit des Tempelvestandes wurden derartige Zusammenstellungen von den 'leltesten des Hauses Sammai und des.Hauses Hillels und später von Simeon aus Mizpa unternommen. Dann folgten Nischna-Sammlungen des R. Chijja, R. Hoschaja, Bar Uappara, des Samuel, des Chalafta ben Saul, des Karna, oes Chizkija ben Chijja, des Lewi ben Sisi u. a. Aber keine itefer Sammlungen hat eine solche Bedeutung erlangt wie die oes R. Jehuda, welche die anerkannte Zusammenfassung der Ileberlieferungen geworden ist. Entsprechend diesen Sammlungen entstanden gleichzeitige Zusammenstellungen der Agada. Das Werk Bachers verfolgt die Ueberlieferungen bis in ll)re feinsten Verästelungen, offenbart ihre Zusammenhänge und Abhängigkeiten, kennzeichnet die Traditionsketten und ehildert den Kamps für und gegen angezweiselte Ueberlieferungen. Kurz, alle die Tradition betreffenden Fragen finden r,icv ihre sachgemäße Behandlung, keine erkünstelte Lösung oder erklügelte Deutung, sondern ihre tatsächliche Klarstellung, soweit sie aus den Quellen erschlossen werden kann. Der Stamm Jssachar wird nach einer alten Ueberlieferung in der Schrift gerühmt, weil er die mündliche Lehre bewahrt und unter dem Volke verbreitet hat (Gen. R. 72). Bacher gebührt die gleiche Anerkennung. Er darf das Verdienst beanspruchen, daß er dafür gesorgt hat, „daß die Sätze der Weisen im Namen derer vvrgetragen werden, die sie gesagt haben -Abvth 6,7)". Er hat einer alten Wissenschaft eine neue Grundlage gegeben, die als die Enzyklopädie der mündlichen Leber- Lieferung bezeichnet werden darf. Dr. Ri eg er, Hamburg. Sie „Wohltaten" des tzaules «omsiww. Bon Leo S ch e i n h a u s. (Fortsetzung.) A^as Schlimmste waren die Massenausweisungen aus Moskau, wo die angefiedelten Juden zufolge der Bestimmung des Ministers Makow seit 1880 nicht beunruhigt wurden. Der neue Generalgouverneur — ein Bruder des Kaisers — wollte es nicht dulden, daß die heilige Stadt durch die Gegenwart der Juden befleckt werde. Ein mit Zustimmung des Ministers und des früheren Generalgouverneurs im Jahre 1886 unternommener Bau einer Synagoge wurde erst 1892 beendet, nachdem das Werk der „Säuberung" der Kremlstadt von den Juden vollbracht war. Da ließ der Polizeichef die jüdische Gemeinde in Moskau wissen: „Da am 14./26. Juli 1892 die letzte Frist für die Juden abläuft, die Moskau verlassen müssen, und alsdann nur eine ganz verschwindende Zahl Juden in Moskau zurückbleibt, so ist es nicht nötig, daß eine besondere Synagoge für sie beibehalten werde. Und da die erbaute Synagoge bis zu diesem Tage nicht eröffnet worden ist, das Bestehen einer Synagoge in Moskau als eine „anstößige" Sache betrachtet werden kann, so hat der Moskauer Generalgouverneur, Großfürst Sergius, im ministeriellen Einverständnis es für geboten erachtet, den Leuten jüdischen Glaubens, die die oben erwähnte Synagoge errichten liehen, mitzuteilen, daß sie bis zum 1. Januar 1893 das Gebäude in eine Wohltätigkeitsanstalt umzugestalten oder zu verkaufen hätten." Amtliche Belege, statistische Daten und Informationen beweisen, daß die alleinige Triebfeder dieser unzähligen einschränkenden Gesetze, die auf der wirtschaftlichen und geistigen Tätigkeit der Juden erdrückend lasten, nicht etwa ein noch so geringes Verschulden der Juden ist, sondern einzig und allein der schnödeste Antisemitismus, der keine Gerechtigkeit kennt. Nach den offiziellen Bekanntmachungen war die angebliche Ursache der traurigen Maigesetze, die Ausbeutung der ländlichen Bevölkerung den