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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1915-07-30 · Heft 31 (30.7.1915) · p. Seite 367

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
79 (1915)
Issue
Heft 31 (30.7.1915)
Date
1915-07-30
Page
Seite 367 (sequence 7)
Language
German
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367;'ffen. mit der übrigen Bevölkerungsmasse auf gleichen Fuß;u stellen. Alexander II. wandte zwar den Juden seines Reiches sein besonderes Wohlwollen zu, da er deren Bedeutung Ttr die gesamten Zustände seines Landes wohl erkannte, jeoch die völlige Gleichstellung der Rechte, die den jüdischen Staatsbürgern zukvmmt, hat selbst die milde Regierung Alexanders nicht vollbracht. Auch er befand sich in dem vermngnisvollen Irrtums, man müsse die Juden zuerst aufiären, geistig und moralisch heben, ehe man ihnen die gleichen Bürgerrechte verleihen dürfe. Ohne den Weg radikaler Umbildung zu betreten, fand die Regierung notwendig — und das war das mindeste, was inem edlen Monarchen würdig ist —, die besonders harten iechtseinschränkungen der früheren Regierungszeit von den luden nacheinander abzuwälzen und stufenweise ihre Rechtellung zu erweitern. Schon 1856 war das Institut der Kantonisten", jene grausige Einrichtung der Nikolaischen Zeit, bgeschafst, ebenso wurden andere unliebsame und ungesunde rscheinungen des bisherigen strengen Systems beseitigt. Eine der ersten Taten der neuen Regierung war unter dem wrsitze eines feingebildeten Staatsmannes, Graf Kisselew, *56 eine „Kommission zur Reorganisation der Juden" einzutzen, mit dem ausgesprochenen Zweck, wesentliche Besserung er Lage zu schassen. Allein der Tätigkeit der Kommission >aren von vornherein enge Grenzen gezogen durch die Richtnie des Kaisers, „alle die Juden betreffenden Bestimmungen ui er neuen Richtung zu unterwerfen, soweit der moralische instand derselben es erlaube". Es konnte sich nicht um eine »»fassende Reform, sondern um. einzelne Reformen für das idische Leben handeln. Unter den vielen Stimmen der Liebe nd Versöhnung war besonders hörbar die des Generalgouerneurs von Neurnßland, Graf Stroganow, in einem Bericht n den Minister des Innern, wo er mit Nachdruck für die obige Judenemanzipation eintrat: „Ihre Gleichstellung in den ärgerlichen Rechten mit den Einheimischen hätte nicht bloß »n Gesetz der Gerechtigkeit, auch einem Gebot der Wahrheit entwochen; sie brächte Nutzen unserer Volkswirtschaft und hätte veifellos den religiösen Fanatismus geschwächt. Die Stellung er Juden in Westeuropa überzeugt uns, daß zur Ausnahmeellung der Juden in der Gegenwart kein Bedürfnis mehr voregt". Die Kommission erwiderte aber darauf: (1859) „Diese leichstellung im Bürgerrecht mit den Ureinwohnern kann icht anders erfolgen als stufenweise, nach Maß, inwiefern die hte Aufklärung unter den Juden Platz greife, ihr inneres eben umgestaltet und ihre Tätigkeit in nützliche Berufe umewandelt würde." Dieses Journal der Kommission ist durch andbemerkungen des Kaisers „vollständig richtig" gebilligt orden. Mit dieser Entscheidung stellte die Kommission die erhoffte »nanzipation der Juden unter Bedingungen, welche die Auschrung in weite, unbestimmte Fernen vertagen. Das Nikoische Prinzip „Auswahl" (Rasbor) hat sich in den etwas ilderen Ausdruck „stufenweise" verdichtet; man dürfe den »den nur insoweit Menschenrechte bewilligen, wie sie solche »erdienten". Alexander II. wollte gerade hier von Bersserungen, nichts von einer durchgreifenden Umgestaltung ören. Er befürchtete die Ausbeutung des trägen und geistig ''schränkten russischen Volkes durch die gewitzigteren und »tigeren Juden. Als der aufgeklärte Verfechter der Emanziation, Graf Stroganow, 1863 nochmals in einem Bericht an en Kaiser die Gewährung der Freizügigkeit als die Grundedingung für jede wahre Hebung der Lage der Juden bezeich- >ete, bemerkte dazu der Kaiser eigenhändig: „Ich bin damit bsvlut nicht