Juden zu entziehen. Dieses Märchen aber von dem wuchernden Juden, der das Land ausbeutet, den Bauern ruiniert, wird von den Tatsachen Lügen gestraft. Selbst eine Zeitung, die als heftigste Judenfeindin gilt, die „Nowoje Wremja", bekennt sich zu folgenden Nachweisungen: „Die Bauern sind in die Hände christlicher Wucherer gefallen, die sie erdrücken und in einer Weise zugrunde richten, wie es die Juden niemals getan haben. In den — judenreinen — Regierungsbezirken des Zentrums befinden sich die Bauern in der Gewalt von Wucherern, die sie auf das schmachvollste ausplündern. Nach der lokalen Statistik zahlen die Bauern in den Zentrumsprovinzen jährlich 200 Millionen Rubel Interessen an die Wucherer. Wenn diese hungrigen Wölfe sich jetzt auch daran geben sollten, die Bauern des jüdischen Terriorismus auszusaugen, so wird die Lage unerträglich; daher wird auch der Wegzug der Juden von unseren Bauern lebhaft bedauert." Es sind das die alten Klagen Katharinas II. über den unter den Russen herrschenden Wucher, der bis auf die Gegenwart in den den Juden verbotenen Gebieten zahlreiche und schwere Verheerungen anrichtet. Wie groß die ernsten Schäden für den Handel und die Industrie von Stadt und Bezirk Moskau, die durch die Ausweisung der Juden entstanden sind, beweist eine an den Generalgouverneur gerichtete Petition von 50 der bedeutendsten Manufakturisten der Residenz. Unter anderem heißt es in diesem Aktenstück: „Die Stockung der Geschäfte in den Manufakturen von Moskau ist durch den Abzug der Juden hervorgerufen, die die Hauptkäufer der Produkte moskowitischer Industrien waren. Früher kauften die moskowitischen Juden daselbst fabrizierte Gegenstände für jährlich mehr als 100 Millionen Rubel, welche dank der kommerziellen Tätigkeit der Juden hauptsächlich nach Süd- und Westrußland entsandt wurden, wo sie es mit der Konkurrenz der Fabriken an der Weichsel aufnehmen konnten. Diese für den russischen Handel so günstigen Bedingungen sind jetzt durch die Ausweisung der Juden Moskaus und durch die Hindernisse, denen ihr Aufenthalt in Moskau unterworfen ist, zerstört." Offizielle statistische Angaben der russischen Regierung und bedeutende volkswirtschaftliche Schriftsteller sind es, die mathematisch klar beweisen, daß es ungerecht und unwahr ist, wenn man behauptet, die Juden übten auf die chrislliche Bevölkerung und namentlich aus die des flachen Landes einen schädlichen Einfluß aus. Im Gegenteil ergibt sich daraus, daß die Juden für die Bauern und für das Land ein Element des Wohlstandes bedeuten'). Trotz alledem beharrte das Regime Alexanders III. am System der fortgesetzten Entrechtung der Juden. Er hatte auch an seiner Krönung (Mai 1883) sein kirchenpolitisches Programm verkündet, daß nur die absolute Herrschergewalt des Kaisers im Bunde mit . der orthodoxen Kirche und gestützt aus die allrussischen Institutionen das Reich erhalten könne. 1890 wurde verboten, daß in Aktien-Gesellschaften, die auf dem flachen Lande Grundbesitz haben, Juden Verwaltungsdirektoren wären oder die Mehrheit der Aktien in Händen hätten. Im besonderen wurden die Juden 1892 an der Teilnahme an der reichen Naphtha-Industrie verhindert. 1891 wagte die Regierung den ersten Eingriff in die den Juden Polens durch das Gesetz von 1862 gewährte vollkommene Gleichberechtigung. Am 11. Juni entzog ein kaiserlicher Ukas den Juden in den 10 Weichsel-Gouvernements — Polen — das Recht, bäuerlichen Boden zu kaufen, zu pachten ') Scheinhaus a. a. O. S. 72 bis 80.