einverstanden." Er hielt noch an der Sonderung er Juden in „nützliche" und „unnütze" fest; nur die ersteren Kirfe man fördern — eine Anschauung, zu der sich sogar sonderbarerweise einzelne jüdische Großkaufleute in einer Eingabe an die Regierung 1856 bekannt haben. Sie gebrauchten den Ausdruck „Weizen von Spreu zu unterscheiden"*). Den erstklassigen Kaufleuten mit ihren Angestellten, dem akademischen Gelehrtenstand, den Ackerbauern und Handwerkern unter den Juden sowie den ausgedienten Soldaten sind nacheinander weitgehendste Vorrechte und Freizügigkeit verliehen worden. Für die Handwerker — die weit zahlreichste Klasse unter den bevorrechteten — gewährte das Gesetz nur einen „zeitweiligen" Aufenthalt in den Bezirken des Innern und verbot ihnen die endgültige Uebertragung (Einbürgerung) in die Gemeinden ihres neuen Wohnortes. Sie waren also jeden Augenblick der Gefahr ausgesetzt, wieder in ihre alte Heimat abgeschoben und damit gewerblich zugrunde gerichtet zu werden. Dieses Ungewisse und dann die große Armut hielten die ungeheure Mehrheit der jüdischen Handwerker des Rayons davon ab, ins Innere zu übersiedeln und ihrer prekären Lage abzuhelfen. Die Regierung erteilte wohl viele Rechte an bevorzugte Kategorien der Juden, aber kein einheitliches gleiches Recht für alle. Die „Moskowskija Wjedomvsti", unter der Redaktion des einflußreichen Publizisten Katkow, eine tonangebende Zeitung, schrieben 1865: „Das Recht, überall in Rußland wohnen zu dürfen, soll nicht als Belohnung für eine gewisse Bildung noch als Anreiz zu deren Erlangung dienen, sondern als Postulat der Staatsraison erscheinen, die im gegebenen Falle dringend verlangt, daß Rußland bezüglich der jüdischen Bevölkerung, ebenso wie in jeder anderen Hinsicht, nicht in zwei verschiedene Hälften, eine östliche und eine westliche, geschieden sei, sondern ein einheitliches Ganzes bilde." Die Dekade der 70er Jahre war der Betätigung der im Jahrzehnt vorher erteilten Rechte gewidmet. Waren diese auch nur Bruchstücke, so genügten sie doch den strebsamen Juden, in unausgesetzter Arbeit aus allen Gebieten menschlicher Tätigkeit, des Gewerbefleißes wie der Gedankenarbeit, rühmlichst zu wirken. In der zweiten Hälfte der Alexanderschen Regierungszeit trat wieder die Reaktion auf die Bildfläche. Es bildete sich von neuem die Partei der Altrussen oder Panslawisten, die gegen moderne Neuerungen und liberale Reformen wetterten, die nur die Alleinherrschaft des echten Russentums und der orthodoxen Kirche anstrebten und alle anderen ethischen und religiösen Sonderheiten bekämpften. Die Judenfeindschaft wurde eines der wichtigsten Paniere dieser stark russischen Partei. Selbst Katkow, der hervorragendste Publizist Rußlands, früher ein begeisterter Anwalt für Gleichstellung der Juden, predigte nun die gewaltsame Russisizierung Polens, Litauens und der Ostseeprovinzen, die kriegerische Propaganda der russischen Herrschaft als Vormacht aller Slawen, strenges reaktionäres Regiment im Innern. Die Aenderung seiner früheren philosemitischen Tendenzen war die notwendige Folge seiner neuen Parteirichtung. Diese rückschrittlichen Wandlungen in der russischen Stimmung haben etwa 1867 begonnen, jahrelang bevor eine antisemitische Bewegung in Deutschland existierte. Kaiser Alexander II. selbst zog sich von seinem verheißungsvollen Vorhaben zurück, rückwärts zur Reaktion, ernannte zum Teil neue konservative Minister, und die in Aktion getretene „stufenweise" Gewährung von Rechten an bevorzugte Juden blieb halbfertig stehen, ohne die bürgerlichen Staffeln der sozialen Leiter erklommen zu haben. Es folgten nun wieder manche Einschränkungen und arge Zurücksetzungen der Juden auf verschiedenen Gebieten, zwar nicht in so heftiger, brutaler Art wie in der Nikolaischen Aera, *) July Hessen (Sammelwerk Pereschitoe I, 1909), „Versuch der Judenemanzipation in Rußland" (russisch), S. 144 ff.

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